Protocol of the Session on September 4, 2017

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Lieber Herr Kollege Licht, wir sind uns einig, dass „Lügen“ keine parlamentarische Wortwahl ist. Selbst, wenn Sie ein gutes altes deutsches Sprichwort zitieren, können Sie das nicht in diesem Rund machen. Machen Sie es außerhalb, aber nicht hier.

(Zurufe von der CDU)

Es war hier vorne vernehmlich. Damit war es zu laut. Wir sind uns einig.

Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich den Frauenkreis Niederheimbach und Seniorinnen und Senioren der Seniorenresidenz Mundus in Mainz. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Für die AfD-Fraktion spricht Frau Kollegin Nieland.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Wo sind wir denn hier?)

Wir sind hier im rheinland-pfälzischen Landtag.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Ich habe mit Ihnen gar nicht gesprochen!)

Sie haben mich angeschaut und laut geredet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Zur Debatte steht der Gesetzentwurf zur Abschaffung des Pensionsfonds.

(Abg. Martin Haller, SPD: So weit, so richtig!)

Für die Altersversorgung seiner Beamten und Richter hat Rheinland-Pfalz 1996 eine eigene Rücklage, einen Pensionsfonds, gegründet. Ziel war es, rechtzeitig vorzusorgen, wenn mit steigender Zahl der Beamten die Haushaltsbelastungen für die Zahlung der Pensionen deutlich zunehmen würden.

Der Verfassungsgerichtshof hatte der Landesregierung nun Anfang des Jahres eine Nichtvereinbarkeit mit § 117 Landesverfassung attestiert, das heißt, die rechtliche Qualifikation der Zahlungen an den Fonds, nicht den Fonds selbst infrage gestellt.

Für mich zur Erläuterung noch einmal, das Land darf nur so viele Schulden machen, wie es investiert. In den Pensionsfonds flossen aber als Investitionen deklarierte, also

getarnte, Zahlungen, und diese auch nur als Darlehen. In der Konsequenz führte dies zu einer Vielzahl intransparenter Finanztransaktionen, deren Abwicklung durch die Auflösung der PLP und des Pensionsfonds nur unzureichend dargestellt ist.

Diese deklarierten Zahlungen schufen Spielraum für eine höhere Verschuldung des Landeshaushalts. Laut dem vorliegenden Urteil des Verfassungsgerichts überschritt das Land damit verfassungswidrig seine Kreditobergrenze.

Wie reagierte damals Frau Finanzministerin Ahnen auf das Urteil? Ich erinnere mich. Sie kündigte eine Neuregelung an und sagte, es gehöre eine Neuregelung für den Pensionsfonds ebenso wie eine Auflösung mit einer anderen Form der Versorgungsrücklage dazu. Nun gebe es Rechtssicherheit.

Das Land müsse sich auf die steigenden Versorgungsausgaben vorbereiten. Ja, genau. Also noch einmal zurück. Nun, warum ist der Pensionsfonds eingerichtet worden?

Auf die Bundesländer kommen immense Pensionslasten zu. Rheinland-Pfalz sammelte daher seit 1996, zunächst mit Einsparungen, Geld für spätere Pensionen in einem neuen Fonds an. 2006 drang der damalige Finanzminister – SPD – auf die Umwandlung der Zuflüsse in Darlehen. Nominell wuchs die Geldsumme im Pensionsfonds bis auf heute über 5 Milliarden Euro an. Tatsächlich liegen aber überwiegend Schuldverschreibungen des Landes in dem Topf; denn das Land lieh sich fast alle Einzahlungen sofort wieder zurück.

Was passiert mit den Einzahlungen? Diese belaufen sich auf über 2 Milliarden Euro. Laut VGH müssen sie, ich zitiere, rückabgewickelt werden. Der Präsident des Rechnungshofs sagte, sie müssen heraus aus dem Fonds. Da in dem Topf also ohnehin kaum echtes Geld liegt, müssten die über 2 Milliarden Euro nur – ich zitiere wieder mit Ihrer Genehmigung – ausgebucht werden.

Ich sage, da bei Fortführung des Fonds und der Ausbuchungen, Hin- und Herbuchungen, die gähnende Leere im Geldtopf offenbar würde, wählt die Landesregierung nun den Weg, den Fonds aufzulösen. Nun ist aber unserer Einschätzung nach die Aufgabenstellung, das Ziel, nämlich die Vorsorge für die immensen Pensionslasten, nach wie vor nicht aus der Welt. Ein Fonds zur Finanzierung dieser unabweisbaren Aufgabe ist grundsätzlich ein solider Weg, selbstverständlich in verfassungskonformer und transparenter Weise.

(Beifall der AfD)

Wir werden daher gegen den Gesetzentwurf stimmen.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Roth.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der ersten Lesung im Plenum und den anschließenden Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss sowie im Rechtsausschuss befassen wir uns heute abschließend mit dem Landesgesetz zur Aufhebung des Landesgesetzes über den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung in Rheinland-Pfalz und zur Fortführung der Versorgungsrücklage des Landes.

Die FDP-Fraktion ist zuversichtlich, dass nun für die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter eine nachhaltige und solide Lösung gefunden wurde. Der vor uns liegende Gesetzentwurf entspricht genau dem, was Frau Finanzministerin Ahnen uns hier im Plenum bereits im Frühjahr gesagt hat.

Die Aufhebung des Pensionsfonds ist ein klarer Schritt, den die FDP-Fraktion ausdrücklich begrüßt; denn eine Neugestaltung wäre mit komplizierten Rückabwicklungen und deshalb mit enormem Verwaltungsaufwand verbunden gewesen. Stattdessen hat sich die Landesregierung für eine Aufhebung und gleichzeitige konsequente Neuordnung des Pensionsfonds entschieden und zeigt wieder einmal, dass der Schwerpunkt ihres Regierungshandelns in Transparenz und Rechtssicherheit liegt.

Über die konkrete Abwicklung und die Auswirkung auf den Schuldenstand und die Zinszahlungen haben wir schon mehrfach gesprochen. Klar ist, die Umbuchungen gehen nicht zulasten des Landeshaushalts oder der Vermögensposition des Landes. Stattdessen wechselt lediglich die Forderung den Besitzer, und die Zinsausgaben verringern sich in Höhe der ansonsten jährlich fälligen Zinszahlungen an den Fonds.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte es noch einmal betonen, die Versorgungsansprüche der rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter sind von der Änderung des Landesversorgungsgesetzes an sich nicht betroffen.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Richtig!)

Durch das Alimentationsprinzip ist die Versorgung verfassungsrechtlich längst fest verankert.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es!)

Daran ändert sich auch durch den heutigen Beschluss nichts. Die Änderung in Form des § 10 stellt lediglich eine Ergänzung dar. Die sogenannte Kanther-Rücklage wird als Sondervermögen mit Zweckbindung wie bisher weitergeführt und vom Landesamt für Finanzen verwaltet.

Tatsächlich neu ist, dass je nach Haushaltslage weitere Zuführungen zum Sondervermögen möglich sind. Geplant ist, eine Aufstockung vorzunehmen, wenn dafür im Sinne der Schuldenbremse keine Nettokreditaufnahme notwendig ist. Konkretes wissen wir Ende nächsten Jahres, wenn der Entwurf für den nächsten Doppelhaushalt vorliegt.

Und dennoch: Wie Sie sehen, haben wir die Pensionen der Landesbeamtinnen und Landesbeamten fest im Blick. Wir

stellen mit unserer soliden Finanzpolitik die nachhaltige Finanzierung der Versorgungsaufgaben auf ein sicheres Fundament. Damit stellen wir uns auch der Verantwortung für die zukünftigen Generationen. –

Mit dem Gesetzentwurf legt die Landesregierung ein Maßnahmenpaket vor, das konsequent für Klarheit, Rechtssicherheit und Haushaltstransparenz steht. Daher unterstützen wir, die FDP-Fraktion, Frau Ministerin Ahnen uneingeschränkt bei der Auflösung des Pensionsfonds und stimmen dem vorliegenden Gesetzentwurf zu.

Den Entschließungsantrag der CDU müssen wir allerdings ablehnen. Wir werden in die Zukunft schauen, wozu der Antrag leider nichts beiträgt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Dr. Braun.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, wir reden hier zum vierten Mal über den Pensionsfonds. Ich kann Ihnen versichern, ich bin bei meiner Meinung geblieben – meine Fraktion auch –, dass die Abschaffung des Pensionsfonds und die vorgeschlagene Konstruktion richtig sind. Wir betonen auch noch einmal, dass die Beamtinnen und Beamten eine sichere Versorgung haben und jegliche Verunsicherung und das Reden darüber wahrscheinlich gewollt, aber kontraproduktiv sind.

Wir sagen, die Pension ist sicher. Wir haben weiter eine gute Vorsorge. Wir haben einen Haushalt, der es eventuell sogar erlaubt, die Pensionsrücklagen aufzustocken. Es ist doch alles gut, sage ich. Herr Dr. Weiland, Sie haben selbst gesagt, es ist alles gut. Sie wollen jetzt nur noch einmal eine historische Aufarbeitung.

Ihr Entschließungsantrag ist mir vor einer oder zwei Stunden bekannt geworden. Er ist heute eingereicht worden. Ihr Antrag klingt ein bisschen so, als hätten Sie kurz vor der Sitzung heute Morgen in der Fraktion noch zusammengesessen und sich überlegt, wie können wir es denn machen, dass wir dem Gesetzentwurf als Oppositionsfraktion nicht zustimmen müssen. Da kamen Sie auf die Idee, man müsse das alles noch einmal historisch aufarbeiten.

(Zuruf des Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU)

Besonders nachdenklich macht mich der letzte Satz des Antrags. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Der Landtag Rheinland-Pfalz stellt die Verabschiedung des Gesetzentwurfes so lange zurück, bis eine nachvollziehbare wirtschaftliche Bilanz der Finanztransaktionen vorgelegt und beraten ist.“ Das heißt, der Landtag soll den Gesetzentwurf so lange zurückstellen, bis die CDU zustimmt. Ich glaube, das können wir hier nicht machen. Das wäre eine weitere Verunsicherung der Beamtinnen und Beamten.

(Zuruf des Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU)