Protocol of the Session on August 9, 2017

Weil dies der Schlüssel für die gute Versorgung von Menschen ist, die zu Hause leben und gepflegt werden wollen, und es eine Unterstützung für die Angehörigen ist.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So sieht es doch aus!)

Dies zu ermöglichen, ist ein Anliegen. Auf Seite 117 im Koalitionsvertrag finden wir den Hinweis, dass wir diese Fachkräfte im Pflegestützpunkt mit der entsprechenden Weiterqualifizierung weiterentwickeln werden, Herr Dr. Enders.

(Zuruf der Abg. Julia Klöckner, CDU)

Dazu ist zu sagen, dass bereits im letzten Jahr die rechtsverbindlichen Grundlagen am 30. Mai mit der Landesrahmenvereinbarung der Pflegekassen mit den kommunalen Spitzenverbänden gelegt wurden, Herr Dr. Enders. Der Beteiligungsprozess dazu startet am 20. April 2017. An diesem Beispiel der Weiterentwicklung zeigt sich, dass wir zum Beispiel auch eine Prüfung der Pflegestützpunkte durchführen werden müssen. Derzeit kommt ein Pflegestützpunkt auf 30.000 Menschen. Künftig werden wir eine Altersquote in der Bevölkerung mit berücksichtigen wollen.

Stehen Mittel dazu bereit, und wer bezahlt das? Das Curriculum wird derzeit erarbeitet. An 20 Pflegestützpunkten wird es dann versuchsweise gestartet werden. Die Kosten sind getragen und werden auf 24.000 Euro beziffert. Dazu kommt die wissenschaftliche Begleitung.

Die Landesregierung, insbesondere unsere Ministerin Bätzing-Lichtenthäler, wird Gespräche zur Finanzierung zum Persönlichen Pflegemanager intensivieren. Die soziale Pflegeversicherung und der SGB XI § 7 c sollen diese Aufwendungen begleichen.

Zum Schluss meiner Rede möchte ich anmerken, um in einer sich verändernden Gesellschaft mit mehr hochbetagten Menschen dem Wunsch Rechnung zu tragen, zu Hause leben zu können, und zwar bis zum Lebensende, werden wir unsere Angebote überdenken und erneuern müssen. Genau das tun die Koalitionsfraktionen. Genau das tut die SPD-Fraktion.

Der Pflegestützpunkt, die Gemeindeschwesterplus und künftig der Pflegemanager sind Antworten für eine gute selbstbestimmte Zukunft im eigenen Zuhause eines jeden Einzelnen mit und ohne Pflegebedarf, mit und ohne Unterstützungsbedarf.

Politik nah am Menschen sehen wir als unsere Aufgabe. Daran arbeiten wir.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Für die AfD-Fraktion spricht Frau Kollegin Dr. Groß.

Herr Präsident, sehr geehrte Ageordnetenkollegen!

(Abg. Marco Weber, FDP: Frau Präsidentin! – Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Nicht diskriminieren!)

Rheinland-Pfalz verfügt seit 1995 über ein dichtes Netz von Beratungs- und Koordinierungsstellen, die Hilfsbedürftigen Betreuungs-, Hilfs- und Pflegeangebote unterbreiten.

(Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)

Zum 1. Januar 2009 trat der sogenannte Landesrahmenvertrag über die Errichtung, Arbeit und Finanzierung von Pflegestützpunkten in Rheinland-Pfalz nach § 92 c Abs. 8 SGB XI in Kraft. Die sich bis dahin in der Tat bewährte Struktur der 135 Beratungs- und Koordinierungsstellen des Landes sollte schrittweise unter Einbeziehung einer zusätzlichen Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI in sogenannte Pflegestützpunkte weiterentwickelt werden. Alle Fachkräfte der ehemals 135 Beratungs- und Koordinierungsstellen wurden im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme zu Pflegeberatern ausgebildet.

Auf Grundlage des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes ist nun die Umschulung dieser Fachkräfte oder Pflegeberater zu Persönlichen Pflegemanagern in allen 135 Pflegestützpunkten in der Planung. Diesbezüglich ist zunächst ein Modellversuch in 20 ausgewählten Kommunen geplant.

Bei genauem Studieren der zum Teil ungenauen Antworten der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU „Projekt ‚Persönliche Pflegemanager‘ – Ankündigungen, Konzepte, Umsetzung“ fällt nicht nur auf, dass die Gründe für die Einführung eines mit hohen Kosten verbundenen Persönlichen Pflegemanagers doch sehr dürftig ausfallen.

Untersucht man das Curriculum, welches die Grundlage für die Weiterbildung zu Pflegeberatern für die neuen Pflegestützpunkte 2009 etabliert darstellte, ist man über die Themenbreite und -tiefe positiv erstaunt. Ob Lern- und Arbeitstechniken, Rehabilitation ist das Thema, medizinische Grundlagen, Pflegefachwissen, geriatrische Aspekte, Betreuungskonzepte, Rechtsgrundlagen, Versorgungsstrukturen. Ich könnte es noch weiterführen, möchte es Ihnen aber ersparen. Es ist jedenfalls sehr umfangreich und profund.

Es vertiefte das bereits vorhandene Fachwissen zu profunden Kenntnissen für die pflegeberaterischen Tätigkeiten im neuen Pflegestützpunkt. Hierdurch wurde das ganze Leistungsspektrum, von den Fachkräften und Pflegeberatern nun erbracht, erweitert.

Welche Antworten gibt nun die Landesregierung auf die Frage, warum die Pflegeberater in den Pflegestützpunkten zu Persönlichen Pflegemanagern weitergebildet werden und vor allem, welche Aufgaben sie künftig zu erbringen haben? Die Landesregierung bleibt im Ungefähren, im Unkonkreten.

So sollen die Pflegestützpunkte durch Persönliche Pflegemanager „weiterentwickelt“ und mit ihm die Strukturen der Pflegestützpunkte gesichert werden. Sind die derzeitigen Strukturen der Pflegestützpunkte etwa nicht gesichert? Was ist der Grund?

Für Frau Bätzing-Lichtenthäler wiederum ist der Leistungskatalog der Pflegeversicherung für viele nicht mehr überschaubar, weswegen Persönliche Pflegemanager vonnöten seien. Mit Einführung des Persönlichen Pflegemanagers wird die Unübersichtlichkeit nur noch weiter zunehmen.

Des Weiteren kommt die Landesregierung zu dem Schluss, dass die Fachkräfte, zu Persönlichen Pflegemanagern erst einmal umgeschult, „noch besser fachlich vorbereitet“ seien. Das scheint der einzige Sinn für das Projekt „Persönlicher Pflegemanager“ zu sein. Ist das alles?

Ich frage Sie: Was rechtfertigt die Bindung finanzieller und menschlicher Ressourcen über einen langen Zeitraum, 135 Pflegeberater zu Persönlichen Pflegemanagern umzuschulen, wenn ein Mehrwert daraus nicht erkennbar ist? Reichen nicht Schulungen und Fortbildungen aus, um fachlich noch besser aufgestellt zu sein?

Mit großspurigen Worten und verschachtelten Sätzen, die keine Informationen transportieren, setzt die Landesregierung darauf, dem Leser den Durchblick zu erschweren. Allein der Terminus „Persönlicher Pflegemanager“ mit Verankerung des Anspruchs auf ihn im Pflegeversicherungsrecht weckt unerfüllbare Hoffnungen,

(Beifall bei der AfD)

sodass jeder Persönliche Pflegemanager erst einmal viel Zeit braucht, um das Adjektiv „persönlich“ zu entzaubern und den Hilfesuchenden auf den Boden des Machbaren zurückzuführen. Nicht zuletzt klingt der ungeschützte Begriff „Manager“ einfach auch professioneller als nur „Berater“.

Jetzt frage ich: Wo ist die primäre Evaluation, die dokumentiert, dass sich nach achtjährigen Erfahrungen mit Arbeitsabläufen in den Pflegestützpunkten der Bedarf eines weiteren Mitarbeiters herauskristallisiert hat? Stattdessen wird das Pferd von hinten aufgezäumt.

Um festzustellen, ob der favorisierte Persönliche Pflegemanager eine künftige Daseinsberechtigung haben wird, hat man im April dieses Jahres sogenannte Beteiligungsprozesse mit allen am Pflegestützpunkt beteiligten Partnern initiiert. Im Rahmen eines Workshops sollen sie sich Gedanken darüber machen, wie das Betätigungsfeld eines Persönlichen Pflegemanagers auszusehen hat. Unter Mitsprache von Professor Löcherbach sollen schließlich Maßnahmenvorschläge entwickelt werden, die sich auf die Ausgestaltung des Konzepts, die Aufgabenbeschreibung und die Qualifizierung der Persönlichen Pflegemanager beziehen, und das alles fachlich noch besser?

Noch einmal: Die Ausgestaltung des Aufgabenspektrums eines künftigen Persönlichen Pflegemanagers muss in dem Beteiligungsprozedere ersonnen werden.

(Beifall der AfD)

Wenn man alle Redundanz, alle verschachtelten Nebensätze und pseudowissenschaftlichen Beimengungen in der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU wegstreicht, bleibt nichts Konkretes übrig, flächendeckend die Einführung von Persönlichen Pflegemanagern

in allen 135 Pflegestützpunkte notwendig erscheinen zu lassen. Sie wissen gar nicht, was Sie ändern wollen.

Das Groteske ist, dass zunächst in 20 Modellversuchen Stellen für Persönliche Pflegemanager eingerichtet werden, ohne im Vorfeld ihre Notwendigkeit evaluiert zu haben.

Diese Evaluation wird am Ende der Modellversuche nachgeholt, um zu diagnostizieren, Persönliche Pflegemanager sind vonnöten. Etwas anderes darf nämlich nicht herauskommen.

Im Einzelplan des Sozialministeriums für den Haushalt 2017/2018 ist für die Modellversuche bezüglich der flächendeckenden Einführung von Persönlichen Pflegemanagern ein Betrag von 884.000 Euro eingestellt. Jetzt, sofern – – –

(Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Gutes Geld!)

(Heiterkeit bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sofern die Evaluation den Bedarf an Persönlichen Pflegemanagern bestätigt, so die Landesregierung in ihrer Antwort, wird sie in den Pflegestützpunkten eine Verstetigung der Stellen für die Persönlichen Pflegemanager anstreben. Glaubt jemand hier im Saal, die Evaluation in den 20 Modellkommunen bringt irgendein anderes Ergebnis hervor, als die Unentbehrlichkeit eines Persönlichen Pflegemanagers in den Pflegestützpunkten nachzuweisen?

(Beifall bei der AfD)

Wie wir gehört haben, ist die Landesregierung auf die Bestätigung fixiert. Daher kann die Evaluation, welche die Daseinsberechtigung des Persönlichen Pflegemanagers belegen soll, nicht nach objektiven Kriterien angelegt sein. So muss man mutmaßen, da die Landesregierung von vornherein beschlossen hat, ein Bedarf an Persönlichen Pflegemanagern besteht. Man darf gespannt auf das Design des Erhebungsbogens sein.

Schließlich ist von jährlichen Gesamtkosten in Höhe von aufgerundet 4,8 Millionen Euro auszugehen, so die Landesregierung in ihrer Antwort, wenn der Persönliche Pflegemanager durchgängig in allen Pflegestützpunkten etabliert ist: Das alles, um fachlich noch besser zu werden, und trotz der Feststellung der Gesundheitsministerin am 16. November 2016 auf der Landesseite, dass RheinlandPfalz über ein vorbildliches Beratungs- und Unterstützungsangebot für Rat und Hilfe suchende pflegebedürftige Menschen verfügt.

(Abg. Martin Haller, SPD: Das ist aber Fakt!)

Meine Damen und Herren, wir, die AfD, sind grundsätzlich offen gegenüber neuen und vor allem sinnvollen Entwicklungen.

(Beifall der AfD)

Im vorliegenden Fall kann uns die Landesregierung keinen einzigen konkreten Grund nennen, warum sie die geplante Einführung des Persönlichen Pflegemanagers als notwendig erachtet. Wir haben kein Verständnis dafür, den Sozialetat um knapp 5 Millionen Euro jährlich weiter aufzublähen und Steuergelder für ein Projekt, für das die Landesregierung keinen Mehrwert darzustellen imstande ist, einzusetzen.

(Beifall der AfD – Abg. Uwe Junge, AfD: Jawohl!)