131 Personen in mehr als fünf Jahren! Das bedeutet etwa einen Kontakt pro Mitarbeiter an jedem 20. Werktag. Wie viele tatsächlich und überprüfbar Opfer von Diskriminierung geworden sind und wie hoch der Anteil an nur gefühlter Diskriminierung war, ist dann noch einmal eine ganz andere Frage. Aber auch hierüber gibt es keine Datenerhebung.
Unter den 131 Menschen, die sich bei der Landesantidiskriminierungsstelle gemeldet haben, befanden sich 16 Personen, die sich aufgrund ihrer sexuellen Identität zumindest diskriminiert fühlten, also etwa drei Stück pro Jahr.
An dieser Stelle ist nachzufragen, ob sich die gewaltigen Summen, die zur Bekämpfung nicht überprüfbarer Diskriminierungen besagter Personen vorgesehen sind,
Man muss hier zu dem Schluss kommen, dass Diskriminierung bei diesen Zahlen kein wirkliches Problem darstellt bzw. konstruiert ist.
In der vorliegenden Antwort bezieht sich Frau Spiegel auch auf das Antidiskriminierungsengagement in Kitas und Schulen. Zitat: „Dazu gehört auch, in Kindertagesstätten und Schulen für Akzeptanz zu werben. So wurde z. B. für den Bereich der sexuellen und geschlechtlichen Identität der Kitakoffer mit entsprechenden Kinderbüchern gefördert.“ Frau Ministerin, dieses Vorgehen ist illegal
(Beifall der AfD – Abg. Junge, AfD: Kindesmisshandlung! – Weitere Zurufe von der SPD – Staatsministerin Anne Spiegel: Mir wird von der AfD Kindesmisshandlung vorgeworfen! Für das Protokoll!)
Sogar noch in Bezug auf das Schulalter kommt ein Rechtsgutachten des bekannten Anwaltes Professor Christian Winterhoff – hören Sie zu, Frau Ministerin –
Sie wollen es nicht hören – zu dem Schluss: „Vor diesem Hintergrund erweist sich schulischer Unterricht mit dem Ziel, die Schüler zur Akzeptanz jeglicher Art von Sexualverhalten zu erziehen, als verfassungswidrig.“ Das müssen Sie sich einfach anhören.
Er fährt fort: „Staatliche Vorgaben für die schulische Sexualerziehung, die Hetero-, Bi-, Homo-, Transsexualität und gleichwertige Ausdrucksformen von Sexualität vorgeben, verstoßen gegen das verfassungsrechtliche Indoktrinationsverbot“, Frau Ministerin.
Untermauert wird dies mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, eine Sexualerziehung, die jede Art sexuellen Verhaltens gleichermaßen bejaht oder gar befürworten würde, was Sie tun, verstieße eindeutig gegen das Zurückhaltungs- und Rücksichtnahmegebot. – Bundesverwaltungsgericht, Beschluss 8. Mai 2008.
Die innere Widersprüchlichkeit Ihrer Akzeptanzforderungen liegt auf der Hand. Gerade weil Menschen unterschiedlich sind, haben sie vielfältige Präferenzen und Vorstellungen. Gerade deshalb unterscheiden sie nach ihrem Gusto zwischen wünschenswerten und weniger wünschenswerten Eigenschaften. Diese Bewertungen verbieten zu wollen oder ausreden zu wollen, ist eine Anmaßung, die an Orwells Großen Bruder erinnert, – – –
(Beifall der AfD – Abg. Alexander Fuhr, SPD: Die Anmaßung sieht man an der Person, die da steht! – Weitere Zurufe von der SPD)
(Beifall der AfD – Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Da warte ich die ganze Zeit drauf! – Abg. Jens Guth, SPD: Fangen Sie doch einmal an mit Ihren qualifizierten Äußerungen! – Weitere Zurufe von der SPD)
Herr Frisch, Ihnen obliegt es nicht, eine Sitzungsleitung zu kritisieren. Wenn Sie das noch einmal machen, dann erhalten Sie einen Ordnungsruf, dass es klar ist. Erstens.
Zweitens ist auch eine Unruhe aufgekommen, weil ich jetzt mehrfach die Information erhalten habe, dass aus Reihen der AfD Frau Spiegel Kindesmisshandlung und anderes vorgeworfen wurde. Das ist vollkommen inakzeptabel, und es ist erklärlich, dass hier im Raum Unruhe ist.
Ich darf Sie auffordern, so etwas zu unterlassen, sonst hat das Konsequenzen. – Frau Abgeordnete Dr. Groß, fahren Sie bitte fort.
(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Was hat das damit zu tun? – Zuruf von der SPD: Was hat das damit zu tun! – Zuruf von der SPD: Er gibt es zu! – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Ich habe gar nichts zugegeben!)