Protocol of the Session on August 9, 2017

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie bereits im Umweltausschuss am 8. August 2017 berichtet und in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Brandl – Drucksache 17/3627 – mitgeteilt, läuft aktuell im Landkreis Germersheim ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zur Erweiterung der Lagerkapazität eines Gefahrstofflagers der US-Streitkräfte im Germersheimer Armeedepot. Das soll eine Erweiterung von 70 Tonnen im Moment auf 1.900 Tonnen ermöglichen, darunter auch 50 Tonnen akut toxische Stoffe.

Ich bitte dabei aber zu beachten, dass diese toxischen Stoffe nicht in Reinform dort gelagert werden, sondern sie in größeren Gebinden enthalten sind als Beimischung. Es sind Stoffe, die in Verbrauchsstoffen enthalten sind, die für

den Betrieb von Kfz und Flugzeugen erforderlich sind. Es geht insbesondere um Schmieröl, Enteisungsmittel, Treibstoffe, Frostschutzmittel und Bremsflüssigkeiten.

Genehmigungsbehörde ist die Kreisverwaltung in Germersheim. Für die immissionsschutzrechtliche Überwachung der Anlage und damit auch für die fachtechnischen Stellungnahmen zu emissions- und gefahrstoffrechtlichen Belangen ist das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zuständig. Der Bund ist damit zuständig für alle fachtechnischen Fragen und gibt den Rahmen für die Genehmigung in diesem Zusammenhang vor.

Zu bedenken ist, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit des Verfahrens noch nicht getroffen wurde. Zurzeit werden die vorgebrachten Einwendungen von der Genehmigungsbehörde – das ist der Landkreis Germersheim – geprüft. Anschließend wird es einen Erörterungstermin geben, in dem die Einwendungen behandelt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Wie bereits im Umweltausschuss berichtet, hat sich das Umweltministerium beim Bundesministerium für Verteidigung dafür eingesetzt, dass der Betreiber des Gefahrstofflagers, also die US-Armee, angesichts der Besorgnisse der Bevölkerung freiwillig die Störfallverordnung anwendet. Hintergrund ist, dass die Störfallverordnung, der die Seveso-III-Richtlinie zugrunde liegt, grundsätzlich nicht für militärische Einrichtungen, Anlagen oder Lager gilt.

Das hat im vorliegenden Fall auch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr so bestätigt und vorgegeben. Es ist aber gleichwohl möglich, dass das Bundesamt freiwillig die Störfallverordnung zur Anwendung bringen und das im Genehmigungsverfahren auch vorgeben könnte. Genau dies hat das Umweltministerium gegenüber dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr schriftlich eingefordert. Das würde dazu beitragen, die Transparenz zu erhöhen und den verständlichen Sorgen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen.

Je nach Reaktion wird die Landesregierung in dieser Angelegenheit auch auf die US-Armee zugehen und dieses Petitum auch dort anbringen.

Zu Frage 2: Die Auswirkungen von Verkehrsgeräuschen auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA-Lärm beurteilt.

Zu weiteren Einzelheiten des laufenden Genehmigungsverfahrens kann die Landesregierung im Moment nichts sagen; denn wir sind nicht die Genehmigungs- oder Fachaufsichtsbehörde.

Die Zufahrt zum geplanten Lager für Gefahrstoffe der Armee bei Germersheim liegt direkt an der B 9 mit einer vollständig ausgebildeten Anschlussstelle. Somit sind keine Ortsdurchfahrten oder direkte Anlieger von einer möglichen Zunahme der Verkehre betroffen. Das Lager hat

eine verkehrlich optimale Anbindung. Nach der Bundesverkehrszählung 2010 benutzen südlich der Anschlussstelle 28.450 Kfz pro Tag und nördlich 31.264 Kfz pro Tag die B 9.

Zu Frage 3: Das geplante Vorhaben unterliegt einem sogenannten Vorprüfungsverfahren nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Zur Frage der Erforderlichkeit einer solchen Umweltverträglichkeitsprüfung: Die Beurteilung erfolgt anhand einer Reihe von Kriterien, die sich aus dem Gesetz ergeben, und diese Kriterien umfassen auch die Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf benachbarte Naturschutzgebiete. Die abschließende Entscheidung obliegt auch hier der Genehmigungsbehörde.

Zu Frage 4: Die Landesregierung hat Kenntnis von sechs weiteren Baumaßnahmen, die im US-Armeedepot Germersheim durchgeführt werden sollen, und zwar von der Errichtung einer neuen Hauptzugangskontrolle, der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude 7983, der Sanierung diverser Asphaltflächen mit Abwassersystem, einem Repair-Hard-Stand am Containerabstellplatz, einer zentralen Sammelstelle für Gefahrstoffe und schließlich dem Ausbau oder Anbau des Feuerwehrgebäudes. Das ist das Gebäude Nummer 7834.

Vielen Dank.

Wir dürfen als Gäste im Landtag Schülerinnen und Schüler der Realschule St. Thomas aus Andernach begrüßen. Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im Hause)

Gibt es Zusatzfragen? – Herr Joa, bitte.

Ich möchte noch einmal auf den Punkt der Genehmigungsbehörde zurückkommen. Die Kreisverwaltung Germersheim hat aus unserer Sicht nicht die komplette Kompetenz, um ein solches komplexes Verfahren zu beurteilen. Halten Sie die Genehmigungslage, also dass der Kreis dafür zuständig ist, in dem Fall für richtig, oder wie ist da Ihre Position?

Diese Genehmigungszuständigkeit ist vorgegeben, Herr Abgeordneter. Die Situation ist so, wie ich sie eben geschildert habe, dass am Ende das Bundesamt durch seine fachtechnische Stellungnahme in immissionsschutz- und gefahrstoffrechtlichen Fragen das Genehmigungsverfahren vorgibt und steuert, sodass es am Ende so ist, wie es generell bei Anlagen der Landesverteidigung ist, dass es da das Primat des Bundes gibt, weil der Bund am Ende für die Landesverteidigung zuständig ist.

(Zuruf des Abg. Matthias Joa, AfD)

Herr Joa, für weitere Fragen können Sie sich melden.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Schneider.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Herr Staatssekretär, Sie haben den Ablauf nüchtern dargestellt. Aber gibt es auch eine politische Bewertung seitens der Landesregierung, ob eine Erweiterung des US-Depots positiv begleitet wird, und wenn denn eine Umweltverträglichkeitsprüfung kommt, ist auch die Zuständigkeit bei Landesbehörden?

Frau Abgeordnete, zunächst einmal ist es so, die Zuständigkeit der Landesbehörden ist in diesem Fall, weil es um Verteidigungsanlagen bzw. die Landesverteidigung geht, eingeschränkt. Ich habe Ihnen das dargelegt, weil das Entscheidende ist, was das entsprechende Bundesamt vorgibt. Deswegen haben wir uns auch an das Bundesamt gewandt, um die freiwillige Anwendung der Störfallverordnung zu erreichen. Damit ist auch deutlich, dass durch die entsprechende Zuständigkeit des Bundes und damit das Primat des Bundes, das er hier hat, ein Vorgehen gewährleistet ist, das den Belangen der Landesverteidigung Rechnung trägt.

Ich bitte um Verständnis, dass wir als Landesregierung nicht in einem laufenden Genehmigungsverfahren eine politische Bewertung zu rechtlichen Voraussetzungen dieser Genehmigung abgeben können.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Joa.

Ich möchte noch einmal zur politischen Verantwortung zurückkommen. Es handelt sich hier mit 1.700 Tonnen um das größte Gefahrstofflager der US-Armee in Europa. Das Thema „Terrorismus und Sicherungsmaßnahmen“ spielt für die Bevölkerung vor Ort durchaus eine Rolle. Können Sie hierzu etwas sagen, oder ist da auch komplett die Kreisverwaltung zuständig?

Herr Abgeordneter, ich muss zunächst doch noch einmal wiederholend feststellen, dass nicht die Kreisverwaltung allein zuständig ist, wie das jetzt in Ihrer Frage anklingt, sondern es durch die fachtechnischen Stellungnahmen und Vorgaben des entsprechenden Bundesamtes gesteuert wird. Das hat auch seinen guten Sinn. Auch die Aspekte, die Sie angesprochen haben, werden natürlich im Genehmigungsverfahren geprüft.

Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass angesichts der

Stoffe, über die wir hier reden, es natürlich in erster Linie um Fragen des Brandschutzes geht. Es geht um Treibstoffe, es geht um Schmieröl, es geht um Enteisungsmittel. Also es geht um das, was im Kfz und auch im Flugverkehr als Hilfsmittel notwendig ist, was aber durchaus bei bestimmten Stoffen hinsichtlich der Brandgefährlichkeit und damit auch der Anfälligkeit für den Aspekt, den Sie gemeint haben, eine Rolle spielt. Genau deshalb wird das entsprechend geprüft, und genau deshalb macht es auch einen guten Sinn, dass das entsprechende Bundesamt die fachtechnische und gefahrstoffrechtliche Stellungnahme abgibt und damit das Verfahren prägt.

Eine weitere Zusatzfrage von Herrn Junge.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Herr Staatssekretär, ich habe eine Menge Erfahrung in der Zusammenarbeit mit US-Behörden, insbesondere auch mit der US-Armee. Wie waren die Zusammenarbeit und die Informationswilligkeit der Behörden, und wie stellen sich die Amerikaner dazu, wenn wir über das Bundesamt eine entsprechende Stellungnahme haben und vielleicht nicht damit einverstanden sind? Welche Durchsetzbarkeit haben wir denn gegenüber den Amerikanern in ihrem USDepot?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Junge, die Frage der Durchsetzbarkeit ist eine Frage, die man dann letztlich an den Bund stellen muss, weil das Land nicht zu aus Landesverteidigung notwendigen Einrichtungen sozusagen ein Veto einlegen und sich über Bundesvorgaben hinwegsetzen kann, das heißt, es ist am Ende eine Bundesangelegenheit, die dort auch entschieden werden muss.

Man muss ganz generell sagen, dass immer, wenn es um Landesverteidigung geht, die Kompetenzen des Landes sehr eingeschränkt sind bzw. letztlich zurückgedrängt werden. Das ist auch im ganzen Naturschutz so.

Sie wissen vielleicht, dass auch bei Schutzgebietausweisungen, bei entsprechenden Verträglichkeitsprüfungen, immer die Landesverteidigung jeweils das Primat, also Vorrang hat. Deswegen muss die Landesregierung auch klar auf die Kompetenz des Bundes verweisen und darauf vertrauen.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Kollegin Schneider.

Herr Staatssekretär, ich frage noch einmal nach. Begrüßt die Landesregierung das Vorhaben der US-Army, dass das US-Depot im Landkreis Germersheim erweitert wird?

Frau Abgeordnete, dazu kann ich keine Stellungnahme abgeben. Es steht der Landesregierung nicht zu, zu einem Vorhaben, das von der Landesverteidigung als notwendig angesehen wird, eine politische Bewertung abzugeben.

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Brandl.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Immer dieser Anti-Amerikanismus der CDU!)

Herr Staatssekretär, haben Sie Anzeichen dafür, dass es zur Lagerung von anderen Stoffen kommen könnte oder kommen sollte, als jetzt von der US-Army beantragt oder behauptet wird, bzw. hat es von den bestehenden Genehmigungen Ihrer Kenntnis nach in der Vergangenheit Abweichungen gegeben, dass andere Stoffe als die, die beantragt bzw. genehmigt waren, eingelagert worden sind?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Brandl, ich habe keine Kenntnis davon, dass es in der Vergangenheit Abweichungen gegeben hätte.

Zum Zweiten, ob jetzt die Befürchtung besteht, dass das geschehen könnte, dafür gibt es aus meiner Kenntnis heraus keinen Anhaltspunkt.

Im Übrigen wäre es so, wenn es Abweichungen geben sollte, dass dafür auch eine entsprechende Genehmigung erforderlich wäre. Deshalb treten wir im Übrigen dafür ein – das habe ich eben berichtet –, auch schriftlich gegenüber dem Bund, dass freiwillig die Störfallverordnung angewendet wird, weil das nämlich zur Konsequenz hätte, dass auch in dem Verfahren dann die Stoffe im Einzelnen öffentlich transparent würden und damit eine zusätzliche Akzeptanzerhöhung erreicht werden könnte.

Eine Zusatzfrage der Kollegin Schleicher-Rothmund.

Herr Staatssekretär, die Landesregierung hat erfreulicherweise aufgefordert, freiwillig die Störfallverordnung anzuwenden. Bis heute haben Sie noch keine Antwort darauf bekommen. Welche Frist haben Sie sich selbst gesetzt, um noch einmal nachzuhaken oder gegebenenfalls auch darauf zu dringen, dass es dahin kommt?