Protocol of the Session on August 24, 2017

Frau Abgeordnete Lerch, wir haben zwei verschiedene Vorgehensweisen gehabt. Wir haben einmal inhaltlich verändert: Wir haben gesagt, es können nicht nur Maßnahmen, die mindestens acht Stunden am Tag dauern und mindestens zwei Wochen andauern – so war es nach den alten Vorschriften, nach der alten Förderrichtlinie vorgesehen –, gefördert werden. Denn das hat dazu geführt, dass viele Jugendämter die Gelder nicht abrufen konnten, weil sie, wie zum Beispiel in der Stadt Mainz, Angebote haben, die nur einen Tag zu buchen sind, die man die ganze Woche buchen kann, aber nicht muss. Das betraf den Ferienpass, den wir nicht fördern konnten, obwohl wir diese Maßnahme für sehr sinnvoll gehalten haben. In anderen Kreisen gab es ähnliche Probleme. Deshalb haben wir gesagt, es genügt, dass eine Maßnahme angeboten wird, auch eintägig. Diese kann dann gefördert werden.

Es gab ein weiteres Förderkriterium, das besagt hat, vor allem Kinder von Alleinerziehenden und Ganztagskinder zu fördern. Dieses Kriterium haben wir auch bewusst herausgenommen, weil wir der Meinung sind, dass sich die Fördermaßnahmen, die Ferienbetreuung sozusagen, an alle Kinder richten müssen. Wer Kinder hat, egal aus welcher Einkommensschicht er kommt, und eine Ferienbetreuung braucht, der soll sie auch bekommen.

Im zweiten Schritt sind die Träger, die Jugendämter aufgerufen, Sozialkriterien zu schaffen – was sie auch machen – und zu schauen, wie sie die Beiträge für solche Ferienmaßnahmen staffeln, angepasst an das Einkommen der Eltern.

Eine Zusatzfrage Frau Kollegin Kazungu-Haß.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Ministerin, gibt es neben dem in 2017 nachgelegten 750.000-Euro- und in 2018 1-Million-Euro-Programm zur Ferienbetreuung noch andere Landesprogramme, die auch Förderungen in diesem Bereich möglich machen?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kazungu-Haß. Wir haben neben diesem Programm, das speziell und ausschließlich auf die Ferienbetreuung ausgerichtet ist, noch ganz andere Programme, die ich im Einzelnen gerne erwähnen will, die über das gesamte Jahr laufen und bei denen sozusagen ein Teil des Angebots in den Ferien stattfindet.

Das ist zum Beispiel das Hochschulprogramm „Wissen schafft Zukunft“ oder die Projektförderung für die Sportjugend, die wir jährlich zahlen. Daneben haben wir „Ferien am Ort“. Hierbei handelt es sich um eine Aktion der Landeszentrale für Umweltaufklärung. Wir haben die Förde

rung der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit insgesamt. Auch von dort werden Maßnahmen vorgeschlagen. Es gibt „Waldferien für Kids“ und die Förderung der Betreuung in den Horten und in den Familieninstitutionen, die das Land das Jahr über mitträgt. Es gibt Programme von Kultureinrichtungen sowie die Zukunftsinitiative „Starke Kommunen, starkes Land“.

Das sind jetzt exemplarisch aufgezählte Programme. Das heißt, auch diese verschiedenen Programme unterstützen Ferienbetreuung. Es gibt darüber hinaus auch Private, die Ferienbetreuung anbieten. Und es gibt auch noch freie Träger, die solche Angebote unterbreiten. Es ist nicht beschränkt auf die Maßnahmen, die wir jetzt unmittelbar mit fördern.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Brück.

Vielen Dank für die Ausführungen, Frau Ministerin. Sie haben eine ganze Reihe von Programmen aufgezählt. Können Sie etwas zu der Art der Angebote sagen, die jetzt in den Sommerferien stattgefunden haben, in welchen Bandbreiten sich das Betreuungsprogramm ausgerichtet hat?

Es hat sich um vielfältige Angebote gehandelt. Ich war selbst in Bad Kreuznach im Kinderdorf Salinental. In diesem Bereich bietet Bad Kreuznach schon seit vielen Jahren ein Angebot. Zum Teil sind dort die Kinder, die selbst als Ferienbetreute dort waren, heute als Erzieherinnen und Erzieher oder Helferinnen und Helfer mit dabei. Es geht um handwerkliche Fähigkeiten, um Entdeckungen, um Experimente, gemeinsames Basteln und Spielen, um Schwimmkurse. Es gibt sportliche Aktivitäten, wie Kanufahren, und Naturerlebnisse.

Es wird eine ganze Palette von allem angeboten, wo alles mit dabei ist. Das Wichtige ist, dass es qualitativ hochwertige Angebote sind, bei denen die Kinder nicht nur Spaß haben, sondern mittelbar oder unmittelbar etwas lernen.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr schön!)

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Beilstein.

Frau Ministerin, Sie haben ausgeführt, dass Sie erwarten, dass die Mittel für 2017 in Höhe von 750.000 Euro komplett abgerufen werden. In welcher Höhe werden für die kommunale Seite Kosten anfallen? Wie hoch werden dort die Kosten ausfallen? Gibt es darüber Erhebungen?

Frau Abgeordnete Beilstein, das kann ich Ihnen im Moment nicht sagen. Aber es ist so – deshalb habe ich das klargestellt –, dass die Kommunen in erster Linie und in eigener Verantwortung und Zuständigkeit diese Maßnahmen durchführen, da sie Träger der Jugendhilfe und damit zuständig für die Ferienbetreuung sind. Wir unterstützen sie dabei. Das habe ich ausdrücklich gesagt. Wir ersetzen nicht die Ferienbetreuungsmaßnahmen, sondern wir unterstützen die Kommunen finanziell. Das hat die Auswirkung gehabt, dass die Kommunen in diesem Jahr dreimal mehr Ferienmaßnahmen anbieten konnten als im vergangenen Jahr.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Frisch.

Frau Ministerin, es ist begrüßenswert, dass wir sehr viel an Angeboten für die Eltern unterbreiten, die in den Ferien darauf angewiesen sind, dass ihre Kinder betreut werden. Mich würde aber interessieren, gerade weil Sie sehr viel Geld in die Hand nehmen, ob es in womöglich vergleichbarer Größenordnung eine Unterstützung für die Eltern gibt, die ihre Kinder in den Ferien selbst betreuen.

(Vereinzelt Heiterkeit im Hause – Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Wie soll das gehen? – Abg. Jens Guth, SPD: Da muss man keine Antwort geben! – Abg. Martin Haller, SPD: Einfach Nein sagen!)

Herr Abgeordneter Frisch, wir haben kein Unterstützungsprogramm für den Urlaub von Eltern mit ihren Kindern. Dafür stehen keine Mittel zur Verfügung. Aber Sie wissen natürlich auch, dass über Sozialhilfe oder über andere soziale Leistungen Familien innerhalb und außerhalb der Ferien gefördert werden.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es!)

Dazu gehört auch ein Bildungs- und Teilhabepaket, das Eltern, die finanziell nicht in der Lage sind, ihre Kinder so zu unterstützen, wie sie das gerne möchten, für sich beantragen können. Im Rahmen dessen sind entsprechende Möglichkeiten vorgesehen. Aber wir haben kein Urlaubsunterstützungsprogramm für Eltern mit Kindern.

(Zuruf des Abg. Alexander Schweitzer, SPD)

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Schneid.

Müssen es zur Bewilligung der Anträge immer neue Betreuungsprojekte sein, oder können sich auch etablierte Betreuungsangebote, die es seit Jahren gibt, bewerben und werden dann unterstützt? Es geht mir auch um die Nachhaltigkeit, weil viele Ferienprojekte schon lange laufen, und deswegen müssten sie auch entsprechend unterstützt werden.

Frau Abgeordnete Schneid, vielen Dank. Wir haben das Förderverfahren komplett umgestellt. Das bedeutet, auch bewährte Projekte und Ferienmaßnahmen können weiterhin gefördert werden. Ich habe gerade das Kinderdorf Salinental erwähnt: Das ist eine Maßnahme, die mittlerweile über 30 Jahre durchgeführt wird und die wir mit unterstützt haben. Das Förderverfahren ist – die kommunalen Spitzen haben uns dafür gelobt, aber wir haben es auch gemeinsam mit ihnen erarbeitet – insofern nun sehr günstig, weil die Jugendämter der Kommunen nicht mehr für jede Maßnahme einen einzelnen Antrag stellen müssen, sondern sie bekommen mitgeteilt, wie viel Geld ihnen zur Verfügung steht. Das setzt sich aus dem Sockelbetrag von 7.400 Euro und sozusagen dem Faktor der Zahl der Kinder zwischen sechs und 13 Jahren zusammen.

Dieses Geld hat das Jugendamt zur Verfügung und kann sich selbst überlegen, wie es dieses Geld beispielsweise für die Sommerferien oder Winterferien einplant. Dann bekommen wir eine lange Liste, auf der die einzelnen Maßnahmen stehen, und bei der Abrechnung, die bis 1. Dezember und bei den Ferienmaßnahmen für den Winter bis Ende Januar erfolgen muss, müssen die Maßnahmen im Prinzip nur noch einzeln aufgeführt werden. Wir brauchen keinen Sachbericht mehr. Wir haben mit dem Landesrechnungshof diese Frage extra vorab erörtert, und er hat uns und vor allem auch den kommunalen Spitzen zugestanden, dass man hier auf Sachberichte verzichten kann, was die Arbeit der Jugendämter erheblich erleichtert.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Beilstein.

Frau Ministerin, Sie haben gesagt, jedem Kind soll ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden. Wie sehen Ihre Bedarfsberechnungen und -planungen für die nächsten Jahre aus?

Frau Abgeordnete Beilstein, ich habe gesagt, jedem Kind, das einen Betreuungsplatz möchte oder braucht, soll einer zur Verfügung gestellt werden. Wir werden diese Maßnahmen jetzt evaluieren. Zusammen mit den kommunalen

Spitzen werden wir uns Anfang nächsten Jahres zusammensetzen und ansehen, wie die Maßnahmen gelaufen sind, wie die Förderungen gelaufen sind und wo noch Bedarfe sind. Die Rückmeldungen, die wir bekommen haben, sind diesmal keine gewesen, die Klagen darüber beinhaltet hätten, dass Menschen keinen Betreuungsplatz vor Ort bekommen haben.

Was manchmal passiert, ist, dass Angebote nicht bekannt sind. Deshalb haben wir schon zusammen mit dem Landesjugendring, dem Landessportbund und der Landeszentrale für Gesundheitsförderung gesprochen. Es gibt eine Homepage, die „ferienboerse-rlp.de“ heißt. Dort werden nach Regionen sortiert – also man kann seine Postleitzahl eingeben – die Angebote in Rheinland-Pfalz aufgeführt, weil sie nicht nur von den Jugendämtern durchgeführt bzw. angeboten werden, sondern auch von Privaten.

Wir hoffen, dass diese Homepage perspektivisch alle Angebote sammelt und sich auch die Anbieter von Ferienbetreuungsmaßnahmen dort melden, damit wir abgleichen können, was wir für ein Angebot haben, wie viel Bedarf es gibt, und wie viel Bedarf möglicherweise offen ist. Weder wir noch die ADD haben entsprechende Rückmeldungen bekommen, die wir in den vorherigen Jahren schon bekommen haben, wenn sich Eltern darüber beklagt haben, dass sie keinen Platz für die Ferienbetreuung bekommen hätten.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Schmitt.

Herr Präsident, vielen Dank. Frau Ministerin, Sie haben gesagt, Sie werten aus. Werden Sie dabei auch noch einmal überprüfen, in welchen Regionen Angebote flächendeckend gemacht werden? Bei uns im Landkreis – wir haben ein großes Gebiet – konzentrieren sich bestimmte Maßnahmen in einer Verbandsgemeinde, während in einer anderen noch weniger oder keine Angebote vorhanden sind. Werden Sie das überprüfen? Kennen Sie auch die Anbieter, die vor Ort tätig sind?

Frau Abgeordnete Schmitt, nach dem Verfahren sind die Jugendämter als Träger der Jugendhilfe für das Angebot zuständig. Sie sind auch dafür zuständig, darauf zu achten, welche Träger gegebenenfalls dieses Angebot praktisch durchführen. Das machen Vereine, das macht das Deutsche Rote Kreuz und ganz verschiedene.

Um mit dem zweiten Teil Ihrer Frage anzufangen, wir überprüfen selbst nicht im Einzelnen die Qualität der Personen, die vor Ort die Maßnahme anbieten. Wir wissen aber und haben uns vergewissert, dass die Jugendämter sehr genau darauf achten, dass es Personen und Institutionen sind, die zertifiziert sind und über gut qualifiziertes Personal verfügen. Insoweit gilt auch, dass wir die Jugendämter nicht auffordern werden, das Angebot in bestimmten Orten zu verstärken oder nicht. Aus unserer Sicht ist es aber sehr wünschenswert, dass es überall ein Angebot gibt und

Maßnahmen flächendeckend und nicht nur an bestimmten Hotspots angeboten werden.

Wenn wir uns im Januar mit den kommunalen Spitzen zusammensetzen, wird auch darüber gesprochen werden, aber in dem Bewusstsein: Es ist die Entscheidung der Jugendämter vor Ort.

Es liegt eine weitere Frage vor. Danach betrachte ich die Mündliche Anfrage als beantwortet. – Frau Abgeordnete Brück, bitte.

Herr Präsident, vielen Dank. Frau Ministerin, Sie haben die Anzahl der Maßnahmen genannt. Können Sie auch etwas zu der Anzahl der teilnehmenden Kinder sagen, die bei den Maßnahmen da waren, damit man eine Größenordnung hat, wie viele Kinder von den Maßnahmen profitiert haben?

Frau Abgeordnete Brück, wir können die Zahl noch nicht konkret sagen, weil die Maßnahmen noch nicht abgerechnet sind. Die Jugendämter haben noch Zeit, die Maßnahmen abzurechnen. Wir kennen aber aus deren Bedarfsplanungen, die uns über das Jahr bis zum Sommer vorgelegt worden sind, die Zahlen, von denen die Jugendämter zunächst ausgegangen sind. Das sind rund 40.000 Kinder und Jugendliche. Wir hatten 8.073 Plätze im Jahr 2016 gefördert. Wir werden nach den Abrechnungen sehen, ob die Zahl darunter oder darüber liegt. Wir können das im Moment nicht sagen, aber 40.000 war die von den Jugendämtern angenommene Zahl.

Vielen Dank, damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Da lobe ich mir die 40.000. Sehr gut, das ist eine gute Zahl!)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Anke Beilstein und Gordon Schnieder (CDU), Entwicklung der Kommunalfinanzen in Rheinland-Pfalz – Nummer 2 der Drucksache 17/3879 – betreffend, auf.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Gründe sind nach Auffassung der Landesregierung ausschlaggebend für die schlechte Kassenlage der rheinland-pfälzischen Kommunen?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die rheinland-pfälzischen Kommunen im bun

desweiten Vergleich durch besonders hohe Kassenkredite belastet sind?