Protocol of the Session on June 22, 2017

In einem weiteren Schritt soll eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Grundlage möglicher Ausführungsvarianten erfolgen. Hierbei sollen dann auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Dialogprozesses teilnehmen und ihre Vorstellungen einbringen. Das bedeutet, dass die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung frühestens im Jahr 2019 beginnen wird. Nach den bisher bekannten Projektplänen des Bundes soll die Abladeoptimierung am Mittelrhein daher auch erst im Jahr 2030 abgeschlossen sein.

Meine Damen und Herren, wir haben hier schon oft über den Planungsaufwand gesprochen. Frau Kollegin Wieland hat es auch gesagt. Ich will Ihnen ganz offen sagen: Der Hauptgrund für diesen großen Zeitrahmen sind die personellen Engpässe der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Nach mehrjährigem massiven Stellenabbau fehlen beim Bund scharenweise Ingenieurinnen und Ingenieure, um laufende Projekte zu beenden und neue zu beginnen. Zudem sollen offensichtlich mit dem knappen Personal vorrangig alle Wasserstraßenanlagen mit schlechtem Bauzustand zunächst einmal saniert werden.

Ich zeige nicht mit dem Finger auf den Bund, aber weil hier immer so viel Kritik an der Landesregierung geübt wird, wir hätten zu wenig Personal bei der Landesstraßenverwaltung, will ich hervorheben, wir haben 76 zusätzli

che Ingenieurstellen geschaffen. Der Bund hat in seinem Zuständigkeitsbereich bei der Wasserstraßenverwaltung Ingenieurstellen nicht nur nicht geschaffen, sondern er hat sie abgebaut.

Deswegen gehört es auch zur Wahrheit, dass das, was Sie von der Opposition von der Landesregierung fordern, selbst in Regierungsverantwortung nicht nur nicht umsetzen, sondern Sie machen das glatte Gegenteil davon. Deswegen sollten Sie diese Stunde dazu nehmen, um in Zukunft vielleicht darüber nachzudenken, ob es richtig ist, mit dem Finger auf die zu zeigen, die Personal aufbauen und Planungskapazitäten ausweiten, wenn man in eigener Zuständigkeit genau das Gegenteil macht.

(Beifall bei FDP und SPD)

Meine Damen und Herren, alle Ausbauprojekte haben aus Sicht des Bundes nur eine mittlere Priorität. Ich halte das für falsch. Der Bund unterläuft damit den Sinn und Zweck des Bundesverkehrswegeplans und des Wasserstraßenausbaugesetzes. Im Ergebnis ist zu befürchten, dass selbst der Zeitplan 2030 nicht wird eingehalten werden können. Das ist für Rheinland-Pfalz nicht hinnehmbar.

Wir haben wiederholt die zwingende Notwendigkeit vorgetragen, für einen zügigeren Projektfortschritt und damit für eine deutliche Aufstockung des Personals zu sorgen. Gemeinsam mit meinen Verkehrsministerkollegen aus Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg habe ich auf der Länderkonferenz Rhein am 14. November vergangenen Jahres beim Bund eine drastische Beschleunigung beim Projektfortschritt eingefordert. Meine Damen und Herren, was in Rheinland-Pfalz möglich ist, das muss doch der Bund auch leisten können.

Auf der letzten Verkehrsministerkonferenz im April dieses Jahres haben alle Länder den Bund einmütig aufgefordert, alle vordringlichen Wasserstraßenvorhaben bis zum Jahr 2030 zu realisieren.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung wird die künftige Bundesregierung daran messen, ob sie ihre eigenen Pläne und Gesetze beachtet. Rheinland-Pfalz fordert nicht nur mehr Engagement vom Bund, sondern bringt sich auch selbst aktiv in das Projekt ein. Rheinland-Pfalz hat aktuell einen Projektverwaltungsrat unter Federführung des Bundes initiiert. Das Gremium soll die Planungen des Bundes begleiten und unterstützen, es soll insbesondere die Abstimmungsprozesse in den rheinland-pfälzischen und den hessischen Fachbehörden optimieren. Gemeinsames Ziel ist es, das Projekt planerisch schneller voranzubringen und baureif zu machen.

Ich fordere Sie alle auf und bitte Sie herzlich, dieses ambitionierte Vorhaben konstruktiv zu unterstützen. Ich sage es noch einmal: So, wie Sie hier vortragen können, dass Sie mehr Planungskapazitäten vom Land wollen – diese haben wir auch geschaffen –, bitte ich Sie auch, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass der Bund nicht weiter Personal abbaut bei der Planung, sondern genau wie wir auch zusätzliche Ingenieure einstellt. Es kann nicht sein, dass die Dinge im vordringlichen Bedarf stehen und wir nicht einmal wissen, ob sie bis 2030 realisiert werden.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Durch die verlängerte Redezeit der Landesregierung stehen den Fraktionen noch jeweils eine Minute und 50 Sekunden zusätzliche Redezeit zur Verfügung. Nachdem aber alle Fraktionen ihre Redezeit nicht ausgeschöpft haben, – – –

Wird Ausschussüberweisung gewünscht?

(Abg. Martin Haller, SPD: Direkte Abstimmung!)

Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/3281 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen worden.

Ich rufe nun die Punkte 13 und 14 der Tagesordnung auf:

Umsetzung und Fortschreibung des Landeskrankenhausplans Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 17/2709/3037/3247 –

Verantwortung der Landesregierung für die Investitionsförderung der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/3292 –

Verantwortungsvolle Krankenhaus-Investitionsförderung in Rheinland-Pfalz Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/3327 –

Es wurde eine Grundredezeit von zehn Minuten je Fraktion vereinbart. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Dr. Enders.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz stellen die Länder Krankenhauspläne auf, dies allerdings ohne Beteiligung der Parlamente. – Das ist in allen Bundesländern ähnlich.

Meine Damen und Herren, eine Krankenhausplanung muss planvoll sein, und sie darf nicht ins Leere gehen. Der seit 2010 in Rheinland-Pfalz geltende Landeskran

kenhausplan umfasst den Zeitraum bis 2016, und diese Laufzeit wurde bis 2018 verlängert.

In der Antwort auf unsere Große Anfrage bekennt sich die Landesregierung zu dem gesetzlichen Versorgungsauftrag und beansprucht, diesen mit der Aufstellung des Plans und eines Investitionsprogramms zu erfüllen. – Darin liegt aus unserer Sicht, aus der Sicht der CDU-Fraktion, der Hauptansatzpunkt für Kritik und für zu erhebende Forderungen.

(Beifall der CDU)

Deswegen haben wir einen Antrag zur Investitionsförderung vorgelegt und würden ihn auch gern im Ausschuss noch weiter in Ruhe diskutieren.

Die Landesregierung stellt eine bedarfsgerechte und hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung im stationären Krankenhaussektor als ein ganz wesentliches Element der Daseinsvorsorge und der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in unserem Bundesland dar. – In der Tat; denn nur durch eine gute Krankenhausplanung verbunden mit einer bedarfsgerechten Investitionsfinanzierung – ich betone das Wort „bedarfsgerecht“ – kann vor diesem Hintergrund eine Strategie entwickelt werden, um die Krankenhäuser zum Wohle der Menschen angemessen zu unterstützen.

(Beifall der CDU)

So gesehen scheitert die Landesregierung in der Praxis am eigenen Anspruch. Jedes Jahr beim Verkünden des Investitionsprogramms und alle zwei Jahre beim Haushaltsplan im Rahmen der Haushaltsberatungen gewinnt man den Eindruck, als würde sehr viel Geld investiert; die Realität sieht aber anders aus. Das sagt nicht allein die Landtagsfraktion der CDU.

In der Plenarsitzung am 15. September letzten Jahres hat Frau Staatsministerin Bätzing-Lichtenthäler behauptet, dass sie einen Investitionsstau nicht feststellen kann, aber bedauerlich sei, dass es in einigen Krankenhäusern einen Instandsetzungsstau gebe. Das hätten die Krankenkassen zu finanzieren. Sie haben uns in diesem Zusammenhang gefragt, ob wir denn schon einmal mit den Kassen und den Krankenhäusern gesprochen hätten und sie mit diesem Instandhaltungsstau konfrontiert hätten. – Wir haben das in der Zwischenzeit noch einmal getan, sogar erst vor einigen Tagen noch, und kommen zu einigen Ergebnissen.

Die Krankenkassenverbände sehen unisono aktuell bei den Investitionen keinen wirklichen Fortschritt. Vier Jahre in Folge habe das Land, so die Verbände, den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz die gleiche Investitionssumme in Höhe von 63 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, und für 2017 plane das Land – das ist auch so beschlossen worden –, diesen Betrag um 3 Millionen Euro für die Finanzierung der kleinen und großen Baumaßnahmen aufzustocken.

Die Kassen in Rheinland-Pfalz bewerten diese Aufstockung zwar als einen ersten Schritt in die richtige Richtung; dennoch gebe es reichlich Luft nach oben.

(Beifall der CDU – Zuruf von der CDU: So ist es!)

Ich darf in diesem Zusammenhang – das ist eine unendliche Geschichte – zum wiederholten Mal Herrn Schneider, den Leiter der Vertretung des vdek in Rheinland-Pfalz, zitieren, der in einem Brief im Februar 2015 feststellte, dass von 2001 auf 2003 die Fördermittel um 17,4 % gekürzt worden sind und dass dieser niedrige Wert bis 2014 nur in drei Jahren überschritten wurde. Weiterhin sagt er, dass inflationsbedingt das Fördervolumen von 2001 daher mittlerweile um gut 40 % unterschritten würde, und Herr Schneider gehört nicht zur CDU.

Die fehlenden Investitionen des Landes zwingen die Krankenhäuser – das ist einfach so, auch wenn es nicht so sein soll –, aus den DRG-Erlösen, die eigentlich für die Deckung der Betriebskosten vorgesehen sind, Gelder für Investitionen zu verwenden. Das darf eigentlich nicht so sein.

(Beifall der CDU)

Ich darf noch einmal daran erinnern, 66 Millionen Euro erhalten die Krankenhäuser in diesem Jahr für bauliche Investitionen, das sind 3 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr, und zusätzlich noch einmal rund 51,2 Millionen Euro pauschale Förderung. Hinzu kommt noch der Strukturfonds, 7 Millionen Euro vom Bund, 7 Millionen Euro vom Land. Ich habe das einmal böswillig in einer der letzten Sitzungen als eine Abwrackprämie bezeichnet. Ich möchte aber hier feststellen, es sind keine eigentlichen Investitionsmittel im Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, auch wenn die Landesregierung manchmal diesen Eindruck erwecken mag.

Weiterhin darf ich im Rahmen unserer Gespräche, um die Sie uns gebeten hatten, Herrn Dr. Gass, den Vorstandsvorsitzenden der Krankenhausgesellschaft, erwähnen, der früher einmal Abteilungsleiter im Sozialministerium gewesen ist. Er stellt dazu fest, dass mit der vorgesehenen Anhebung des Volumens um 3 Millionen Euro nur ein Inflationsausgleich geleistet wurde. Er sagt, von einer dringend notwendigen nachhaltigen Aufstockung der Fördermittel sei die Landesregierung nach wie vor weit entfernt. Sie sei nach wie vor weit davon entfernt.

(Beifall der CDU – Abg. Hedi Thelen, CDU: Wunderbar!)

Er führt weiter aus, dass die Finanzausstattung der Krankenhäuser völlig unzureichend sei und das Land daher in der Pflicht sei, die Investitionen – man betone – spürbar aufzustocken. In diesem Zusammenhang weist er auf Baupreissteigerungen von 35 % in den letzten 15 Jahren hin. – So viel zu Herrn Dr. Gass.

Der Geschäftsführer eines großen freien gemeinnützigen rheinland-pfälzischen Krankenhausträgers hat uns gegenüber kürzlich im Rahmen dieser Gespräche festgestellt, dass vonseiten des Landes die unzureichende Finanzierung mehr oder weniger bestritten würde, und dies würde möglicherweise daraus geschlossen, dass die Fördermittel nicht alle oder stark verzögert abgerufen würden. Dies habe aber andere Gründe, und zwar – wie auch von der Krankenhausgesellschaft bestätigt –, dass zum einen die

Antragsverfahren viel zu lange seien, und zum Zweiten müssten die Träger aufgrund der angespannten finanziellen Lage sehr genau kalkulieren, ob sie die Eigenanteile überhaupt finanzieren können. Das ist der eigentliche Grund dafür, was man kritisiert hat.

(Abg. Hedi Thelen, CDU: Das ist ein Drama!)

Ich möchte in diesem Zusammenhang erwähnen, dass auch die Pflegekammer von einem Tropfen auf den heißen Stein spricht, wenn man den diesjährigen Investitionsplan ansieht.

Ich möchte auch noch einmal Frau Ministerpräsidentin Dreyer zitieren, die schon im Jahr 2007 in der damaligen Funktion als Ministerin für Gesundheit in der Drucksache 15/1167 ein Defizit, einen Investitionsstau von 450 Millionen Euro festgestellt hat – festgestellt, nicht bestritten hat.

Positiv hebt sich das Saarland ab. Die neue Landesregierung im Saarland hat jetzt beschlossen, die Investitionsmittel von zurzeit 28,5 Millionen Euro – das ist für das Saarland, ein kleines Bundesland, ziemlich viel – bis zum Jahre 2022 um jährlich bis zu 10 Millionen Euro zu erhöhen. Das sind andere Zahlen, meine Damen und Herren.

(Beifall der CDU)

Ich darf in diesem Zusammenhang noch einmal betonen, dass die Ankündigung der Landesregierung im Koalitionsvertrag, die Mittel bis 2020 um mindestens 15 Millionen Euro aufzustocken, in der Tat ein Weg in die richtige Richtung ist. Ich will nicht nur kritisieren, aber es ist nicht ausreichend für die Lösung der Probleme. Deswegen geht die Einschätzung der Landesregierung, sie habe dem Investitionsbedarf der Krankenhäuser Rechnung getragen, an der Realität vorbei.