Protocol of the Session on June 21, 2017

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/3312 – ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt.

Wir stimmen nun über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/ 3320 – ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/2895 – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussberatung mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich als Gäste Mitglieder des Vereinsrings MainzHechtsheim begrüßen. Seien Sie ganz herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/2883 – Zweite Beratung

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik – Drucksache 17/3277 –

Die Fraktionen sind übereingekommen, dass dieser Tagesordnungspunkt ohne Aussprache behandelt wird.

Ich informiere Sie über das Ausschussverfahren. Die erste Plenarberatung fand in der 31. Plenarsitzung am 4. Mai 2017 statt. Der Gesetzentwurf wurde an den Medienausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend – überwiesen. Die Ausschussempfehlung lautet: Annahme.

Wir kommen somit zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/2883 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Ich habe den Eindruck, dass einige Mitglieder der Fraktion der CDU gar nicht die Hand gehoben haben.

(Abg. Christine Schneider, CDU: Sie haben zugestimmt!)

Sie haben zugestimmt. Es gibt also eine geschlossene Zustimmung der Fraktion der CDU, auch wenn es für jedermann nicht so erkennbar war.

(Abg. Christine Schneider, CDU: Sie haben zum falschen Augenblick geschaut!)

Ich kann hinter Sie schauen, Frau Schneider. Ich stelle fest, damit ist der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der AfD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke sehr. Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der AfD angenommen.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2017/2018 (LBVAnpG 2017/2018) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/3100 – Zweite Beratung

Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 17/3278 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/3282 –

Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart.

Zunächst informiere ich über das Ausschussverfahren: Die erste Plenarberatung war in der 33. Sitzung am 30. Mai 2017. Der Gesetzentwurf wurde an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend – überwiesen. Die Ausschussempfehlung lautet: Annahme.

Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Dr. Köbberling das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung haben wir in erster Lesung am 30. Mai 2017 beraten und inhaltlich ausführlich debattiert. Zur Erinnerung: Es geht in diesem Gesetz um die Übernahme des Tarifergebnisses für die Beschäftigten auch für die Beamtinnen und Beamten.

Rückwirkend zum 1. Januar 2017 sollen die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter um 2 % erhöht werden – mindestens aber um 75 Euro – und zum 1. Januar 2018 um weitere 2,3 %. Anwärterinnen und Anwärter erhalten jeweils zum 1. Januar 2017 und 1. Januar 2018 eine pauschale Gehaltssteigerung von 35 Euro.

Weiterhin zur Erinnerung: Finanziell hat das Gesetz ein gewaltiges Volumen von 99,5 Millionen Euro im Jahr 2017 und weiteren 211,8 Millionen Euro im Jahr 2018, also insgesamt über 310 Millionen Euro.

Die regierungstragenden Fraktionen möchten gern zu diesem Gesetz einen Änderungsantrag einbringen, mit dem die Altersteilzeitregelung der Lehrerinnen und Lehrer fortgesetzt werden soll. Lehrerinnen und Lehrer unterliegen in ihrem Beruf einer besonderen Belastungssituation. Anders als andere Berufsgruppen, wie zum Beispiel Polizistinnen und Polizisten, treten sie nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Pension.

Diese besondere Situation wird anerkannt, indem die Regierungskoalition übereingekommen ist, die Altersteilzeitregelung für Lehrerinnen und Lehrer zu verlängern. Sie war am 31. Dezember 2016 ausgelaufen. Bis zum 31. Mai 2016 war die Regelung zu evaluieren. Das ist auch geschehen. Der vorgestellte Evaluationsbericht – Landtagsdrucksache 17/57 – kam zu dem Ergebnis, dass die Regelung die mit ihr verbundenen Ziele erfüllt.

Trotz des Auslaufens zum 31. Dezember 2016 ist keine Lücke entstanden, weil im Vorgriff auf eine neue Regelung weiterhin Anträge auf Altersteilzeit gestellt werden konnten.

Altersteilzeit soll unter den gleichen Voraussetzungen wie bisher gestellt werden können, das heißt, entweder im Teilzeitmodell oder im Blockmodell mit dem gleichgebliebenen Altersteilzeitzuschlag zur Besoldung entsprechend dem Umfang der Beschäftigung. Es soll möglich sein, neun Jahre vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in Altersteilzeit zu gehen, und drei Jahre darüber hinaus.

Auch die einzige Änderung zum bisherigen Verfahren möchte ich nennen. Es soll in Zukunft erst ein Jahr später möglich sein, Altersteilzeit zu beantragen, nämlich erst ab dem 56. Lebensjahr statt wie bisher ab dem 55. Lebensjahr. Das hängt mit der gestiegenen Lebensarbeitszeit zusammen.

Die Ampelfraktion ist der Meinung, dass man jetzt die Chance nutzen sollte, die bewährte Bestimmung weiter gelten zu lassen und mit dem vorliegenden Gesetz zu regeln. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Henter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion wird dem Gesetz zustimmen; denn es enthält eine Forderung – die Übernahme des Tarifergebnisses –, die die CDU-Landtagsfraktion in diesem Hause mehrere Jahre lang immer wieder gestellt hat. Da die Forderung von uns auch in diesem Jahr wieder gestellt worden wäre und sie nun erfüllt wird, werden wir dem Gesetz zustimmen.

(Beifall der CDU)

Die Übernahme des Tarifergebnisses entspricht dem Alimentationsprinzip. Danach haben die Beamtinnen und Beamten einen Anspruch auf eine amtsangemessene Besoldung.

Wir werden auch dem Änderungsgesetz zur Altersteilzeit für Lehrerinnen und Lehrer in der vorgelegten Form zustimmen.

Bevor ich meine Rede beende, möchte ich einen Appell an uns alle richten und fordere uns auf, gemeinsam in diesem Jahr tätig zu werden. Das Jahr 2006, als die Föderalismusreform eingeführt worden ist, war für die rheinlandpfälzischen Beamtinnen und Beamten kein gutes Jahr; denn die Beamtenbesoldung ist auf die Länder übergegangen, und der Bund ist seitdem nur noch für die Bundesbeamten zuständig. Das hat dazu geführt, dass der Bund und insbesondere das Land Bayern regelmäßig die Tarifergebnisse übernommen haben und die Einkommen der Beamtinnen und Beamten im Bund und in Bayern weit über denjenigen in Rheinland-Pfalz liegen.

Je nach Besoldungsgruppe ist Rheinland-Pfalz Vorletzter im negativen Sinne – nur noch in Berlin sind die Beamtinnen und Beamten schlechter besoldet – oder im unteren Mittelfeld beheimatet. Je nach Besoldungsstufe gibt es einen Unterschied zwischen den Bundesbeamten und den Beamten in Rheinland-Pfalz von 200 Euro bis 400 Euro im Monat. Ich denke, das darf nicht sein.

(Beifall der CDU)

Wir sollten es uns daher zur gemeinsamen Aufgabe machen, diese große Differenz zu verringern. Beamtinnen und Beamte sind im Rahmen der Eingriffsverwaltung tätig, aber auch im Rahmen der Leistungsverwaltung. Man stelle sich einmal vor, man hätte bei denen, die Leistungen empfangen, im Sinne einer Föderalismusreform unterschieden. Der Aufschrei in ganz Deutschland wäre zu Recht groß gewesen. Bei denen aber, die die Arbeit machen und die Leistung gewähren, nimmt man das vor, indem man sie in Deutschland unterschiedlich bezahlt. Das kann auf die Dauer nicht sein. Ich appelliere an dieses Haus, dass wir das Problem angehen.

Soviel ich weiß, haben Brandenburg in diesem Jahr 0,5 % und Berlin zwischen 0,7 % und 0,8 % mehr gegeben. Auch wir sollten den Weg gehen und versuchen, die große Differenz, die zwischen dem Bund mit seinen Beamtinnen und Beamten sowie den bayerischen Landesbeamtinnen und -beamten und denen in Rheinland-Pfalz herrscht, in Zukunft zu verringern.

Dem Gesetz werden wir aber zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)