Protocol of the Session on May 31, 2017

Was die erste und zweite Phase der Ausbildung, also Studium und Vorbereitungsdienst, anbelangt, ist es so, dass wir das Curriculum im Studium geändert haben. Wir haben jetzt eine starke Fokussierung auch auf Inklusion in allen Studiengängen, also sozusagen für alle Schularten. Studierende aller Schularten müssen ein verpflichtendes Praktikum an einer Schwerpunktschule machen. Im Vorbereitungsdienst haben wir dafür gesorgt, dass in

den Studienseminaren nun auch Regelschullehrkräfte in den Grundschul- und Realschul-plus-Studienseminaren mit zehn Förderlehrerwochenstunden, in den berufsbildenden Schulen und in den Gymnasien mit fünf Förderlehrerwochenstunden zur Verfügung stehen, die quasi diese Vernetzung und auch diese Information der Lehrkräfte vorantreiben sollen. Das ist jetzt nur ein Ausschnitt dessen, was wir alles tun.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Brück.

Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Ausführungen. Sie haben die Wahlfreiheit der Eltern in Ihren Ausführungen erwähnt, die ein wesentlicher Kernpunkt unserer inklusiven Ausrichtung im Schulsystem sind. Welche Möglichkeiten der Unterstützung von Eltern haben Sie vorgesehen, um die richtige Wahl für ihr Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu ermöglichen?

Frau Abgeordnete Brück, es ist so, dass wir im Prinzip die Beratung der Eltern in zwei Teile teilen. Das heißt, wir sind der Meinung, die Eltern brauchen einmal ein niederschwelliges allgemeines Informationsangebot. Das halten wir durch einen Flyer und eine Broschüre vor, die über Förderschulen, aber auch über Schwerpunktschulen informieren, und wir haben eine Homepage, die sehr gut zugänglich ist und das Angebot an Förderschulen und an Schwerpunktschulen in Rheinland-Pfalz darstellt.

Darüber hinaus sind wir aber auch der Auffassung, dass Eltern natürlich auch eine individuelle Beratung brauchen. Dafür stehen die Schwerpunktschulen und auch die Förderschulen, die entsprechende Elternabende machen, an die sich die Eltern wenden können, bevor das Kind eingeschult wird, zur Verfügung. Wir habe gute Erfahrungen mit Informationselternabenden allgemeinerer Art gemacht, an denen sich auch die entsprechenden Schulen beteiligen. Diese werden wir ausbauen. Wir werden künftig regionale Elternabende haben, bei denen sich Eltern ganz individuell sozusagen für ihr Kind informieren können. Die ADD steht natürlich auch den Eltern immer zur Verfügung, wenn sie Fragen haben.

Mir liegen jetzt noch neun weitere Zusatzfragen vor. Danach betrachte ich die Mündliche Anfrage als beantwortet. Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Huth-Haage.

Frau Ministerin, wie viele Schüler in Rheinland-Pfalz befinden sich in Einzelintegration an Schulen, also ohne Begleitung durch eine Förderschullehrkraft?

Ich habe es akustisch nicht verstanden, Frau Abgeordnete.

Wie viele Schüler in Rheinland-Pfalz befinden sich in Einzelintegration, das heißt, ohne Begleitung durch eine Förderschullehrkraft?

Das geht an sich nicht. Wenn sie in Regelschulen sind, dann haben sie keine Förderschullehrkräfte. In den Schwerpunktschulen haben wir die Förderschullehrkräfte, in den Förderschulen ohnehin. Das ist klar. Das heißt, da befindet sich kein Kind ohne eine Förderschullehrkraft.

In den Regelschulen ist es so, da, wo sonderpädagogischer Bedarf festgestellt wird, kann die ADD auch entsprechend Förderschullehrkräfte zuweisen. Eine Statistik darüber, die das sozusagen ausweisen würde, ist mir nicht bekannt.

Ich frage aber gern hinterher noch einmal nach, ob wir eine solche Statistik im Ministerium haben. Ich denke aber nicht; denn wenn sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird, zieht das auch die entsprechende Lehrkraft nach.

Ein Hinweis an die Kollegen, die Fragen stellen. Gehen Sie bitte etwas dichter an das Tischmikrofon heran. Dann ist das akustisch besser zu verstehen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Köbler.

Frau Ministerin, vielen Dank für die Ausführungen. Sie sind schon darauf eingegangen, dass aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlage, die dieser Landtag verabschiedet hat, die Curricula auch bei der Lehrerausbildung für alle Lehramtsstudierenden überarbeitet worden sind.

Können Sie vielleicht noch einmal sagen, seit wann diese in Kraft getreten sind und wann mit den ersten auf der Basis der neuen Curricula ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer in unseren Schulen zu rechnen ist? Ich habe noch eine weitere Frage. Wie wirken Sie darauf hin, dass auch die Fort- und Weiterbildungsangebote des Pädagogischen Landesinstituts in Sachen inklusiver Pädagogik entsprechend wahrgenommen werden?

(Abg. Hedi Thelen, CDU: Sie haben nicht das Recht, zwei Fragen zu stellen!)

Es darf nur eine Frage gestellt werden. Frau Hubig, Sie haben jetzt die Möglichkeit, sich auszusuchen, welche Sie beantworten.

Ich werde einfach der Reihenfolge nach gehen und die erste Frage beantworten.

(Zuruf der Abg. Simone Huth-Haage, CDU)

Frau Huth-Haage, das ist nicht immer dasselbe.

(Zuruf der Abg. Simone Huth-Haage, CDU)

Sie kommentieren die Sitzungsleitung nicht, sonst hat das Konsequenzen. Frau Hubig hat das Wort.

(Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich ziehe die zweite Frage zurück!)

Frau Ministerin Hubig, Sie haben das Wort.

Die Curricula sind jetzt in Kraft. Da wir bereits im Studium die Auflage haben, eines der Praktika in Schwerpunktschulen zu machen, haben wir jetzt schon Studierende in den Schulen. Wir haben jetzt schon Studierende im Vorbereitungsdienst, die von diesen veränderten Curricula entsprechend profitieren. Das heißt, sie werden in Kürze an den Schulen antreten.

Herr Abgeordneter, man muss aber eines dazu sagen: Wir haben für die Lehrkräfte, die noch unter dem alten Regime – das sage ich jetzt einmal so – studiert haben, ein umfangreiches Fortbildungsprogramm und eine starke Vernetzung auch unter den Lehrkräften und den Schulen. Dazu dienen die Förder- und Beratungszentren, die die Schulen, aber auch das Wissen vernetzen. Es wird ständig fortgebildet, sodass wir jetzt mit den neuen Kolleginnen und Kollegen durchgängig Erfahrung mit der Inklusion haben.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Schneid.

Frau Ministerin, vielen Dank. Meine Frage bezieht sich noch einmal auf die Antwort zu Frage 2 der Mündlichen Anfrage. Sie hatten gesagt, dass es in Ausnahmefällen oder kurzzeitig befristet die Möglichkeit gibt, in der Fördergruppe Förderschulkinder zusammenzufassen. Meine Frage: Ist es dann mit diesem Zwei-Stunden-Anspruch auf Förderunterricht abgegolten, oder gibt es dafür ein Sonderkontingent an Förderstunden?

Frau Abgeordnete Schneid, die Schulen erhalten die Zuweisung der Unterrichtsversorgung zu Beginn des Schuljahres. Bei den Schwerpunktschulen gibt es quasi drei Teile der Zuweisung der Unterrichtsstunden. Das sind einmal die Unterrichtsstunden, die sie ganz normal als Re

gelschule bekommen. Das sind die Regelschullehrkräfte. Darüber hinaus gibt es eine Zuweisung für die Förderschullehrkräfte. Diese berechnet sich nach der Anzahl aller Schülerinnen und Schüler, also auch der ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, nach einer bestimmten Formel.

Darüber hinaus hat die ADD die Möglichkeit, in Absprache mit den Schulen zusätzlich Stunden zuzuweisen. Das ist sozusagen das Stundenkontingent, das der Schule dann im Schuljahr über gemessen an der Zahl der Schülerinnen und Schüler dort und an der spezifischen Situation in der Schule entsprechend zusteht.

Damit ist es den Klassenleiterinnen und Klassenleitern möglich, im Unterricht zu differenzieren und zeitweise eine Gruppe zu bilden, die zum Beispiel besonders Mathematik und Deutsch lernt. Diese kann im Übrigen auch für die Leistungsstarken gebildet werden, sodass eine getrennte Förderung während des Unterrichts stattfinden kann. Sinn des Schulgesetzes ist es gerade nicht, dauerhaft Inklusionsklassen zu teilen und zu sagen: Wir haben eine Klasse, in der nur Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf sind, und eine zweite Klasse, in der Kinder ohne sonderpädagogischen Bedarf sind.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Paul.

Frau Ministerin, Sie haben sich eben auf die Studie der Universität Koblenz berufen. Wie hoch schätzen Sie den Anteil derjenigen, die an der Befragung teilgenommen haben, die in der Tat regelmäßig im Schulalltag, also in der Praxis, mit der Inklusion zu tun haben? Sie haben von Experten mit Teilen der Schulleitung usw. gesprochen. Es hat wohl ein großer Teil abgestimmt, der nur in der Administration bzw. Koordination tätig ist. Von daher die Frage: Wie hoch ist der Anteil der wirklichen Praktiker bei dieser Studie?

Herr Abgeordneter Paul, ich kann es Ihnen nicht ganz konkret sagen. Ich müsste es sonst noch einmal nachschauen. Bei den Grundschulen kann ich es Ihnen auf Anhieb sagen. Wir haben von den 169 Grundschulen, die in RheinlandPfalz Schwerpunktschulen sind, 79 Grundschulen gehabt, die an der „GeSchwind-Studie“ teilgenommen haben. Das heißt, das ist über die Hälfte der Schwerpunktgrundschulen in Rheinland-Pfalz. Bei den übrigen Schwerpunktschulen haben wir das ähnlich gemacht. Nur zum Vergleich. Sie haben auch die VBE-Studie zitiert.

(Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)

Ich habe es nur auf die Schulart Grundschule bezogen.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Die Frage war: Wer hat abgestimmt, der wirklich als Lehrkraft in der Praxis tätig war?)

Ich kann gern noch einmal die Antwort zu meiner Frage vorlesen.

(Zurufe des Abg. Joachim Paul, AfD, und des Abg. Alexander Schweitzer, SPD – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

Bitte keine Zwiegespräche. Frau Ministerin Hubig antwortet. Sonst niemand.

(Unruhe im Hause)

Wenn die Kollegen Paul und Schweitzer einen Gesprächsbedarf haben, können Sie das in der Lobby machen. Frau Hubig hat das Wort.

Vielen Dank. Ich wiederhole gern noch einmal meine Antwort: Die Erhebung bestand aus zwei Teilen. Im ersten Teil der Erhebung wurden Experteninterviews mit Referentinnen und Referenten der Schulbehörde, Beraterinnen und Berater für Inklusion – das sind übrigens auch Lehrkräfte – sowie Schulleitungsmitgliedern – auch Lehrkräfte – und Lehrkräften an Schwerpunktschulen geführt. Im zweiten Teil wurde eine umfangreiche Onlinebefragung mittels Fragebogen durchgeführt. Daran haben auch Lehrkräfte teilgenommen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmidt.

Frau Ministerin, wie wird vonseiten der Landesregierung gerechtfertigt, dass ein pädagogisch substanziell ausgebautes System schulischer Inklusion laut Expertenangaben doppelt so viel kostet wie das jahrzehntelang bewährte Förderschulsystem?

Herr Abgeordneter Schmidt, ob diese Zahlen tatsächlich stimmen, kann ich nur dahingestellt sein lassen. Aber selbst wenn es so wäre, kann ich Ihnen nur sagen, dass wir nach der UN-Behindertenrechtskonvention aufgefordert sind, inklusive Beschulung, nämlich den Zugang von behinderten Kindern in ein inklusives Schulsystem zu ermöglichen. Ich finde es – das ist unser Gesellschaftsbild – richtig und ganz wichtig, Kinder, die nicht behindert und behindert sind, zusammen den Schulalltag erleben zu lassen. Alle Umfragen geben uns darin recht, dass sowohl die nicht behinderten als auch die behinderten Schülerinnen und Schüler von einem solchen inklusiven Unterricht profitieren.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Das ist eine Entwicklung, die es auf der ganzen Welt und auch in Deutschland gibt. Ich bin froh, dass wir diese Ent