Protocol of the Session on May 30, 2017

Land gibt mir nur ganz sicher das Geld, wenn auch das im Gesetz steht. Daraufhin haben sie auch noch die 20.000 Euro ins Gesetz hineinschreiben lassen.

Ich beglückwünsche sie dazu. Jetzt haben wir eine Ortsgemeinde von 100 Einwohnern. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm hat nur noch 237 Ortsgemeinden und Städte. Also, das ist ganz schlimm, wir haben damit eine verloren.

Im Endergebnis teile ich die Auffassung von Herrn Kollegen Steinbach: Lasst mir die kleinen Ortsgemeinden in Ruhe! – Das sage ich aus gutem Grunde. In der Ortsgemeinde Kaschenbach, aus der ich komme, haben wir 75 Einwohner.

(Staatsminister Lewentz: Ganz Rheinland-Pfalz kennt diese Gemeinde!)

Kaschenbach ist eine der jüngsten Gemeinden von Rheinland-Pfalz; insofern gibt es auch kleine Ortsgemeinden mit viel Zukunft. Es war einmal die jüngste Ortsgemeinde.

Auch ich wünsche der neuen Gemeinde viel Erfolg. Jetzt muss die Kreisverwaltung noch den Wahltermin festlegen, aber das werden wir hinbekommen, und dann geht es über die Bühne. Aber beim nächsten Mal sollten wir vom rheinland-pfälzischen Landtag der Landesregierung erlauben, anlässlich einer freiwilligen Fusion Geld zu geben ohne Gesetz. Das bekämen wir wahrscheinlich hin, und damit hätten wir auch einen Weg gefunden. Das Kreisstraßengesetz kommt ja ohnehin, sodass das auch kein Hindernis mehr ist. Es ist angekündigt. Wenn Sie dem CDU-Gesetz zugestimmt hätten, dann bräuchten wir heute nicht darüber zu reden.

Also, meinen Glückwunsch an die beiden Gemeinden! Wir stimmen dem Gesetz voller Überzeugung zu.

(Beifall der CDU und bei der SPD)

Für die AfD-Fraktion spricht Herr Kollege Klein.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, sehr verehrte Regierungsbank! Auch wir haben uns dazu entschlossen, diesem Zusammenschluss der Ortsgemeinden Hisel und Brimingen zuzustimmen, und wünschen beiden Gemeinden, die zu einer Ortsgemeinde zusammengeführt werden, viel Erfolg für die nächsten Jahre und hoffen, dass sie auch noch längere Zeit bestehen werden.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Weber.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorredner haben schon ein paar Punkte erwähnt, ich möchte aber auch vonseiten der FDPFraktion noch einige Ergänzungen machen. Zum einen stelle ich fest, dass dieser Zusammenschluss freiwillig ist und das Land diese Freiwilligkeit begrüßt und somit die kommunalen Strukturen optimiert werden.

Herr Billen, dieses Gesetz ist dennoch notwendig, da infolge des Zusammenschlusses Festlegungen getroffen werden, die eine gesetzliche Regelung erfordern. Dies sind zum einen die Wahlen des Gemeinderates und zum anderen des Ortsbürgermeisters. Die Zuweisungen in Höhe von 20.000 Euro sind von den Vorrednern angesprochen worden.

Ich möchte des Weiteren die Verbindlichkeiten der Ortsgemeinde Hisel von 24.212 Euro erwähnen, aber auch die Verbindlichkeiten der Ortsgemeinde Brimingen in Höhe von 0 Euro. Es gibt eben auch noch Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz, die keine Verschuldung haben.

Die FDP-Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen, und wir wünschen der neuen Ortsgemeinde und dem neuen Ortsbürgermeister bzw. Gemeinderat für die Zukunft alles Gute.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht nun Frau Kollegin Blatzheim-Roegler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit gerade einmal zehn Einwohnern – das haben wir gerade gehört; so viele Einwohner hat Hisel – ist sie tatsächlich nur die zweitkleinste Gemeinde in RheinlandPfalz. Die kleinste Gemeinde liegt im Kreis BernkastelWittlich, aus dem ich komme. Dort liegt die Gemeinde Dierfeld, und Dierfeld wird nun auch weiterhin die kleinste Gemeinde sein.

Aber da es um die Zukunftsfähigkeit so kleiner Gemeinden nicht zum Besten bestellt ist, ist es richtig, dass die kleineren Gemeinden fusionieren.

Dies ist sicherlich ein großer Schritt für Hisel.

(Unruhe im Hause)

Ich habe einmal recherchiert: Hisel wurde im Jahr 786 zum ersten Mal urkundlich erwähnt und war seitdem auch eigenständige Gemeinde. Aber bei Feuerwehren und Vereinen wird in der Eifel und auch in anderen Regionen, die dünner besiedelt sind, längst über Ortsgrenzen hinweg kooperiert: Ob im Sportverein Eintracht DIST, in dem die Ortsgemeinden Dahlem, Idenheim, Sülm und Trimport zusammenarbeiten, oder bei Feuerwehreinheiten wie

Karlshausen-Scheitenkorb-Sevenig oder UppershausenBerkoth-Scheuern oder eben auch in den Dörfergemeinschaften von Baustert, Brimingen, Feilsdorf, Hisel, Hütterscheid und Mülbach.

Gerade weil man schon in Dörfergemeinschaften so gut zusammenarbeitet und dies auch bei der Feuerwehr prima funktioniert, ist es nur logisch, dass dort auch die Fusionen vielleicht etwas naheliegender sind.

Fusionen machen gerade für die Kleinstgemeinden wirklich Sinn: Weniger verwalten, mehr gestalten. Insofern sollte das Modell Brimingen-Hisel Schule machen. Unsere Fraktion stimmt dem Gesetz zu.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Für die Landesregierung spricht nun Herr Staatsminister Lewentz.

Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Willius-Senzer, da ich ein wenig Redezeit habe, möchte ich zunächst sagen, Ihren Namen muss man sich merken, er hat einen guten Klang. Dies möchte ich einmal zu Beginn unserer wichtigen Debatte sagen.

Es ist für die Gemeinden Brimingen und Hisel eine wirklich wichtige Debatte, und, lieber Herr Billen, es ist schon eine Auszeichnung für diese Gemeinden, dass wir es per Gesetz machen und in das Gesetz noch das eine oder andere mit aufnehmen. Laut Gemeindeordnung könnte der Innenminister Veränderungen per Rechtsverordnung vornehmen, jedenfalls bei Gemeinden dieser Größenordnung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben 136 Gemeinden mit weniger als 100 Einwohnerinnen und Einwohnern im Land. Darunter ist auch die berühmte Gemeinde in Bernkastel-Wittlich mit – ich glaube – sieben Einwohnerinnen und Einwohnern, und es sind insgesamt 136 Gemeinden. In der Gruppe der Gemeinden zwischen 100 und 200 Einwohnerinnen und Einwohnern haben wir 258 Gemeinden und in der Gruppe zwischen 200 bis 300 Einwohnerinnen und Einwohner 244 Gemeinden.

Wenn man nur die Gemeinden bis 300 Einwohnerinnen und Einwohner aufaddiert, haben wir schon 688 Gemeinden in Rheinland-Pfalz, und wir haben mit 2.263 Ortsgemeinden sozusagen die kleinsträumige Organisation in ganz Deutschland. Diese Organisationsform hat viele Vorteile, aber sie muss auch ab und zu einmal weiterentwickelt werden, und deswegen möchten wir dies heute auch tun. Wir helfen bei der Weiterentwicklung mit Anliegen wie beispielsweise der Kreisstraßenregelung, die Sie auch genannt haben, Herr Billen. Andere Kolleginnen und Kollegen haben die 20.000 Euro genannt.

Wenn man sich bei der Kommunal- und Verwaltungsreform einmal die anderen Summen vor Augen ruft, die wir in

aller Regel bewegen, dann ist das eigentlich eine kleine Summe. Aber Herr Kollege Weber hat noch einmal darauf hingewiesen, wie sich die Verschuldungssumme darstellt, und dann ist das natürlich schon ein schöner und wesentlicher Beitrag. Von daher ist auch dies ein Beispiel dafür – und das finde ich richtig gut –, dass wir uns im Landtag mit den Anliegen wirklich aller Gemeinden beschäftigen. Wie gesagt, das könnte man auch am grünen Tisch per Rechtsverordnung lösen, aber wir diskutieren darüber, und dies ehrt gewissermaßen auch die Gemeinden, und es ehrt die Initiative, sich aufzumachen und eine gemeinsame Gemeinde zu gründen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wünsche den Gemeinden Brimingen und Hisel alles Gute. Liebe Frau Kollegin Blatzheim-Roegler, dass die Gemeinden schon so alt sind, war mir gar nicht bewusst; aber daran sieht man, wie lange man auch mit weniger Einwohnerinnen und Einwohnern durchhalten kann.

Danke.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf über den freiwilligen Zusammenschluss der Ortsgemeinden Brimingen und Hisel – Drucksache 17/2896 –. Wer diesem Gesetzentwurf in der zweiten Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es nicht. Somit ist dieser Gesetzentwurf in der zweiten Beratung einstimmig angenommen worden.

Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. – Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es nicht. Somit ist das Gesetz auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden.

Ich rufe nun Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2017/2018 (LBVAnpG 2017/2018) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/3100 – Erste Beratung

Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Zunächst wird das Gesetz durch ein Mitglied der Landesregierung, nämlich durch Frau Finanzministerin Ahnen, begründet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Unmittelbar nach Bekanntwerden des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder hat die Landesregierung die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der linearen Gehaltssteigerungen auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes angekündigt.

Diese Ankündigung soll mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung nunmehr ihre parlamentarische Umsetzung erfahren. Dies soll möglichst zügig erfolgen, um die Beamten- und Richterschaft an der positiven Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse teilhaben zu lassen. Vorgriffszahlungen werden insoweit durch das Landesamt für Finanzen bereits mit den Juli-Bezügen erfolgen können.

Konkret regelt das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2017/2018 lineare Bezügeerhöhungen rückwirkend zum 1. Januar 2017 um 2,0 %, mindestens aber um 75 Euro, sowie um weitere 2,35 % zum 1. Januar 2018. Anwärterinnen und Anwärter erhalten jeweils zum 1. Januar 2017 und 2018 eine pauschale Gehaltssteigerung von 35 Euro. Hinzu kommt für diesen Personenkreis die Anhebung des Jahresurlaubsanspruchs auf 29 Urlaubstage.

Im Ergebnis wird damit das Tarifergebnis 1 : 1 übernommen, soweit es auf den Beamtenbereich übertragbar ist – an einer Stelle sogar über die Tarifeinigung hinaus; denn wir haben es in Übereinstimmung mit der Mehrheit der Länder nicht für sinnvoll erachtet, die Mindestanpassung von 75 Euro für 2017 bei einem Betrag von 3.200 Euro, wie es das Tarifergebnis durch die Benennung einzelner Entgeltgruppen faktisch praktiziert, zu kappen. Vielmehr wirkt sich die Mindestanpassung bis zur rechnerischen Grenze von 3.750 Euro aus.

Nicht vorgesehen ist die Übernahme der sechsten Erfahrungsstufe für die oberen Entgeltgruppen, da die Besoldungstabelle A im Vergleich zur Entgelttabelle von genau umgekehrter Struktur ist. Gerade in den oberen Besoldungsgruppen finden sich ausgewiesene Tabellenwerte bis hin zu Stufe 12; der im Arbeitnehmerbereich erzielte Effekt ist also schon seit Jahren vorhanden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus Sicht der Betroffenen wäre es – was absolut verständlich ist – trotzdem wünschenswert, weitere Verbesserungen in die Besoldung und Versorgung einzubauen. Das haben auch der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Beamtenbund im Anhörungsverfahren aus verschiedenen Gründen deutlich gemacht. Gegenwärtig reden wir allerdings bei diesem Gesetzentwurf schon von 99,5 Millionen Euro in 2017 und weiteren 211,8 Millionen Euro in 2018 an Mehrkosten für die vorgesehenen Anpassungen.

Zu den Forderungen nach einem Mehr über das Tarifergebnis hinaus darf ich auch daran erinnern, dass wir mit diesem Gesetz einschließlich dieses Gesetzes viermal hintereinander das Tarifergebnis 1 : 1 ohne Zeitverzug übernommen haben, nämlich 2015, 2016, 2017 und 2018. Wir streben dies auch ganz klar für die Zukunft an. Selbstverständlich haben wir geprüft, dass die Bezahlung der rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten mit der Übertragung des Tarifergebnisses den Vorgaben des Artikels 33 Absatz 5 des Grundgesetzes entspricht. Sie haben es gemerkt, die Begründung ist sehr viel ausführlicher, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Auch dies ist eine Auswirkung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Bei allen notwendigen Formalitäten des Anpassungspro