Auch die Begründung de Landesregierung für den Verkauf an SYT hält der Prüfung durch den Rechnungshof eben nicht stand. Die Landesregierung hatte sich stets darauf zurückgezogen, sie habe strikt nach den Vorgaben der Europäischen Kommission an die SYT als Höchstbietenden verkaufen müssen. Das war und ist, wie der Landesregierung nunmehr bestätigt, so zumindest nicht ganz richtig. Das Fazit des Landesrechnungshofs zur Beauftragung der Beratungsgesellschaft und der Verantwortung der Landesregierung ist daher ebenso deutlich und unmissverständlich als auch insgesamt vernichtend.
„Das Innenministerium“ – ich zitiere – „unterließ es,“ – pflichtwidrig – „sich (...) im Verkaufsprozess ein eigenes Bild der Professionalität, Seriosität und Bonität der Bieter zu verschaffen.“ Selbst vorhandene Unterlagen diesbezüglich sah das Innenministerium nicht selbst ein, wertete sie nicht aus und bewertete sie auch nicht. Es verließ sich vollumfänglich auf die Informationen der Beratungsgesellschaft, die teilweise nur im PowerPoint-Format vorlagen, und die Bewertung der Beratungsgesellschaft.
stellen. Die handelnden Personen in der Regierung sind ja schon sehr lange in unterschiedlichsten Funktionen in der Verantwortung, und dennoch handelten sie derart fahrlässig, obwohl die vorherige Landesregierung im Nachgang zur gutachtlichen Äußerung des Landesrechnungshofs zu den Vorgängen am Nürburgring zugesagt hatte, versprochen hatte, zukünftig bei der Auswahl von Geschäftspartnern sorgfältiger vorzugehen.
Wissen Sie, man kann immer einen Fehler machen, aber wenn man zweimal denselben Fehler macht, ist man entweder nicht lernfähig oder unfähig.
Doch damit nicht genug, das Innenministerium stellt in seiner entscheidenden Vorlage an den Ministerrat vom 18. Mai 2016 die Sach- und Rechtslage weder aktuell noch vollständig und differenziert dar und erweckte den unzutreffenden Eindruck, der Businessplan sei geprüft.
Er beruhe auf nachvollziehbaren Unternehmenskonzepten, und es handele sich bei SYT um einen seriösen Geschäftspartner, eine Aussage tatsächlicher Art. Der Verkauf sei nach den Vorgaben der Europäischen Kommission nur an die SYT möglich. Als das Kind in den Brunnen gefallen war, erklärte die Landesregierung, der verantwortliche Innenminister und sein Staatssekretär, dazu wie folgt: Mangels eigener Expertise habe man externe, hoch spezialisierte Experten beauftragt und sei davon ausgegangen, dass diese bei der Auswahl eines potenziellen Käufers die erforderliche Sorgfalt berücksichtigen würden.
Also, die machen das schon. Man habe dem Sachverstand der Berater vertraut und habe keine Anhaltspunkte gehabt, an der Kompetenz der Beratungsunternehmen zu zweifeln. Es ist klar, wenn ich nicht prüfe, kann ich auch keine Zweifel entwickeln. Personelle Konsequenzen kämen natürlich nicht infrage, schließlich habe man aus den Fehlern gelernt und den folgenden Verkaufsprozess gut gestaltet. Damit scheint der Innenminister trotz erheblicher Versäumnisse für sich selbst und auch durch diese Regierung genau die Arbeitsplatzgarantie zu haben, die den hoffenden Arbeitnehmern am Hahn eben nicht zugestanden wird.
Und schließlich sei dem Land Rheinland-Pfalz vorliegend auch kein Schaden entstanden, was wir als AfD-Fraktion natürlich entschieden anzweifeln. Dabei hat der Innenminister in seiner Stellungnahme zu den Vorwürfen des Landesrechnungshofs auch noch die Stirn besessen, die besondere Verantwortung der Landesregierung für die Arbeitsplätze und den Lebensstandard in der Region zu betonen. Na klar, sein Auftrag.
Meine Damen und Herren, das ist angesichts der beschriebenen Versäumnisse der Landesregierung eigentlich an Zynismus kaum noch zu übertreffen.
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, haben Sie das gemeint, als Sie im Juni vergangenen Jahres sagten, Sie hätten sich vergewissert, dass diejenigen, die die Verkaufs
verhandlungen geführt hätten, alles, alles an Sicherheiten eingeholt haben oder hätten, was möglich gewesen wäre. Das muss man sich als verantwortlicher Politiker schon mal auf der Zunge zergehen lassen. Man habe sich vergewissert. Das ist eine klare Aussage: Ich habe geprüft. Ich habe festgestellt, dass alles soweit in Ordnung ist. Ich habe mich vergewissert, und gebe das Go. Und damit trage ich die volle Verantwortung für alles, was danach passiert.
Und wie wir im Nachhinein ja erfahren, war das eben nicht so. Sie haben sich blind auf Ihren Minister verlassen. Der Minister hat sich blind auf die Beratungsgesellschaft verlassen. Und dann haben Sie beide erwartet, dass sich dieses Parlament und die Bürger da draußen blind auf Sie verlassen.
Und den einzigen Einäugigen in Ihrer Truppe, dass Finanzministerium, das haben Sie auch noch ignoriert. Also, hier war mehr möglich: mehr Sorgfalt, mehr Verantwortung, mehr Kontrolle. – Und die Landesregierung wäre hierzu auch verpflichtet gewesen. Hätten Sie mal auf Ihren geistesverwandten Lenin gehört, der hat nämlich gesagt: „Vertrauen ist gut“ – – –
Verantwortung, meine Damen und Herren – um wieder ernsthaft zu werden –, ist unteilbar und lässt sich nun einmal nicht outsourcen, egal, wie sorgfältig man eine Beratungsgesellschaft auswählt und wie viele Millionen man an Beratungshonoraren bezahlt. Ein Ergebnis des Gutachtens des Landesrechnungshofs ist, Herr Lewentz, Sie wussten nicht, was Sie tun, und der noch schwerwiegendere Vorwurf, Sie wollten es auch gar nicht wissen. Sie haben sich bewusst dafür entschieden, die Korrespondenz mit den Bietern in den ersten beiden Phasen des Verkaufsprozesses voll und ganz den damaligen Beratern zu überlassen. Und Sie haben das auch begründet. Sie selbst haben gesagt, man habe den Eindruck vermeiden wollen, die Landesregierung nehme Einfluss auf das Bieterverfahren und auf die Bieterauswahl. Aber ich sage Ihnen, Sie hätten die verdammte Pflicht gehabt, eben genau diesen Einfluss geltend zu machen, weil Sie und nur Sie in der Verantwortung gegenüber den Menschen der Region stehen, sonst niemand, meine Damen und Herren.
Damit haben Sie den Misserfolg und den eventuellen Schaden für Rheinland-Pfalz und den Steuerzahler billigend in Kauf genommen.
Der Landesrechnungshof führt hierzu aus – ich zitiere –: „Dass die Entscheidung über den Verkauf von Landesvermögen ausschließlich in der Verantwortung des Landes liegt, ist unzweifelhaft. Ebenso ist unstrittig, dass ein Berater keine Entscheidungsbefugnis besitzt, sondern nur daran beteiligt sein kann, Entscheidungen vorzubereiten.“
Die Verantwortung dann allein auf die Beratungsgesellschaft abwälzen zu wollen, die man von vornherein mit einem unzureichenden Mandat ausgestattet hatte und deren Warnhinweise man darüber hinaus zudem schlicht ignoriert hat, ist in besonderer Weise unverständlich.
Dem Land Rheinland-Pfalz und damit auch dem Steuerzahler ist entgegen Ihrer Behauptungen, Herr Staatsminister, und entgegen Ihrer Behauptung, Herr Schweitzer, doch ein erheblicher Schaden entstanden. Damit meine ich nicht nur den immateriellen Schaden, wie etwa den massiven Vertrauensverlust in die Arbeit der Landesregierung oder in das verantwortliche und verantwortungsbewusste Handeln von Politikern ganz allgemein, ich meine damit auch einen messbaren wirtschaftlichen Schaden. Dazu gehören die Opportunitätskosten, auf die das Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus, das der gutachtlichen Äußerung des Landesrechnungshofs beigefügt ist, ausdrücklich hinweist.
Im Ergebnis hätten die Auffälligkeiten bei der SYT dazu führen müssen, dass diese schon frühzeitig als unseriös aus dem Bieterverfahren hätte ausgeschlossen werden müssen. Es ist zu prüfen, wie viele der 373 Mann-Tage, die von der Beratungsgesellschaft in Höhe von insgesamt 861.000 Euro in Rechnung gestellt wurden, bei sorgfältiger, pflichtbewusster und verantwortungsvoller Prüfung durch die Landesregierung gar nicht angefallen wären.
Es ist zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen ein frühzeitiges Ausscheiden der SYT auf das weitere Bieterverfahren gehabt hätte. Kann hier wirklich ausgeschlossen werden, dass bei einem frühzeitigen Ausscheiden der SYT nicht doch einer der anderen beiden zuletzt verbliebenen Bieter den Zuschlag bekommen hätten? Nach Darstellung der später von Ihnen gefeuerten Beratungsgesellschaft beruhten diese Angebote auf nachvollziehbaren Unternehmenskonzepten, waren verhandlungsfähig, entsprachen den Anforderungen der Europäischen Union – ganz wichtig – und erfüllten die Angebotsvoraussetzungen.
Dass damals auch die ADC zu den zuletzt verbliebenen Bietern gehörte, also ein Bieter, der im Rahmen des zweiten Verkaufsprozesses gemeinsam mit seinem Partner, der HNA, dann den Zuschlag erhielt, legt doch die Vermutung nahe, dass man auch hier hätte zu einem Abschluss kommen können. Dann wären dem Land Rheinland-Pfalz
und letztlich dem Steuerzahler die Kosten für die Beauftragung des weiteren Beraters in Höhe von rund 2 Millionen Euro und gegebenenfalls auch der gesamte zweite Verkaufsprozess erspart geblieben. Dies ist zu prüfen.
Der Landesrechnungshof führt weiter aus, dass das Land derzeit für jeden Monat einen Fehlbetrag von 1,6 Millionen Euro hinnehmen muss, das heißt also, für die letzten acht Monate wären das fast 13 Millionen Euro. Das sind keine Peanuts, in Summe also 15 Millionen Euro. Ironischerweise entspricht das dem jetzigen Kaufpreis.
Meine Damen und Herren, ich bewerte das durchaus als Schaden. Auch wenn sich durch Ihr Verhalten die Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens hier noch nicht genau ermitteln lässt, dass ein solcher in Millionenhöhe entstanden ist, liegt doch klar auf der Hand.
Meine Damen und Herren, es ist definitiv ein Schaden entstanden, und dieser wiegt umso schwerer vor dem Hintergrund der vom Landesrechnungshof formulierten Hinweise für den Umgang und die Auswahl von Geschäftspartnern und vor dem Hintergrund der entsprechenden Hinweise des eigenen Finanzministeriums und der Beratungsgesellschaft.
Derart schwerwiegende Versäumnisse müssen umfassend aufgeklärt werden und dürfen nicht folgenlos bleiben, zumal aus unserer Sicht hinreichend Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten vorliegen.
Weil trotz mehrfachem Angebot der AfD-Fraktion die CDUFraktion nicht erkennbar bereit war, einen Untersuchungsausschuss mitzutragen, habe ich mich entschieden, Strafanzeige wegen Untreue zu stellen und auf die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu setzen. Letztendlich spielt es für uns nur eine untergeordnete Rolle, auf welchem Weg hier die genauen Umstände, die Verantwortlichkeiten und der entstandene Schaden ermittelt werden.
Wenn ich ehrlich bin, vertraue ich der Staatsanwaltschaft eher als einem von der Ampel dominierten Untersuchungsausschuss. Das muss Folgen haben; denn mit diesem Verfahren mit politisch sauberer Weste herauszukommen, da brauchen wir uns über Verantwortlichkeiten in der Funktion als Parlamentarier oder in der verantwortlichen Funktion als Minister keine Gedanken mehr machen.
Herr Präsident, guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bericht des Rechnungshofs ist schonungslos, er ist umfangreich, detailliert und fundiert. Der Bericht zeigt, dass es eine ebenso richtige wie souveräne und starke Entscheidung der Regierungskoalitionen war, im Landtag für die Untersuchung des ersten Verkaufsverfahrens zu stimmen; denn der Landesrechnungshof hat uns eine umfassende Schwachstellenanalyse an die Hand gegeben, die genau auflistet, was an welchen Stellen falsch gelaufen ist.