Protocol of the Session on May 4, 2017

Für die AfD-Fraktion spricht Herr Dr. Bollinger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst einmal nehme ich positiv wahr, dass Sie der Sache zustimmen. Es freut mich insbesondere bei Frau Ahnen, die sich im „Handelsblatt“ vor nicht allzu langer Zeit noch als Befürworterin einer Bargeldobergrenze zitieren

(Staatsministerin Doris Ahnen: Mit dem Zitieren ist das immer so eine Sache!)

Ich habe hier ein gewisses Bemühen um eine sachliche Argumentation wahrgenommen, das leider durch die permanenten Versuche etwas entwertet wird. Uns Angstmacherei zu unterstellen, ist offensichtlich ihr AfD-Modul, das sie immer abspulen, wenn wir uns zu Themen äußern.

(Beifall der AfD)

Liebe Kollegen, ich halte einmal fest, Tatsache ist, wenn wir von Angstmacherei sprechen,

(Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dass namhafte Experten wie Professor Max Otte und der Expertenbeirat des Bundeswirtschaftsministeriums, den ich in ökonomischen Sachverhalten, ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, eine etwas höhere Kompetenz unterstelle, es für erforderlich erachtet haben, vor der Bargeldobergrenze zu warnen.

Sie wissen, wie das mit Ankündigungen und Durchführungen ist, dass es Testballons sind und daraus noch mehr werden kann. Wie auch immer, diese Experten haben die Notwendigkeit gesehen zu warnen und jetzt schon die klare Meinung geäußert, dass eine Bargeldobergrenze kein hinreichendes Mittel zur Begrenzung der Geldwäsche ist.

(Beifall der AfD)

Aber wie gesagt, ich nehme positiv Ihre inhaltliche Zustimmung mit und erwarte dann aber auch, falls es erforderlich werden sollte, Ihre Unterstützung, wenn es dann tatsächlich darum gehen könnte, eine solche Bargeldobergrenze zu verhindern.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Dr. Köbberling.

Das Meiste ist gesagt und das Meiste auch mehrfach. Niemand möchte Bargeld abschaffen. Im Moment hält niemand eine Bargeldobergrenze für das Mittel, mit dem sich Geldwäsche offensichtlich eindämmen lässt. Aber ich möchte noch einmal klar sagen, niemand von uns möchte sich jetzt Denkverbote gefallen lassen. Wir dürfen uns auch weiter mit unseren europäischen Nachbarn darüber austauschen, ob eine Bargeldobergrenze möglicherweise ein geeignetes Instrument ist. Es werden weitere Untersuchungen laufen. Natürlich werden auch kritische Stimmen maßgeblich zur Kenntnis genommen. Aber man darf auch bei einem so gravierenden Problem, von dem wir eben gesprochen haben, Organisierte Kriminalität, Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, Drogenhandel, darüber nachdenken

und weiter untersuchen, ob es ein vernünftiges Instrument ist.

(Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

Dafür möchte ich auch diese Offenheit behalten. Das ist ganz wichtig. Um es noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen, eine Abschaffung des Bargelds ist Quatsch.

Danke schön.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet.

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein und unterbrechen unsere Sitzung. Wir setzen die Sitzung um 13:45 Uhr mit dem Tagesordnungspunkt 13, Landesgesetz zur Änderung des Landesgebührengesetzes, fort.

Liebe anwesenden Kolleginnen und Kollegen, achten Sie darauf, dass dann die Sprecherinnen und Sprecher um 13:45 Uhr da sind, weil wir nämlich früher fortfahren.

U n t e r b r e c h u n g d e r S i t z u n g : 1 2 : 3 8 U h r.

W i e d e r b e g i n n d e r S i t z u n g : 1 3 : 4 5 U h r

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf unsere Sitzung nach der Mittagspause wieder eröffnen. Wir hatten vor der Mittagspause die Aktuelle Debatte abgeschlossen.

Als Nächstes wäre Punkt 12 der Tagesordnung an der Reihe. Dieser entfällt jedoch, da der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung nicht angenommen wurde.

Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgebührengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/2882 – Erste Beratung

Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen ohne Aussprache zu behandeln. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/2882 – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/2883 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Ich darf als Erstes einem Mitglied der Landesregierung die Gelegenheit zur Begründung des Gesetzentwurfs geben. Frau Staatssekretärin Raab, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich heute nach den langen Beratungen in der Rundfunkkommission der Länder, deren Vorsitz Rheinland-Pfalz innehat, den Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und das Landesgesetz in den Landtag einbringen darf.

Der vorliegende Staatsvertrag hat zwei wesentliche Inhalte, erstens den Staatsvertrag zum Deutschlandradio und zweitens das Thema der Beitragsstabilität nach dem 20. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten.

Zum ersten Punkt dieses Staatsvertrages, dem Deutschlandradio: In seinem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag hat das Bundesverfassungsgericht wesentliche Grundsätze zur verfassungskonformen Zusammensetzung der Gremien im gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk formuliert. Nachdem diese Vorgaben bereits für den ZDF- und den SWR-Staatsvertrag umgesetzt wurden, kommt dies nunmehr auch für das Deutschlandradio.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt für die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dabei insbesondere auch für die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien das Gebot der Staatsferne. Der Einfluss staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien ist konsequent auf ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder zu begrenzen. Dies haben wir beim Deutschlandradio sowohl bei der Zusammensetzung des Hörfunkrates als auch des Verwaltungsrates umfassend umgesetzt. Nunmehr werden neun staatsferne Vertreter aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen einen weiteren Beitrag im Hörfunkrat leisten. Gleichzeitig haben wir die sogenannte Staatsbank reduziert, sowohl auf der Landesals auch auf der Bundesseite.

Auch die bereits für das ZDF geltenden strengen Inkompatibilitätsregelungen für staatliche oder staatsnahe Vertreter sowie die Transparenzregelungen etwa zur Gehaltsstruktur haben wir umgesetzt.

Weiterhin enthält der vorliegende Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch den Umgang mit dem 20. KEFBericht. Das wichtige Thema ist hier der Rundfunkbeitrag. Er bleibt gleich für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Er wird gesenkt für die Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, nämlich auf 17,20 Euro. Die prognostizierten Mehreinnahmen werden auf Sperrkonten mit dem Ziel geparkt, in der übernächsten Beitragsperiode erwartete

Mehrbelastungen nicht auf die Verbraucher abzuwälzen, sondern ein Polster zu bilden und einen Jo-Jo-Effekt zu verhindern.

Ziel ist es, auch im Interesse der Beitragszahler und Beitragszahlerinnen eine möglichst relative Beitragsstabilität zu erhalten. Das ist neben dem Qualitätsjournalismus entscheidend für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in Deutschland, glaube ich, eines der besten und vielfältigsten Mediensysteme auch im europäischen, wenn nicht sogar im weltweiten Raum. Das duale Mediensystem sorgt dafür. Es ist auch eine wichtige Säule der Demokratie.

Glaubwürdigkeit und Akzeptanz sind für die Arbeit der Medien gerade in diesen Zeiten essenziell. Dem öffentlichrechtlichen Rundfunk kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit den Entscheidungen, die wir im Rahmen des Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages getroffen haben, einen wertvollen Beitrag leisten.

Wir freuen uns über die weiteren Beratungen in diesem Parlament und hoffen auf Zustimmung zu diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.

Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Herr Abgeordnete Schäffner von der Fraktion der SPD das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir uns im rheinlandpfälzischen Landtag mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschäftigen, beraten auch die Kolleginnen und Kollegen in 15 weiteren Landesparlamenten darüber. Dem vorausgegangen ist dann immer schon ein langer und intensiver öffentlicher Diskussionsprozess. Im Prinzip könnte man sagen, mehr Öffentlichkeit geht gar nicht.