Protocol of the Session on May 4, 2017

(Beifall der AfD)

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir zum Schluss noch eine Anmerkung zum Alternativantrag der CDUFraktion. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, genau wie Ihre beiden anderen Anträge vom heutigen Tag zielt auch dieser darauf ab, die katastrophalen Folgen der verfehlten Asyl- und Einwanderungspolitik abzumildern, die Ihre Kanzlerin der offenen Grenzen in Berlin zu verantworten hat.

Leider haben Sie nicht den Mut einzugestehen, dass diese Politik von Anfang an falsch war und es höchste Zeit ist, hier eine grundlegende Wende herbeizuführen.

(Beifall der AfD – Heiterkeit bei der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anstatt auf Bundesebene die Ursachen anzugehen, kurieren Sie jetzt im Landtag an den Symptomen herum. Dennoch freut es uns, dass Sie sich unserem Antrag insofern angeschlossen haben, als auch Sie eine veränderte Zusammensetzung der Härtefallkommission fordern, die den Einfluss von Lobbygruppen begrenzt und die Position der Kommunen stärkt.

Wir sind daher gern bereit, im Ausschuss über Ihre Vorschläge wie beispielsweise die Einbeziehung eines Amtsarztes zu diskutieren.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Kessel das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Einleitend möchte ich betonen, dass die CDU-Fraktion die Härtefallkommission für unverzichtbar hält. Wir möchten ausdrücklich den Mitgliedern der Kommission für ihre engagierte Arbeit danken.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch Mandatsträger unserer Partei wenden sich regelmäßig mit der Bitte um Unterstützung an die Mitglieder dieses Gremiums. Dass wir uns heute mit diesem Thema befassen, wurde durch den Rückzug der kommunalen Vertreter aus der Kommission Ende Februar dieses Jahres veranlasst. Grund war laut eines Vertreters des Landkreistags eine über einen längeren Zeitraum hinweg – und hier zitiere ich – erkennbare Tendenz, die zu einer zunehmenden Bewilligung von Aufenthaltsgenehmigungen für vollziehbar ausreisepflichtige Asylsuchende geführt hat.

Ein Blick auf die Fallzahlen des vergangenen Jahres erklärt die von den kommunalen Vertretern monierte einseitige Entscheidungspraxis. Von 43 entscheidungsfähigen Anträgen im Jahr 2016 hat sich die Härtefallkommission in 32 Fällen für den Verbleib von insgesamt 97 Personen entschieden. Das bedeutet eine Zunahme der positiven Entscheidungen um 45 %, während die Zahl der insgesamt gestellten Anträge im Vergleich zu 2015 nur um 7,5 % zunahm.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie verschweigen, dass es oft um Familien geht!)

Auffällig ist, dass die Mehrzahl der Personen, die die Härtefallkommission angerufen haben, aus dem Westbalkan stammt, also aus jenen Ländern, deren Anerkennungsquote gegen null tendiert, weil den Angehörigen bei einer Rückführung keine politische Verfolgung gemäß Artikel 16a unseres Grundgesetzes droht.

Zu Recht hat deshalb der Landkreistag Rheinland-Pfalz bereits Anfang des Jahres festgestellt, bei Abschiebungen von Personen ohne Bleiberecht leiden wir unter einem zum Teil erheblichen Umsetzungsdefizit, etwa im Zusammenhang mit konsequenter Rückführung in sichere Herkunftsländer.

Der Rückzug der kommunalen Vertreter aus der Härtefallkommission ist demnach die unmittelbare Konsequenz aus einer immer höheren Bleibequote abgelehnter Asylbewerber und einer grünen Asylpolitik, die deren Ausreiseverpflichtung nicht konsequent durchsetzt.

(Beifall bei CDU und AfD)

Von einem guten Beratungsklima innerhalb des Gremiums, von dem die Vorsitzende der Härtefallkommission im vier

ten Bericht über die Tätigkeit der Härtefallkommission des Landes Rheinland-Pfalz im Jahr 2015 spricht, kann demnach, zumindest jetzt nicht mehr, keine Rede sein.

(Unruhe bei Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und bei der CDU)

Wir sollten den Rückzug der kommunalen Vertreter aus der Härtefallkommission zum Anlass nehmen, um über eine Reformierung der Härtefallkommission nachzudenken. Maßgabe der neuen Härtefallkommission soll dann stärkeres Stimmgewicht der kommunalen Spitzenverbände sein, die maßgeblich von Entscheidungen der Härtefallkommission betroffen sind. Um einer politischen Instrumentalisierung des Gremiums vorzubeugen, soll von einer Einbindung von Parteien, Lobbygruppen oder Landtagsfraktionen Abstand genommen werden. Deshalb lehnen wir den Vorschlag der AfD, die Härtefallkommission mit je einem Abgeordneten der im Landtag vertretenen Fraktionen zu besetzen, ab.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gerade im Hinblick auf eine ausgewogene Besetzung könnte die bayerische Härtefallkommission vorbildhaft sein. Dort gehören vier Vertreter der kommunalen Spitzenverbände dem Gremium an. Auch wollen wir die Beurteilung der oftmals sehr komplexen und schwierigen Härteaspekte auf eine breitere fachliche Entscheidungsbasis stellen. Gerade vor dem Hintergrund der Prüfung psychischer Erkrankungen, die mit ein Hauptgrund für die Anrufung der Härtefallkommission bilden, sollte medizinische Sachkompetenz zu Rate gezogen werden. Deshalb sollte auf Vorschlag der Landesärztekammer ein medizinischer Sachverständiger, wie dies in Hessen und Thüringen üblich ist, mit beratender Stimme in die Härtefallkommission berufen werden.

(Beifall bei der CDU)

Zudem soll die Härtefallkommission wie der gesamte Bereich Asyl analog zu anderen Bundesländern dem Innenministerium zugeordnet werden.

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, angesichts der unterschiedlichen Auffassung und der daraus folgenden Bewertung des grün geführten Integrationsministeriums und der kommunalen Spitzenverbände zur Arbeit der Härtefallkommission halten wir eine veränderte Sitzverteilung des Gremiums für den richtigen Weg, um zu einer objektiveren Entscheidungsfindung über die Rückführung nicht bleibeberechtigter Asylbewerber zu kommen.

Deshalb schlagen wir vor, die rheinland-pfälzische Härtefallkommission nach bayerischem Vorbild zu reformieren, sodass den kommunalen Spitzenverbänden vier Sitze, den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege drei Sitze sowie den beiden großen Kirchen und dem Innenministerium jeweils ein Sitz zustehen. Ferner soll die Kommission durch einen von der Landesärztekammer zu ernennenden oder zu entsendenden medizinischen Sachverständigen ergänzt werden.

Wir bitten Sie, unserem Alternativantrag zuzustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die Koalitionsfraktionen hat die Abgeordnete Binz das Wort. Für die Kollegin Binz ist es die erste Rede vor dem rheinland-pfälzischen Landtag.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe heute nicht nur die Ehre, zum ersten Mal in diesem Haus zu sprechen, sondern darf sowohl für meine Fraktion als auch für die beiden anderen Ampelfraktionen zu beiden vorliegenden Anträgen Stellung nehmen.

(Abg. Martin Haller, SPD: So sind wir!)

Lassen Sie mich zunächst feststellen, es ist auch aus unserer Sicht sehr bedauerlich, dass der Landkreistag und der Städtetag zurzeit ihr Engagement in der Härtefallkommission ruhen lassen. Es sollte das Ziel der Landesregierung sein, dass dieses Engagement bald wieder aufgenommen wird. Wir sind an dieser Stelle aber zuversichtlich, dass die intensiven Gespräche des Ministeriums mit dem Landkreistag und dem Städtetag dies zum Ergebnis haben werden.

Die Situation, wie sie jetzt eingetreten ist, ist aber für uns kein Grund, die Zusammensetzung und Arbeit der Härtefallkommission grundsätzlich infrage zu stellen

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

und umzuwerfen, wie es in den beiden Anträgen vorgeschlagen wird.

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch eine Bemerkung zum Antrag der AfD machen. Sie beklagen in Ihrem Antragstext, die Kommunen würden einer Zweidrittelmehrheit gegenüberstehen und hätten demnach nicht genug Stimmgewicht. Die AfD-Fraktion beantragt nun eine Erhöhung auf zwölf Mitglieder und die Erhöhung der kommunalen Sitze um ein Mitglied. Wenn ich aber dieser Rechnung folge, stelle ich fest, dass Sie dadurch die Mehrheitenfrage, die Sie aufwerfen, überhaupt nicht lösen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Jörg Denninghoff, SPD)

Wenn die Kommission dann nämlich aus zwölf Mitgliedern besteht und die Kommunen drei stellen, stehen die Kommunen in Zukunft sogar einer Dreiviertelmehrheit gegenüber.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Nach Adam Riese und Eva Zwerg!)

Wir schließen uns an dieser Stelle, was die Zusammensetzung angeht, der CDU bei der Ablehnung der Einbeziehung von Landtagsfraktionen in diese Kommission an.

Wir halten es nicht für sachgemäß, dass die Fraktionen Vertreterinnen und Vertreter in die Kommission senden.

Ich möchte an dieser Stelle aber noch auf eine weitere Zahl eingehen, die eben genannt wurde und im Zusammenhang mit der Härtefallkommission momentan in der Diskussion ist. Es ist von einer 45%igen Steigerung positiv beschiedener Anträge im letzten Jahr die Rede. Rein nach den Zahlen der beschiedenen Anträge ist dem nichts zu entgegnen. Von 32 positiv entschiedenen Anträgen im Jahr 2015 ist diese Zahl auf 42 angestiegen. Viel wichtiger aber als die Zahl der reinen Anträge ist doch, wie viele Menschen am Ende von diesen Entscheidungen betroffen sind und hinter diesen Anträgen stehen.

(Abg. Martin Haller, SPD: So sieht es aus!)

Hier gestalten sich die Zahlen anders. 2015 wurden insgesamt 71 Anträge an die Kommission gerichtet, hinter denen 255 Menschen standen. Die Kommission befasste sich darauf mit 40 dieser 71 Anträge. Es waren 146 Personen davon betroffen. Von diesen 40 Anträgen wiederum führten 32 Anträge zur Anordnung eines Aufenthaltstitels für 86 Personen.

2016 wurden 82 Anträge an die Kommission gerichtet. Betroffen waren 245 Personen. Davon befasste sich die Kommission mit 43 Anträgen, was letztendlich zum positiven Bescheid von 42 Anträgen und zur Anordnung von Aufenthaltstiteln für 97 Personen führte. Die Steigerung der Zahl der betroffenen Personen erfolgte also von 86 auf 97 Personen.

Ich glaube, das ist kein signifikanter Anstieg. Ich muss ganz ehrlich sagen, 97 Personen, 97 Menschen, für die eine Härtefallregelung im Jahr 2016 gefunden wurde, das ist wahrlich keine große Anzahl, und ich glaube, das schaffen wir in Rheinland-Pfalz.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

Es ist auch nicht so, wie die CDU in ihrem Antrag angibt, dass die positiven Entscheidungen zur Regel würden. Wie gesagt, 2015 haben insgesamt 255 Personen die Kommission angerufen. Davon erhielten 86 ein Bleiberecht. 2016 riefen 295 Personen die Kommission an, und es bekamen 97 Personen davon ein Bleiberecht. Damit ist der Anteil der Personen, deren Anträge positiv beschieden wurden, sogar gesunken.