Protocol of the Session on May 4, 2017

(Abg. Michael Frisch, AfD: Darstellen, richtig!)

damit sich die Zuschauer und Zuhörer der jeweiligen Sender ein eigenes Bild machen können. Dieses eigene Bild kann man sich machen, wenn man Qualitätsfernsehen, Qualitätsfunk und Qualitätsradio hat, und dazu brauchen wir natürlich nicht nur einen Sender, sondern mehrere.

Wir brauchen den Pluralismus. Wir brauchen auch das duale Rundfunksystem,

(Abg. Martin Haller, SPD: Sehr richtig!)

aber wir brauchen den Pluralismus auch im ÖffentlichRechtlichen. Wir müssen verschiedene Seiten sehen und uns dann eine Meinung bilden können. So funktioniert Demokratie. Derjenige, der das sieht, bildet sich eine Meinung und kann dann entscheiden. Ansonsten hätten wir eine Einheitssoße, und das wollen wir nicht haben, meine Damen und Herren.

Wir stimmen auch deswegen zu, weil wir sagen, die Aufteilung der Rundfunkmittel ist richtig, und – das steht zwar nicht in dem Gesetz, ist aber implizit mit dabei – wir senken nicht die Gebühren oder Einnahmen, sondern müssen langfristig stabile Einnahmen haben. Darum kümmern wir

uns, und deswegen halten wir die Entscheidungen, die um diese Einnahmenaufteilung herum gruppiert sind, für richtig.

Deswegen stimmen wir zu. Wir werden uns in den Gremien noch einmal damit beschäftigen, aber ich glaube, heute ist es schon klar, das ist eine positive Sache. Weil es einen guten Schritt nach vorn geht, machen wir mit.

Danke schön.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Wir sind damit am Ende der Aussprache zu diesem Gesetzentwurf in erster Beratung. Hierzu ist eine Überweisung an den Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik – federführend – sowie mitberatend an den Rechtsausschuss vorgeschlagen. – Ich sehe keinen Widerspruch, damit ist das so beschlossen.

Ich rufe auf Punkt 15 der Tagesordnung auf:

Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung bei Kriminellen zum Schutz der Bürger Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/2905 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Ich darf zunächst einem Mitglied der antragstellenden Fraktion das Wort zur Begründung des Antrags erteilen. – Herr Abgeordneter Herber hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Antrag wollen wir Sie bitten, unsere Sicherheitsbehörden in ihrer Arbeit zu unterstützen, nicht mehr und nicht weniger.

(Beifall bei der CDU)

Da er zwei ähnliche, aber in der Erklärung unterschiedliche Aufforderungen enthält, werde ich sie Ihnen gern nacheinander erläutern. Zum einen bitten wir Sie, gemeinsam die Landesregierung aufzufordern, dass sie den Gesetzesantrag des Freistaats Bayern zur Normierung der Befugnis des Bundesamts für Verfassungsschutz zur QuellenTelekommunikationsüberwachung unterstützt.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Gleich zu Beginn, damit wir uns richtig verstehen, es geht nicht um die Schaffung irgendeiner neuen Eingriffsbefugnis. Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung ist bereits ein wichtiges Mittel in der Ermittlungsarbeit des Bundeskriminalamts, und dessen Verfassungskonformität wurde auch schon vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Wir wollen aber, dass dieses wichtige und zielführende Ermittlungswerkzeug in einer eigenen Norm innerhalb des

Bundesverfassungsschutzgesetzes zur Verfügung gestellt wird.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Aktuell ist es so, dass für die Befugnisse der Nachrichtendienste generell weniger ausdifferenzierte Rechtsgrundlagen erforderlich sind, weil sie im Unterschied zur Polizei keine exekutiv-polizeiliche Befugnisse besitzen. Sie sind also daher nicht selbst in der Lage, Konsequenzen aus ihren Erkenntnissen zu ziehen.

Nichtsdestotrotz erscheint es uns im Interesse der Rechtssicherheit zweckmäßig. Wir folgen damit dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts nach Normenklarheit und Bestimmtheit.

Jetzt will ich Ihnen noch kurz erklären, was genau an Befugnissen an das Bundesamt übertragen werden soll, da der Begriff der Quellen-Telekommunikationsüberwachung ein breites Spektrum bietet, was in der Diskussion vielleicht zu einer verfälschten Darstellung führen könnte. Mit der Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes soll ausschließlich – ich sage es deutlich – die laufende Telekommunikation überwacht werden. Hierzu muss aufgrund der mittlerweile genutzten Verschlüsselungstechniken mit verdeckten technischen Mitteln in die informationstechnischen Systeme eingegriffen werden. Gerade diese Vorgehensweise der ausdrücklichen Beschränkung auf die laufende Kommunikation wird vom Bundesverfassungsgericht für verfassungskonform erklärt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte es auf den Punkt bringen, um was es hier geht. Es geht um nichts weniger als um die Abwehr von drohenden Gefahren für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Es geht um den Bestand und die Sicherheit von Deutschland, aber auch von Rheinland-Pfalz.

(Beifall bei der CDU)

Wir sprechen bei dem Kreis, der überwacht werden soll, von Menschen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht rechtfertigen, dass sie schwere staatsgefährdende Straftaten begehen werden. Um dies zu verhindern, bitten wir Sie heute, dem Bundesamt für Verfassungsschutz ein weiteres geeignetes Mittel an die Hand zu geben.

Das Zweite, wozu wir Sie auffordern wollen, ist die Unterstützung der Bundesregierung bei den Initiativen, die Mindeststrafe bei Wohnungseinbrüchen auf ein Jahr Freiheitsstrafe anzuheben und die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung auch bei nicht bandenmäßig begangenen Wohnungseinbrüchen zu normieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer weiß, wie es sich anfühlt, wenn man nach Hause kommt und vor einem offenen Fenster oder einer zersplitterten Terrassentür steht, der wird sicherlich keine Scheu haben, unserem Antrag zuzustimmen. Ich wünsche niemandem, dass er so etwas erleben muss, aber ich weiß aus meiner dienstlichen Erfahrung, wie empfindlich das Sicherheitsempfinden unserer Bürgerinnen und Bürger und gerade auch das Sicherheitsempfinden unserer Kinder gestört ist, wenn in Wohnungen oder Häuser eingebrochen wurde.

(Beifall bei der CDU)

Sie verlieren schlagartig den Schutz und die Geborgenheit, die ihnen Wohnungen oder Häuser bieten. Die Folgen eines Einbruchs gehen also weit über den Verlust von materiellen Dingen hinaus. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir als Staat solchen Taten mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln entschlossen entgegentreten.

Einen großen Anteil an Wohnungseinbrüchen haben hoch mobile Reisende, aber auch ausländische Straftäter. Die Aufklärungsquote liegt in Rheinland-Pfalz bei 15,9 %, im Bund bei 16,9 % im Jahr 2016. Wir müssen also Mittel und Wege in einem Gesamtpaket finden, um diese Straftaten weiter einzudämmen und die Aufklärungsquoten weiter zu erhöhen.

(Beifall bei der CDU)

Das Anheben der Mindestfreiheitsstrafe wird ein deutliches Signal an die Täter sein, die sich im Moment noch nicht durch geringe Freiheits-, Bewährungs- oder Geldstrafen von einer Tat abschrecken lassen. Das Aufnehmen des einfachen Wohnungseinbruchdiebstahls in den § 100 a der Strafprozessordnung und somit die Möglichkeit der Überwachung der Telekommunikation dieses Täterkreises kann ein wirksames Mittel sein, um die Aufklärungsquote deutlich zu erhöhen.

Jetzt werden Sie vielleicht versuchen zu argumentieren, dass die meisten Einbrüche ohnehin bandenmäßig begangen werden und hier bereits die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung bestehe. Da muss ich Ihnen aber aus der Erfahrung als Polizist heraus entgegenhalten, dann haben Sie keine Ahnung, wie schwierig es ist, gerade zu Beginn einer Ermittlungstätigkeit festzustellen, ob jemand Mitglied einer Bande ist.

Mit Ihrer Zustimmung zu diesem Antrag helfen Sie also nicht nur den Ermittlungsbehörden, Sie tragen auch zur Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger bei. Lehnen Sie aber unser Ansinnen ab, dann möchte ich Ihnen vielleicht einen einfachen Vergleich vor Augen führen. Einem Polizeibeamten, der in eine Wohnung geht, in der ein Mann eine Frau „grün und blau geschlagen hat“, verbieten Sie das Einschalten der Bodycam zu seinem eigenen Schutz und zum Schutz der verprügelten Frau, aber einem Einbrecher gestehen Sie weiterhin zu, seine nächsten Taten über Handytelefonate zu planen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie noch einmal, stimmen Sie unserem Antrag zu.

Danke schön.

(Beifall der CDU – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ach hättet ihr geheult, wenn wir so etwas gesagt hätten! Dann hätten wir Krokodilstränen gesehen!)

Als Nächstes erteile ich Herrn Abgeordneten Schwarz von

der Fraktion der SPD das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion hat einen Antrag vorgelegt, bei dem es um Sicherheitsfragen geht, die eigentlich ausschließlich in Bundeszuständigkeit zu regeln sind.

Bevor ich zum Antrag komme, will ich einige Anmerkungen vorausschicken. Es ist absolut richtig und wichtig, unsere Behörden, die mit Sicherheitsaufgaben betraut sind, mit entsprechenden Befugnissen auszustatten, im Bund und im Land. Gestern haben wir bei der Einbringung der Novelle zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz RheinlandPfalz (POG) festgestellt, dass es ganz wichtig ist, dies im richtigen Verhältnis zwischen Sicherheitsanspruch und Freiheitsrechten zu tun. Ich meine, das ist dabei gut gelungen.

Rheinland-Pfalz ist, was unser POG mit der Novellierung angeht, gut ausgestattet, aber auch die Regelungen in der Strafprozessordnung (StPO) und dem Strafgesetzbuch (StGB) geben vieles her. Unsere Polizei arbeitet mit diesen Werkzeugen hervorragend, dies zeigt Jahr für Jahr die Polizeiliche Kriminalstatistik. Rheinland-Pfalz ist und bleibt ein sicheres Bundesland. Deswegen möchte ich hiermit unser aller Dank an die Polizei aussprechen.

(Beifall der SPD, bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zurück zum Antrag. Er besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil Ihres Antrags fordern Sie Befugnisse zur sogenannten Quellen-TKÜ für das Bundesamt für Verfassungsschutz. Eine solche Regelung liegt aber in der originären und alleinigen Zuständigkeit des Bundes. Damit sind Bundesinnenminister Thomas de Maizière und der Bundestag gefordert, für diese Behörde die erforderliche Befugnis zu erlassen.

Meine Damen und Herren der CDU, wenn Sie sich mit dem Themenfeld „Quellen-TKÜ“, die so gar nicht in der StPO steht, ernsthaft befasst haben, dann wissen Sie sicherlich, dass es rechtlich, aber besonders auch technisch in der Umsetzung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den Erkenntnissen des Chaos Computer Clubs ein sehr schwieriges Thema ist. Deshalb ist es sicherlich nicht vor der Bundestagswahl zu lösen, auch wenn es kein zustimmungsbedürftiges Gesetz ist. Deswegen wollen wir uns bei diesem Punkt gar nicht erst verkämpfen.

Im zweiten Teil Ihres Antrags machen Sie einen Sprung zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls. Sie fordern, die Mindestfreiheitsstrafe bei Wohnungseinbruchdiebstahl auf ein Jahr zu erhöhen und die Aufnahme des § 244 Abs. 1 Nr. 3 – das ist der Wohnungseinbruchdiebstahl ohne Waffen und ohne das Bandenmerkmal – in die Katalogtaten des § 100 a StPO aufzunehmen.

Aber auch hier ist für die beiden Änderungen der Bund zuständig. Meines Wissens sind aber bereits Bestrebungen im Gange, um den § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB in die Katalogtaten des § 100 a mit aufzunehmen. Zumindest hat sich die Innenministerkonferenz damit bereits sehr intensiv beschäftigt.

Lieber Herr Herber, wenn man sich die Statistik anschaut, in der die ganzen TKÜ-Maßnahmen im Bund aufgeführt sind, dann ist nach den Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz der Bandendiebstahl der zweithäufigste Grund einer Telefonüberwachung. Mehr möchte ich dazu gar nicht sagen.