Protocol of the Session on May 3, 2017

Unter anderem neue Kriminalitätsphänomene – beispielhaft nenne ich die Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus oder den bandenmäßigen Wohnungseinbruchdiebstahl – erfordern diese Novellierung. Diesen Phänomenen wurde im neu hinzugekommenen § 27 Abs. 3 POG zur anlassbezogenen Videoüberwachung in öffentlichen Räumen bei Großveranstaltungen mit mindestens 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern Rechnung getragen.

Laut § 27 b POG darf die Polizei anlassbezogen eine automatisierte Kennzeichenerfassung machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu beachten war aber auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2016, das zwar ausschließlich zum BKA-Gesetz ergangen ist, in seiner Aussage natürlich aber auch Auswirkungen auf die Polizeigesetze der Länder hat.

In den §§ 28 ff. POG und 31 ff. POG befinden sich die verdeckten Maßnahmen zur Datenerhebung. Ganz sensible Eingriffsbefugnisse wurden also dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts angepasst.

Uns waren aber auch Ergänzungen bzw. Änderungen im POG sehr wichtig, die sich aus den Anforderungen des täglichen Einsatzgeschehens der Polizei ergeben, wie zum Beispiel die Bestandsdatenabfrage, die zur Abwehr einer konkreten Gefahr etwa bei Amoklagen, SuizidAnkündigungen oder Vermisstenfällen in § 31 f POG normiert wurden.

Außerdem gibt es die Einführung einer eigenen Vorschrift zum Einsatz der Bodycam in § 27 a POG, um den Entwicklungen der Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte entgegenzuwirken.

Doch auch das POG selbst schreibt in § 100 eine regelmäßige Überprüfung und Evaluierung vor. Das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation in Speyer hat dazu eine Stellungnahme abgegeben. Sie ist auch in diese Vorlage eingeflossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch einen weiteren wesentlichen Punkt ansprechen. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat einen Anspruch, in größtmöglicher Sicherheit leben zu können. Dabei dürfen aber die verfassungsmäßig garantierten Freiheitsrechte rechtstreuer Mitmenschen nicht immer weiter sozusagen schleichend eingeschränkt werden. Es war uns deshalb ein sehr wichtiges Anliegen, im Besonderen auch auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Sicherheitsanspruch und den Freiheitsrechten unserer Bürgerinnen und Bürger zu achten.

Meine Damen und Herren der CDU, ich weiß, dass Ihnen diese Novellierung nicht weit genug geht. Ihre Forderungen sind bekannt. Diesen Forderungen sind aber durch unsere Verfassung eindeutige Grenzen gesetzt.

(Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU)

Deshalb finden Sie sie nicht in dieser Vorlage. Der vorliegende Gesetzentwurf ist dagegen ausgewogen. Er wird den Herausforderungen gerecht. Er ist aber vor allem verfassungskonform.

Unsere Polizei wird im Rahmen der Gefahrenabwehr auch ganz hervorragend arbeiten können.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächster Redner ist für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Matthias Lammert. Bitte schön, Herr Lammert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus, aber auch durch immer neue technische Entwicklungen ist es unabdingbar, dass unser Polizei- und Ordnungsbehördengesetz diesen Entwicklungen angepasst werden muss. Ich denke, das ist zunächst eine Feststellung, bei der wir uns hier in diesem Hause einig sind.

(Beifall der Abg. Hedi Thelen, CDU)

Wir als CDU-Landtagsfraktion haben seit jeher die Auffassung vertreten, dass unsere Polizei im Kampf gegen die Kriminalität nicht ins Hintertreffen gelangen darf. Wir müssen sicherlich auch aufgrund der rasanten Entwicklungen im Bereich des Terrorismus und der aktuellen Lage der letzten Jahre immer wieder aufs Neue fragen:

1. Welche Eingriffsbefugnisse hat unsere Polizei?

2. Reichen diese aus?

3. Falls nein, gibt es theoretisch vielleicht weitere Eingriffsbefugnisse, und falls ja, ist es auch unter Berücksichtigung der Grundrechte der Bürger, aber auch des Datenschutzes vertretbar, dass unsere Polizei von diesen neuen Eingriffsbefugnissen Gebrauch machen lassen muss?

Ich möchte gar nicht in Abrede stellen, dass sich die Kollegen der regierungstragenden Fraktionen mit diesen Fragen vor dieser Lesung beschäftigt haben und sich auch diese Fragen gestellt haben. Allerdings wird an vielen Stellen auch deutlich, dass wir als CDU-Fraktion andere Antworten auf die Fragen haben als Sie.

(Beifall bei der CDU – Abg. Martin Haller, CDU: Wäre schlimm, wenn nicht!)

Ich denke, das ist völlig klar. Das hat der Vorredner auch schon gesagt. Ein bisschen erstaunt waren wir schon darüber, dass sich jetzt zumindest die FDP und die Grünen offensichtlich auch in Bezug auf die Eingriffsbefugnisse etwas bewegt haben. Wir halten es für einen wichtigen Schritt für die Sicherheitspolitik in unserem Land, dass Sie sich jetzt durchaus eingestehen müssen, dass Ihre bis dato rigorose ablehnende Haltung in diesem Bereich die Arbeit unserer Polizei massiv erschwert hat.

(Beifall der CDU und des Abg. Heribert Friedmann, AfD – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)

Herr Kollege Haller, wir kommen dazu noch. Dennoch merkt man Ihrem Gesetzentwurf an, dass Sie die notwendigen Schritte nur halbherzig gehen wollen

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

das ist letztendlich auch unsere zentrale Kritik – und in

diesem Gesetz wichtige Regelungen einfach fehlen.

Ich will, weil wir die Zeit jetzt nicht haben und wir dazu auch noch länger beraten werden, auch im Innenausschuss intensiv beraten – wir sind heute erst in der Einbringung – und sicherlich auch noch eine Anhörung machen werden, es dabei belassen. Da werden wir sicherlich noch das eine oder andere intensiv entsprechend diskutieren.

Ich darf aber ein paar Punkte aus dem Gesetz noch einmal in den Raum stellen, zum einen die Videoüberwachung. Videoüberwachung – der Kollege Schwarz hat es schon angesprochen – wollen Sie bei Großveranstaltungen zulassen, bei denen mindestens 500 Menschen zugegen sind. Da fragt man sich natürlich: Wie kommen Sie auf diese Zahl 500?

(Abg. Julia Klöckner, CDU: 497!)

Gibt es da empirische Erhebungen, warum man 500 nimmt? Haben Sie da Daten ausgewertet, oder ist hier einfach nur eine Zahl in den Raum geworfen worden, und man hofft, dass niemand diese Zahl 500 hinterfragt?

(Beifall bei der CDU)

Wir sind der Auffassung, 500 ist eine willkürliche Zahl. Man hätte auch 499 oder 501 sagen können. Das ist also völlig willkürlich. Wir sind der Auffassung, dass Videoüberwachung ein effektives Mittel der Prävention ist

(Beifall der CDU)

das haben wir immer wieder gesagt – und ein wichtiges Mittel, das wir einsetzen müssen. Wir fordern deshalb seit vielen, vielen Jahren immer wieder, dass wir Videoüberwachung an neuralgischen Punkten – nicht überall, keine Frage, aber an neuralgischen Punkten – einsetzen, und gerade das hilft unserer Polizei wirklich weiter. Dadurch kann die Polizei die Bürgerinnen und Bürger schützen. Darum geht es. Es geht nicht um Ausspionierung, sondern es geht um den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger. Dafür ist Videoüberwachung ein absolut wichtiges Element. Das ist hier unseres Erachtens völlig zu kurz gekommen.

Dann komme ich zum Thema „Kfz-KennzeichenErfassung“. Man muss über diese neuerliche Begeisterung der Kfz-Kennzeichen-Erfassung schon etwas erstaunt sein, die sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wieder einführen wollen. Der Innenminister kennt die Geschichte und auch die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion. Ihr diesbezügliches Engagement finde ich ein Stück weit erstaunlich; denn es war letztendlich eine SPD-geführte Landesregierung, die genau diese Kfz-Kennzeichen-Erfassung vor einigen Jahren selbst abgeschafft und aus dem POG gestrichen hat. So war das.

(Abg. Martin Haller, SPD: Finden Sie das jetzt richtig oder nicht, dass wir das machen?)

Jetzt feiern Sie sich wieder dafür ab, dass Sie etwas einführen, was Sie vor Jahren herausgenommen haben. Ist das Innenpolitik der SPD? Das muss man schon fragen.

(Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)

Herr Kollege Haller, wir haben damals ganz deutlich gesagt – ich habe selbst dazu geredet, das ist schon ein paar Legislaturperioden her –, die Kfz-Kennzeichen-Erfassung ist ein wichtiges Element, und man hätte es drin lassen können.

(Abg. Martin Haller, SPD: Also gut gemacht hat es die Koalition, wunderbar!)

Ich komme gleich noch dazu.

Das Bundesverfassungsgericht hatte frühzeitig Kriterien für eine verfassungsgemäße Ausgestaltung formuliert. Diese haben Sie viele Jahre ignoriert. Andere Länder haben das anders gemacht. Das Land Bayern hat diese Regelung ganz schnell wieder aufgenommen und eine verfassungsgemäße Regelung in seinem Polizeigesetz geschaffen. Sie haben leider in ihrem vorgelegten Gesetzentwurf die bayerische Regelung nicht 1 : 1 übernommen. Da sieht man schon den Unterschied. Auch hier hat man wieder nur einen aus unserer Sicht schlechten Kompromiss gefunden; denn in dem bayerischen Bereich ist ein dauerhafter Einsatz der Kfz-Kennzeichen-Erfassung möglich.

Sie wollen es schon wieder einschränken und lediglich eine vorübergehende Kfz-Überwachung einführen. Warum so vorsichtig? Das verstehen wir nicht. Anlassbezogen – das ist aber genau der Fehler; denn dann gehen Ihnen oftmals Menschen durchs Netz. Das hat doch nichts mit Datenschutz zu tun. Die Kennzeichen werden gelesen. Wenn es kein Treffer ist, werden sie in der selben Sekunde wieder gelöscht. Da ist überhaupt kein Datenschutz notwendig, der irgendwie gefährdet wäre. Damit haben Sie aber wieder etwas weggelassen, was Bürgerinnen und Bürger schützen könne.

(Beifall bei der CDU)

Das Thema „Bodycams“ ist auch ein Thema, das mehr oder weniger erst auf unsere Anregung gekommen ist und das wir schon vor vielen Jahren angesprochen haben.

(Heiterkeit bei Staatsminister Roger Lewentz)

Ich weiß, dass der Minister das nicht gern hört, aber das gehört nun einmal zur Wahrheit. Wir hatten das damals gebracht. Jetzt stellen Sie es auf ein rechtliches Fundament. Das ist sicherlich alles entsprechend zu begrüßen. Auch der flächendeckende Einsatz ist zu begrüßen – das haben wir auch gesagt –, wenn es auch lange gedauert hat. Es fehlt aber auch hier wieder die Eingriffsgrundlage, damit man Bodycams auch in Wohnungen einsetzen kann.

(Beifall der Abg. Julia Klöckner, CDU)