Angesichts der doch knapp bemessenen Zeit will ich es dabei bewenden lassen. Aber es war mir ein Anliegen, die Perspektive der Kommunen hier einzubringen.
Herr Dr. Bollinger, vielen Dank. Sie haben für die Fraktion der AfD gesprochen. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass wir die Aussprache über die Regierungserklärung der Ministerpräsidentin abschließen können.
Bevor wir zu weiteren Punkten der Tagesordnung kommen, darf ich auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Mülheim-Kärlich der 9. Jahrgangsstufe, die Klassen 9 c und 9 d, herzlich im Parlament willkommen heißen!
a) Wahl eines ordentlichen berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 17/6 –
Gemäß Absprache im Ältestenrat wird die Wahl ohne Aussprache durchgeführt. Aus der in der Drucksache 17/6 enthaltenen Vorschlagsliste ist ein ordentliches berufsrichterliches Mitglied zu wählen. Ich will darauf hinweisen, dass gemäß dem Landesgesetz über den Verfassungsgerichtshof die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden zu wählen sind. Nach der Wahl ist festzustellen, ob das gelungen ist.
Herr Präsident, die Koalitionsfraktionen und die CDUFraktion haben sich auf den Wahlvorschlag Herrn Dr. Mildner geeinigt und bitten, darüber abzustimmen.
Herr Abgeordneter Haller, vielen Dank. Der Präsident des Finanzgerichts, Dr. Ulrich Mildner, Neustadt an der Weinstraße, ist vorgeschlagen worden. Weitere Vorschläge sehe ich nicht. Wer diesem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Vorschlag einstimmig angenommen.
Hier sind acht Mitglieder und acht stellvertretende Mitglieder zu wählen. Wenn ich richtig gezählt habe, entsprechen die vier gemachten Wahlvorschläge genau der Zahl der zu Wählenden.
Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 17/41 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.
Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/42 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.
Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/43 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.
Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 17/44 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.
Somit haben wir die Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses, die Mitglieder des Landtags sind, vorgenommen.
c) Wahl der rechtsanwaltschaftlichen Mitglieder in den Richterwahlausschuss Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtages – Drucksache 17/22 –
Mündlich schlagen wir für den Ausschuss Herrn Dr. Dhonau, als Stellvertreter Herrn Rechtsanwalt Leverkinck und Herrn Dr. Böhmer vor.
Wir stimmen zunächst über den Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/45 – ab. Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Wahlvorschlag ist mit den Stimmen der SPD, CDU, FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Damit ist kein Raum mehr für weitere Mitglieder. Deshalb erübrigt sich die Abstimmung über den Vorschlag der Fraktion der AfD.
Für diesen Interregionalen Parlamentarier-Rat sind neun Mitglieder und neun stellvertretende Mitglieder zu wählen. Hier ergibt die Summe der drei Wahlvorschläge die Zahl der zu Wählenden.
Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 17/46 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.
Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/47 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.
Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/48 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.
Hier sind fünf Mitglieder zu wählen. Stellvertreter gibt es keine. Die Zahl der Wahlvorschläge entspricht der Zahl der zu Wählenden.
Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 17/49 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.
Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/50 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.
Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/51 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.