Protocol of the Session on March 24, 2017

Nach dieser ersten Runde aller Fraktionen erteile ich nun Herrn Staatsminister Lewentz das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal bei allen Vorrednern für diese äußerst sachliche Debatte bedanken. Ich möchte herzlich den Fraktionsvorsitzenden Alexander Schweitzer, Thomas Roth und Bernhard Braun auch im Namen der Region dafür Danke schön sagen, dass Sie eine Zustimmung der Fraktionen, die die Regierung tragen, zu diesem Gesetz signalisiert haben. Ich sage bewusst „im Namen der Region“; denn dieser Flughafen hat eine ganz besondere Bedeutung für die Region. Das hat auch die Expertenanhörung gezeigt.

Wenn wir über die Region sprechen, meinen wir nicht nur den Rhein-Hunsrück-Kreis, sondern auch Cochem-Zell, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld und Bad Kreuznach. Das

ist die große Region, auf die dieser Flughafen eine wirtschaftliche Strahlkraft ausübt.

Mit dem Verkauf des Geschäftsanteils des Landes an unserer Flughafengesellschaft FFHG stellen wir die Weichen für die weitere Fortentwicklung des Flughafens, am Flughafen und rund um den Flughafen. Deswegen ist heute ein ganz wesentlicher Tag dieser Fortentwicklung.

Heute wollen wir ein Gesetz in zweiter und dritter Lesung beschließen und damit eine weitere wichtige Vollzugsvoraussetzung für den Anteilskaufvertrag schaffen. Dass wir heute ein Gesetz verabschieden wollen, unterstreicht die Bedeutung, die die Landesregierung dem Flughafen und damit – ich will es noch einmal wiederholen – der Region beimisst.

Das Gesetzgebungsverfahren, das unter anderem die Expertenanhörung umfasste – ich habe es erwähnt –, ermöglichte eine sehr breite Diskussion. Dadurch konnten die Grundlagen der auch von mir erhofften breiten Konsensvoraussetzungen zu der Zukunft dieses für die Region und damit auch für ganz Rheinland-Pfalz bedeutsamen Infrastrukturprojektes geschaffen werden.

Ich will es ganz deutlich sagen: Ich würde es daher sehr begrüßen, wenn auch die CDU-Fraktion im Interesse der Zukunft des Flughafens Hahn und in ihrer Verantwortung in der Region und vor Ort dem Gesetzentwurf zustimmen würde. Sie haben sich in der Ausschusssitzung enthalten, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU. Ich will es noch einmal sagen: Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie sich heute klar und eindeutig positionieren würden.

(Abg. Christine Schneider, CDU: Das haben wir!)

Wollen Sie eine Zukunft mit dem Partner HNA, ja oder nein?

(Zurufe von der CDU)

Heute gilt es für uns alle, in dieser wichtigen Frage in zweiter und dritter Lesung Farbe zu bekennen.

Ich bin gestern gefragt worden: War dies ein steiniger Weg? – Ja, auch das stimmt. Es war ein sehr steiniger Weg bis zum heutigen Tag.

Ich habe bereits mehrfach gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit betont, dass im ersten Teil des Verkaufsverfahrens Fehler gemacht worden sind. Hierzu habe ich im vergangenen Sommer, in den dem Sommer folgenden Monaten und insbesondere in den letzten Tagen ausführlich Stellung bezogen. Wir werden am 5. Mai 2017 und in den Ausschusssitzungen danach noch einmal intensiv diskutieren, was das Rechnungshofgutachten aus der jeweiligen Sicht bedeutet.

Eines aber will ich für uns in Anspruch nehmen. Wir haben aus Versäumnissen gelernt und im zweiten Anlauf des Verfahrens Konsequenzen gezogen. Um dieses zweite Verkaufsverfahren geht es heute.

Zu den Konsequenzen: Sie wissen es, es ist teilweise

schon erwähnt worden. Es wurden unter anderem weitgehende Sicherheitsmaßnahmen eingebaut, wie eine von den Interessenten zu zahlende Sicherheitsleistung und die Hinterlegung des Kaufpreises vor Vertragsunterzeichnung. Das ist geschehen. Der gesamte Kaufpreis in Höhe von 15,1 Millionen Euro liegt sicher auf Notaranderkonten, auf deutschen Notaranderkonten.

Ich bin ebenfalls davon überzeugt, wir haben mit HNA einen guten Partner für den Hahn gefunden. Der Käufer ist die HNA Airport Group GmbH. Alleinige Gesellschafterin der Käufergesellschaft ist die Hainan Air Travel Services Co. Ltd. Diese ist Teil der HNA-Gruppe. Ja, Herr Licht, das kann man ein bisschen mit dem Begriff „Enkel“ beschreiben. Wir alle wissen aber, dass es überhaupt nicht unüblich ist, dass man eine solche Organisationsform im Erwerb in der Wirtschaft bei solch großen Transaktionen wählt. Von daher ist das nichts, was man mit einem Fragezeichen oder einem unseriösen Gedanken belegen sollte, sondern das ist üblich.

Wir wissen es: Das Geschäftsspektrum der HNA-Gruppe reicht von Tourismus über Immobilien zu Logistik. Auch nach Medienangaben besitzt die HNA-Gruppe die viertgrößte Fluglinie in China und betreibt rund ein Dutzend Flughäfen und Airlines in China. Das wissen wir auch.

Mit dem Kauf des Schweizer Cateringanbieters Gategroup eroberte sie sich die Pole Position der Luftfahrt-Caterwelt weltweit. Die HNA-Gruppe ist außerdem an Fluggesellschaften in Frankreich, Brasilien und Afrika beteiligt. Der Schweizer Bodenabfertiger Swissport gehört ihr ebenfalls. Der Name ist uns sicherlich allen geläufig. Die chinesische Gruppe ist zudem Betreiber der Hotelketten NH Hotels und Carlson.

Ich habe das bewusst alles noch einmal aufgeführt. Die HNA-Gruppe verfügt also über Möglichkeiten, das wirtschaftliche Potenzial des Flughafens bestmöglich auszuschöpfen und neue Fluglinien und Partner heranzuziehen. Darum geht es uns. Wir brauchen mehr Flugbewegungen. Wir brauchen aber auch mehr sonstige wirtschaftliche Aktivitäten rund um den Hahn und am Hahn.

HNA ist ein starker Partner für den Hahn. Ich glaube, davon sind wir überzeugt. Das bezweifelt sicherlich auch in diesem Raum niemand.

Ich freue mich, dass HNA auch die breite Zustimmung in der Region findet. Ich darf in diesem Zusammenhang an öffentliche Äußerungen von Vertretern der Region, auch über Parteigrenzen hinaus, erinnern. Ich will Ihnen einige Zitate noch einmal in Erinnerung rufen.

Der Vorsitzende des Zweckverbandes Flughafen Hahn Herr Bürgermeister Rosenbaum hat gesagt, lieber Herr Licht: „HNA kennen wir alle. Das Unternehmen hat bei seinem Besuch auf dem Hahn einen guten Eindruck hinterlassen. Unserer Ansicht nach hat HNA ein rundes, komplettes und nachhaltiges Angebot vorgelegt.“

Frau Kaefer, die Vizepräsidentin der IHK, sagt: „HNA hat ein (... ) klares Konzept vorgelegt, kann sofort starten.“ Der IHK-Regionalgeschäftsführer Knut Schneider sagt: „Die

HNA hat ein nachweisliches Know-how in Sachen Flugbetrieb geliefert.“

Auch Unternehmer haben sich zu Wort gemeldet. Ich darf noch einmal zitieren. Der Kastellauner Unternehmer Heiko Stemmler sagt: „Unterm Strich hoffen alle auf die HNA.“ Busunternehmer Timo Bohr hat uns zu einer Demo gemeinsam mit Frau Kaefer vor dem Landtag eingeladen. Wir erinnern uns alle. Herr Bohr sagt: „HNA hat in ihrem Portfolio alles, was der Hahn auch braucht.“

(Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)

Ich sage das deswegen, weil das unsere Sicht von HNA unterstreicht. Es scheint Persönlichkeiten zu geben, auch aus der Wirtschaft, die sagen: Die Informationen, die uns vorliegen, und die persönlichen Gespräche reichen aus, um zu sagen, jawohl, wir können uns mit HNA für diese Region eine gute Zukunft vorstellen.

Ich bin froh über diesen breiten Konsens, auch über den Konsens über das Potenzial, das HNA mitbringt. Vor Ort spürt man diese Aufbruchstimmung. Ich bin fest davon überzeugt – das habe ich auch dem Grunde nach allen Vorrednern entnommen –, dass der Hahn unsere weitere Unterstützung mehr als verdient hat.

Thomas Roth ist zu Recht auf die historische Entwicklung eingegangen, von der ehemaligen Air Base Anfang der 90er-Jahre in den Veränderungsprozess hinein. Diese Region hat im wahrsten Sinne des Wortes die Ärmel hochgekrempelt. Das darf man so sagen.

Die Landesregierung hat den Hunsrück in diesen Zeiten niemals im Stich gelassen, sondern immer intensiv unterstützt. Wir haben es auch geschafft, diesen Break hinzubekommen, weg von einer Problemregion, hin zu einer Region mit einer hohen wirtschaftlichen Prosperität und einer guten Entwicklung. Dort sind, auch mit der großen Unterstützung der Landesregierung, viele Tausend Arbeitsplätze entstanden.

Wenn man sich die Auswirkungen des Flughafens in Erinnerung ruft, will ich die jährliche Bruttowertschöpfung von bis zu 400 Millionen Euro und ein Steueraufkommen für Bund, Länder und Gemeinden von bis zu 93 Millionen Euro nennen, initiiert und ausgelöst durch den Flughafen Hahn. Das ist auch im Rechnungshofbericht wiedergegeben worden.

Die Region selbst sagt, wenn der Flughafen Hahn in Gefahr gerät, sind 2.500 Arbeitsplätze, die unmittelbar vom Flughafen betroffen sind, in Gefahr. Insgesamt haben wir es in dieser Region gemeinsam hinbekommen, 11.000 zukunftsfähige Arbeitsplätze anzusiedeln.

Das Land hat mit Landes- und Bundesmitteln sehr viel dafür getan, dass dieser Standort ein starker Standort von seinen Rahmenbedingungen her sein kann. Ich will den Ausbau der Bundesstraße 50 nennen, autobahnähnlich ausgebaut. Lieber Kollege Dr. Wissing, wir stehen vor der Indienstnahme des Hochmoselübergangs, bei dem mit starker Landesentscheidung und mit Bundesgeldern mehrere Hundert Millionen Euro investiert wurden, um auch den Hahn – natürlich nicht nur den Hahn, aber auch ihn –

in Richtung Benelux optimal anzuschließen.

Natürlich steht die Landesregierung auch in Zukunft zum Flughafen Hahn und dieser Region. Sie steht auch damit, mit dieser Zusage zum Flughafen, zu dieser Region.

In der Expertenanhörung sind einige Dinge genannt und beschrieben worden. Auch ist das eine oder andere durcheinandergebracht worden. Ich will auf die Absicherung der Verkäuferseite eingehen. Das ist enorm wichtig. Das Land verkauft seinen Geschäftsanteil an der FFHG und konnte erreichen, dass HNA, die sich im Rahmen eines strukturieren Bieterverfahrens am Markt durchgesetzt haben – auch das gilt es zu würdigen –, den zu zahlenden Kaufpreis bereits vor der notariellen Beurkundung des Vertrages auf Notaranderkonten hinterlegt hat. Ich habe es erwähnt. Wie soll man sich als Verkäufer hinsichtlich der Zahlung des Kaufpreises besser absichern?

Die Landesregierung hat in der Expertenanhörung weiter dargelegt, dass nach dem öffentlich zugänglichen Anteilskaufvertrag der Käufer in den bestehenden Gesellschafterdarlehensvertrag eintritt. Die FFHG hat somit gegen HNA einen Anspruch auf weitere Finanzierung aus diesem Gesellschafterdarlehensvertrag. Wie soll man als Verkäufer sich selbst und die begünstigte Flughafengesellschaft FFHG besser absichern?

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Durch eine Patronatserklärung, aber das hat Herr Stich doch verstanden!)

Schließlich hat auch Herr Professor Dr. Kühling erläutert, dass der Verkauf aus beihilferechtlichen Gründen bedingungsfrei erfolgen muss, Herr Baldauf. Sollte man sich als Verkäufer ohne Not durch Formulierung von Bedingungen diesem Beihilferisiko aussetzen? Sind Sie der Meinung, das sollte man tun?

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Stichwort der Beihilfen: Im Rahmen der Anhörung sagte ein Experte, der von sich selbst behauptet hat, er wisse, wie das läuft, wörtlich – Sie können es auf Seite 45 des Protokolls nachlesen –: „Wenn ich eine chinesische Firma bin, dann greife ich das Geld ab.“

Möglicherweise bestehen solche Ängste. Noch einmal, im Anteilskaufvertrag sind keine Beihilfen vereinbart, die man sich, um bei der Wortwahl dieses angeblichen Experten zu bleiben, abgreifen kann. Vielmehr steht der Vollzug des Anteilkaufvertrages unter der aufschiebenden Bedingung, dass von der EU-Kommission zu genehmigende Betriebsbeihilfen im gesetzlich zulässigen und genehmigten Umfang gemäß haushalts- und zuwendungsrechtlichen Bestimmungen gewährt werden. Das ist eine reichhaltige Konditionierung, die sehr in unserem Interesse ist.

Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass alle drei Bieter, die in der Endrunde waren – und auch die, die in den Vorverfahren mit dabei waren –, ihren Planungen die Gewährung von Beihilfen zugrunde gelegt haben.

Wie Sie ebenfalls wissen – denn darauf hat Herr Professor

van der Hout hingewiesen –, beruhen die entsprechenden, nach den Luftverkehrsleitlinien zeitlich und der Höhe nach begrenzten Betriebsbeihilfen auf der sogenannten anfänglichen operativen Finanzierungslücke der FFHG, einer Lücke, die unsere Gesellschaft beschrieben hat und die bereits 2014 berechnet wurde.

Von den auf Basis der Vorjahre bis 2024 – das ist das in den Flughafenleitlinien genannte Datum – projizierten Verlusten der FFHG dürfen dann maximal 50 % als Betriebsbeihilfen in diesem Zeitraum fließen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Betriebsbeihilfen werden auch nicht in einem Einmalbetrag, sondern in Tranchen rückwirkend nur nach den entsprechenden Nachweisen und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Insbesondere mit den Haushaltsmitteln will ich an dieser Stelle dem Haushaltsgesetzgeber, uns selbst, noch einmal in Erinnerung rufen, diese Mittel müssen dann auch über Haushaltsverfahren und andere Dinge mehr zur Verfügung gestellt werden, über die wir dann alle öffentlich und gemeinsam diskutieren werden.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr transparent!)

Ich will noch einmal zu den Investitionsbeihilfen kommen. Herr Licht, ich schicke voraus, die Investitionen sind notwendig. Würden wir keinen Partner finden, müssten wir diese Investitionen zu 100 % über unsere Gesellschaft aus Landesmitteln leisten. Daran führt kein Weg vorbei.

Die Investitionsbeihilfen sind allerdings bislang weder versprochen noch rechtlich zugesichert. Vielmehr wurde in Aussicht gestellt, dass solche Investitionsbeihilfen in Zukunft einzelprojektbezogen nach entsprechender Einzelnotifizierung und Genehmigung durch die EU-Kommission fließen können. Investitionsbeihilfe kann aber für den Flughafen Hahn immer nur maximal – wir wissen es – 50 % des Gesamtbetrags ausmachen. Wenn HNA bis 2024 tatsächlich den vollen Betrag von 22,6 Millionen Euro an Investitionsbeihilfen abrufen würde, einzelnen Projekten zugeordnet, dann würden wir dort ein Investitionsvolumen in Richtung 50 Millionen Euro auslösen.