Protocol of the Session on March 24, 2017

Zwar liegt nun ein Businessplan vor, der nach unserer Bewertung, insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Anhörung vom 29. März, nur bedingt aussagefähig ist. Da haben wir die Aussage des Vertreters der HNA in der gemeinsamen Ausschusssitzung zur Kenntnis genommen, dass die Vorlage eines Businessplans nicht Gegenstand des Bieterverfahrens war und man nur auf besonderen Wunsch der Landesregierung einen solchen eingebracht hat.

Da haben wir die Aussagen der Landesregierung, der von ihr beauftragten Berater, etwa von Herrn Professor Dr. van der Hout, dahin gehend zur Kenntnis genommen, dass ein Businessplan nicht Grundlage der Auswahlentscheidung sein durfte. So sagte Herr Professor Dr. van der Hout im Rahmen der gemeinsamen Ausschusssitzung wörtlich – ich zitiere –: „Der Businessplan wurde dem Land im März vorgelegt, das heißt nach dem“ – seine Ausdrucksweise – „Signing. Das ist auch richtig so; denn der Businessplan darf eben nicht Grundlage der Auswahlentscheidung über den meistbietenden Käufer sein.“ – Daraus folgt aber auch, dass die Vorlage eines Businessplans nach Abschluss des Bieterverfahrens, also nach Unterzeichnung, erfolgte und die Auswahl offensichtlich eben doch nur nach den Vorgaben der Europäischen Kommission erfolgte.

Den vorgetragenen Bedenken des Erwerbers hinsichtlich seiner Geschäftsgeheimnisse hätte man durchaus in angemessenem Maße Rechnung tragen können, indem man beispielsweise eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – vielleicht noch mit einem Flugverkehrsfachmann – beauftragt hätte, das Konzept des Käufers wirklich eingehend zu prüfen und anschließend dem Landtag Bericht zu erstatten.

(Beifall der AfD)

Das hätte ich als eine seriöse Vorgehensweise verstanden. Ich glaube, alle anderen auch.

So ist also der sogenannte Businessplan nichts anderes als ein Placebo, eine Augenwischerei zur Beruhigung der Öffentlichkeit.

(Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)

Ein entsprechender Vorschlag wurde auch im Rahmen der

gemeinsamen Ausschusssitzung gemacht. Diesem Vorschlag wurde bedauerlicherweise nicht gefolgt. So müssen wir heute die Chancen und Risiken eben anhand der uns vorliegenden Unterlagen beurteilen und der Landesregierung vertrauen. Dass wir damit ein gewisses Problem haben, dürfte Sie nicht verwundern.

(Beifall der AfD)

Es bleibt also das von Herrn Schweitzer angesprochene Prinzip Hoffnung.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ich habe nicht Prinzip Hoffnung gesagt! Bitte korrekt zitieren!)

Hoffnung darf aber keine Möglichkeit des seriösen Handelns sein. Schon gar nicht, wenn es sich um ein derart wichtiges Projekt handelt, meine Damen und Herren.

(Beifall der AfD)

Wir als AfD-Fraktion sehen uns jedenfalls im Ergebnis derzeit nicht in der Lage, eine abschließende Abwägung zwischen möglichen Vorteilen und den zu erwartenden weiteren Nachteilen bei einem Verkauf an die HNA Airport Group GmbH zu treffen. Die AfD-Fraktion würde einem seriösen und transparenten Verkaufsprozess vor allem im Sinne der betroffenen Bürger und der Region nur zu gern zustimmen. Wir wollen aber auch nicht durch eine kategorische Ablehnung das bisschen Hoffnung auf einen wirklich zu wünschenden Erfolg zerstören. Die Regierungskoalition wird den Verkauf an HNA heute mit Mehrheit – darauf haben Sie hingewiesen, Herr Schweitzer – beschließen.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ja!)

Daran besteht wohl kein Zweifel. Die AfD-Fraktion wird sich in dieser Frage enthalten.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion hat Herr Fraktionsvorsitzender Roth das Wort.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ich habe übrigens nicht vom Prinzip Hoffnung gesprochen!)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Schauen wir nach vorn. Das war das Motto der Freien Demokraten im Wahlkampf, und das ist auch das Motto von uns für die parlamentarische Arbeit im Landtag. Das gilt selbstverständlich ebenso im Zusammenhang mit dem Verkaufsprozess des Flughafens Hahn.

Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN übernehmen wir Verantwortung für unser Land und seine Menschen. Dabei leitet uns stets der Gedanke, unser Land Stück für Stück noch ein

bisschen besser, lebenswerter und leistungsfähiger zu gestalten. So liegt es auch in unserer Verantwortung, den Menschen in der Region Hunsrück mit dem Verkauf des Flughafens Hahn die Möglichkeit auf eine gesicherte Zukunft mit stabilen Arbeitsplätzen zu verschaffen.

Dieser Verantwortung wollen wir heute mit der Abstimmung über das Gesetz zum Verkauf des Flughafens Hahn gerecht werden. Kaum ein anderes Thema hat das politische Rheinland-Pfalz und besonders die Menschen in der Region Hunsrück in den vergangenen elf Monaten so beschäftigt wie dieser Verkauf. Vor allem die Sommermonate des vergangenen Jahres haben die Regierungskoalition mit Sorge um die Zukunft des Hahn und der Region Hunsrück erfüllt.

Unzweifelhaft ist, dass das erste Verkaufsverfahren im vergangenen Jahr gescheitert ist. Darüber haben wir hier im Plenarsaal und auch in den Ausschüssen sehr intensiv und detailliert diskutiert. Den Regierungsfraktionen war deshalb ganz genau bewusst, dass sich eine solche Geschichte nicht wiederholen durfte.

So viel zur Vergangenheit; denn es zeichnet die Ampelkoalition aus, dass sie sich nicht in Vergangenheitsbewältigung verliert, sondern pragmatische und lösungsorientierte Wege für die künftige Gestaltung unseres Landes beschreitet.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit der heutigen Zustimmung zum Verkauf des HunsrückFlughafens an die HNA Group wollen und werden wir dem Hahn und seinen Beschäftigten eine realistische und echte Perspektive für die kommenden Jahrzehnte ermöglichen.

Meine Damen und Herren, es ist nun fast 24 Jahre her, dass der heutige Flughafen Hahn seine Wandlung von einer militärischen Airbase der US-Luftwaffe hin zu einem Zivilflughafen genommen hat. Das war – mit Verlaub – ein sehr schwieriges Unterfangen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle einen kurzen Exkurs in die Geschichte geben. 1952 wurde der Militärflugplatz im Hunsrück von der US-amerikanischen Luftwaffe übernommen, nachdem die französische Besatzungsmacht 1951 mit dem Bau bereits begonnen hatte.

(Zurufe von der CDU)

Ja, dazu komme ich gleich.

(Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)

Zum Ende des Kalten Kriegs waren auf der Hahn Airbase drei Staffeln F 16 mit einem Personalbestand und deren Familienangehörigen von insgesamt 13.000 Menschen stationiert. Nachdem diese Staffeln 1991 beim zweiten Golfkrieg im Irak eingesetzt worden waren, kehrten diese Flugzeuge direkt in die USA zurück, was das Ende der militärischen Nutzung bedeutete. So übergaben die USStreitkräfte die Airbase am 30. September 1993 der zivilen Verwaltung.

(Zurufe von der CDU: Wir schauen nach vorne!)

(Abg. Christine Schneider, CDU: Wir schauen nach vorne!)

Ja, ich komme direkt dazu.

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz identifizierte den Flugplatz als denjenigen, der am leichtesten zu einer zivilen Verwendung zu konvertieren war, was damals auf jeden Fall die richtige Entscheidung gewesen ist.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit der heutigen Abstimmung über das Gesetz zum Verkauf des Flughafens wollen wir nun das letzte Kapitel der Privatisierung des Flughafens beschließen.

Trotz eines berechtigten Optimismus hinsichtlich der heutigen Zustimmung zum Verkauf an die HNA Group möchte ich kurz auf das Gutachten des Landesrechnungshofs zum gescheiterten Verkaufsprozess im vergangenen Jahr eingehen. In der nächsten Woche werden wir hierauf ausführlicher in der Sondersitzung in diesem ehrenwerten Haus eingehen. Dennoch, der Bericht des Rechnungshofs beschreibt ausführlich das, was uns allen bereits seit dem vergangenen Sommer schmerzhaft bewusst war. Bei dem Versuch, den Hunsrück-Flughafen an das Unternehmen SYT zu verkaufen, wurden viele handwerkliche Fehler gemacht. Das bestreitet niemand. Der Innenminister selbst hat ebenfalls wiederholt Fehler eingeräumt. Wiederholt haben sich aber auch andere verantwortliche Mitglieder der Landesregierung zum ersten Anlauf zur Privatisierung des Hahns im vergangenen Jahr geäußert und Stellung hierzu bezogen.

Alle an der künftigen Privatisierung beteiligten Akteure haben nun aber in den vergangenen Monaten die notwendige Sorgfaltspflicht walten lassen. Die Monate nach dem ersten Anlauf zum Verkauf des Hahns waren vor allem dadurch geprägt, sich nicht zu einer vorschnellen Entscheidung hinreißen zu lassen. Zu einem verantwortungsvollen Handeln gehört es auch, dass man sich nicht von äußeren Einflüssen beeinflussen lässt, sondern sich Lösungen zuwendet. Deswegen hat die Landesregierung alle Optionen zum Verkauf des Flughafens Hahn sorgfältig geprüft und sachlich analysiert. Meine Damen und Herren, dies ist verantwortliches Regierungshandeln. Selbstverständlich wurden auch hier externe Fachleute zurate gezogen, die nun einmal Kosten verursachen.

Meine Damen und Herren, der Verkauf des Flughafens ist ein hoch komplexes Verfahren. Es macht schon einen Unterschied, ob man privat ein Auto an den Nachbarn verkauft oder ob ein Bundesland ein Unternehmen von besonderer infrastruktureller Bedeutung mit mehreren Tausend Beschäftigten, mit Konzessionen, Gebäuden, Grundstücken, Genehmigungen und vielen anderen Rechten und Pflichten an einen ausländischen Großinvestor veräußert.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es!)

Ein solcher Verkauf muss nicht nur wirtschaftlich, sondern

vor allem auch rechtlich auf sicheren Füßen stehen. Daher halte ich es nicht für verwerflich, dass die Landesregierung in dieser Frage um externe Beratung ersucht hat.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es! – Unruhe im Hause)

Bereits in der Plenarsitzung am – – –

(Glocke des Präsidenten)

Entschuldigung, Herr Roth. Der Lärmpegel ist zu hoch. Wer private Unterhaltungen führen will – dafür haben wir eine Lobby –, der möge das dort tun, aber nicht im Plenum. – Bitte, Herr Roth.