Protocol of the Session on March 8, 2017

(Abg. Alexander Licht, CDU: Das hat damit gar nichts zu tun!)

Das stimmt auch einfach inhaltlich nicht, was Sie hier gesagt haben.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hat das Gericht gesagt, dass der Pensionsfonds sein Geld nicht in Landesschuldverschreibungen anlegen darf? Auch hierüber wurde nicht befunden.

Lassen Sie mich noch auf eine Frage eingehen: den Vorwurf eines bewussten Verfassungsbruchs. Nach einer Entscheidung zu einer rechtlich umstrittenen Frage so zu tun, als sei sie schon immer klar gewesen, ist doch sehr vereinfacht. Schließlich setzt sich das Urteil mit dem Begriff des Darlehens sehr intensiv auseinander.

(Abg. Hedi Thelen, CDU: Das waren nicht nur wir, die das gesagt haben! – Abg. Alexander Licht, CDU: Seit Jahren gibt es andere Stimmen, nicht nur aus der CDU-Fraktion!)

Herr Abgeordneter Licht, hören Sie einfach noch einen ganz kleinen Moment zu.

Es ist auch nicht das erste Mal, dass ein Verfassungsgericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Ich habe im Ausschuss schon darauf hingewiesen. Damit war ich in der Konsequenz auf Bundesebene sehr intensiv befasst und darf daran erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht nicht nur einmal eine Entscheidung zur Erbschaftsteuer getroffen hat,

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ja! Und wie sind die ausgegangen?)

sondern dreimal Entscheidungen zur Erbschaftsteuer getroffen hat, und dabei in Teilen oder gänzliche Verfassungswidrigkeit festgestellt hat.

Ich möchte damit ganz klar sagen, es ist immer unschön, und es ist immer ein Problem, wenn man in einer rechtlichen Auseinandersetzung vor den höchsten Gerichten nicht Recht bekommt oder andere Recht bekommen. Ich möchte aber sagen, das passiert auch an anderer Stelle.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Scheint so!)

Wenn Sie schon auf die rheinland-pfälzische Bilanz abstellen, dann möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal sagen, die Landesregierung bzw. das Parlament hat in den letzten vier Jahren vor dem Verfassungsgerichtshof in 14 von dort anhängigen 17 Verfahren letztlich Recht bekommen; nur, um die Diskussion auch ein Stück weit einordnen zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch auf einen Punkt eingehen, der mir besonders wichtig ist, weil dort in den letzten Tagen vielleicht auch Verunsiche

rung entstanden ist. Die Zukunft des Pensionsfonds und das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das wir, wie gesagt, sorgfältig analysieren und dann in ein Gesetzgebungsverfahren münden lassen, haben keinerlei Auswirkungen auf die Versorgungsansprüche der Beamtinnen und Beamten.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr richtig!)

Herr Fraktionsvorsitzender Roth, ich bin froh, dass Sie eben an dieser Stelle noch einmal den Beamtinnen und Beamten für ihre Arbeit gedankt haben, und ich möchte mich dem ausdrücklich anschließen.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch die Frage, wie das Pensionsfondsgesetz geändert wird, ist hierfür unerheblich. Es gab bisher keine Beziehungen zwischen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern und Pensionsfonds, und die Leistungen wurden und werden aus dem Landeshaushalt erbracht. Selbstverständlich werden die Versorgungsausgaben weiterhin in den Haushalten abgebildet und sichergestellt. Die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger hatten und haben keine Nachteile.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Abschluss habe ich noch eine Bitte an Sie. Die abschließende Beratung des Doppelhaushalts steht für den 23. und 24. März an. Aus Respekt vor sich zu bildenden parlamentarischen Mehrheiten, die nach einer Wahl zustande kommen müssen, wird für die Wahljahre in Rheinland-Pfalz immer nur ein Jahreshaushalt verabschiedet. Die Verzögerung des Haushaltsaufstellungsverfahrens nach Wahlen ist üblich, und sie ist aus den genannten Gründen auch in Kauf zu nehmen. Dennoch ist es natürlich die Pflicht aller beteiligten Verfassungsorgane, schnell die Verabschiedung eines neuen Haushalts zu erreichen.

Wir haben den Fraktionen gestern Vorschläge für die nötigen Änderungen am Doppelhaushalt 2017/2018 übersandt, um diese Pflicht zu erfüllen. Es handelt sich, wie gesagt, überwiegend um technische Änderungen. Ich habe das vorhin erklärt: Es ist die Umqualifizierung der Zahlungen an den Pensionsfonds in nicht investive Zahlungen. – Darüber hinaus wird der Mechanismus der Versorgungslastenteilung zwischen den Ländern abgebildet. Sollten Sie in den nächsten zwei Wochen bis zur nächsten Plenarsitzung hierzu Fragen haben, stehen Ihnen das Finanzministerium und auch ich persönlich natürlich zur Verfügung. Ich möchte aber auch sagen, sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für das Land ist es ein wichtiger Haushalt. Die Empfänger von Mitteln der institutionellen Förderung – darauf ist eben auch schon von Herrn Fraktionsvorsitzenden Braun hingewiesen worden – sind häufig wichtige Stützen unserer Zivilgesellschaft und warten auf den endgültigen Haushalt und die Bewilligung aller dort vorgesehenen Mittel.

Zudem – Herr Schweitzer hat darauf hingewiesen – packen wir mit diesem Haushalt wichtige Themen an. Lassen Sie mich nur das Beispiel der Inneren Sicherheit nennen, für die 30 Millionen Euro mehr als im Jahr 2016 zur Verfügung stehen sollen, damit die Polizei personell gut ausgestattete

Dienststellen und Behörden, eine hochwertige Ausstattung und eine moderne IT-Infrastruktur hat.

Auch die Umsetzung der am letzten Donnerstag vom Haushalts- und Finanzausschuss dem Plenum empfohlenen Änderungen hängt von der Verabschiedung des Haushalts ab. Hier wurden noch einmal Schwerpunkte gesetzt für mehr Stellen für Justiz und Polizei, aber auch Stellenhebungen zum Beispiel für die Lehrkräfte. Es wurde mehr Geld für den Bereich der Integration vorgesehen. Auch diese Stellen und Mittel können erst verwendet werden, wenn der Doppelhaushalt verabschiedet und verkündet ist.

Mit dem Doppelhaushalt bringen wir das Land ein gutes Stück weit voran. Genauso sorgfältig wie wir uns mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 befasst haben, werden wir uns mit der Zukunft des Pensionsfonds und der Änderung des Pensionsfondsgesetzes befassen. Das sage ich Ihnen gern zu.

Herzlichen Dank.

(Anhaltend Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Martin Haller, SPD: Sehr gut!)

Wir dürfen als weitere Gäste im Landtag die Kameradschaft der Freiwilligen Feuerwehr Mayen begrüßen. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Was für ein Zufall!)

Zu einer Kurzintervention hat Frau Abgeordnete Klöckner das Wort.

Herr Präsident, herzlichen Dank! – So geklatscht hatten die Regierungsfraktionen das letzte Mal, als Frau Ahnen sagte, alles sei rechtssicher beim Pensionsfonds.

(Beifall der CDU und bei der AfD – Abg. Alexander Fuhr, SPD: Je niedriger es wird, umso mehr klatscht die AfD!)

Frau Ministerin, ich danke Ihnen, dass Sie mir noch einmal die Möglichkeit geben, auf zwei Aspekte einzugehen, die Sie eben erwähnt hatten: SWR, 22. Februar. – Frau Ahnen sagt, jetzt hätte man endlich Rechtssicherheit. Sie sagten eben, ich hätte Frau Dreyer – – –

(Staatsministerin Doris Ahnen: Sie haben aber gesagt „froh und glücklich“!)

Sie sagten, ich hätten ein falsches Zitat über Frau Dreyer im Haushaltsausschuss gesagt. Das habe ich mir übrigens noch einmal angeschaut. Ich lese es Ihnen einfach einmal vor, weil es hier darum geht. „Rhein-Zeitung“, 27. November 2014: Ministerpräsidentin Dreyer nannte den Vorstoß Effekthascherei. – Finanzministerin Ahnen wies das – – –

(Zuruf von Staatsministerin Doris Ahnen)

Dann SWR, 26. November 2014, „Trierischer Volksfreund“ 27. November 2014, Zitat: Ministerpräsidentin Malu Dreyer wies den Vorstoß der Oppositionspartei als Effekthascherei zurück.

Und das Gleiche haben wir noch einmal am 27. November 2014 in der „Rhein-Zeitung“ und auch beim SWR.

Dass wir Frau Dreyer im Haushaltsausschuss ein falsches Zitat zugeschrieben hätten, ist schlichtweg falsch.

(Beifall der CDU)

Ich möchte auf ein Weiteres eingehen und bedanke mich noch einmal, dass Sie eben das Thema Koalitionsvertrag angesprochen hatten.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ein richtiges Zitat verwendet heißt das!)

Dieser Koalitionsvertrag – ich habe genau diesen Punkt jetzt noch einmal dabei –, wir erinnern uns, Herr Roth sagte in einer Pressemitteilung, er ist dankbar, dass die Rechtsauffassung der FDP bestätigt worden sei. Wenn das die Rechtsauffassung bei der Verabschiedung des Koalitionsvertrages gewesen sei, dann dürften folgende zwei Sätze nicht in diesem Koalitionsvertrag stehen. Da heißt es – Zitat –: „Der Pensionsfonds leistet eine Teilfinanzierung der Versorgung für alle Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter. Wir wollen den Pensionsfonds beibehalten, damit dieser intern zur Versorgung beiträgt.“

Sie wollen also diesen Pensionsfonds beibehalten, und jetzt sagen Sie, Ihre Rechtsauffassung sei bestätigt worden. Ich finde, das war jetzt richtig zitiert.

(Beifall der CDU und vereinzelt bei der AfD)

Zur Erwiderung hat Frau Staatsministerin Ahnen das Wort.

Herr Präsident! Frau Klöckner, im Grundsatz haben Sie mich eben mit dem, was Sie gesagt haben, voll bestätigt.

(Beifall der SPD, der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt haben Sie einfach bei mir ein anderes Zitat genommen, nämlich die Rechtssicherheit. Darauf habe ich Sie gar nicht angesprochen. Ich habe Sie darauf angesprochen, dass Sie eben gesagt haben, ich hätte mich geäußert, ich sei froh und glücklich. Ich hatte darum gebeten, dass Sie das belegen. Da habe ich nach der Quelle gefragt. Die sollten Sie mir vorlegen. Die haben Sie mir jetzt wieder nicht vorgelesen.

Bei der Ministerpräsidentin zitieren Sie Artikel, aber nicht die Zitate der Ministerpräsidentin, sondern Sie zitieren immer aus Artikeln.

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Werfen Sie der Presse vor, dass sie falsch zitiert hat?)