Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich zu Beginn meiner Ausführungen noch einmal auf den Kern der Debatte kommen.
Ja, Frau Klöckner, ja, liebe CDU-Fraktion, die CDU-Fraktion hat mit ihrer Klage vor dem Verfassungsgericht – korrekterweise muss man sagen – überwiegend recht bekommen. Das bestreitet niemand, das hat auch heute hier niemand bestritten, und selbstverständlich sieht das auch die Landesregierung so.
Aber das Urteil erfordert eine angemessene und sorgfältige Reaktion, und genau darum dreht sich der Streit.
Im Kontext des Urteils des Verfassungsgerichtshofs erhebt die CDU Forderungen nach Aussetzung des Haushaltsaufstellungsverfahrens – das haben wir eben wieder gehört –, drängt auf sofortige Festlegungen und zieht schnelle Schlüsse bezüglich der Zukunft des Pensionsfonds. Sie beantragt eine Sondersitzung des Parlaments, was ihr gutes Recht ist, was aber nach der intensiven zweistündigen Beratung in öffentlicher Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am vergangenen Donnerstag doch verwundert.
Ich habe meine Vorstellungen dort zum weiteren Vorgehen vorgetragen, und ich habe sie in den letzten fünf Tagen nicht geändert, weil ich meine, dass sie sachgerecht sind. Ich bin dankbar dafür, dass dieses Vorgehen von den Koalitionspartnern so unterstützt wird.
Wir wollen in unserer Reaktion auf das Urteil sauber trennen. Dringliche Fragen müssen sofort beantwortet werden. Komplexen Fragestellungen gehen wir mit der notwendigen Sorgfalt nach.
Was ist also wirklich dringend, und was sollte sorgsam überlegt werden? Wenn man die Sache nüchtern betrachtet – und das schreibt man mir als Charaktereigenschaft zu –,
ist es am besten voranzustellen, was das Gericht für die Zukunft des Pensionsfonds überhaupt entschieden hat.
Das Gericht hat zur Zukunft des Pensionsfonds drei Kernaussagen getroffen: Die Zuführungen an den Pensionsfonds dürfen nicht als Investitionen eingeordnet werden, der Gesetzgeber kann den Pensionsfonds entweder auflösen oder umgestalten, und, drittens, auch im letzteren Fall ist ein Teil der Zuführungen rückabzuwickeln.
umzusetzen? Dringend sind die Konsequenzen, die sich unmittelbar auf den derzeit in der Beratung befindlichen Haushalt beziehen. Dort sind Zuführungen an den Pensionsfonds als nicht investiv zu qualifizieren, und haushaltstechnisch heißt das, die einzelnen Titel müssen jeweils als nicht investiv eingeordnet werden. Ja, das sind etwas über 50 Deckblätter.
Ja, Herr Weiland, und darauf bezogen sich die zwei, es sind genau zwei Sachverhalte. Diese beiden Sachverhalte sind am vergangenen Donnerstag intensiv diskutiert und intensiv vorgestellt worden. Sollten Sie an irgendeiner Stelle noch Fragen haben, stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Die Vorlagen haben wir gestern zur Verfügung gestellt, und damit kann die erste Kernaussage des Urteils umgesetzt werden.
Sind weitere dringliche Maßnahmen zu treffen? Ja, im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 sind 70 Millionen Euro jährlich als Zuführungen an den Pensionsfonds veranschlagt.
Für die von dem Gericht geforderte Schließung oder Umgestaltung des Pensionsfonds muss das Landesgesetz über den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz, kurz das Pensionsfondsgesetz, geändert werden. Um sicherzustellen, dass die 70 Millionen Euro im Jahr 2017 nur dann an den Pensionsfonds gezahlt werden können, wenn das Pensionsfondsgesetz geändert wurde, haben wir einen qualifizierten Sperrvermerk für diesen Titel vorgeschlagen, das heißt, die Auszahlung dieser Mittel steht unter dem Vorbehalt, dass der Haushaltsund Finanzausschuss dem auch zustimmt. Auch dieser Sperrvermerk ist in den von uns gestern den Fraktionen übersandten Vorschlägen enthalten.
Ist darüber hinaus im Haushalt 2017/2018 etwas zu veranlassen? Wir ändern – darauf ist bereits hingewiesen worden – mit der Umgruppierung die Höhe der Investitionen. Dabei ist es mir wichtig zu betonen, nochmals zu betonen – es ist schon von mehreren Rednern gesagt worden –, dass wir die investitionsbezogene Kreditobergrenze auch mit den nun vorgenommenen Änderungen mit weitem Abstand einhalten.
Nach der Umgruppierung beträgt die Unterschreitung im Kernhaushalt mitsamt Landesbetrieben im Jahr 2017 – es ist darauf hingewiesen worden – 750 Millionen Euro, im Jahr 2018 990 Millionen Euro. Weitere verfassungsrechtliche Probleme bestehen also nicht.
Der deutliche Abstand zur investitionsbezogenen Kreditobergrenze galt im Übrigen auch schon für den Haushalt 2016, den ersten vollständigen Haushalt, den ich in dieses Parlament einbringen durfte. Dieser Haushalt, wir haben es gehört, hat übrigens – ich sage es gern noch einmal – mit einem Überschuss von 322 Millionen Euro abgeschlossen.
Das ist der Stand der Haushaltspolitik in Rheinland-Pfalz und nicht das von Ihnen vorgestellte Zerrbild.
Welche Aufträge des Gerichts verbleiben also? Ich darf den Verfassungsgerichtshof zitieren, der im Anschluss an die Nichtigkeit des § 3c Satz 1 des Pensionsfondsgesetzes ausführt: „Hiervon ist zwar die rechtliche Qualifikation der dem Finanzierungsfonds gemachten Zuführungen betroffen, nicht aber der Finanzierungsfonds in seinem Bestand.“ Das Gericht hat hinsichtlich der Rechtsfolgen zwei Optionen genannt: Der Pensionsfonds kann entweder umgestaltet oder geschlossen werden. – Auch bei einer Umgestaltung ist ein Teil der Zuführungen rückabzuwickeln. Sowohl bei einer Umgestaltung als auch bei einer Schließung des Pensionsfonds soll dies durch eine Gesetzesänderung durchgeführt werden. Dies bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung und eines anschließenden förmlichen Gesetzgebungsverfahrens.
Wir analysieren das Urteil gründlich, und wir tun dies ergebnisoffen. Es geht um das volle Spektrum zwischen einer Teilabwicklung und Umgestaltung bis hin zur Schließung.
Frau Klöckner, vielleicht war die CDU-Fraktion so erschrocken von meiner Ankündigung in der vergangenen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses,
dass wir ergebnisoffen prüfen, dass Sie wenige Stunden nach der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses die Schließung gefordert haben. Es geht hier aber nicht um Hase und Igel, sondern es geht um Sorgfalt.
Natürlich werden wir darauf achten, das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zügig umzusetzen. Ein Gesetzgebungsverfahren hat einen längeren Vorlauf. Das muss zweimal durch den Ministerrat, das muss rechtsförmlich geprüft werden, und trotzdem habe ich Ihnen angekündigt, dass die Landesregierung dem Landtag noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zuleitet.
Im Übrigen ist – das darf ich als Parlamentarierin sagen – das Gesetzgebungsverfahren auch aus parlamentarischer Sicht gut geeignet, komplexe Fragen vertieft zu erörtern.
Heute Festlegungen zu treffen, halte ich hingegen für verfrüht. Wir werden also die Kernaussagen Nummer 2 und 3 des Gesetzes im Gesetzgebungsverfahren umsetzen. So viel zur Umsetzung dessen, was das Gericht gesagt hat.
Ich möchte auch kurz darauf eingehen, was das Gericht nicht gesagt hat. Es werden nämlich derzeit so viele Themen miteinander verknüpft, dass ich eine präzise Trennung zwischen dem im Urteil mit Rechtskraft Beschlossenen auf der einen Seite und den politischen Forderungen auf der
Frau Klöckner, an der Stelle gestatten Sie mir eine sehr persönliche Bemerkung. Ich möchte mich auch zu Ihrem Umgang mit Zitaten äußern. Sie haben jedem hier gesagt, ich habe nach dem Urteil gesagt, ich sei erleichtert und froh. Ich würde Sie herzlich bitten, mir dieses Zitat – Sie haben gesagt, ich hätte das so gesagt – zur Verfügung zu stellen, damit ich es entsprechend überprüfen kann.
Sie haben mir schon am Donnerstag im Haushalts- und Finanzausschuss eine Aussage unterstellt, die Sie kurz danach zurücknehmen mussten. Dann heißt es, es sei doch nicht ich gewesen, sondern eher die Ministerpräsidentin. Als wir nachgesehen haben, was die Ministerpräsidentin gesagt hat, hat es so auch nicht gestimmt.
Heute haben Sie etwas Drittes getan. Sie haben den Koalitionsvertrag zitiert, und Sie haben den entscheidenden Satz einfach weggelassen; denn dieser entscheidende Satz heißt: „Erkenntnisse, die sich aus einem Urteil des Landesverfassungsgerichts ergeben, werden wir in die künftige Ausgestaltung mit einbeziehen.“ Frau Klöckner, so kann man nicht zitieren!
Ich komme zu dem zurück, was das Gericht nicht gesagt hat. Hat das Gericht Vorsorgevermögen grundsätzlich verworfen? Nein, es hat die grundsätzliche Möglichkeit des Gesetzgebers, Vorsorgevermögen zu errichten, ausdrücklich bestätigt. Hat das Gericht einen Schaden für das Land festgestellt? Nein, es hat eine teilweise Rückabwicklung der „Vermögenspositionen“ des Pensionsfonds angeordnet. Nach der Rückabwicklung von Schuldscheinen in entsprechender Höhe wird der Schuldenstand des Landes, wie ihn der Jahresbericht des Rechnungshofes und die Haushaltsrechnung ausweisen, entsprechend sinken. Bestehende Forderungen des Pensionsfonds gehen gegebenenfalls auf das Land über.
Die Verwaltungsstruktur des Fonds wird vom Pensionsfonds wie von der Kanther-Rücklage genutzt, von dieser sogar zum überwiegenden Teil.
Frau Klöckner, jetzt kommen wir nicht nur zu dem Thema „Zitieren“, jetzt kommen wir auch noch zu dem Thema „schlichtweg Dinge verwechseln“.
Sie haben eben hier ausgeführt, dass sich der Pensionsfonds aus Beiträgen speisen würde, die sozusagen aus verminderten Anpassungen von Besoldungs- und Versorgungsbezügen kämen. Sie haben den Pensionsfonds mit der sogenannten Kanther-Rücklage nach Bundesrecht verwechselt.
In der Kanther-Rücklage ist das in der Tat so vorgesehen. Diese Kanther-Rücklage wird vom Fonds verwaltet, ist aber ein in sich geschlossenes Thema. Wenn Sie das Urteil gelesen haben, dann werden Sie gesehen haben, dass das Gericht gesagt hat, dass sich die verfassungs