Protocol of the Session on February 16, 2017

(Glocke der Präsidentin)

Ich danke Ihnen.

(Beifall der AfD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Kollegin Blatzheim-Roegler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es scheint mir notwendig, am Anfang noch einmal darauf einzugehen, wie der Bundesverkehrswegeplan gestrickt ist, wenn gesagt und vorgeworfen wird, man hätte das Projekt in den Bundesverkehrswegeplan mit hineinnehmen können. Die Vorbereitungen zum Bundesverkehrswegeplan – die Kollegen, die in der letzten Legislaturperiode dabei waren, wissen es – liefen seit 2011 in der Koalition.

Die Vorgabe bei diesem Bundesverkehrswegeplan vonseiten des Bundes, des Bundesverkehrsministers, war, dass vor allen Dingen Projekte genannt werden sollten, die entweder Lückenschlüsse seien, bei denen ein besonderes Verkehrsaufkommen zu erwarten sei oder durch die Straßen entlastet würden. Diese Bundesautobahnen, die in den vordringlichen Bedarf kommen sollten, sind vor allen Dingen die der Nord-Süd-Verbindungen. Das gilt auch für Lückenschlüsse.

Der Bundesverkehrswegeplan richtet sich an ganz anderen Zahlen aus als denen, die auch bei optimistischster Betrachtungsweise im Mittelrheintal zu erwarten sind.

Noch etwas: Es gab durchaus die Möglichkeit des Bundesverkehrsministers, auch über den Willen und die Vorschläge des Landes hinweg weitere Projekte in den Bundes

verkehrswegeplan nachträglich aufzunehmen. Leider hat er – ich sage leider – davon auch Gebrauch gemacht. Ich verweise zum Beispiel auf ein Verkehrsprojekt in Trier, der Moselaufstieg,

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Schiersteiner!)

das der CDU sehr lieb ist und der Bundesverkehrsminister nachnominiert hat.

(Beifall der Abg. Julia Klöckner, CDU – Zuruf des Abg. Michael Billen, CDU)

Wenn jetzt der CDU auch dieses Projekt so dringend gewesen wäre – – – Von dort kam aber auch nicht der Vorstoß, beispielsweise die Mittelrheinbrücke nachzubenennen. Deswegen glaube ich, dass hier im Parlament eigentlich bis auf bei der AfD die Meinung herrscht, dass man die Mittelrheinbrücke sicher nicht in den Bundesverkehrswegeplan hätte aufnehmen sollen.

Die Zahlen, die 2009 prognostiziert sind, geben nicht mehr her als die Bewertung einer kommunalen Straße.

(Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

Deswegen steht auch glasklar im Koalitionsvertrag: „Die Planung einer Mittelrheinbrücke als welterbeverträgliches, kommunales Verkehrsprojekt wird wieder aufgenommen.“ Ich sage einmal, wir könnten schon weiter sein. Die Irritation entsteht aber doch nicht durch diese Landesregierung. Die Irritation entsteht doch durch einen CDU-Landrat aus dem Kreis Rhein-Hunsrück, der meint, er könnte Bedingungen stellen, die die Landesregierung zu erfüllen hat.

(Abg. Hans-Josef Bracht, CDU: Ja! – Abg. Julia Klöckner, CDU: Genau!)

Ich weiß von den Kollegen, von Ihren eigenen Kollegen aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis, Herr Bracht, dass sie auch alle ziemlich erschüttert waren, weil sie nämlich sehr genau wissen, dass dies das Verfahren nicht beschleunigt, sondern verlängert.

(Abg. Hans-Josef Bracht, CDU: Da haben sogar Grüne mitgestimmt, und die SPD-Fraktion!)

Egal wie das Tal letztendlich einzuordnen ist, auf jeden Fall muss ein Planungsprozess her. Zu diesem Planungsprozess empfehle ich noch einmal die Seite des Landesbetriebs Mobilität. Wer sich noch nicht so gut mit Verkehrsplanung auskennt: Zu diesem Planungsprozess gehört als Erstes die Vorbereitung eines Raumordnungsverfahrens und in diesem Fall die Abstimmung mit der UNESCO. Das Mittelrheintal ist nämlich als Weltkulturerbe bewertet. Ich glaube, keiner hat ein Interesse daran, dass uns dieses aberkannt wird.

(Zuruf des Abg. Hans-Josef Bracht, CDU)

Wir haben weiterhin festgestellt, dass die Planung der Mittelrheinbrücke in ein regionales Mobilitätskonzept eingebunden sein soll und muss. Ich will Ihnen sagen, die Mehrheit ist für diese Brücke. Das sehen wir auch. Es sind aber nicht 100 %. Wenn Sie eine Brücke durch solch ein

sensibles Gelände mit vielen Fragen planen wollen, tut man gut daran, einen regionalen Mobilitätskonsens im Vorhinein mit einer breiten Beteiligung zu erarbeiten.

(Zuruf des Abg. Alexander Licht, CDU)

Im Laufe des Planungsprozesses kommt man nämlich auch irgendwann – alles dauert seine Zeit – zu dem Punkt Planfeststellungsverfahren. Wenn Sie nicht im Vorfeld schon mögliche Bedenken ausgeräumt haben, werden Sie an dieser Stelle Klagen haben.

(Glocke der Präsidentin)

Dann dauert es richtig lange. Ich erkläre es gern weiter in der zweiten Runde.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei SPD und FDP)

Für die Landesregierung spricht Herr Minister Dr. Wissing.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landkreise waren auf das Land zugekommen und haben darum gebeten, bei St. Goar/St.Goarshausen eine Rheinquerung zu bauen. Damals hatte man sich schon die Frage gestellt, wie das mit dem Weltkulturerbestatus des Mittelrheins in Einklang zu bringen ist. Deswegen hat man Gespräche mit der UNESCO gesucht und gesagt, wir wollen dort nicht dafür sorgen, dass sich das Verkehrsaufkommen erhöht, sondern eine Verbindung zwischen diesen beiden Landkreisen schaffen, damit sich dort in der Region die Dinge wirtschaftlich gut entwickeln können.

Der UNESCO war es wichtig, angesichts der ohnehin geplagten Mittelrheinbevölkerung mit dem Schienengüterverkehr sicherzustellen, dass es nicht zu einer erhöhten Verkehrslärmbelästigung kommt.

Das hat man der UNESCO mit dem Hinweis zugesichert, es handele sich hier lediglich um eine Brücke, die kommunalen Verkehr steuern und nicht überregionalen Verkehr ins Mittelrheintal ziehen soll.

Dieser Konsens bestand zwischen allen Akteuren, den beiden Landkreisen, parteiübergreifend. Er bestand und besteht auch weiterhin in dieser Koalition.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Hans-Josef Bracht, CDU)

Wir haben uns darauf verständigt, die Planungen kurzfristig aufzunehmen, um den Bau zu realisieren.

Herr Kollege Bracht, Sie haben mir schon mehrfach gesagt, im Koalitionsvertrag stünde nur, dass man die Planungen aufnehmen wolle, wir würden in Wahrheit gar nicht bauen wollen.

(Abg. Hans-Josef Bracht, CDU: Das steht aber da!)

Es ist an den Haaren herbeigezogen, dass wir planen und nicht bauen. Sie können von jedem hier hören, dass, wenn wir die Planungen aufnehmen, den Bau natürlich auch realisieren wollen. Das sei hier im Parlament in aller Deutlichkeit gesagt, damit dieses Argument von Ihnen ein für alle Mal entkräftet ist.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nachdem ich gesagt habe, ich bin soweit, wir haben die Kapazitäten beim Landesbetrieb Mobilität für das Raumordnungsverfahren, wir können jetzt loslegen, alle sind sich einig, kam der Landrat und sagte: Ich bin damit einverstanden, aber nur dann, wenn Sie kein Raumordnungsverfahren machen. – Das hat zu einem großen Erstaunen meiner Mitarbeiter geführt, die dabei waren.

( Zuruf der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Bau und die Planung einer Brücke ohne Raumordnungsverfahren kommen, würde ich einmal sagen, der Quadratur des Kreises gleich, um es einigermaßen darzustellen. Deswegen war der Eindruck entstanden, nun sucht jemand eine Möglichkeit, wie er aus der Situation wieder herauskommt. Er hatte der Öffentlichkeit erklärt, er will eine Brücke, jetzt hat er plötzlich eine Regierung, die sagt, wir bauen sie.

Als wir gesagt haben, wir können mit dem Raumordnungsverfahren nicht anders umgehen, als es in die Wege zu leiten, kam plötzlich eine zweite Hürde: Bauen Sie die Brücke bitte vollkommen auf Landeskosten. – Wir haben gesagt, wir können das bei einer kommunalen Brücke nicht machen. Wir sind an Recht und Gesetz gebunden.

Wir haben überlegt, wie wir ihm entgegenkommen können. Er behauptete dann: Sie wollen nur 65 % bezahlen. – Ich weiß nicht, wie oft ich ihm gesagt habe: Nein, ich will, dass Sie wesentlich mehr bekommen. – Nein, er sagte: Sie wollen nur 65 % bezahlen. – Ich sagte: Ich kann ihnen den Gefallen nicht tun, dass die Brücke daran scheitert, weil ich mehr bezahlen will.

Als wir auch diese Hürde genommen haben und ihm entgegengekommen sind, hat er plötzlich ein Gutachten vorgelegt und gesagt: Das ist gar keine kommunale Brücke, wir wollen jetzt eine Landesbrücke. – Das geschah in der Hoffnung, dass er damit die Realisierung dieser Brücke offensichtlich erschwert. Allein damit hat er eine Hürde aufgebaut, mit der er sich selbst auseinandersetzen muss; denn diese Hürde verlässt jeden Konsens, der hier jemals bestand.

Ich sage Ihnen ganz klar, wir werden durch das Mittelrheintal keine Durchgangsstraße bauen, die weiteren Verkehr dort hineinzieht, weil das unverantwortlich und mit dem Weltkulturerbestatus nicht vereinbar ist.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Bracht, der Betrug an der Öffentlichkeit be

steht darin, dass Sie der Öffentlichkeit weismachen wollen, man könne eine kommunale Brücke einfach Landesbrücke nennen, sie in der gleichen Dimension bauen und Durchgangsverkehr vermeiden. Das ist Betrug an der Öffentlichkeit.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Thomas Roth, FDP: Das geht nicht!)

Das haben Sie systematisch in den letzten Wochen aufgebaut. Sie haben dabei offensichtlich übersehen, dass Sie mit der Hürde an den Weltkulturerbestatus herankommen. Nun kann man darüber streiten, in welchem Maße bei der Einstufung einer Straße Raumordnungsziele oder der tatsächliche Verkehr auf der Straße zu berücksichtigen sind. Wir haben einen Konsens, dass wir diese Straße als kommunale Straße bauen wollen. Falls aus dem Landesentwicklungsplan irrtümlicherweise die Interpretation herausgezogen wird, diese Landesregierung wolle den Durchgangsverkehr über den Rhein ausgerechnet durch das Mittelrheintal bei St. Goar und St. Goarshausen leiten, haben wir kein Problem, diese Fehlinterpretation als Landesregierung darzustellen; denn die raumordnungspolitischen Ziele legen wir fest.