Protocol of the Session on January 25, 2017

Natürlich ist diese kräfteraubende und auch teure Arbeit in den Steillagen besonders anspruchsvoll: Wenn es da jetzt

eine mechanische Hilfe gibt, warum nicht. Man kann das an der Stelle sicher nochmal weiterentwickeln. Im Großen und Ganzen glaube ich, dass wir in Rheinland-Pfalz – sowohl was die Qualität, aber auch was die derzeitige Weinbaupolitik betrifft – gut aufgestellt sind. Wir haben in dem Bereich in der letzten Legislaturperiode gar nicht anders agiert, als wir es jetzt machen. Es ist wieder ein Beispiel dafür, wie gut das Ministerium – auf guten Grundlagen selbstverständlich – fortgeführt wird. Insofern freue ich mich, dass wir auch in Zukunft weiter daran arbeiten werden.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP – Abg. Christian Baldauf, CDU: Die müssen es aber nötig haben! – Zuruf der Abg. Frau Christine Schneider, CDU)

Nachdem alle Fraktionen in der ersten Runde gesprochen haben, erteile ich nun Herrn Minister Dr. Wissing das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist für die rheinland-pfälzischen Winzerinnen und Winzer von elementarer Bedeutung. Hier geht es um nicht mehr und nicht weniger als die Zukunftssicherung, die Stabilisierung der rheinland-pfälzischen Weinbaubetriebe. Deshalb finde ich es etwas bedauerlich, dass die Opposition sagt, dass sie das Thema langweilt. Ich glaube, das wird der Bedeutung für das Land Rheinland-Pfalz nicht gerecht.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Christine Schneider, CDU: Das langweilt uns nicht! Es gibt hier gar keinen Dissens!)

Frau Kollegin Schneider, wenn ich Sie richtig verstanden habe, möchten Sie, dass künftig Weinbauthemen nicht mehr an so prominenter Stelle im Landtag debattiert werden.

(Abg. Christine Schneider, CDU: Nein, das stimmt nicht, Herr Minister!)

Da möchte ich Ihnen ausdrücklich widersprechen und freue mich, dass sich die Koalitionsfraktionen so leidenschaftlich mit der Sache auseinandersetzen.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir praktizieren seit einem Jahr das neue Genehmigungssystem für Rebpflanzungen. Die Einführung war notwendig, weil nach 40 Jahren der Anbaustopp für Reben von der EU begrenzt aufgehoben wurde. Ab 2030 soll die Rebpflanzung europaweit ganz freigegeben werden.

Zentrale Bestandteile des neuen Systems sind Neupflanzrechte, die auf Antrag der weinbaulichen Betriebe von

der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung genehmigt werden. Nach vielen Diskussionsrunden wurde die Obergrenze für Neupflanzrechte in Deutschland in großem Einvernehmen auf 0,3 % der Rebfläche entsprechend 308 ha festgelegt. Im Jahr 2016 wurden für ganz Rheinland-Pfalz 433 ha beantragt, zugeteilt wurden 122 ha.

Das Weingesetz sieht die Begrenzung auf 0,3 % für die Jahre 2016 und 2017 vor. Ohne eine Änderung des Gesetzes würden automatisch für 2018 und die Folgejahre die im EU-Recht verankerten 1 % gelten. In der für Sommer 2017 anstehenden Weingesetzänderung wird die Fortführung der Quote für die Genehmigung von Neupflanzungen aufgegriffen.

Rheinland-Pfalz begrüßt die Fortführung der Festsetzung auf 0,3 % auch in den Jahren 2018 und 2019. Darüber hinaus wurde von mir angeregt, die Begrenzung auf das Jahr 2020 auszuweiten. Ein entsprechender Antrag des Landes hat im Agrarausschuss des Bundesrates in der Sitzung vom 20. Januar eine breite Mehrheit gefunden.

Begründet ist der Antrag mit den niedrigen Fassweinpreisen für weiße Standardsorten. Der Weinmarkt ist sehr sensibel, und eine Marktstörung droht schon bei einem geringen Überangebot von Weinerzeugnissen. Das zeigt sich insbesondere im Sektor der Fassweinvermarktung.

Meine Damen und Herren, es ist richtig, dass sich der Landtag kontinuierlich – und ich betone nochmal, Frau Kollegin Schneider: auch zu prominenter Zeit – mit diesem Herzensthema der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft beschäftigt. Der Marktanteil deutscher Weine im Handel ist im In- und Ausland rückläufig. Die Bestände sind stark gestiegen. Alleine in Rheinland-Pfalz ist der Weinbestand in den Jahren von 2011 bis 2016 um fast 18 % angestiegen. Selbst wenn es bis zum Jahr 2020 zu einer Verbesserung der Fassweinpreise kommen sollte, wäre derzeit keine starke Ausweitung der Rebfläche verantwortungsvoll. Hierfür sprechen auch noch die in den Betrieben vorhandenen Wiederbepflanzungsrechte von mehr als 1.000 ha.

Langfristig werden wir an einer schrittweisen Liberalisierung der Pflanzrechte wohl nicht vorbeikommen. Zum einen zwingt uns die EU-Marktordnung, im Jahr 2030 den Anbaustopp aufzuheben. Zum anderen werden wir uns kaum durchsetzen können, dort eine Verlängerung herbeizuführen. Deswegen ist es so wichtig – und ich betone, auch für die Landesregierung von besonderer Bedeutung –, dass wir eine Strategie gemeinsam mit den Verbänden, mit der Weinwirtschaft, aber auch mit den Kellereien entwickeln, wie wir unsere Chancen auf dem Auslandsmarkt stärker nutzen können. Es kann uns nicht zufriedenstellen, wie sich das Auslandsgeschäft im Wein derzeit entwickelt. Es kann uns nicht zufriedenstellen, und deswegen müssen wir für die Zeit ab 2030 gerüstet sein.

Ich freue mich, dass wir das in einem großen Einvernehmen in Rheinland-Pfalz hinbekommen, und würde ausdrücklich begrüßen, wenn der Landtag das auch mit einer kontinuierlichen Aufmerksamkeit weiter begleiten würde.

(Abg. Martin Haller, SPD: Darauf können Sie sich verlassen!)

Ich danke Ihnen. Ich möchte noch einmal sagen, wir werden alles tun, um bei der künftigen Weingesetzgebung die Interessen der rheinland-pfälzischen Winzerinnen und Winzer zu wahren.

Man muss den Bürgerinnen und Bürgern auch sagen, wir können uns eine völlige Freigabe der Pflanzrechte schon deshalb nicht erlauben, weil es nicht gleichgültig ist, ob bei uns und an welcher Stelle Weinbau stattfindet. Es ist wichtig für die Kulturlandschaftspflege. Deswegen bedarf es in diesem Bereich einer Marktregulierung.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In der zweiten Runde erteile ich der Abgeordneten Frau Schneider das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte eigentlich nicht mehr in die zweite Runde gehen, weil ich glaube, dass alles gesagt worden ist. Herr Minister, es war aber jetzt nicht das erste Mal, dass Sie hier so aufgetreten sind und dann noch „Halbzitate“ bringen.

Ich habe ganz bewusst am Ende meiner Rede gesagt: Es ist immer gut, wenn wir uns hier in diesem Haus über den Weinbau und die Weinbaupolitik in Rheinland-Pfalz unterhalten.

(Beifall bei der CDU)

Es ist auch gut, wenn wir uns hier in diesem Haus über den richtigen Weg streiten. Es wäre sicherlich angebracht, dass wir uns über die drängenden Fragen des Fassweinmarktes und der Situation der Weinwerbung unterhalten. Das werden wir im Fachausschuss und auch hier tun.

Sehr geehrter Herr Minister, wenn Ihre Fraktion aber eine Aktuelle Debatte über Dinge beantragt, über die wir uns einig sind, bei denen es seit Jahren Konsens gibt, die seit Jahren in Berlin „eingespurt“ sind, bei denen alles auf dem richtigen Weg ist, dann müssen wir uns fragen, warum wir diese Debatte an dieser Stelle führen. Das haben wir getan.

(Beifall der CDU)

Wir kritisieren nicht, wenn wir hier über gute Weinbaupolitik reden. Deshalb: Machen Sie gute Weinbaupolitik, und lassen Sie sich hier nicht für Dinge abfeiern, die Sie nicht zu verantworten haben.

(Beifall der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Wir sind damit am Ende der Aktuellen Debatte.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Vom Landtag vorzunehmende Wahlen

Nach Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung dieser Wahlen ohne Aussprache. Ich darf nunmehr die einzelnen Punkte aufrufen.

a) Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landes Rheinland-Pfalz für den Ausschuss der Regionen Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 17/1964 –

Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Ich stelle einstimmige Annahme des Wahlvorschlags fest.

b) Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Landtags in den Interregionalen Parlamentarier-Rat Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 17/1965 –

Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Ich stelle einstimmige Annahme des Wahlvorschlags fest.

c) Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 17/1966 –

Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen! – Vielen Dank. Ich stelle einstimmige Annahme des Wahlvorschlags fest.

d) Wahl eines Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/1967 –

Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen! – Vielen Dank. Ich stelle auch hier einstimmige Annahme des Wahlvorschlags fest.

e) Wahl von schriftführenden Abgeordneten Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/2074 –

Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen! – Vielen Dank. Auch hier stelle ich einstimmige Annahme des Wahlvorschlags fest. Wir sind damit am Ende dieses Tagesordnungspunktes.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/2036 –

Erste Beratung

Zwischen den Fraktionen ist eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart worden.