Wenn man einmal vom Landeshaushaltsgesetz spricht und dann einmal vom Haushaltsgesetz, dann ist das ein Unterschied. Entweder ist es stringent Landeshaushaltsgesetz, und Sie streichen überall Finanzfragen und setzen stattdessen Landeshaushaltsgesetz, oder Sie streichen Finanzfragen und setzen Haushaltsgesetz, aber einmal Haushaltsgesetz und einmal Landeshaushaltsgesetz, das geht nicht.
Ja, das sind vielleicht Kleinigkeiten, das mag sein, Herr Frisch. Wenn ich aber zu Herrn Junge sagen würde, Sie sind Oberleutnant anstatt Oberstleutnant, fänden Sie das auch nicht gut.
Da muss schon detailliert sein; denn der Teufel steckt im Detail. Das müssen Sie wissen. Darüber müssen Sie schon einmal nachdenken. Das werfe ich Ihnen gar nicht vor, wenn Sie kein Jurist sind, aber das muss man dann zumindest wissen, und das muss ein wissenschaftlicher Mitarbeiter hinbekommen.
(Heiterkeit des Abg. Michael Frisch, AfD – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie drücken sich vor der inhaltlichen Diskussion! – Abg. Martin Haller, SPD: Man kann mit Ihnen überhaupt nicht über Inhalte reden!)
Ich könnte auf meine Rede von vor vier Monaten verweisen, aber ich habe, ehrlich gesagt, keine Lust, darüber zu reden. Wir können das gern im Innenausschuss noch einmal vertiefen. Vielleicht gibt es im Innenausschuss plötzlich eine große Debatte. Beim letzten Mal gab es gar keine. Ich bin sehr gespannt, ich freue mich auf die Debatte. Schauen wir mal.
Aber eines kann ich Ihnen sagen: Eine Verfassung hat schon einen besonderen Rang. Für eine Verfassungsänderung mit zwei Drittel der Stimmen muss man schon miteinander reden, man muss darum ringen, und dabei sind auch Kompromisse zu machen. Auch wir haben schon bei Verfassungsänderungen mitgestimmt, aber dann hat man mit den Koalitionären geredet, sich entsprechend abgestimmt und vielleicht auch einmal das eine oder andere zueinander gegeben. Das gehört in einer Demokratie dazu, und das ist auch nichts Schlimmes.
Wir haben auch die Enquete-Kommission „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ intensiv begleitet. Wir hatten eine abweichende Meinung, wir hatten bei den Quoren etwas andere Positionen; trotzdem haben wir gesagt, wir könnten uns auch gewisse Absenkungen vorstellen. Aber nichtsdestotrotz waren wir auch der Ansicht, dass zu einer repräsentativen Demokratie letztendlich auch Elemente wie Volksentscheide, Volksbegehren etc. gehören. Das ist keine Frage. Aber wir haben durchaus auch unsere Bedenken, weil wir sagen, direktdemokratische Verfahren sind für uns per se nicht die besseren Verfahren.
Vor diesem Hintergrund darf man die Erwartungen auch nicht zu hoch setzen. Die Gefahr mit den lautesten Schreiern ist durchaus vorhanden. Wir haben auch darüber diskutiert, dass man zum Teil Abstimmungsquoren gänzlich aussetzt, egal, wie viele Menschen vielleicht über ein wirklich wichtiges Thema zur Abstimmung gehen. Auch darüber haben wir in der Enquete-Kommission parteiübergreifend mit den Kolleginnen und Kollegen diskutiert, aber wir haben gesagt, es kann nicht sein, dass wir die Quoren gänzlich aussetzen,
sondern es muss in jedem Fall ein Quorum geben. Darüber waren wir uns einig, es ging nur um die Höhe. Aber dass wir ein Quorum haben wollten, war gar keine Frage.
kussionen verlaufen. Aber mein Tipp an Sie wäre, vielleicht noch einmal ein wenig zu recherchieren, vielleicht auch einmal einen Grundkurs in Jura zu nehmen. Ansonsten sollte man jetzt in Ruhe abwägen und schauen, wie es aussieht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Matthias Lammert, vielen Dank für die gute Beschreibung der handwerklichen Fehlleistungen. Liebe Pia Schellhammer, ich fühle mich zunächst auch an die Rosinenpickerei der AfD Mitte des vergangenen Jahres erinnert, als gleich zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode des Landtags Gesetzentwürfe vorgelegt worden waren – wir erinnern uns noch genau daran –, die punktuelle Empfehlungen der Enquete-Kommission „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ aufgegriffen haben, ich habe damals gesagt, abgeschrieben haben.
Alle Regelungsvorschläge der vorgenannten Gesetzentwürfe, die der Landtag im Herbst des vergangenen Jahres mit großer Mehrheit abgelehnt hatte, finden sich in den jetzt eingereichten Gesetzentwürfen zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz und – ich will es trotzdem noch einmal nennen – des Landeswahlgesetzes wieder. Die in den Debatten des vergangenen Jahres ausgetauschten Argumente können wir uns, glaube ich, an dieser Stelle ersparen.
Die neuen Gesetzentwürfe sind ergänzt um die Empfehlung der Enquete-Kommission, den Ausschlussgrund „Finanzgesetze“ bei der Volksinitiative, dem Volksbegehren und dem Volksentscheid durch „Landeshaushaltsgesetz“ bzw. „Haushaltsgesetz“ zu ersetzen. – Ich möchte das in diesem Zusammenhang nennen, auch wenn Tagesordnungspunkt 7 b) zurückgezogen wurde. Sie haben gesagt, es wird im Ausschuss wieder in die Diskussion eingeführt, und es wurde bereits ausgeführt, die Diskussion steht durchaus in einem sehr engen Zusammenhang.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hellhörig muss man bei dem Vorschlag werden, dass als neues, direktdemokratisches Instrument die Möglichkeit eines Referendums über vom Landtag verabschiedete Gesetze eingeführt werden soll. Wenn ich den Regelungsvorschlag richtig verstehe, soll diese neue Möglichkeit bei allen Gesetzen gelten, ausgenommen Haushalt, Abgaben sowie Besoldung. Eine nachvollziehbare, schlüssige Begründung zur Notwendigkeit der Einführung eines solchen Mitwirkungsinstruments sucht man allerdings nach meiner Einschätzung in Ihren Begründungen vergebens.
Lassen Sie mich einen Aspekt ansprechen, der bei Überlegungen zur Schaffung solcher Regelungen sorgsam bedacht werden muss. Dies sind die Auswirkungen auf die Gesetzgebungsfunktion des Parlaments, also dieses Hohen Hauses, in der repräsentativen Demokratie und damit auf eine stabile Demokratie insgesamt. Die Geschichte hat gezeigt, dass Referenden bisweilen als Hebel genutzt werden, um das Gleichgewicht der Gewalten zu verschieben. Das kann man für in Ordnung halten.
In der Verfassung für Rheinland-Pfalz sind jedoch die Aufgaben des Landtags beschrieben. Diese Regelungen bilden die Basis unserer repräsentativen Demokratie, die auch aus den leidvollen Erfahrungen der deutschen Vergangenheit entstanden ist, aber die auch dazu geführt hat – wir feiern in diesem Jahr 70 Jahre Rheinland-Pfalz –, dass wir heute in der parlamentarischen Verantwortung für ein Bundesland stehen, das eine enorm positive und enorm erfolgreiche Entwicklung genommen hat. Man könnte die Wirtschaftsdaten, die Zahl der Arbeitslosen und viele andere Parameter anlegen. Das, was in unserer Verfassung dem Grunde nach angelegt ist, ist die Ermöglichung einer solchen Erfolgsstory.
In einer Vergangenheit, in der insbesondere politische Parteien diskreditiert wurden, waren unter Berufung auf einen vermeintlichen Volkswillen demokratische Verfahren und freie Wahlen von einer – ich glaube, man kann es gar nicht anders bezeichnen – menschenverachtenden Diktatur abgelöst worden.
Ich halte es für nicht richtig, die repräsentative Demokratie gegen Elemente der unmittelbaren Demokratie auszuspielen. Genau das tun Sie mit Ihren Vorschlägen nach unserer Auffassung für eine vermeintlich fortschrittliche Demokratie.
Die Möglichkeit, dass unmittelbar nach der Verabschiedung von Gesetzen durch den Landtag ein solches Referendum durchgeführt werden kann, würde auch dazu führen, dass Gesetzesbeschlüsse lediglich Vorläufigkeitscharakter hätten. Man muss kein Verfassungsrechtler sein, um in diesen Vorschlägen eine manifeste Aushöhlung des Demokratieprinzips des Grundgesetzes und der Landesverfassung zu sehen.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes sieht vor, dass alle vom Landtag beschlossenen Gesetze, die dem Anwendungsbereich eines Referendums unterfallen – also die allermeisten Gesetze, die wir gemeinsam beschließen –, frühstens am Tag nach Ablauf der Frist von drei Monaten in Kraft treten können. Wird binnen dieser Drei-Monats-Frist die Durchführung eines Referendums verlangt, verzögert sich das Inkrafttreten, bis das Verfahren des Referendums endgültig abgeschlossen ist. Man stelle sich einmal vor dem Hintergrund der Diskussion heute Morgen bei dem anstehenden Polizei- und Ordnungsbehördengesetz vor, wie schnell wir in eine Handlungsunfähigkeit kommen könnten. Wie der Landtag unter derartigen Umständen imstande sein soll, eine ordnungsgemäße und auch zeitnahe Gesetzgebungsarbeit zu erledigen, bleibt sicherlich Ihr Geheimnis, das Geheimnis der AfD.
Der Landesregierung geht es darum, auf der Grundlage unserer repräsentativen Demokratie die direktdemokratischen Verfahren zu stärken und mündigen, gut informierten Bürgerinnen und Bürgern verbesserte Möglichkeiten zu eröffnen, sich an politischen Entscheidungen zu beteiligen. Das war auch Sinn und Zweck der Enquete-Kommission in der letzten Legislaturperiode. Ihre Gesetzentwürfe sind darauf gerichtet, die Entscheidungen des Landtags über den Erlass gesetzlicher Regelungen einer permanenten populistischen Kontrolle zu unterwerfen. Dies verträgt sich nicht mit den Grundsätzen unserer repräsentativen Demokratie. Deswegen werde ich einem solchen Gesetzesvorschlag und der Verfassungsänderung nicht zustimmen.
(Beifall der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Martin Haller, SPD: Wir auch nicht!)
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit ist die erste Beratung des Landesgesetzes zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz beendet. Es liegt ein Überweisungsvorschlag an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss vor. Herrscht darüber Einvernehmen? – Dann verfahren wir so.
Damit ist die heutige Plenarsitzung beendet. Ich lade Sie zur 21. Plenarsitzung ein, die morgen um 09:30 Uhr stattfindet, und wünsche Ihnen einen schönen Abend.