Protocol of the Session on December 14, 2016

Der Anteil des Landes Rheinland-Pfalz an der restlichen Milliarde Euro beläuft sich auf 48 Millionen Euro.

(Glocke der Präsidentin)

Über den Steuerverbund und eine Erhöhung der Verstetigungssumme des Stabilisierungsfonds werden die Kommunen auch an diesen Mehreinnahmen dauerhaft beteiligt.

Insgesamt, denke ich, zeigt sich das Land Rheinland-Pfalz als Vorbild bei der Unterstützung der kommunalen Ebene.

(Glocke der Präsidentin)

Ich darf jetzt nicht mehr.

Die FDP-Fraktion stimmt deshalb ausdrücklich für den vorliegenden Gesetzentwurf der Koalition.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Schellhammer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute in zweiter Lesung über das Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes und weitere Gesetze. Vorangegangen ist eine Ausschussberatung, eine Anhörung und deren Auswertung. Auch heute Morgen in den Beiträgen der Fraktionsvorsitzenden zum Landeshaushalt haben wir den Austausch verschiedener Positionen zu dem vorliegenden Gesetz und zu der Finanzierung der Kommunen gehört.

Ich könnte mich im Grunde meinen Vorrednerinnen und Vorrednern der Koalition anschließen. Ich möchte aber noch einmal auf zwei Punkte aus grüner Sicht eingehen.

Aus grüner Sicht stellen wir zwar noch nicht so viele Oberbürgermeisterinnen und Landrätinnen und Landräte in Rheinland-Pfalz, aber hochgerechnet an den Parteimitgliedern stellen wir zahlreiche ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Da wissen wir auch als grüne Fraktion im Austausch mit diesen ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern, wie in mancher Kommune selbstverständlich auch die finanzielle Situation schwierig ist und wie dennoch erhebliche Anstrengungen auch für die Integration geleistet werden. Dieses Engagement der Kommunen möchten wir ausdrücklich als grüne Fraktion begrüßen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei SPD und FDP)

Wenn wir das vorliegende Gesetz beraten, dann kann man es auch nicht nur losgelöst auf das Gesetz beziehen, sondern wir müssen auch anschauen, wie sich die finanzielle Situation der Kommunen insgesamt verbessert hat und welche weiteren Maßnahmen die Landesregierung ergreift.

Wenn man sich das genau anschaut, kann man feststellen, seit 2011 sind die Mittel für die Kommunen in RheinlandPfalz deutlich gestiegen, eine Steigerung, die auch von grüner Seite die volle Unterstützung findet, und in keinem anderen Bundesland sind derartige Mittelaufwüchse zu verzeichnen. Das muss man bei der Bewertung des vorliegenden Gesetzes berücksichtigen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei SPD und FDP)

Wir haben es gehört, im gestern eingebrachten Doppelhaushalt wird dieser Weg zur besseren Finanzierung der Kommunen weiter beschritten. Dort werden den Kommunen im kommunalen Finanzausgleich zusätzlich weitere 156 Millionen Euro in 2017 und 2018 dann 176 Millionen Euro zusätzlich zukommen. Das ist auch wichtig, und das ist eine erhebliche Steigerung.

Kein anderer Ausgabenbereich des Landeshaushalts steigert sich so erheblich. Die Finanzausgleichsmasse steigt um 12,8 %, und diesen Weg beschreiten wir, weil wir die Arbeit der Kommunen weiter unterstützen wollen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei SPD und FDP)

Selbstverständlich ist es gutes Recht der Opposition, diesen Weg und das vorliegende Gesetz zu kritisieren. Aber für uns ist klar, beide, das Land und die Kommunen, leisten Erhebliches im Bereich der Integration. Dieses Engagement muss auch finanziell unterstützt werden.

Deshalb ist es richtig, dass auch das Land diese zusätzlichen Mittel für Aufwendungen der Integration selbst verwendet und weitere Teile an die Kommunen weiterleitet. Deswegen hat das vorliegende Gesetz auch die Unterstützung der grünen Fraktion.

(Abg. Martin Haller, SPD: Und der Entschließungsantrag!)

Damit es nicht in Vergessenheit gerät, möchte ich noch auf eine Sache eingehen. Wir beschließen heute auch

eine Änderung des Landesnaturschutzgesetzes mit diesem Gesetz gemeinsam, und der Erhalt seltener Arten ist selbstverständlich wichtig für unser Ökosystem. Wir haben auch heute Morgen schon in der Rede unseres Fraktionsvorsitzenden gehört, dass tatsächlich die seltenen Arten für die Grundlage unseres Lebens hier in Rheinland-Pfalz wichtig sind.

Deswegen freue ich mich sehr, dass mit dem Beschluss dieses Gesetzes die Flächen Koblenz-Schmidtenhöhe, Saarburg-Beurig und Westerburg auf Stiftungen und Träger übertragen werden, damit Großschutzprojekte in Rheinland-Pfalz weiter möglich sind und die Artenvielfalt erhalten wird.

Deswegen findet der vorliegende Gesetzentwurf selbstverständlich auch die Zustimmung meiner Fraktion.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Zuruf des Abg. Alexander Schweitzer, SPD)

Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Ahnen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Schweitzer bittet mich gerade darum, die Änderungen im Landesnaturschutzgesetz noch einmal etwas ausführlicher darzustellen. Ich darf Ihnen aber versichern, dass alles, was Frau Schellhammer gesagt hat, erstens richtig war und zweitens meine volle Unterstützung findet.

(Beifall und Heiterkeit bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich deswegen nur auf den zweiten Aspekt eingehen, die Änderung des Landesaufnahmegesetzes, und mich auch sehr, sehr kurz fassen.

Wir haben oft über die Änderung dieses Gesetzes diskutiert. Sie wissen, es geht darum, dass in diesem Jahr noch 140 Millionen Euro an die Kommunen gehen, 96 Millionen Euro aus der Integrationspauschale und 44 Millionen Euro als Abschlagszahlung auf das Landesaufnahmegesetz.

Ich bin sehr, sehr froh darüber, dass wir das heute hier noch beschließen können, weil ich glaube, diese 140 Millionen Euro in 2016, das ist, bei allem, was man vielleicht kontrovers diskutieren mag, eine gute Nachricht für die Kommunen. Deswegen möchte ich mich für die Bereitschaft ausdrücklich bedanken.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich darf auch noch einmal betonen, dass wir auf eine gute Zusammenarbeit mit den Kommunen Wert legen und wir immer wieder mit den Kommunen in Runden zusammensitzen und uns über Fragen verständigen müssen und uns auch verständigen wollen. Deswegen kann man auch diese 96 Millionen Euro nicht isoliert sehen. Man

muss dazu die 848 Euro je Flüchtling pro Monat nach dem Landesaufnahmegesetz nennen. Man muss dazu die 35-Millionen-Euro-Pauschale nach dem Landesaufnahmegesetz nennen. Man wird auch hinzufügen dürfen, dass es auch rheinland-pfälzische Initiative war, dass der Bund den Kommunen die flüchtlingsbedingten Mehrkosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II bezahlt.

Ich glaube, insofern muss man die Betrachtung in der Summe dessen machen, was bei den Kommunen ankommt. Ich glaube, das kann sich inzwischen schon sehen lassen.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung zu den 5 Milliarden Euro zum Thema im Kontext mit der Eingliederungshilfe und zu Ihrer Rechnung, Frau Beilstein, machen.

Wenn 4 Milliarden Euro unmittelbar seitens des Bundes in den Kommunen landen, zu Recht dort landen, und wenn das Land bei seinem Anteil an der 1 Milliarde Euro auch noch einmal die Kommunen mit 21 % beteiligt, ist es völlig ausgeschlossen, dass das zutrifft, was Sie in den Raum gestellt haben, dass das Land 80 % behalten würden. Es ist einfach nicht richtig, wie Sie es darstellen.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Anke Beilstein, CDU)

Und ein Letztes. Wenn Sie sagen, im Landeshaushalt – – – Sie waren die erste der CDU, die heute übrigens gesagt hat, nur noch 54 Millionen Euro Nettokreditaufnahme hätten wir 2018 im Landeshaushalt. Darüber habe ich mich gefreut, dass das am Ende der Debatte noch einmal gesagt wird.

Aber wenn Sie das dann nutzen, um sozusagen zu sagen, das Land würde sich auf Kosten der Kommunen sanieren – wenn im Landeshaushalt das Geld für die Kommunen überproportional steigt, also stärker als die sonstigen Ausgaben des Landeshaushalts –, dann ist das schon mathematisch ausgeschlossen, politisch allemal, weil wir den engen Schulterschluss mit den Kommunen suchen.

In diesem Sinne bedanke ich mich für die Zustimmung zu dem Gesetz.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir zur Abstimmung.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag – Drucksache 17/1833 – ab. Wer diesem Antrag der Fraktion der CDU zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzent

wurf – Drucksache 17/1514 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.