Protocol of the Session on December 14, 2016

Lupe nehmen, zu dem wir auch einen Änderungsantrag eingebracht haben. Der Bund will ab 2018 die Kommunen mit rund 5 Milliarden Euro erheblich entlasten. Das legt er im Koalitionsvertrag nieder, das vereinbart er so mit den Regierungschefs der Länder, und das schreibt er genau so in die Begründung des entsprechenden Gesetzes – nachzulesen in der Drucksache 18/9980.

Da heißt es: Die Kommunen werden jährlich um 5 Milliarden Euro entlastet, die Kommunen, nicht die Länder und auch nicht sonst jemand. Das ist Wille des Bundesgesetzgebers.

(Beifall bei der CDU)

Was macht nun die rheinland-pfälzische Landesregierung? Sie verhindert, dass das Gesetz wie geplant zu 100 % bei den Kommunen ankommt. Bei 4 Milliarden der 5 Milliarden Euro ist dies noch dadurch gewährleistet, dass zum einen die Aufstockung der Bundesleistungen an den Kosten der Unterkunft erfolgt und zum anderen der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer angehoben wird. Die fünfte Milliarde aber soll über den Umsatzsteueranteil der Länder laufen.

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Richtig!)

Grund dafür ist eine prozentuale Besserstellung von Rheinland-Pfalz und Thüringen, die nämlich auf den anderen Wegen nicht gewährleistet war. Aber dieser Weg hat nur das eine Ziel, nämlich einen fairen Ausgleich zwischen den Ländern. Dieser Weg hat nichts mit Behaltendürfen auf Rheinland-Pfalz-Ebene zu tun. Genau diesen Punkt haben auch die kommunalen Spitzenverbände in ihrer Anhörung noch einmal vehement deutlich gemacht.

(Beifall der CDU)

In Rheinland-Pfalz geht man aber anders damit um. Man nutzt diese Zwischenstation im Landeshaushalt wieder einmal aus und will den Betrag nur in Höhe des Verbundsatzes, also zu 21 %, weitergeben.

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Genau! – Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: 85 %! – Abg. Christian Baldauf, CDU: Skandal!)

Das heißt, man missbraucht diese Zwischenstation.

(Beifall bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, da hilft auch Ihr neuerlicher Entschließungsantrag, der ganz kurzfristig eingegangen ist, nichts. Es ist ein Ablenkungsmanöver, es ist eine Nebelkerze und nichts Weiteres; denn die Kostentragung der Eingliederungshilfe hat damit zunächst einmal nichts zu tun.

Fakt ist jedenfalls, es gibt auf Bundesebene eine Drucksache, und zwar handelt es sich hier um eine Entschließung des Haushaltsausschusses des Bundestages. Ganz konkret wird hier gesagt, die Länder werden aufgefordert sicherzustellen, dass die ab dem Jahr 2018 eintretende Entlastung in vollem Umfang bei den Kommunen ankommt. Das heißt, hier ist sogar explizit auf Bundesebene geregelt, wie es laufen soll. Das heißt, Ihr Entschließungsantrag

steht diametral der Entschließung des Bundestagsausschusses entgegen.

(Beifall bei der CDU)

Nun sollen also 79 % den Landeshaushalt verbessern. Es geht hier um jährlich 48,3 Millionen Euro. Davon sollen die rheinland-pfälzischen Kommunen nur 10 Millionen Euro bekommen, und 38 Millionen Euro bleiben im Landeshaushalt.

(Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: 85 %!)

Das bedeutet für jeden ganz konkret eine erhebliche Zahl. Das wird den einzelnen Kommunalpolitikern bewusst werden, wenn sie jetzt ihre eigenen Haushaltspläne verabschieden. Auf die ungewichtete Einwohnerzahl umgerechnet, sind es etwa 9,51 Euro pro Einwohner, die den Kommunen fehlen.

Ganz konkret sind es also rund 1 Million Euro für Trier, fast 2 Millionen Euro für Mainz oder auch den Landkreis Mayen-Koblenz, 1,7 Millionen Euro für den Landkreis Neuwied, 1,5 Millionen Euro für Bad Kreuznach. All das sind Summen, die jährlich bei den Menschen vor Ort den Kommunen fehlen. Insofern kann ich nur sagen, Partnerschaft mit Kommunen sieht anders aus. Ich appelliere an Sie, dass Sie unserem Änderungsantrag zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU und bei der AfD)

Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Junge.

Verehrte Frau Präsidentin, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die selbstverschuldete Asylkrise, die sich in den vergangenen zwei Jahren entwickelt hat, liegt im Verantwortungsbereich des Bundes. Es ist unter dem Gesichtspunkt des Konnexitätsprinzips richtig, dass die sogenannten Integrationskosten nicht den Kommunen zur Last gelegt werden dürfen. Die Kommunen, die den Bundesauftrag vor Ort umsetzen bzw. umzusetzen haben, sind lediglich die Träger der Maßnahmen.

Es ist daher folgerichtig und selbstverständlich, dass der Bund seiner Verpflichtung nachkommt und den Kommunen ausreichend Geld zur Verfügung stellt, damit sie die übertragenen Lasten auch adäquat übernehmen können.

Das Land erhält insgesamt 140 Millionen Euro vom Bund mit dem Zweck, diese an die Kommunen weiterzugeben. Diesem Zweck wird der vorliegende Gesetzentwurf jedoch nicht vollends gerecht. Statt die Kommunen weitgehend zu entlasten, behält das Land zwei Drittel der Gelder selbst ein. Statt den berechtigten Forderungen der kommunalen Spitzenverbände zu folgen und sich auf eine realitätsgerechte Verteilung der Gelder zu einigen, will es nur ein Drittel der Finanzmittel an die Kommunen weitergeben.

Der Landkreistag Rheinland-Pfalz kritisiert in diesem Zu

sammenhang vollkommen zu Recht, dass eine angemessene Beteiligung der kommunalen Ebene eben nicht stattgefunden hat. Die Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss gab hier einen klaren Hinweis, meine Damen und Herren. Die Kommunen bleiben nach dem aktuellen Gesetzentwurf auf einem Großteil der Kosten aus dem Bereich Asyl sitzen.

Sehen wir uns an – hier noch einmal einen Rückblick auf die Rede von Frau Ministerpräsidentin –, wie es um die Finanzen der Kommunen wirklich bestellt ist. Die Pro-KopfVerschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände in Rheinland-Pfalz liegt weit über dem Durchschnitt der anderen Flächenländer. Unter den Flächenländern haben nur die saarländischen Kommunen eine höhere Verschuldung je Einwohner. Das ist Fakt.

Allein im ersten Halbjahr 2016 nahmen die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände in Rheinland-Pfalz um etwa 2,4 % zu. Als ob das nicht schlimm genug wäre, dürfen die Gemeinden nun auch noch die Flüchtlingskosten zum Teil selbst tragen.

Bei dem Entwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes ist für uns als AfD-Fraktion unklar, welche Auswirkungen die Altlastenproblematik haben könnte. Es ist auch weiterhin unklar, wie der vom Bund geforderten unbeschränkten Haftung des Landes für den Erhalt und die Pflege der Naturschutzgebiete mit der landesrechtlich eingeführten Haftungsobergrenze von 5 Millionen Euro Rechnung getragen wird.

Uns missfällt, dass dieses Omnibusgesetz sachlich nicht zusammenhängende Materien zu einem Paket zusammenschnürt. Eine getrennte Erörterung und Beschlussfassung der Integrationsfinanzierung und der Naturschutzgesetzänderung wäre sicher sachgerechter gewesen.

Aus den genannten Gründen lehnt die AfD-Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf der Koalition ab. Wir werden aber den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion in der aktuellen Version, die der Forderung der kommunalen Spitzenverbände entspricht, nämlich rund die Hälfte der Bundeszuschüsse unmittelbar an die Kommunen weiterzugeben, mittragen.

(Beifall der AfD – Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Die bekommen doch viel mehr! Die bekommen doch 85 %!)

Für die FDP-Fraktion spricht Frau Kollegin Becker.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute zum zweiten Mal über das Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes, des Landesfinanzausgleichsgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes, ein, wie Sie alle wissen, hochsensibles Thema, das in der vergangenen Woche noch einmal in einer öffentlichen Anhörung mit den Vertreterinnen und Vertretern der

kommunalen Spitzenverbände kontrovers diskutiert wurde.

Dazu gleich ein Wort vorweg an die CDU. Als Kreistagsmitglied sind mir, wie so vielen von uns allen, die Probleme der Landkreise und der Gemeinden durchaus bekannt. Ich kann Ihren Einsatz für die Interessen der kommunalen Ebene sehr gut verstehen.

Dass Sie eine Anhörung initiieren, bei der die kommunalen Spitzenverbände erneut anreisen, um angehört zu werden, ist vollkommen legitim, allerdings habe ich mir sagen lassen, dass sich am Donnerstag die Reihen der CDU relativ schnell geleert haben und Herr Schreiner wie „Kevin allein zu Haus“ alleine dagesessen hat.

(Heiterkeit bei der FDP)

Ist Ihnen das Thema so wichtig?

Ich möchte mich aber gar nicht weiter mit der Opposition beschäftigten, sondern auf das vorliegende Gesetz eingehen. Ich habe es in meiner vorherigen Rede ebenfalls erwähnt: Es werden viele Leistungen für die Integration der Flüchtlinge vor Ort erbracht, sei es im Bereich der sozialen Arbeit, in den Kindergärten, im Wohnbau oder auch bei Jobscouts, die sich um die Arbeitsmarktintegration der Menschen bemühen.

Ohne die Leistungen der Kommunen zu schmälern, möchte ich jedoch auch darauf hinweisen, dass das Land einen großen Beitrag leistet. Nicht nur die Erstaufnahme fällt in den Verantwortungsbereich des Landes. Die Ausgaben für die Integration fallen in nahezu allen Ressorts an und schlagen sich auch im Doppelhaushalt 2017/2018 nieder. Rund 130 Millionen Euro sind für den Komplex Integrationsausgaben in den Bereichen Schule, Innere Sicherheit und Justiz vorgesehen.

Die im Gesetzentwurf vom Oktober 2016 vom Bund festgelegte Integrationspauschale in Höhe von 2 Milliarden Euro dient dabei ausdrücklich zur Entlastung der Länder und bedeutet für Rheinland-Pfalz einen jährlichen Zuwachs von Umsatzsteuereinnahmen von 96 Millionen Euro. Dabei ist es für das Land, für uns selbstverständlich, die Kommunen an diesen zusätzlichen Einnahmen zu beteiligen; denn die Integrationsleistungen werden vom Land, den Kommunen und den zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern gemeinsam erbracht.

Die Landesregierung plant, ein Drittel der Pauschale ohne Umwege weiterzuleiten. Noch in diesem Jahr sollen die Landkreise und Gemeinden mit einer Einmalzahlung von 96 Millionen Euro zeitnah entlastet werden.

Ich möchte dies ganz besonders deshalb betonen; denn eine solche Beteiligung ist mit Blick auf die Umsetzung in unseren Nachbarländern alles andere als selbstverständlich. Hessen und Nordrhein-Westfalen zum Beispiel verzichten gänzlich auf eine Weiterleitung der Pauschale.

Sicherlich, es gibt auch den Fall Bremen, das die Bundesmittel vollständig weiterleitet. Nur lässt sich aber, denke ich, ein Stadtstaat aufgrund seiner Verwaltungsstruktur nicht mit einem stark untergliederten Flächenland wie Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg vergleichen,

das zwei Drittel der Integrationspauschale an die Kommunen überführt.

Lobt man diese Vorgehensweise, muss man allerdings auch beachten, dass das Land grundsätzlich 35 % des kommunalen Finanzausgleichs über die Kommunen selbst finanziert und damit meiner Meinung nach kein Vergleichsmaßstab für unser Land ist.

Die grundsätzliche Entscheidung des Bundes, sich in den Jahren 2016 bis 2018 mit jährlich 2 Milliarden Euro an den Kosten der Integration zu beteiligen, begrüßt die FDPFraktion im Übrigen ausdrücklich, da es sich hierbei um die Umsetzung des Konnexitätsprinzips handelt, für dessen Einhaltung sich diese Landesregierung stets einsetzt.

Auch ab 2018 sollen die Kommunen weiter entlastet werden. Von den vorgesehenen 5 Milliarden Euro erhalten sie 4 Milliarden Euro direkt über eine erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und einen höheren Umsatzsteueranteil.

Der Anteil des Landes Rheinland-Pfalz an der restlichen Milliarde Euro beläuft sich auf 48 Millionen Euro.