Zukunftschancen am Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz sichern auch Arbeitsplätze. Wir belegen im Länderranking niedriger Arbeitslosenquoten seit Langem einen stabilen dritten Platz nach Bayern und Baden-Württemberg und vor Hessen. Eine starke Wirtschaft steht auch für gute Arbeitsplätze.
Gute Arbeitsplätze haben wir auch im öffentlichen Dienst. Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst ist das Rückgrat des Landes. Wir sind froh, dass wir so viele motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Sie arbeiten in unterschiedlichen Bereichen mit unterschiedlichen Qualifikationen gemeinsam für das Land und damit letztlich für die Gemeinschaft.
Wir wollen, dass der öffentliche Dienst ein attraktiver Arbeitgeber ist. Dazu zählen gute Arbeitsbedingungen, ein spannendes Aufgabengebiet und auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch eine angemessene Bezahlung. Diese ist immer vor dem Hintergrund der allgemeinen Lohnentwicklung und der Inflation zu betrachten. Deshalb sagen wir klar, wir wollen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes für die Beamtinnen und Beamten sowie für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übernehmen, und dafür treffen wir mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 Vorsorge.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang kurz auf die unter meiner Ressortverantwortung stehende Steuerverwaltung eingehen, die für die finanziellen Handlungsmöglichkeiten des Staates und damit auch für den Haushalt von besonderer Bedeutung ist. Die Steuerverwaltung dient mit ihrer Arbeit dem Gemeinwohl, indem sie die Steuern den Gesetzen entsprechend gleichmäßig festsetzt und erhebt. Dass das Land Rheinland-Pfalz über eine leistungsfähige Steuerverwaltung verfügt, ist nicht nur verwaltungsintern bekannt. Auch zahlreiche Umfrageergebnisse belegen dies eindrucksvoll.
Am vergangenen Freitag habe ich die Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder beim Finanzamt Mainz-Süd besucht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort leisten
eine höchst verantwortungsvolle Arbeit. Ohne die gute Arbeit der Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten als Einnahmeverwaltung ginge in diesem Haushalt fast gar nichts. Auch die Steuerverwaltung leistet einen aktiven Beitrag für die Zukunftschancen unseres Landes.
Lassen Sie mich auch unter dem dritten Stichwort „Gerechtigkeit“ noch ein paar Sätze zum Thema Steuern und insbesondere zur dringend notwendigen internationalen Zusammenarbeit sagen. Fast täglich gibt es neue Meldungen über Steueroasen, neue Modelle zur Steuervermeidung oder aber über Großkonzerne, die keine oder kaum Steuern zahlen. Das ist nicht hinnehmbar. Es berührt das Gerechtigkeitsempfinden der ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, und es gefährdet die Steuermoral. Zu Recht wird erwartet, dass die Gemeinschaft, also der Staat, handelt.
Deshalb setzt sich die Landesregierung aktiv dafür ein, dass es auf europäischer und internationaler Ebene zu einem verbesserten Daten- und Informationsaustausch kommt.
Schlupflöcher und Lücken im Steuersystem müssen zügig geschlossen werden. Mit der Gesetzgebung zur EUAmtshilferichtlinie am Freitag im Bundesrat erreichen wir bereits einen wichtigen Meilenstein. Die Arbeit muss aber auch darüber hinaus weitergehen. Der Aktionsplan der OECD ist konsequent umzusetzen.
Das Thema Steuergerechtigkeit stellt sich nach wie vor auch im nationalen Kontext. Der Steuerbetrug wird immer ausgeklügelter, sodass insbesondere die Registrierkassen zur Manipulation der Umsätze genutzt werden. Der Bundesgesetzgeber muss deshalb auch das Gesetz zur Verhinderung der Manipulation von Registrierkassen möglichst schnell zum Abschluss bringen. Wir reden über nicht weniger als über die Sicherung unserer Einnahmebasis. Die Steuereinnahmen sind mit gut 13 Milliarden Euro im Jahr 2017 die größte Position im Landeshaushalt.
In puncto Gerechtigkeit ist es mir wichtig, auch noch einmal auf das Thema Bildung einzugehen. Wir sorgen nicht nur für eine hohe Qualität der Bildung. Dieser Haushalt sichert auch die Gebührenfreiheit der Bildung in Rheinland-Pfalz von der Kita bis zur Hochschule. Dies ist in aller Kürze eine hervorragende Errungenschaft für Chancengleichheit. Hierdurch bewahren wir uns ein in unserem Bundesland beinahe selbstverständlich gewordenes Markenzeichen, einen Eckpfeiler für die soziale Gerechtigkeit.
Die Gebührenfreiheit schlägt sich deutlich im Haushalt nieder. Hierbei sind der Wegfall der Elternbeiträge für Kinder ab zwei Jahren in Kindergärten und die vollständige Freistellung der Schülerbeförderung bis zur Sekundarstufe I zu nennen. Diese beiden Maßnahmen wirken sich im Doppelhaushalt mit jährlich rund 150 Millionen Euro aus. Dies ist eine große Summe, aber es ist gut angelegtes Geld. Es ist übrigens auch ein gutes Beispiel dafür, wie wir mit unseren Kommunen fair umgehen.
In anderen Ländern erfahre ich oft, dass Kita-Gebühren nach Kassenlage auch für die Kommunen selbst ein Problem sind. Reiche Kommunen erlassen Kita-Gebühren, ärmere Kommunen müssen sie erhöhen. Ist das richtig?
Dort erfahre ich auch, dass die dortigen Kommunen sich sehnlich eine so klare Regelung wie in Rheinland-Pfalz wünschen, nämlich dass das Land für die Gebührenfreiheit einsteht.
Beim Schwerpunkt Gerechtigkeit darf ein Bereich des Haushalts nicht unerwähnt bleiben, der gewissermaßen als Inbegriff für die Gerechtigkeit in unserem Land steht: die Justiz. Sie ist als dritte Gewalt eine tragende Säule und damit ein Garant unseres Rechtsstaates. Ihre Funktionsfähigkeit ist Grundlage für die Aufrechterhaltung der Rechtssicherheit. Gerichte, Staatsanwaltschaften und der Justizvollzug müssen ihre gesetzlichen Aufgaben zeitnah und gut erfüllen, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat zu stärken und zu fördern.
Mit diesem Ziel haben wir Gerichte und Staatsanwaltschaften von personellen Kürzungen, die ansonsten in fast allen Bereichen erforderlich sind, ausgenommen.
Die im Herbst und Winter 2015/2016 hohe Zahl der Flüchtlinge hat die Verwaltungsgerichtsbarkeit vor eine besondere Herausforderung gestellt. Die Zahl der anhängigen Verfahren ist stark angestiegen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verwaltungsgerichts Trier, bei dem die gerichtlichen Asylverfahren zentralisiert sind, haben hier außergewöhnliche Leistungen erbracht und Verfahren in herausragend kurzer Erledigungszeit bearbeitet, schneller als an allen anderen Gerichten in Deutschland.
Wegen der aktuellen Mehrbelastungen werden wir für die Verwaltungsgerichtsbarkeit insgesamt zwölf zusätzliche Richterstellen und vier zusätzliche Stellen im Unterstützungsbereich schaffen.
Nachdem bereits im Haushalt 2016 auf die Personalsituation der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger reagiert wurde, wollen wir im Doppelhaushalt insgesamt 16 neue Anwärterstellen schaffen und darüber hinaus zehn Anwärterstellen in Rechtspflegerplanstellen umwandeln. Dies sind weitere deutliche Verbesserungen für die Justiz.
Die Gerechtigkeit ist nicht nur allgemein unser Anspruch, sondern kommt in diesem Haushalt konkret zum Ausdruck. Wir arbeiten kontinuierlich für ein faires Miteinander – in den genannten Bereichen und darüber hinaus.
nen – wird schon deutlich, wenn wir nur auf die Summen schauen: Die Gesamtinvestitionen des Landes steigen im vorgelegten Haushaltsentwurf in beiden Jahren auf jeweils über 1,4 Milliarden Euro. Dies sind 82 Millionen Euro mehr als für 2016 in Kernhaushalt und Landesbetrieben vorgesehen. Unsere Investitionsquote liegt über 8 % der Gesamtausgaben.
Wir erhöhen unsere Infrastrukturinvestitionen deutlich. Die Investitionen der Landesbetriebe liegen mit deutlichem Abstand über den Abschreibungen.
Wir wissen um die Bedeutung der Mobilität für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft. Rheinland-Pfalz ist ein Flächenland, das auf gute Infrastruktur angewiesen ist. Wir leisten in diesem kommenden Haushalt viel für die verkehrliche Infrastruktur.
Die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur werden erhöht. Wir investieren in 2017 und 2018 jeweils 121 Millionen Euro in den Erhalt und den Neubau von Landesstraßen. Insgesamt soll der Landesstraßenbau in den nächsten fünf Jahren mit 600 Millionen Euro vorangetrieben werden.
Auch die Reaktivierung von Schienenstrecken setzen wir kontinuierlich weiter um. Hierfür investieren wir zunächst 3,8 Millionen Euro in 2017 und 5,5 Millionen Euro in 2018. Das sind sichtbare Zukunftschancen.
Leistungsfähiges Internet ist nicht nur für private Haushalte ein kaum noch wegzudenkender Bestandteil unseres Alltags. Vor allem für die wirtschaftliche Entwicklung von Rheinland-Pfalz ist das von Bedeutung. Die Landesregierung will Rheinland-Pfalz zu einem Musterland der digitalen Vernetzung machen. Dazu gehören kräftige Investitionen in den Breitbandausbau mit Glasfaserkabeln und in das mobile Internet mit 1.000 WLAN-Hotspots in 1.000 Kommunen und in den öffentlichen Gebäuden des Landes.
Für den Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur stehen einschließlich der Ausgabereste aus Vorjahren bis zum Haushaltsjahr 2020 für Zuweisungen für Investitionen an Kommunen insgesamt 124,7 Millionen Euro zur Verfügung.
Wir stärken auch die Investitionen in die Gesundheitsversorgung. Die rund 80 Krankenhäuser im Landeskrankenhausplan sollen jährlich rund 123 Millionen Euro an Einzelund Pauschalförderung erhalten. Dies sind jeweils 3 Millionen Euro mehr als 2016.
Zudem unterstützen wir die Krankenhäuser weiterhin aus dem Krankenhausstrukturfonds, um eine langfristig solide und gut erreichbare Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Insgesamt erhält Rheinland-Pfalz im Rahmen des Strukturfonds rund 24 Millionen Euro an Bundesmitteln. Das Land fügt eigene Mittel in gleicher Höhe hinzu. Eine gute und leistungsfähige Gesundheitsversorgung ist für die Bürgerinnen und Bürger von essenzieller Bedeutung.
So stehen insgesamt für die Krankenhäuser in 2017 137 Millionen Euro und in 2018 143 Millionen Euro bereit. Dies sind 9 Millionen Euro bzw. 15 Millionen Euro mehr als 2016. Das Land ist ein verlässlicher Partner der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser.
Das Land investiert auch stärker in den Schulbau. Das Fördervolumen soll innerhalb von zwei Jahren um 33 % oder 15 Millionen Euro steigen. In 2018 sollen 60 Millionen Euro für das Schulbauprogramm des Landes zur Verfügung stehen.
Es ist ein großer Fortschritt, dass auch der Bund in Zukunft – nach einer entsprechenden Grundgesetzänderung – den Schulbau speziell fördern wird. Hierfür hat sich unsere Ministerpräsidentin im Rahmen der Einigung zu den BundLänder-Finanzbeziehungen am 14. Oktober dieses Jahres erfolgreich stark gemacht.
Nach einem aktuellen Beschluss der Bundesregierung ist ein Sanierungsprogramm für Schulen in finanzschwachen Kommunen mit einem Volumen von bundesweit 3,5 Milliarden Euro vorgesehen. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass hiervon gerade auch die Schulen und die Kommunen in Rheinland-Pfalz profitieren werden.
Nicht zuletzt will die Landesregierung mit diesem Haushalt auch in Immobilien des Landes investieren.
So sind im Wirtschaftsplan des LBB insgesamt 60 Millionen Euro in 2017 und 85 Millionen Euro in 2018 für den Hochschulbau vorgesehen. Es werden die Hochschulen Kaiserslautern, Ludwigshafen und Mainz mit einem Gesamtaufwand von 259 Millionen Euro räumlich erweitert und jeweils an einem Standort konzentriert. Damit werden die Voraussetzungen für Forschung und Lehre noch einmal deutlich verbessert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Investitionen spiegeln die ganze Bandbreite der Zukunftsaufgaben wider. Es liegt auch im Interesse künftiger Generationen, dass wir heute klug investieren. Hier wird wieder besonders deutlich, dass wir mit diesem Haushalt nicht nur 2017 und 2018 im Blick haben, sondern ganz klar auch Perspektiven stärken wollen.
Ein Weiteres ist mir zum Thema Investitionen noch wichtig: Im Haushalt sind Investitionsausgaben eng definiert. Wie wir schon gesehen haben, gibt es in diesem Haushalt weitere wichtige Ausgaben mit großem Zukunftsnutzen. Für die Entwicklung unserer Gesellschaft kommt es entscheidend auch auf Investitionen „in Köpfe“ an. Die Finanzpolitik der Landesregierung ist auch deshalb nachhaltig, weil sie solche Zukunftsinvestitionen umfassend mit einplant.