Protocol of the Session on November 17, 2016

(Beifall der CDU und bei der AfD – Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD)

Zu einer Erwiderung erteile ich Herrn Staatsminister Dr. Wissing das Wort.

Herr Kollege Baldauf, ich weiß nicht, warum es für die CDU so schwer ist, Landesstraßen und Kreisstraßen auseinanderzuhalten.

(Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)

Selbstverständlich bin ich der Auffassung, dass es richtig ist, dass die Landesregierung die Investitionsmittel für die Landesstraßen deutlich erhöht. Wir haben das auf 600 Millionen Euro in dieser Legislaturperiode im Koalitionsvertrag angehoben. Das hielt ich für notwendig, und ich halte es auch für richtig.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht mehr

vor. Wenn ich die Diskussion richtig verfolgt habe, ist Ausschussüberweisung beantragt. Ist das so? – Ja. Dann stimmen wir über eine Ausschussüberweisung ab. Gibt es Widerrede?

(Abg. Martin Haller, SPD: Ja, gibt es! Abstimmen!)

Das heißt, Sie beantragen direkte Abstimmung über den Antrag. Dann kommen wir zur direkten Abstimmung über den Antrag.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/1550 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Damit bleibt für Enthaltungen kein Raum. Damit stelle ich fest, dass der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU und der AfD abgelehnt ist.

Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:

Medizinische Verfahren zur Alterskontrolle unbegleiteter, minderjähriger Ausländer (UMA) Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/1553 –

dazu:

Unbegleitete minderjährige Ausländer – Junge Flüchtlinge schützen und fördern – Kommunen nicht überfordern Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 17/1594 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten verabredet. Ich darf zunächst der antragstellenden Fraktion, dem Fraktionsvorsitzenden Herrn Junge, zur Begründung das Wort erteilen. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer, kurz UMA, wird zu einer immer größeren Belastung für die Kinder- und Jugendhilfe in unserem Land. Im Zuge der Massenzuwanderung des Jahres 2015 haben die unbegleiteten Einreisen von Kindern und Jugendlichen mit rund 42.300 einen Höchststand erreicht.

Unbegleitete Einreisen jugendlicher Ausländer sind zum wichtigsten Grund für Inobhutnahme durch Kinder- und Jugendämter geworden, so eine Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 2. August 2016.

Ministerin Spiegel hat im September dieses Jahres im Integrationsausschuss angegeben, dass etwa 2.700 UMA in Rheinland-Pfalz betreut werden. Die Tendenz sei aber steigend, weil Rheinland-Pfalz hier den Königsteiner Schlüssel noch nicht ganz erfüllt habe.

Die deutschen Jugendämter sind seit 2005 verpflichtet, jeden Jugendlichen in Obhut zu nehmen, der nach seinen eigenen Angaben unbegleitet minderjährig und/oder ohne

Papiere ist. Diese werden sodann aus den üblichen asylrechtlichen Verfahren herausgenommen und stattdessen nach dem Kinder- und Jugendhilferecht betreut.

Den Kostenaufwand für diese besondere Betreuung beziffert der Städte- und Gemeindebund auf monatlich 3.000 Euro bis 5.000 Euro pro Person und die jährlichen Kosten für die derzeit etwa 65.000 unbegleiteten Jugendlichen in Deutschland auf bis zu 2,7 Milliarden Euro.

Für Rheinland-Pfalz bedeutet das nach den Angaben der zuständigen Ministerin eine jährliche Ausgabe von annähernd 130 Millionen Euro, und zwar nur für Unterkunft und Betreuung ohne weitergehende Integrationsmaßnahmen.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 28. Oktober dieses Jahres einstimmig die Bundesregierung gebeten, Regelungen für die Betreuung von UMA zu erarbeiten, um die Kostendynamik durch die Betreuung zu begrenzen. Der in einer Protokollnotiz festgehaltenen weitergehenden Forderung der unionsregierten Länder, gesetzlich sicherzustellen, dass sich die Leistungen im Regelfall nur auf Minderjährige konzentrieren sollen, hat sich unsere Ministerpräsidentin dagegen nicht angeschlossen.

Klar erkennbar ist, dass häufig bewusst und gezielt falsche Angaben bezüglich des Alters gemacht werden, um sich die Vorteile eines UMA-Status zu erschleichen.

Obwohl Gutachter im Zweifel für den jugendlichen Ausländer entscheiden, belegen die Ergebnisse medizinischer Untersuchungen eine Vielzahl von nachgewiesenen falschen Altersangaben. So wurden zum Beispiel in Berlin im Jahr 2015 39 solcher Untersuchungen durchgeführt, die in 33 Fällen die Feststellung der Volljährigkeit zur Folge hatte.

(Zuruf der Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU)

Am Hamburger Universitätsklinikum Eppendorf wurden in den Jahren 2012 bis 2015 insgesamt 1.600 jugendliche Ausländer untersucht, von denen nur 600 als minderjährig eingestuft werden konnten. Fast zwei Drittel hatten also versucht, sich zu Unrecht diesen UMA-Status zu erschleichen.

Diese unwahren Altersangaben schaden nicht nur dem Sozialsystem, sondern auch dem Rechtsstaat, indem sie es erwachsenen Straftätern ermöglichen, mit Jugendstrafen davonzukommen.

Wie die Landesregierung selbst darstellt, sind in dieser Gruppe Kinder unter 14 Jahren eine Minderheit. In mehr als vier von fünf Fällen, also 80 %, wird das Alter zwischen 14 und 18 Jahren angegeben, also in einem Altersband, in dem die Altersfeststellung ohne medizinische Untersuchung einer sehr hohen Fehlerquote unterliegt. Tatsächlich wird diese effektive und im Ergebnis extrem kostensparende sichere Methode durch die Landesregierung nicht angewendet. Stattdessen setzt man auf qualifizierte Inanspruchnahme durch Psychologen, Pädagogen und Sozialarbeiter. Die Gründe sind fadenscheinig und letztlich moralisierender und ideologischer Natur.

Die Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik

hat für medizinische Altersuntersuchungen Qualitätsstandards entwickelt, die dem neuesten Stand der rechtsmedizinischen Forschung entsprechen, in der Praxis erprobt sind und bei Weitem nicht menschenunwürdig sind oder nichts Menschenunwürdiges haben, wie gerne von den linkspopulistischen Gegnern behauptet wird.

Wenn Jugendliche ihr Alter nicht durch gültige Dokumente belegen können, ist die Anwendung medizinischer Verfahren zur Altersbestimmung aus unserer Sicht absolut legitim und notwendig.

(Beifall der AfD)

Meine Damen und Herren, es ist gegenüber dem Steuerzahler nicht vermittelbar, warum auf dieses Verfahren verzichtet werden soll, wenn ein UMA etwa so viel kostet, wie zehn Hartz-IV-Empfänger an Grundsicherung erhalten, und ein Vielfaches von dem kostet, was ein deutscher Rentner nach 40 Berufsjahren und braver Einzahlung in die Rentenkasse bekommt.

(Beifall der AfD)

Die Landesregierung verschwendet Steuergeld aus ideologischen Gründen. Die unkritische Anerkennung aller Ansprüche steht in völligem Gegensatz zur sonst üblichen strengen Kontrollpraxis im Sozialbereich gegenüber dem deutschen Bürger. Deutsche müssen alles belegen, werden streng überprüft, Asylbewerber haben offensichtlich eine nicht nachvollziehbare Narrenfreiheit.

(Zuruf aus dem Hause)

Das ist so nicht weiter hinnehmbar. Deshalb fordern wir die unverzügliche medizinische Altersüberprüfung bei allen in Rheinland-Pfalz lebenden UMA.

Ich bitte Sie, unseren Antrag zu unterstützen.

Danke schön.

(Beifall der AfD)

Vielen Dank.

Gibt es Wortmeldungen zu diesem Antrag? – Herr Abgeordneter Kessel für die Fraktion der CDU.

Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ausländische Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern allein nach Deutschland kommen und ihre Familien verlassen haben, gehören zu den schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt. Viele sind traumatisiert und bedürfen psychologischer Betreuung. Sie haben nach dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen ein Recht darauf, dem Kindeswohl entsprechend

untergebracht, versorgt und betreut zu werden. Dies sicherzustellen, ist angesichts der kontinuierlichen Zunahme unbegleiteter nach Deutschland einreisender ausländischer Minderjähriger ein Anliegen von höchster Priorität.

(Beifall bei der CDU)

Vor einer Inobhutnahme der unbegleiteten Minderjährigen sind Jugendämter angehalten, eine Altersfeststellung vorzunehmen. Deren Vorgehensweise ist in § 42f SGB VIII geregelt. Darin heißt es, dass das Jugendamt im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme der ausländischen Person gemäß § 42a SGB VIII, deren Minderjährigkeit durch Einsichtnahme in deren Ausweispapiere festzustellen hat. Können die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge keine aussagekräftigen Dokumente vorweisen, sehen die Regelungen zum behördlichen Verfahren der Altersfeststellung vor, dass das Jugendamt verpflichtet ist, eine Alterseinschätzung durch eine qualifizierte Inaugenscheinnahme vorzunehmen. Diese würdigt den Gesamteindruck, der neben dem äußeren Erscheingungsbild insbesondere die Bewertung der im Gespräch gewonnenen Informationen zum Entwicklungsstand umfasst. Dabei geht es darum, sich in der Regel unter Beteiligung mehrerer Fachkräfte einen Gesamteindruck von dem jungen Menschen zu verschaffen.

Maßstab zur Festsetzung des Alters ist das Kindeswohl bzw. das Wohl der ausländischen Person, das heißt, die Festsetzung muss unter Achtung ihrer Menschenwürde und ihrer körperlichen Integrität erfolgen. So heißt es in der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Bundesausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In Zweifelsfällen kann das Jugendamt laut § 42f SGB VIII eine ärztliche Untersuchung auf Antrag des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings oder von Amts wegen veranlassen.

(Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU: So ist es!)