Protocol of the Session on November 18, 2016

Wir haben auf Bundesebene lange um diesen Verteilungsschlüssel gerungen. Es ist übrigens ein guter Verteilungsschlüssel, gerade für Rheinland-Pfalz und seine Kommunen. Es kommen 4 Milliarden Euro über die Kosten der Unterkunft und die Umsatzsteuer der Gemeinden, was einen größeren Anteil für Rheinland-Pfalz bedeutet. Es kommt sehr bewusst – so ist das auf Bundesebene festgelegt worden – 1 Milliarde Euro über die Umsatzsteuer der Länder. Auch an Letzterer werden die Kommunen beteiligt, und zwar unmittelbar ab 2018 mit 10 Millionen Euro.

Ja, natürlich, es gibt in solchen Gesprächen unterschiedliche Ausgangspunkte. Das ist zwischen Bund und Ländern nicht anders als zwischen Ländern und Kommunen. Die Frage ist: Gelingt es, am Ende einen guten Kompromiss zu finden? – Ich sage Ihnen, das ist ein guter Kompromiss, weil es ein sachgerechter Kompromiss ist.

Im Übrigen glaube ich, dass diese Sachgerechtigkeit auch auf der Ebene der Kommunen erreicht werden wird. Sie wissen, dass der Gesetzentwurf ausdrücklich vorsieht,

dass auch die Landkreise die Kommunen auf ihrem Gebiet an der Integrationspauschale beteiligen. Ich habe das Vertrauen in die kommunale Familie, dass sie das auch gut machen wird.

Ich darf an dieser Stelle noch einmal versichern: Das Land hat seine Kommunen fest im Blick, und das Land handelt auch entsprechend, nicht nur an dieser Stelle, sondern auch an vielen anderen.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit sind wir am Ende der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfes angekommen.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Ich hatte am Anfang schon ausgeführt, dass der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU abschließend im Rahmen der zweiten Beratung des Gesetzentwurfes behandelt wird.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Unsere Kinder müssen schwimmen lernen – Schwimmen können kann Leben retten Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/140 –

dazu:

Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/1531 –

Schwimmen in Rheinland-Pfalz gemeinsam fördern Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/1591 –

Unsere Kinder müssen schwimmen können Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der AfD – Drucksache 17/1581 –

Es ist eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Ich darf zunächst der Berichterstatterin Frau Heike Scharfenberger das Wort erteilen. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtages vom 23. Juni 2016 ist der Antrag an den Innenausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Bildung überwiesen worden. Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 4., 7. und 9. Sitzung

beraten. In seiner 7. Sitzung am 28. September 2016 hat der Innenausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt.

Da der federführende Innenausschuss die Ablehnung des Antrags empfohlen hat, fand eine Beratung im mitberatenden Ausschuss für Bildung gemäß der Vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages nicht statt.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird abgelehnt.

Danke schön.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank für die Berichterstattung. Es liegen mir bisher zwei Wortmeldungen vor, Frau Kazungu-Haß von der Fraktion der SPD und Herr Herber von der Fraktion der CDU. Frau Kazungu-Haß, Sie haben als Erstes das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Niemand in diesem Hohen Hause stellt infrage, dass jedes Kind schwimmen lernen sollte, sofern es grundsätzlich dazu in der Lage ist.

Schwimmen ist nicht nur eine Alltagsfähigkeit, es kann sogar eine lebensrettende Kompetenz sein. Als vierfache Mutter bin ich mir auch ganz persönlich dieser immensen Verantwortung bewusst.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie greifen dieses Thema immer wieder einmal auf, aber immer wieder mit den gleichen Lösungen. Ihnen geht es nämlich hauptsächlich um die Schwimmbäder in Rheinland-Pfalz. Sie fordern höhere Zuschüsse zu Sanierung und Instandhaltung und mehr Bäder, die das Schulschwimmen möglich machen sollen.

Dabei vermitteln Sie stetig das Gefühl, dass das Land die Kommunen alleine lassen und somit diese von uns allen bejahte wichtige Erziehungsaufgabe unmöglich machen würde.

Zwei Fakten zur Klarstellung: Erstens, die Landesregierung hat insbesondere in den Jahren 2007 bis 2009 im Rahmen des Schuldendiensthilfeprogramms die Sanierung von 40 Bädern mit einem Förderbetrag von 66 Millionen Euro unterstützt. Zweitens, die Landesregierung fördert mittlerweile ganz bewusst nur noch funktionale Sportbäder, die vor allem das Schulschwimmen und das Vereinsschwimmen möglich machen.

Gerade der zweite Punkt zeigt doch, dass die Landesregierung konsequent auf die elementare Förderung der Schwimmkompetenz abhebt.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will betonen, die Entscheidung, nicht funktionale so

genannte Spaßbäder zu bauen, wurde auf kommunaler Ebene und mit dem Fokus auf touristische Attraktivierung und Gewinnorientierung getroffen. Sie sind heute genau der Teil der Herausforderung, der wir uns hier alle stellen, den Kindern eine Lernumgebung zu geben, in der sie nämlich das Schwimmen lernen und eben nicht das Plantschen. Die Landesregierung greift hier nun ordnungspolitisch ein. Förderung wird nur noch für funktionale Bäder bzw. für den funktionalen Teil des Bades ausgeschüttet.

Abzurunden ist die Frage nach den technischen Voraussetzungen damit, dass gerade – Herr Baldauf – RheinlandPfalz laut dem aktuellen Bäderreport mit einer überdurchschnittlichen Dichte an Schwimmbädern aufwarten kann. Eines muss aber klar sein,

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Ich tauche, ich schwimme nicht so viel!)

all unsere Maßnahmen können nur erfolgreich sein, wenn Eltern die zentrale Rolle spielen. Selbst wenn wir Kinder bis zum Freischwimmer ausbilden, es braucht regelmäßige Übung, um ein sicherer Schwimmer zu sein, der es zur Not auch einmal bis an das Moselufer schafft, wenn er versehentlich vom Boot gefallen ist.

Laut der KIGGS-Studie des Robert Koch-Institutes können in Deutschland 85,5 % der Kinder und Jugendlichen zwischen fünf und 17 Jahren schwimmen. Sie erlernen es im Durchschnitt mit ca. sechs Jahren. Uns geht es aber um die, die es noch nicht können. Deswegen möchte ich vier Maßnahmen nennen, die wir zur Ergänzung der bisherigen Bemühungen fordern.

1. Wir fordern die Einrichtung runder Tische, an denen eben nicht top-down aus Mainz, sondern vor Ort mit dem politisch verantwortlichen Akteuren, Schwimmvereinen, Rettungsorganisationen sowie natürlich den Kitas und Schulen, Konzepte entwickelt werden. Es geht darum, Wasserzeiten besser zu koordinieren, Ferienaktivitäten der Jugendämter mit den Inhalten unserer Ganztagsschule abzustimmen oder zum Beispiel Wassergewöhnungskurse auch in Kitas anzuregen.

2. Wir wollen eine Ausweitung der Ferienschwimmkurse. Schon jetzt zahlt das Innenministerium 25.000 Euro jährlich für solche Maßnahmen. Die Neuregelung der Förderung der Ferienbetreuung macht Geld auch für kürzere Maßnahmen frei, die ebenfalls in diesen Bereich fließen können.

3. Wir möchten weitere Möglichkeiten nutzen, die bereits bestehenden Fortbildungsmöglichkeiten für Erzieherinnen und Erzieher besser bekannt zu machen.

4. Im laufenden Schuljahr sind bereits 77.000 Euro aus dem Ganztagsportal für die Kooperation mit Fachkräften für das Schwimmen abgerufen worden. Dieser Bereich soll natürlich weiter ausgebaut werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, es bedarf vor allem guter gemeinsamer Lösungen vor Ort, um erfolgreich weiter an der Schwimmfähigkeit der Kinder zu arbeiten.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dazu gehört auch die Stärkung des Ehrenamtes, die sich die Landesregierung durch Malu Dreyer schon lange zur Chefinnensache gemacht hat.

Mit einem Dank an alle, die sich diesem Thema und somit um einen wichtigen Teil der Erziehung unserer Kinder bemühen, schließe ich meine Ausführungen und bitte Sie um Zustimmung für unseren Alternativantrag.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dirk Herber von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das öffentliche Interesse der vergangenen Monate am Thema Schwimmfähigkeit unserer Kinder und Jugendlichen hat gezeigt, dass es hier etwas zu tun gibt. An den Alternativanträgen der AfD und der regierungstragenden Fraktionen sehen wir, dass wir es mit unserem Antrag doch geschafft haben, den Anstoß zu geben, ob und wie wir von diesem Hause aus Maßnahmen treffen können, um unsere Kinder wieder ein Stück sicherer und fitter für das weitere Leben zu machen.

(Beifall der CDU)

Über die Tatsache, dass es notwendig ist, etwas zu tun, wird es hier sicherlich großes Einvernehmen geben können. Der Weg dahin ist wie immer streitbar.