Wenn Menschen, die zu uns kommen und hier bleiben dürfen, weil sie ein Recht dazu haben, sich unserer Leitkultur anpassen, ist das in Ordnung. Dann haben wir kein Problem damit.
und zwar insbesondere deshalb nicht, weil die Mehrheit unserer Bevölkerung das schlichtweg nicht will.
Sie können das an den Umfragen erkennen. Sie können es an Abstimmungsergebnissen erkennen. Die Menschen im Lande möchten gerne, dass wir unsere Kultur und unsere Identität bewahren. Deshalb werden wir als AfD uns auch dafür einsetzen, vollkommen unabhängig davon, ob Sie das gut finden oder nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es fehlen einem schlicht und ergreifend die Worte.
Ich dachte, wir können einmal wirklich über das Thema reden, ohne dass am Ende wieder die Flüchtlinge schuld sind,
unsere kulturellen Werte flöten gehen und die Identität unserer deutschen Kultur weg ist. Ich weiß nicht, wir haben eben das Thema Kinderehen gehabt. Vielleicht hätten wir uns darauf konzentrieren können.
Alles, was Sie hier so sagen, ist einfach unmöglich. Ich kann nur sagen, Herr Hartloff, herzlichen Dank. Eigentlich brauche ich gar nichts mehr zu sagen. Es ist fast alles gesagt worden. Wir wollen aber doch den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Zwangsehen. Das ist doch unstreitig in unser aller Interesse. Dort wollen wir doch etwas tun.
Diese 138 oder circa 140 Kinder, die zu uns kommen, brauchen besondere Aufmerksamkeit. Das ist der Anspruch, den auch wir stellen.
Das heißt, wir sollten aber mit Sorgfalt und Gründlichkeit auf das Thema schauen. Das Wohl der betroffenen Kinder ist Ihnen vollkommen egal, glaube ich,
weil Sie gesagt haben, es geht Ihnen gar nicht um diese Kinder. Sie haben in Ihrem Satz wortwörtlich gesagt, es geht Ihnen gar nicht um die einigen hundert Kinderehen.
Das haben Sie gesagt. Es wird im Protokoll stehen. Sie können es nachlesen. Ja, das haben Sie gesagt. Es geht Ihnen um unsere deutsche Kultur.
Leitkultur sogar. Es geht uns darum, dass wir das Wohl der betroffenen Kinder in den Mittelpunkt stellen und nicht populistische Schnellschüsse.
Lassen Sie mich deshalb auch einmal einen Blick auf die aktuelle Situation im Umgang mit diesen verheirateten Minderjährigen werfen. Unsere Jugendämter – das können Sie gar nicht bestreiten – kümmern sich von Anfang an um diese Jugendlichen. Wie alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden auch diese im System der Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen und betreut. Den minderjährigen Ehegatten steht Beratung und Unterstützung zu.
Es sind so viele Kommunen in Rheinland-Pfalz, die eine facettenreiche Angebotsstruktur und psychosoziale Betreuung vorhalten und den Jugendlichen Hilfe anbieten.
Neben dem allgemeinen sozialen Dienst gibt es im Land ganz viele Jugendämter, die maßgeschneiderte Beratung und Unterstützungsangebote haben. Es gibt so viele. Wegen der Zeit zähle ich sie nicht auf, aber ich habe eine ganze Liste davon. Ich kann sie Ihnen, wenn ich noch Zeit habe, hinterher vorlesen.
Wir haben für die minderjährigen Kinder Netz- und Hilfsangebote. Wenn Sie die Flüchtlingssituation isoliert betrachten, besteht also kein Anlass, ohne eine nähere Prüfung der Situation bei Bedarf zu prüfen, was noch gebraucht wird.
Die gesetzliche Ausgangsgrundlage ist doch heute schon ganz eindeutig. Das haben Sie offensichtlich nicht geprüft.
(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Glauben Sie das selbst, was Sie da erzählen?)
Die Jugendämter müssen nämlich verheiratete minderjährige Flüchtlinge in Obhut nehmen. Das ist sicherlich keine leichte Entscheidung. Es ist eine schwierige Entscheidung, ob die Minderjährigen bei ihrem Ehemann belassen werden oder ob man beide trennt.
Hier treffen die Jugendämter ihre Entscheidung auf jeden Einzelfall abgestimmt. Sie können nicht mit der großen Gießkanne kommen und sagen, wir machen das einmal
ratzfatz, alles, was hier ankommt, wird getrennt. Das liegt nicht im Wert unserer Kultur, die wir eigentlich in Deutschland pflegen.
Dort kommt es nämlich auf den Willen der einzelnen Personen und auf das Alter an. Wenn der Wille eines Menschen für Sie nicht mehr zählt, ist es schon sehr schlimm.
Unterstützt werden die Jugendämter durch die Landesjugendämter. Sie werden in Obhut genommen. Es wird sehr viel getan, auch mit Heimplätzen.
Wir sind uns sicherlich alle darin einig, dass wir den minderjährigen Verheirateten – wo nötig – den bestmöglichen Schutz zukommen lassen wollen und auch müssen. Neben der Betrachtung des bestehenden Netzwerkes stellt sich die Frage, inwieweit überhaupt über die derzeitigen rechtlichen Grundlagen Handlungsbedarf besteht.
Ich begrüße, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet hat, in der Expertinnen und Experten genau diese Problematik konkret beleuchten werden. Die Ergebnisse sollte man erst einmal abwarten. Dann können wir wirklich abschätzen, inwieweit ein Nachsteuern sinnvoll ist, und entsprechend reagieren. Sonst laufen wir Gefahr, dass wir ohne Klärung eines konkreten Handlungsbedarfs und einer Analyse mit vorschnellem Handeln unbedachte Konsequenzen herbeiführen wollen.
Vergessen wir nicht, es soll uns maßgeblich um das Wohl der betroffenen Kinder und Jugendlichen gehen, und nicht um die schnelle Schlagzeile.
Verehrte Frau Kollegin Willius-Senzer, es lohnt sich nicht, auf die ganzen Anwürfe einzugehen, die Sie hier formuliert haben.