Es kommt deshalb zu spät, weil schon jetzt viele der Windkraftwerke so nahe an Ansiedlungen stehen, dass sie Ortsund Landschaftsbilder dauerhaft verschandeln und die Gesundheit der Anwohner in noch nicht abschätzbarer Weise schädigen.
Es ist aber auch kurzsichtig, weil die Windkrafttechnik ständig und statistisch erwiesen fortschreitet. Inzwischen sind bei Neubauten 200 m hohe Windkraftanlagen die Regel. Der US-Hersteller Clipper arbeitet bereits an einem noch höheren Kraftwerk, das dann 10 MW Leistung erbringen soll.
Dieser Fortschritt braucht dann aber auch eine dynamische Regelung, die Schritt hält mit dem größten Wachstum der Windkraftwerke. Die 10 H-Regelung ist im Gegensatz zu den Vorschlägen der Ampelkoalition eine solche dynamische Anpassung an die Realitäten. Sie koppelt den Abstand zur Wohnbebauung flexibel an die Höhe der Kraftwerke.
Im CSU-regierten Bayern – hier hat die CSU einmal nicht von der AfD abgeschrieben – macht man seit 2014 sehr gute Erfahrungen mit der 10 H-Regelung.
Mit der Festsetzung im Landesentwicklungsprogramm, verehrter Herr Becht – auch FDP –, wäre ausnahmsweise einmal ein Wahlversprechen der FDP noch umsetzbar.
Meine Damen und Herren, selbst Windkraftlobbyisten wie Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie, glauben mittlerweile, dass dank der immer leistungsstärkeren Technik Halbierungen der Anlagenzahlen
Nehmen wir doch einmal die Windkraftlobby beim Wort. Wenn also eine Halbierung der Zahl der Windkraftwerke möglich ist, dann sollte doch die Umsetzung der 10 HRegelung kein ernsthaftes Problem mehr darstellen, das zum Wohle der betroffenen Bürger und zum Erhalt unserer schon jetzt stark verschandelten Landschaft.
Wir haben in Deutschland bereits jetzt eine Nennleistung von 98 GW an erneuerbaren Energien. Diese würden theoretisch ausreichen, um auch Spitzenlasten beim Stromverbrauch bewältigen zu können. Die Realität sieht allerdings anders aus; denn entweder weht der Wind nicht ausreichend, oder die Sonne scheint eben zu dürftig.
Meine Damen und Herren, dann nützen auch kein weiterer Zubau und auch keine weitere Erhöhung der Nennleistung. Wenn wir wirtschaftliche und effiziente Stromspeichertechnologien hätten, wäre das etwas anderes. Haben wir aber nicht.
großes Gebäude, vollgestopft mit Batterien. Diese Batterien können aber gerade einmal 10 MWh Strom speichern, so viel, wie drei Windräder in einer Stunde produzieren. Dann sind die Batterien voll.
Bereits im Jahre 2014 – um auf Kosten zu kommen – kosteten allein die Windkraftwerke in Rheinland-Pfalz die deutschen Stromverbraucher über das EEG 260 Millionen Euro. Der Betrag dürfte weiter steigen; denn 2014 lag die EEG-Umlage bei 6,2 Cent und wird nach Berechnungen des Instituts für Regenerative Energiewirtschaft auf 7,1 Cent ansteigen.
Hinzu kommen die Kosten für Notmaßnahmen, mit denen man kurzfristig einen Ausgleich zwischen Stromproduktion und Stromverbrauch schafft. Die Kosten für solche Maßnahmen beliefen sich letztes Jahr auf rund 1 Milliarde Euro, werden aber wohl nach Schätzungen der Bundesnetzagentur auf 4 bis 5 Milliarden steigen. Letztlich fließen auch diese Kosten in den Strompreis.
Wie unsozial das gerade gegenüber den unteren Einkommensgruppen und gegenüber den Rentnern ist, scheint auch die Sozialdemokraten nicht weiter zu interessieren.
Fazit, meine Damen und Herren: Wir brauchen die 10 HRegelung aus gesundheitlichen Gründen, zur Sicherung des Naturschutzes und zur Entlastung der Stromverbraucher. Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Junge, reden Sie doch nicht so süffisant drumherum. Reden Sie doch Klartext, was Sie wollen. Ich habe in Ihrem Programm nachgelesen. Sie wollen eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke. Sie wollen das EEG-Gesetz abschaffen.
Das ist Klartext. Sie schreiben das verblümt in ihrem Antrag. Das sind Ihre Ziele bei der Energiepolitik für Deutschland und für Rheinland-Pfalz, und das wäre ehrlich gewesen, und nicht das süffisante Herumreden, wie Sie es die ganze Zeit hier machen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
ist es in den vergangenen Jahren eben nicht so gekommen, wie Sie es gerne hätten, sondern die regenerativen Energien wurden deutlich und erfolgreich in RheinlandPfalz ausgebaut. Ein Grund dafür war, dass wir mit dem Landesentwicklungsprogramm, kurz LEP, die Rahmenbedingungen dafür geschaffen haben und die Kommunen stark auf regionale Energieversorgung gesetzt und da einiges vorangebracht haben.
Die Windenergie war und ist hierbei eine der tragenden Säulen. Mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms setzt die Landesregierung nun Beschlüsse der Koalitionsverhandlungen um. Ich will sie Ihnen noch einmal erläutern, weil Sie mit Ihrem Antrag relativ kurz gesprungen sind.
Demnach wird in den Kernzonen der Naturparke die Windenergienutzung zukünftig ausgeschlossen sein, ebenso im gesamten Naturpark Pfälzerwald, in bestimmten Natura 2000-Gebieten, in Wasserschutzzonen der Zone I, in den Rahmenbereichen der Welterbegebiete Oberes Mittelrheintal und Obergermanisch-Raetischer Limes, in landesweit bedeutsamen Kulturlandschaften der Bewertungstufe I und II und gegebenenfalls auch III, in Gebieten mit zusammenhängendem alten Laubholzbestand.
Auch die Abstandsflächen – darauf sind Sie mit Ihrem Antrag eingegangen – werden geändert. Künftig dürfen neue Windkraftanlagen nur noch in einem Abstand von mindestens 1.000 m, ab einer Anlagenhöhe von 200 m erst ab 1.100 m Entfernung zur Wohnbebauung aufgestellt werden.
Werden bestehende Windkraftanlagen erneuert – das war uns auch besonders wichtig, Stichwort Repowering –, dürfen jedoch die Abstände um 10 % unterschritten werden, wenn die Anzahl – dort ist die Kopplung zu sehen – der Anlagen um mindestens 25 % reduziert und die Anlagenleistung der abgebauten Anlagen verdoppelt wird.
Verbindliches Ziel wird auch in Zukunft sein, mindestens drei Windräder im räumlichen Verbund aufzustellen. Beim Repowering bestehender Windräder sieht die Vorgabe mindestens zwei Anlagen vor.
Die neue Verordnung trägt, wie der Koalitionsvertrag in Gänze auch, die Handschrift von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und stellt einen klugen Kompromiss zwischen dem Vertrauensschutz für Investitionen, den kommunalen Interessen, Naturschutz und auch den Bedenken mancher Bürger, dass die Windkraftanlagen zu nahe an Wohnorten stehen, dar.
Aber wir beraten jetzt gerade den von Ihnen eingebrachten Antrag, der dem Parlament vorgelegt wurde, aber im Grunde nicht einmal das Papier wert ist, auf dem er steht. Würden wir das umsetzen, was Sie dem Parlament gerade zumuten, dann hätten wir keine Landesentwicklungsplanung, sondern wir hätten eine Landesentwicklungsverhinderungsplanung nach Ihrem Rezept.
Das macht deutlich, dass der Antragsteller von einer zeitgemäßen Energiepolitik und insbesondere von der Kommunalpolitik so weit weg ist wie der Mond, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Deshalb wird die Koalition selbstverständlich diesen Antrag ablehnen. Mit diesem neuen Landesentwicklungsprogramm setzen wir die Energiewende unter anderen Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz fort. Sie wird aber – war und ist – auch ein Erfolgsmodell in Rheinland-Pfalz bleiben.