Protocol of the Session on October 6, 2016

Bei uns nicht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Um es vorweg zu sagen: Die CDU in RheinlandPfalz steht für die Energiewende in Deutschland. Diese muss allerdings mit Maß und Ziel und volkswirtschaftlich

vertretbar in allen Energiesektoren – Strom, Wärme und Mobilität – umgesetzt werden.

(Beifall bei der CDU)

Die AfD-Fraktion will mit ihrem Antrag heute eine Tür aufstoßen, die die rot-grüne Landesregierung durch Nichtstun quasi verbunkert hat. Dieses Nichtstun von Rot-Grün hat, wie wir alle wissen, zu einem Wildwuchs beim Ausbau der Windenergieanlagen geführt und belastet heute alle Bürgerinnen und Bürger unter anderem durch hohe Umlagen beim Strompreis.

(Beifall bei CDU und AfD)

Die 10 H-Regelung ist juristisch höchst problematisch. Eine solche Regelung im Landesentwicklungsprogramm IV wäre juristisch angreifbar. Rheinland-Pfalz hätte dafür, wie Bayern, bis zum 31. Dezember 2015 von der sogenannten Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen Gebrauch machen müssen, vgl. § 249 Abs. 3 Baugesetzbuch. Bayern hat vor Jahren intensiv geprüft, wie die Abstandsflächen zu Windenergieanlagen vergrößert werden können. Die einzig rechtssichere Lösung war damals die Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch, die 2014 entsprechend dem Koalitionsvertrag der Großen Koalition umgesetzt wurde.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Laut dem Ende 2014 vom Landtag beschlossenen Gesetz müssen in Bayern geplante Windkraftanlagen mindestens zehnmal so weit von den nächsten Wohnhäusern entfernt sein, wie das Windrad hoch ist. Die Opposition ist gegen diese Regelung in Bayern vorgegangen und klagte vor dem Verwaltungsgerichtshof, allerdings ohne Erfolg. Die Begründung lohnt es sich nachzulesen. Es heißt zum Beispiel, der Gesetzgeber in Bayern verfolge mit der 10 H-Regelung das legitime Ziel, die Akzeptanz der Windkraft zu erhöhen.

Gegen dieses Urteil agitierten und gifteten die Profiteure der Windkraft. Da kommt schon die Frage auf: Was ist ein normales Maß für die Ideologen und Lobbyisten? – Dass die Betroffenen und erkrankten Bürger gefälligst den Mund zu halten haben, dass die Bürger mit ihrer Gesundheit für rot-grüne Ideologien zu bezahlen haben,

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ein Blödsinn!)

gespeist aus Alarmismus zu Atomangst und den Weltuntergang durch Klimawandel? Was ist ein normales Maß an Bürgerschutz für die Lobbyisten?

(Beifall der CDU und bei der AfD)

Dass der Schutz nur so weit geht, wie es die Profite nicht schmälert? Jeder Meter mehr Abstand zwischen den Windkraftwerken und der Wohnbebauung bedeutet weniger Windräder und damit geringere Profite aus dem EEG, dem Selbstbedienungsgesetz für die Windkraftbetreiber.

(Beifall der CDU und bei der AfD)

Welche Möglichkeiten bestehen in Rheinland-Pfalz noch?

Eine Möglichkeit wäre, jetzt noch das Baugesetzbuch auf Bundesebene zu ändern und die Frist 31. Dezember 2015 wieder zu öffnen. Eine erfolgreiche Bundesratsinitiative ist allerdings höchst unwahrscheinlich.

Wir haben uns als CDU bereits in der vergangenen Legislaturperiode für die 10 H-Regelung eingesetzt; denn warum sollen die Menschen in Rheinland-Pfalz mehr unter der Energiewende leiden müssen als die Bayern? Sind sie weniger wert?

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Die Forderung von 1.100 m bei Windenergieanlagen von über 200 m Gesamthöhe ist künftig zu kontrollieren. Die Windkraftindustrie ist so flexibel, dann knapp unter 200 m zu bleiben. Bei einer Größe der Anlagen spielen nämlich 100 m Abstand weniger oder mehr so gut wie keine große Rolle.

Von viel größerer Bedeutung bei einer Abstandsregelung ist, ob die Windräder im Flachland stehen oder in den Mittelgebirgslagen, vorwiegend im Wald, wo die Fundamente bereits 100 m bis 200 m über den Ortslagen liegen. Dort werden die Wohngebiete von den Windrädern um ca. 350 m überragt.

Fest steht, die 10 H-Regelung wäre für Rheinland-Pfalz sehr wünschenswert gewesen, aber resultierend aus dem fehlenden politischen Willen der alten Landesregierung, hier tätig zu werden, ist der Zug abgefahren.

(Beifall bei der CDU – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Die CDU spricht also pro AfD-Antrag! Nur für das Protokoll!)

Da sieht man, wozu auch ein Unterlassen von politischem Handeln führen kann.

Unabhängig von den Abstandsregelungen gibt es beim Ausbau der Windenergie fünf weitere wichtige Punkte, die der Antrag der AfD-Fraktion nur am Rande aufgreift.

1. Die Kommunen können nach wie vor selbst entscheiden, ob und wie viele Windräder sie in ihren Bereichen aufstellen. Gegen diese unkoordinierte Vorgehensweise wehren wir uns.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Wir fordern eine weitergehende planerische Steuerung.

(Beifall bei der CDU)

Es müssen auch windreiche Standorte ausgewählt werden. Zugleich müssen diese Standorte mit dem Ausbau der Verteilernetze kombiniert werden.

2. Die Speichertechnologie. Auch neue und wirtschaftliche Speichermöglichkeiten hat die Landesregierung bisher sträflich vernachlässigt. Sie muss sich dafür einsetzen, dass die Erforschung neuer Speichertechnologien deutlich intensiviert wird.

3. Zudem gibt es die immer noch bestehende Fehlanreiz

regulierung durch das novellierte EEG. Nach dem Motto „Nach mir die Sintflut“ wird kräftig Windenergie zugebaut, ohne sich um die Versorgungssicherheit durch andere Kraftwerke mit zu kümmern, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint.

4. Der Ausbau wird vielmehr geprägt von der allgemeinen Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch. Dort, wo es keine Flächennutzungspläne mit ausgewiesenen Zonen gibt, herrscht die privilegierte Einzelfallentscheidung, die zur Verspargelung unserer Landschaft führt.

(Beifall der CDU und der AfD)

5. Die Ignoranz der Regierung gegenüber den durchaus belastbaren Studien zur Gesundheitsgefährdung durch Infraschall ist fürchterlich.

(Zuruf von der SPD: Das glauben Sie doch selbst nicht! – Weitere Zurufe von der SPD)

Ja. Haben Sie die gelesen? – Nein.

Ein Tropfen auf den heißen Stein sind die aktuellen Maßnahmen der Landesregierung.

(Abg. Jens Guth, SPD: Sagen Sie es mal ihren Kommunen, die die Windräder gestellt haben! Sagen Sie es den Kommunen!)

Meine Damen und Herren, die CDU wird die Umsetzung des LEP IV bis April nächsten Jahres kritisch begleiten und auf die Übergangsregelungen und möglichen Hintertürchen der Ampelkoalition achten.

Wir nehmen in der CDU-Fraktion die Sorgen der Menschen, den Landschaftsschutz, den Natur- und Tierschutz und erst recht den Menschenschutz ernst.

(Beifall bei der CDU)

Zum Schluss noch einen Satz an die FDP. Lesen Sie Punkt 12 in ihrem Wahlprogramm: „Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger müssen die Abstandsgrenzen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung nach dem Grundsatz „Höhe des Windrades mal 10“ (10 H) erweitert werden. Dieser Grundsatz ist gesetzlich verbindlich zu regeln.“ Was hat die FDP in dieser Frage getan?

(Glocke der Präsidentin)

(Beifall der CDU und bei der AfD – Zurufe von der SPD)

Zu einer Kurzintervention hat Herr Dr. Bollinger das Wort.

(Zurufe von der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Dr. Bollinger hat das