Protocol of the Session on September 16, 2016

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sehr geistreich! – Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Wes Geistes Kind!)

Lassen Sie mich etwas zu der richtigen Begrifflichkeit der Ortsabwesenheit sagen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Ortsabwesenheit ist eine Regelung des deutschen Sozialgesetzbuchs. Sie gilt nach dem SGB II für solche Menschen, die dauerhaft Sozialleistung beziehen. Sie gilt für alle Menschen, die diese Leistung hier beziehen, egal ob sie die deutsche Staatsbürgerschaft, die ausländische Staatsbürgerschaft oder einen Aufenthaltsstatus

nach dem Flüchtlingsrecht haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dazu gehört eben auch das Recht, auf Antrag Urlaub zu machen. Ein arbeitsloser Deutscher hat das Recht, Urlaub zu machen, ein arbeitsloser Ausländer hat das Recht, Urlaub zu machen, und eben auch ein arbeitsloser anerkannter Flüchtling hat das Recht, Urlaub zu machen mit der Einschränkung, dass er das bei der Behörde beantragen muss. Wer dieses Recht infrage stellt, der stellt im Kern den Gleichbehandlungsgrundsatz unseres Grundgesetzes und die Genfer Flüchtlingskonvention infrage,

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Und die Menschenwürde nicht zu vergessen!)

die nämlich eindeutig sagt, anerkannte Flüchtlinge dürfen in den Ländern, die die Genfer Flüchtlingskonvention unterschrieben haben, nicht als Ausländer zweiter Klasse behandelt werden.

(Zuruf von der SPD: So ist es!)

Meine Damen und Herren von der CDU, überlegen Sie sich einmal ganz genau, ob Ihre Argumentation noch auf den Füßen des Grundgesetzes und des Völkerrechts steht. Überlegen Sie sich das einmal ganz genau.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Zurufe von SPD und AfD – Abg. Astrid Schmitt, SPD: Das ist wahr!)

Auch unter diesen aktenkundigen Anträgen bei der Agentur für Arbeit, bei den Jobcentern wird es einzelne Fälle geben, in denen Menschen tatsächlich zurück in das Krisenund Fluchtgebiet gehen. Warum tun sie das? Doch mit Sicherheit nicht, um in der Cocktailbar von Alepppo Batida de Coco zu trinken, sondern möglicherweise, weil ein Familienmitglied im Sterben liegt, sie vielleicht Dokumente brauchen, es vielleicht private Dinge zu klären gibt. Dann werden sowohl die Ausreise als auch die Wiedereinreise dokumentiert. Sollten Fälle von Missbrauch des Asylrechts vorliegen, so ist es heute schon – das hat die Ministerin gestern ausgeführt – im Asylbewerberleistungsgesetz ganz klar ausgeführt, dass das geprüft wird und im Extremfall zur Entziehung des Aufenthaltsstatus führen kann.

Deshalb kann ich nur sagen, hören Sie auf mit diesen Debatten auf Stammtischniveau à la „Florida-Rolf“ und anderer. Ich glaube, die Herausforderung der Integration ist viel zu groß. Die CDU sollte aus ihren Wahlniederlagen in Rheinland-Pfalz, in Baden-Württemberg und in Mecklenburg-Vorpommern gelernt haben, dass sie, wenn sie bei diesen Debatten mitmacht, nur dem Original, nämlich den Rechtspopulisten von der AfD, nutzt.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Heiterkeit bei der AfD – Zurufe von der CDU – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Da seid ihr gar nicht hineingekommen! – Abg. Joachim Paul, AfD: Ein Glück, dass euch noch ein paar Studenten wählen!)

Der Kollege Frisch von der AfD-Fraktion hat sich gemeldet. Sie haben noch eine Minuten 20 Sekunden Redezeit.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einmal ein bisschen die Emotionen herunterfahren. Deshalb werde ich mich jetzt nicht zu den Köblerschen Assoziationsketten äußern.

(Heiterkeit und Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben darauf hingewiesen, dass es um völlig verschiedene Situationen geht. Die SGB-II-Regelung ist für einen völlig anderen Sachverhalt vorgesehen. Unsere Sorge ist es, dass hier ein Missbrauch mit dem Asylrecht betrieben wird, indem Menschen, die gerade nicht aus solchen tatsächlichen Kriegsgebieten kommen, in die kein vernünftiger Mensch zurückkehren wird, die Möglichkeiten dieses gesetzlichen Vorhabens nutzen, um dann in ihre Heimat zu fahren und sich dort möglicherweise vollkommen normal aufzuhalten. Weil wir das nicht wissen – das ist ja der Punkt –, können wir überhaupt keine Aussage dazu treffen.

(Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unser Anliegen war es, zunächst einmal für Transparenz zu sorgen und zu fragen, ob es solche Fälle gibt, und wenn ja, wie sie konkret aussehen.

Wir können es den Bürgern in der Tat nicht vermitteln, wenn es Fälle gäbe – das lässt sich nicht ausschließen –, in denen diese Menschen einfach in ihre Heimat zurückkehren, um dort einige Wochen zu verbringen und anschließend hier wieder ihren Asylantrag aufleben zu lassen oder hier als angeblich Schutzsuchende in unserem Land in die Sozialsysteme einzuwandern.

(Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Darum ging es, und um nichts anderes. Deshalb finde ich viele dieser Vorwürfe völlig aus der Luft gegriffen und absurd.

Danke schön.

(Beifall der AfD)

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Kessel. Sie haben noch 50 Sekunden Redezeit.

Frau Präsidentin, vielen Dank für die Möglichkeit, noch einmal zu sprechen.

Herr Köbler, ich habe in keinem Fall irgend jemandem den

Urlaub streitig gemacht. Darum ging es nicht. Es ging darum, ob Menschen in das Land, aus dem sie geflohen sind, weil sie verfolgt worden sind, zurückkehren. Es wäre dann neu zu bewerten, inwieweit diese Verfolgung dort tatsächlich stattgefunden hat. Darum ging es. Es ging nicht darum, irgendjemandem den Urlaub abzusprechen. Das haben Sie völlig falsch aufgefasst oder zumindest hier falsch wiedergegeben.

(Beifall bei der CDU – Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Unterschiedliche Wahrnehmung!)

Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Spiegel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aussprache dieser Mündlichen Anfrage zeigt mir vor allem eines: Das ist, dass einige, die hier Debattenbeiträge geleistet haben, meinen Antworten vorhin nicht aufmerksam zugehört haben. Ich möchte daher noch einmal wiederholen, was ich zuvor bei der Antwort auf Ihre Mündliche Anfrage ausgeführt habe, weil dieser Punkt an dieser Stelle anscheinend nicht richtig einsortiert wurde.

Meine Damen und Herren, der nur kurzzeitige Aufenthalt in dem Land, das der Flüchtling aus Furcht vor Verfolgung verlassen hat, führt nach § 72 Asylgesetz, der hier den Wortlaut der Genfer Flüchtlingskonvention wiedergibt, nicht zum Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft. Hintergrund ist – das wurde vorhin in einigen Debattenbeiträgen angesprochen –, dass es im Einzelfall durchaus notwendig sein kann, dass ein Flüchtling auch kurzfristig in sein Herkunftsland zurückreist, etwa im Falle schwerer Erkrankung oder von Todesfällen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin nicht erst seit wenigen Wochen oder Monaten im Bereich der Flüchtlingspolitik aktiv, ich bin seit vielen Jahren in diesem Bereich aktiv, und mir ist bundesweit ein Fall bekannt, in dem vor einigen Jahren ein junger Familienvater aus Syrien nach Syrien zurückgereist ist, weil er Kenntnis davon hatte, dass sein Kind im Sterben liegt. Es war sein Wunsch und Wille, dieses Kind noch einmal in den Arm zu nehmen. Er ist nicht aus Syrien zurückgekehrt, er ist dann ebenfalls im Krieg in Syrien ums Leben gekommen. Das ist ein Fall, ein Einzelfall bundesweit, wie er mir bekannt ist.

Es kann allerdings aufgrund einer solchen Reise – das hatte ich bereits zuvor ausgeführt – auch Anlass zur Prüfung bestehen, ob die Flüchtlingseigenschaft nach § 73 Asylgesetz oder der subsidiäre Schutzstatus nach § 73b Asylgesetz widerrufen werden muss. Das prüft nicht die Landesregierung, das prüft nicht das Integrationsministerium, das prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in eigener Zuständigkeit. Wie bereits ausgeführt, liegen hier keine statistischen Zahlen vor. Von daher können wir an dieser Stelle keine Zahlen nennen, meine Damen und Herren.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Ich rufe jetzt die Aussprache über die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Steven Wink (FDP), Gründungsallianz in Rheinland-Pfalz – Nummer 4 der Drucksache 17/940 – betreffend, auf.

Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Wink.

Sehr verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich Bezug auf die Gründungsallianz nehme, erlauben Sie mir ein paar wichtige Worte. Neue Unternehmen mit neuen Ideen entwickeln und stärken den Wettbewerb um die besten Geschäftsmodelle, die besten Produkte und die besten Dienstleistungen. Gründer stärken so auch die Innovationskraft etablierter Unternehmen. Innovation sorgt für Dynamik in der gesamten Wirtschaft von der Produktion bis zur Dienstleistung. Diese eröffnet Chancen für die Menschen von der Verwirklichung der eigenen Ziele bis hin zu zukunftssicheren Arbeitsplätzen für andere.

Nicht nur in Berlin wachen jeden Morgen Menschen auf und nehmen ihr Glück in die eigene Hand, starten ihr eigenes Business und erleichtern mit ihren Produkten und ihrem Erfindergeist unser Leben. So entstehen täglich moderne Arbeitsplätze; denn der Gründer von heute ist der Arbeitgeber von morgen.

Lassen Sie uns die Gründerkultur noch mehr mit Rheinland-Pfalz verbinden; denn auch hier leben viele Menschen, die gründen oder sich gerne selbstständig machen würden. Die Welt wird schneller, und wir ziehen mit. Daher möchten wir Gründer weiter fördern und ihnen dort zur Seite stehen, wo sie uns brauchen, und ihnen die Freiheit ermöglichen, die sie zum Gründen benötigen.

(Beifall der FDP, bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der erste Schritt dazu ist zu prüfen, inwieweit Gründungen von Bürokratie entlastet werden und behördliche Anforderungen vereinfacht werden können. Ebenso wollen wir rechtliche und steuerliche Regelungen gründungsfreundlicher gestalten. Wir wollen junge und innovative Unternehmen weiterhin mit geeigneten Förderprogrammen und -instrumenten unterstützen und diese Fördermöglichkeiten verstärkt in die Öffentlichkeit und an die Gründungswilligen herantragen.

Ohnehin möchten wir das Thema Gründen in die Wahrnehmung der Menschen rücken. So wollen wir die unternehmerische Selbstständigkeit oder aber auch die MINT-Fächer stärker in die schulische Bildung und in die Lehrpläne der Hochschulen integrieren.

Der Wissenstransfer zwischen Gründern, Hochschulen, etablierten Unternehmen, Kammern und Banken soll weiter forciert werden. Die von Ihnen, Herr Minister Dr. Wis

sing, ins Leben gerufene Gründungsallianz ist hier ein sehr, sehr wichtiger Baustein.

(Beifall bei FDP, SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie vereint nicht nicht nur Fachwissen, Beratungsdienstleistungen, Förderprogramme und Wissen aus der Praxis, nein, sie vereint auch Partner der Gründerbranche, und das, ohne Doppelstrukturen zu schaffen, sondern durch eine reine Vernetzung in der Thematik. Dies zeigt, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden und in RheinlandPfalz ein gründungsfreundliches politisches Klima herrscht, gerade auch, weil wir uns mit den relevanten Themen befassen.

Gründer schaffen Zukunft, und wir stehen an ihrer Seite. Dies zeigt auch der Antrag auf der heutigen Tagesordnung.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD: Sehr gut!)

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Dr. Alt.