Sehr geehrter Herr Dr. Martin, sehr geehrte Mitglieder der CDU-Fraktion, ich komme zum Punkt meiner Rede.
Wir reden nicht über die Landesregierung und deren Beförderungspraxis, sondern über das Umweltministerium.
Ich wundere mich, dass gerade derjenige, der dieses Thema in den letzten zwei Monaten intensiv versucht hat zu bearbeiten, heute nicht am Rednerpult stand, nämlich die Speerspitze der CDU in Rheinland-Pfalz, Generalsekretär Gerd Schreiner.
Im Plenum im September war die Überschrift etwas anders formuliert. Dort war von Günstlingswirtschaft die Rede, zu der Herr Schreiner gesprochen hat. Daraufhin wurde eine Sondersitzung des Umweltausschusses für den 6. Oktober beantragt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin froh, dass der zuständige Staatssekretär, Dr. Thomas Griese, den Ausschussmitgliedern in dieser Sondersitzung sehr ausführlich über die vergangenen zehn Jahre und das Jahr 2011 hinaus berichtet hat. Ich wundere mich außerdem, dass auch von der AfD heute nicht das Ausschussmitglied gesprochen hat, sondern jemand, der nicht in dieser Ausschusssitzung dabei war.
(Abg. Martin Haller, SPD: Das ist peinlich! – Abg. Christian Baldauf, CDU: Zum Thema! – Zurufe von der AfD)
Wenn ich Pressemeldungen über eine im Raum stehende Zahl lese, dann sage ich als Ausschussvorsitzender und Teilnehmer an dieser Sitzung, Herr Staatssekretär Dr. Thomas Griese hat in dieser Sondersitzung auf Nachfrage des Kollegen Schreiner erklärt, wie viel Personal jährlich im Umweltministerium zur Beförderung anstand.
Wer ein bisschen rechnen kann und den Zeitraum von zehn Jahren zusammenfasst, kommt auf die seit Montag im Raum stehende Zahl von 160 Beförderungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben im September und Oktober darüber diskutiert. Heute, im November, erfolgt die Aktuelle Debatte zu dem Thema. Zudem hat die CDU-Fraktion eine Große Anfrage an die Landesregierung gestellt. Ich bin fest davon überzeugt, dass es
die Wahlkampfstrategie der CDU ist, in der letzten Plenarwoche dieser Legislaturperiode im Januar die Antwort auf die Große Anfrage zur Beförderungspraxis der Landesregierung zu diskutieren. Vielleicht übernimmt Herr Schreiner dann wieder die fachpolitische Rede.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Ihnen vonseiten der FDP-Fraktion sagen, dass wir sehr viel Wert auf Rechtsstaatlichkeit legen.
Für uns ist maßgeblich, dass der Staatssekretär dieses Urteil zur Kenntnis nimmt, ernst nimmt und umsetzt. Das ist auch die Forderung der FDP-Fraktion. Es ist vonseiten des Ministeriums und des Staatssekretärs mehrmals in der Öffentlichkeit sowie im Ausschuss gesagt worden, dass diese Beförderungspraxis ab sofort abgestellt wird und die Punkte, die im Urteil von Koblenz angemahnt werden, ab sofort umgesetzt werden. Ich glaube, vonseiten des Ministeriums werden wir noch von der Ministerin hören, wie viele Jahre diese Praxis angewendet wurde bzw. wie diese entstanden ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich sagen, dass mit dem Versuch, durch die Überschrift zu suggerieren, dass die Landesregierung mit der Beförderungspraxis grobe Verstöße begangen hat, eine falsche Themensetzung vorgenommen wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Da mein Kollege Andreas Hartenfels, der zuständiges Mitglied im Umweltausschuss ist, heute erkrankt ist, übernehme ich diese Rede als seine Stellvertreterin.
Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom September die Beförderungspraxis im Umweltministerium sehr heftig kritisiert.
Die formalen Rahmenbedingungen bei Beförderungen wurden nicht eingehalten. Das Umweltministerium hat dar
aufhin umgehend die Beförderungspraxis geändert – wie bereits im Plenum im September berichtet –, und zwar noch bevor sie öffentlich geworden ist.
Das Ministerium hat – wie gesagt – umgehend die Kritik des Oberverwaltungsgerichts umgesetzt. Seit dem 8. September – das war, bevor wir im Plenum darüber gesprochen haben, welches eine Woche später, am 16. und 17. September stattfand – gelten folgende Regeln im Umweltministerium: Dienststellen- bzw. ressortspezifische Wartezeiten werden in einem formalisierten Verfahren festgelegt, alle Beförderungsstellen werden intern ausgeschrieben, und für alle Bewerberinnen und Bewerber müssen formale Beurteilungen erstellt werden.
Es wurde auch insofern gehandelt, als dass das Parlament in verschiedenen Ausschüssen öffentlich diskutiert und das Umweltministerium den Abgeordneten Rede und Antwort gestanden hat, und zwar im Umweltausschuss am 22. September und am 6. Oktober sowie im Rechtsausschuss am 1. Oktober.
Seit diesen Ausschussberatungen wurden vonseiten der Opposition keine weiteren Berichtsanträge gestellt. Ich habe gehört, es gibt eine Große Anfrage. Die Fragen schienen jedoch beantwortet worden zu sein. Zudem gibt es auch heute keine substanziellen neuen Erkenntnisse.
Thomas Griese hat im Plenum am 16. September erläutert – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Wenn hingegen gar keine Konkurrenzsituation vorlag, zum Beispiel, weil mehr Beförderungsmöglichkeiten vorlagen, als überhaupt Personen mit den beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorhanden waren, wenn also gar keine Auswahlentscheidung zu treffen war, dann wurde mit einem komprimierten Beurteilungsverfahren gearbeitet.“
Schon im September wussten wir also, dass in den Fällen, in denen mehr Stellen als Bewerberinnen und Bewerber vorhanden waren, auf eine formelle Bewertung verzichtet wurde. Aus diesem Zitat und vor allem aus den öffentlichen Diskussionen im Ausschuss wird klar, dass der öffentlich diskutierte Fall vor dem OVG kein Einzelfall war. Die Botschaft von Montag ist also keine neue.
Die demografische Situation im Umweltministerium trägt dazu bei, dass es in den letzten Jahren mehr Beförderungsmöglichkeiten als beförderungsfähige Interessentinnen und Interessenten gab.
Warum gab es nicht mehr Klagen, wenn im Umweltministerium nicht nach Eignung und Befähigung befördert worden ist? Warum hat der Personalrat bei diesen Beförderungen zugestimmt? Weil sie in der Sache nicht zu beanstanden waren und die Entscheidung, wer befördert wurde, nach Eignung, Befähigung und Leistung vorgenommen wurde.
Der formale Weg – das hat das OVG in seinem Urteil deutlich gemacht – war aber falsch und ist abgestellt worden.
Mit dieser Einordnung der aktuellen Ereignisse möchte ich für meine Fraktion betonen, es gibt keine neuen Erkenntnisse. Die erneute Diskussion lässt uns fragen, warum Sie dieses Thema jetzt noch einmal einbringen. Man kann das machen – vielleicht im Hinblick auf das Frühjahr 2021 –, aber man muss sich bewusst sein, was das für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umweltministerium bedeutet.
Deshalb ist es mir ganz wichtig, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu adressieren, dass wir die Arbeit, die sie mit hoher Fachkompetenz leisten, wertschätzen. Es darf auf keinen Fall der Eindruck vermittelt werden, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Umweltministerium jeden Tag hervorragende Arbeit leisten, nicht am richtigen Platz wären.