Ja, entschuldigen Sie, Herr Baldauf, Sie machen Fehler und entschuldigen sich nicht. Das ist der große Unterschied.
was auch dadurch verdeutlicht wurde, dass er bereits vor Beginn der öffentlichen Debatte das vom OVG gerügte Beförderungsverfahren geändert hatte.
So gilt jetzt im Umweltministerium: Beförderungsstellen werden intern ausgeschrieben. Für alle Bewerber werden formalisierte Beurteilungen nach der Dienstvereinbarung 2015 erstellt. Zudem wurden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums über das zukünftige Beförderungsverfahren informiert, was aus Sicht der innerbetrieblichen Transparenz zu begrüßen ist. Anlassbezogene Beförderungen sind zukünftig dem Amtschef vorzulegen.
Staatssekretär Thomas Griese stellte weiterhin fest, dass das Ministerium in künftigen Beförderungsverfahren die gerichtlichen Vorgaben aus dem Beschluss des OVG selbstverständlich als zwingende Grundlage des Verfahrens einhalten wird.
Dies bedeutet im Klartext, dass sämtliche Beförderungsstellen ausgeschrieben werden. Das komprimierte Verfahren, bei dem auf eine Anlassbeurteilung verzichtet wurde, wenn keine Konkurrenzsituation bei einer Beförderung vorlag, also keine Auswahlentscheidung erforderlich war und getroffen wurde, wird nicht mehr angewandt.
Die im September zu Recht kritisierten Punkte wie auch das komprimierte Verfahren sind im Ministerium zwischenzeitlich Vergangenheit. Die SPD-Fraktion begrüßt es ausdrücklich, dass das Ministerium die durch das OVG festgestellten Regelverstöße aufgegriffen und Abhilfe geschaffen hat. Auf Basis der neuen Bestimmungen des Beurteilungsund Beförderungsverfahrens geht die SPD-Fraktion davon aus, dass das Beurteilungs- und Beförderungsverfahren nunmehr entsprechend der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Manches wiederholt sich einmal als Tragödie, dann als Farce. Wir erinnern uns: Im September erklärte Staatssekretär Griese hier im Hause, dass die bereits im Jahr 2014 vom Verwaltungsgericht als rechtswidrig beurteilte Beförderungspraxis geändert, nur eben nicht konsequent umgesetzt worden sei. Ganz so, als handle es sich um Nebensächlichkeiten, kleinere Bürofehler und nicht Weichenstellungen, die über Lebenswege von fleißigen Mitarbeitern entscheiden können.
Die Mängel – so Staatssekretär Griese damals – seien längst abgestellt, längst korrigiert worden. Die triviale Botschaft: Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen.
Eine offenkundige Farce; denn wenn man ausgehend vom Jahr 2011 das gesamte Beförderungsunwesen bis heute, bis 2020 untersucht – das hat der SWR getan –, dann eröffnet sich ein grünes Sittenpanorama, das seinesgleichen sucht. Bei zwei Drittel der Beförderungen fanden keine substanziellen und genügenden Beurteilungen statt. Von 2017 bis 2020 gab es nahezu gar keine Beurteilungen, offenkundig mit Vorsatz.
Zehn Jahre Beförderungspraxis, zehn Jahre ohne lückenlose Ausschreibung, zehn Jahre ohne konsequente Leistungsmessungen, ohne Erstellung von genügenden Bewertungen. Das sind zehn Jahre Willkür.
Man stelle sich eine Schule vor, die Noten zehn Jahre lang verschlampt oder nicht erteilen lässt, weil es ihr politisch nicht in den Kram passt. Wie soll man denn Leistungen steigern, wenn diese nicht gemessen und erhoben werden?
Unsere Bürger, die sich jeden Tag in einer Leistungsgesellschaft behaupten müssen, reiben sich die Augen. Ja, das ist in einem Ministerium möglich, und zwar hier bei uns.
Herr Staatssekretär, es ist also nicht besser, sondern immer schlimmer geworden. Bestenfalls verharrten Sie auch nach den Rüffeln der Gerichte im Unrecht und machten einfach weiter, frei nach dem Motto „Uns kann keiner“.
Die AfD-Fraktion glaubt aber nicht an schnöde Schlampigkeit; das wäre zu einfach, viel zu einfach. Nein, das alles hatte System, und am Ende des Tages sollte nur noch ein Kriterium über Hopp oder Top entscheiden, nämlich der politische Stallgeruch, den Sie so schätzen.
Belege? Die haben längst die mutigen Mitarbeiter erbracht, die vor Gericht gezogen sind, weil sie trotz Leistung, Eignung und Befähigung von Ihnen, von der Ministerin, abgedrängt worden sind und Recht bekamen. Die Begründung des Gerichts, die uns hier zuletzt beschäftigte, stellt eine beispiellose Abrechnung dar. In drei Worten: meterdicker grüner Filz.
Es ist angesichts der hohen Fallzahlen an der Zeit, dass Gerichte und das Parlament Recht und Gesetz im Hause Höfken endlich und nachhaltig unter Artenschutz stellen.
Vielleicht ist das auch im Spiegel-Ministerium notwendig; denn auch hier wurde schon freihändig gerichtsnotorisch und damit rechtswidrig befördert, so lange, bis sich die Justiz der Hierbleibe-Ministerin Spiegel in den Weg stellte. Die grüne Führung scheint nicht die einzige Parallele zwischen den Ministerien zu sein.
Frau Ministerpräsidentin, glauben Sie, dass man diese Vorfälle noch einfach so weglächeln und demonstrativ eine Nichtzuständigkeit zur Schau stellen kann? Wir von der AfD-Fraktion glauben das nicht.
Übernehmen Sie endlich die Verantwortung für Ihr Kabinett. Stellen Sie die Beförderungspraxis beider Häuser auf den Prüfstand, und lassen Sie die Öffentlichkeit noch vor der Wahl wissen, wie es mit Recht und Gesetz in den Häusern Spiegel und Höfken aussieht.
Es ist an dieser Stelle wichtig, noch einmal auf die sattsam bekannte grüne Gutmenschenlogik und damit auf die
Geschichte hinter der Geschichte einzugehen. Die Grünen verstehen sich eben nicht als Partei, die ihre Wähler und Bürger vertritt, so wie andere auch, mit allen Limitierungen im politischen Wettbewerb.
Es geht ihnen um nichts weniger als um die Weltrettung, so wie man den Herrn Hartenfels hier jeden Tag – tagein, tagaus – reden hört. Da heißt es eben: Not kennt kein Gebot.
So hat im Hause Höfken bereits vor Jahren ein kleiner Marsch von Parteisoldaten mit guten Haltungsnoten durch die Institution Ministerium begonnen.
Diese turmhohe Überheblichkeit gebiert zielsicher die Zustände, wie sie im Hause Höfken zu besichtigen sind.
Herr Baldauf, eines sage ich Ihnen: Wer sich mit dieser Truppe ins Koalitionsbett legt, der wacht mit Flöhen auf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meine Rede in drei Stationen gliedern und mit der Überschrift anfangen, die heute von der CDU-Fraktion gesetzt worden ist.