Protocol of the Session on October 7, 2020

Vor dem Hintergrund der vorliegenden Prognosen ist aber auch zu erwarten, dass die wirtschaftliche Aktivität nicht vor dem Jahr 2022 wieder das Niveau vor der Krise erreichen wird. Der konjunkturelle Aufholprozess wird aus heutiger Sicht erst gegen Ende des aktuellen Finanzplanungszeitraums abgeschlossen sein. Die von der Landesregierung beschlossene Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2024 macht deutlich, dass die Steuereinnahmen des Landes in den kommenden Jahren unter den bisherigen Erwartungen liegen werden.

Vor diesem Hintergrund können wir davon ausgehen, dass die Corona-Krise die Haushaltspolitik des Landes auch in der mittleren Frist noch maßgeblich prägen wird. Die Auswirkungen der Pandemie werden vor dem gesamtwirtschaftlichen Hintergrund auch im Landeshaushalt 2021 sichtbar und schlagen sich insbesondere auf der Einnahmeseite nieder.

Vor allem die Steuereinnahmen des Landes werden auch im Jahr 2021 noch stark von der Corona-Krise betroffen sein und weiter von dem Konjunktureinbruch in Mitleidenschaft gezogen. Das Niveau, das wir in der konjunkturellen Normallage erwarten können, wird im kommenden Jahr noch immer deutlich unterschritten. Im Entwurf des Haushaltsplans sind daher Steuereinnahmen von 14,8 Milliarden Euro veranschlagt und damit über 200 Millionen Euro weniger als 2019 eingenommen wurden.

Lassen Sie mich an dieser Stelle den Einnahmen drei große Ausgabeblöcke gegenüberstellen, die im Haushalt stets von besonderer Bedeutung sind: die Investitionsmittel, die Personalausgaben und unsere Leistungen für die Kommunen.

Wir haben das Niveau der Investitionsmittel seit Beginn der Legislaturperiode deutlich gesteigert. Die Landesregierung tritt mit der Vorlage für den Haushalt 2021 dafür ein, dass die Investitionsausgaben des Landes auch bei sinkenden Einnahmen nicht zurückgeführt werden. Wir bekennen uns zu der Zielsetzung, die Modernisierung des Landes durch Investitionen zu fördern, und setzen daher Schwerpunkte auf wichtigen Zukunftsfeldern, etwa in der Verkehrsinfrastruktur, bei den Krankenhäusern, der Digitalisierung und den Zuweisungen für kommunale Investitionen.

Der Haushaltsentwurf sieht vor, die Investitionen im Kernhaushalt auf 1,34 Milliarden Euro anzuheben. Zusammen mit den Investitionen der Landesbetriebe stehen im Jahr 2021 damit Investitionsmittel in Höhe von 1,63 Milliarden Euro zur Verfügung, was einer Investitionsquote von 8,2 % entspricht. Hinzu kommen noch Investitionszuschüsse der kommunalen Investitionsprogramme und Investitionsmittel aus unserem Sondervermögen zur „,Nachhaltigen Bewältigung der Corona-Pandemie“. Dies wird den Anforderungen in der gegenwärtigen Rezession gerecht.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Rückgrat einer handlungsfähigen Landesverwaltung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Personalausgaben betragen knapp 7,7 Milliarden Euro und entsprechen damit rund 40 % des Gesamtausgabevolumens. Wir haben im Jahr 2016 den Abbau von 2.000 Stellen in der Landesverwaltung beschlossen. Mit dem Haushalt 2021 werden wir diesen Prozess grundsätzlich abschließen. Damit haben wir Spielräume geschaffen, um durch zusätzliche Stellen auf neue Aufgaben reagieren zu können, insbesondere in den Schwerpunktbereichen Polizei, Bildung, Umwelt- und Forstverwaltung sowie beim Landesbetrieb Mobilität.

Die Landesregierung hat mit dem Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2019/2020/2021 nicht nur das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht übernommen, sondern darüber hinaus außerordentliche Bezügesteigerungen von zweimal 2 % festgelegt. Unser Ziel war, einen Platz im verdichteten Mittelfeld des Bezügevergleichs aller Länder einzunehmen. Ich kann Ihnen heute sagen: Das haben wir erreicht.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Kommunen sind zentrale Akteure, wenn es um die Daseinsvorsorge und das tägliche Leben vor Ort geht. Auch bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie kommt ihnen eine große Bedeutung zu. Die Landesregierung steht in dieser Situation zu ihrer Verantwortung und zu dem Ziel, die Handlungsfähigkeit der kommunalen Haushalte auch weiter sicherzustellen. Damit knüpfen wir an die positive

Entwicklung der letzten Jahre an.

Die Finanzlage der Kommunen hat sich in den Jahren seit der Reform des kommunalen Finanzausgleichs zum Jahr 2014 deutlich verbessert. Im Jahr 2015 konnten die Kommunen erstmals seit Jahrzehnten positiv abschließen. Seit 2017 konnten mit 431 Millionen Euro, 444 Millionen Euro und 263 Millionen Euro deutlich positive Finanzierungssalden erreicht werden.

Wir haben die Kommunen im laufenden Jahr mit umfangreichen Hilfsmaßnahmen unterstützt und einen kommunalen Rettungsschirm mit einem Gesamtvolumen von rund 750 Millionen Euro aufgespannt. Darin sind 50 Millionen Euro aus dem Sondervermögen enthalten, die die Kommunen im Jahr 2021 erhalten, um damit die Hälfte der im Mai prognostizierten Gewerbesteuerausfälle auszugleichen.

Die zentrale Maßnahme zur finanziellen Unterstützung der Kommunen sind jedoch die Zuweisungen des Landes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Im Jahr 2021 steigt die Finanzausgleichsmasse mit einem Zuwachs von 180 Millionen Euro weiter auf 3,45 Milliarden Euro, obwohl die Landessteuereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie deutlich sinken werden. Gegenüber dem Jahr 2013 ist der kommunale Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz um einen Betrag von fast 1,5 Milliarden Euro gewachsen.

(Beifall der SPD, der FDP und bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Hört, hört!)

Nicht nur im Ländervergleich ist das Wachstum der Finanzausgleichsmasse überproportional hoch. Während sie von 2013 bis 2021 um 73 % ansteigt, wachsen die Ausgaben des Landeshaushalts ohne den kommunalen Finanzausgleich im selben Zeitraum nur um 30 %. Daran lässt sich in Zahlen messen, welche Bedeutung die Kommunen für uns haben.

Die Finanzmittel, die außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs aus dem Landeshaushalt 2021 an die Kommunen fließen sollen, summieren sich im Haushalt 2021 auf 3,31 Milliarden Euro, sodass zusammen mit dem kommunalen Finanzausgleich mit insgesamt 6,76 Milliarden Euro über ein Drittel des Landeshaushalts letztlich Zuweisungen an die Kommunen sind.

(Beifall der Abg. Monika Becker, FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen und wir werden mit dem Haushalt 2021 verlässlich bleiben und gezielte Impulse für die Zukunft unseres Landes setzen.

Wir stärken auch mit dem Jahreshaushalt 2021 unser Gesundheitswesen. Die Corona-Pandemie hat uns erneut vor Augen geführt, wie wichtig ein modernes und leistungsfähiges Gesundheitssystem, das allen Bürgerinnen und Bürgern offensteht, ist. Für die Beschaffung von Impfstoffen gegen Corona sollen im Jahr 2021 rund 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Ein zentrales Ziel der Landesregierung ist und bleibt die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung. Dabei stehen zum einen die flächendeckende stationäre Versorgung und zum anderen die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum im Fokus.

Wir investieren in die Weiterentwicklung der stationären Versorgung. Allein die Ausgaben für die Krankenhausfinanzierung werden im Jahr 2021 um 36,7 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2020 erhöht. Damit steigen die Mittel, inklusive der Finanzierung des Krankenhausstrukturfonds, auf insgesamt 197,8 Millionen Euro erneut deutlich.

(Zuruf von der SPD: Hui!)

Im ländlichen Raum bleibt unser Ziel eine flächendeckende, qualitativ gute gesundheitliche und medizinische Versorgung. Mit unserem Masterplan zur Stärkung der ärztlichen Versorgung entwickeln wir seit Jahren gemeinsam mit Partnern entsprechende Maßnahmen. Jüngste Beispiele sind unsere Landarztoffensive, einschließlich der Landarztquote, sowie der Ausbau des Niederlassungsprogramms zur Förderung der hausärztlichen Versorgung. Im Jahr 2021 sollen die Mittel für die medizinische Versorgung im ländlichen Raum mehr als verdoppelt werden.

(Beifall der SPD, der FDP und bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Wirtschaftsförderung in Rheinland-Pfalz setzt auf die bestmögliche Unterstützung aller Branchen. In dieser Legislaturperiode wurden bis zum 31. August 2020 im Bereich „Venture Capital“ 103 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von 45,6 Millionen Euro gefördert. 1.134 Unternehmen erhielten Gründerkredite mit einem Gesamtvolumen von 348,9 Millionen Euro aus dem Mittelstandsförderungsprogramm. Zudem erhielten 708 Unternehmen eine Förderung im Rahmen der Existenzgründerberatung. Für die Unterstützung von Gründerinnen und Gründern steht also ein breites Instrumentarium zur Verfügung.

Mit dem Sondervermögen haben wir für die konjunkturelle und strukturelle Stärkung unserer Wirtschaft zusätzlich 250 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Wir flankieren dies mit dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2021, um die Rahmenbedingungen für die rheinland-pfälzische Wirtschaft zielgerichtet zu verbessern.

Wir haben Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften ergriffen, bauen die Förderung der beruflichen Bildung aus und schaffen Anreize zur beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung. Wir haben die Förderkonditionen des Aufstiegsbonus verbessert und stellen für den flächendeckenden Ausbau des Programms insgesamt 6 Millionen Euro an Haushaltsmitteln bereit.

Gemeinsam mit dem Bund engagieren wir uns in der Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung strukturschwacher Regionen in Rheinland-Pfalz und stellen dafür im Jahr 2021 rund 18 Millionen Euro bereit. Damit fördern wir den ländlichen Raum und setzen Anreize zum Abbau regionaler Entwicklungsunterschiede.

(Beifall der SPD, bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir ergänzen dies im Haushalt 2021 in Form eines neuen, mehrsäuligen Landesförderprogramms durch eine Investitionsförderung in den Bereichen „Stärkung strukturschwacher Regionen“, „Implementierung betrieblicher Innovationen“ und „Förderung zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz gewerblicher Unternehmen“. Der Dreiklang der gleichberechtigten Förderstränge soll – gerade vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation aufgrund der Corona-Pandemie – zur Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der kleinen und mittelständischen Unternehmen beitragen.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Genau!)

Darüber hinaus werden wir einen Wachstumsfonds Rheinland-Pfalz mit einem Volumen von 30 Millionen Euro auflegen, um jungen technologieorientierten Start-ups bei der Skalierung ihres Geschäftsmodells Risikokapital zur Verfügung stellen zu können.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zur Sicherung der Mobilität investieren wir auch weiterhin in den Straßenbau und stärken den öffentlichen Nahverkehr. Für die Landesstraßen und die Landesradwege stehen 126 Millionen Euro zur Verfügung. Dadurch werden die im Koalitionsvertrag vereinbarten 600 Millionen Euro für diese Legislaturperiode sogar noch übertroffen.

(Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut!)

Für den öffentlichen Nahverkehr haben wir mit dem Sondervermögen bereits 75 Millionen Euro – zusammen mit den Mitteln des Bundes über 200 Millionen Euro – bereitgestellt. Mit dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 schreiben wir weitere 48 Millionen Euro für den öffentlichen Nahverkehr fest, zum Beispiel für die Einrichtung und Modernisierung von Haltepunkten, die Verbesserung der Infrastruktur sowie die Reaktivierung von Bahnstrecken.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bezahlbares und attraktives Wohnen in der Stadt und auf dem Land ist in dieser Legislaturperiode zu einem echten Schwerpunkt geworden, der sich auch in der Entwicklung der Förderzahlen klar ablesen lässt. Bei der sozialen Wohnraumförderung ist Rheinland-Pfalz in den Städten und im ländlichen Raum breit aufgestellt. Wir passen unsere Programme kontinuierlich an aktuelle Gegebenheiten am Wohnungsmarkt an und schaffen attraktive Förderkonditionen.

Seit Anfang 2016 haben wir die Förderkonditionen erheblich verbessert und insbesondere bei der Mietwohnungsbauförderung Tilgungszuschüsse eingeführt. Unsere För

derkonditionen sind auch nach Aussage der Wohnungswirtschaft vorbildlich.

Zur Stärkung des geförderten Wohnungsbaus haben wir mit fünf Städten mit hohem Wohnungsbedarf zusätzlich Kooperationsvereinbarungen geschlossen. Alleine dort entstehen von 2019 an bis zum Jahr 2021 mindestens 2.000 neue geförderte Wohnungen.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Damit bezahlbare Mieten bezahlbar bleiben, haben wir die Geltungsdauer der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenze verlängert und es den Kommunen ermöglicht, Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen, dass Rheinland-Pfalz auch in Zukunft ein gutes Umfeld für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bietet. Dazu stocken wir mit dem Haushalt 2021 die Fördermittel unter Einbeziehung des Kreditvolumens der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz von bisher 300 Millionen auf 375 Millionen Euro pro Jahr auf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ökologisches Mitdenken reicht heutzutage nicht mehr aus. Wir sind konfrontiert mit einem fortschreitenden Klimawandel, der jedes politische Handeln beeinflussen muss. Dabei müssen für uns die nachhaltige Transformation der Wirtschaft, die klassischen Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes und unsere Zukunftsinvestitionen Hand in Hand gehen.

Rheinland-Pfalz hat im Jahr 2014 als eines der ersten Bundesländer ein Landesklimaschutzgesetz verabschiedet und damit den Klimaschutz auf eine verbindliche rechtliche Grundlage gestellt. Hierin ist auch das Ziel der klimaneutralen Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 festgeschrieben. Die von uns eingeleiteten Maßnahmen entfalten inzwischen eine immer stärkere Dynamik. Der Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung sind Kernaufgaben dieser Landesregierung. Das spiegelt sich auch im Landeshaushaushalt 2021 wider.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vom Ausbau der erneuerbaren Energien über die Kreislaufwirtschaft und die Nahverkehrsförderung bis zur energieeffizienten Sanierung von Landesliegenschaften investiert die Landesregierung ressortübergreifend erhebliche Summen, um die CO2-Bilanz von Rheinland-Pfalz zu verbessern und die erforderlichen Vorkehrungen für die zu erwartenden Klimafolgen zu treffen.