Da ist noch eine ganze Menge mehr zu tun, um diese trennende Wirkweise der Wasserstraße zu überwinden. Die CDU steht dafür.
Zum Beleg der Notwendigkeit darf ich noch einen Aspekt aufzeigen. Wir reden seit einiger Zeit viel über Resilienz – auch Frau Höfken hat das vorhin wieder getan –, also die Fähigkeit eines Systems, mit Störungen umzugehen. Die
Der Ausfall der Hochstraße in Ludwigshafen oder die gravierenden Nachteile für Pendler, Geschäfts- und Warenverkehr und damit die Umwelt beim Kollaps der Schiersteiner Brücke zeigen das eindrücklich. Auch deswegen ist es gut, Verkehrssysteme so zu denken, zu planen und zu realisieren, dass Teilausfälle nicht ins Chaos führen.
Gemessen daran kann in Rheinland-Pfalz also erst recht nicht von einem Voranschreiten des Infrastrukturausbaus die Rede sein. Leider!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Infrastrukturausbau in Rheinland-Pfalz schreitet voran, sagt die FDP.
Nichts verdeutlicht das besser als die Geschichte der Mittelrheinbrücke, zu der mindestens zwei der Vorredner sehr wenig zu sagen hatten. Das werde ich ändern. Ich erinnere daran, dass bereits im Januar 2011 erstmals ein Raumordnungsverfahren für die Mittelrheinbrücke beschlossen worden ist.
Doch bereits zwei Monate später war Schluss damit. Die Landtagswahlen vom März 2011 brachten die rot-grünen Infrastrukturblockierer an die Regierung, und das Projekt Mittelrheinbrücke wurde von Rot-Grün für tot erklärt. Über fünf Jahre währte die Pause.
Erst nach den Landtagswahlen 2016 mit ihrem fulminanten Wahlerfolg der AfD bequemte man sich von Regierungsseite, die Mittelrheinbrücke wieder auf die Tagesordnung zu setzen.
Doch wieder ging es nach wenigen Monaten nicht weiter; denn man hatte die Rechnung ohne den Wirt gemacht, in diesem Fall ohne den Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises
Marlon Bröhr, der sich dagegen stellte, dass seinem Landkreis mit der Bauträgerschaft viele Risiken dieses Projekts aufgehalst werden sollten. Wahrscheinlich hätte der Streit, der sich auf dem Niveau einer Nein-doch-Dauerschleife abspielte, wieder eine Verzögerung von fünf Jahren oder länger verursacht, wenn unsere AfD-Landtagsfraktion nicht einen Weg aus dieser verfahrenen Situation gewiesen hätte.
Wir haben sofort die Idee des ehemaligen Rechnungshofpräsidenten Behnke aufgegriffen, das Raumordnungsverfahren schnell zu starten, die umstrittene Frage der Baulastträgerschaft aber erst während oder nach diesem Planungsschritt zu klären.
Genau der gleiche Verkehrsminister Wissing, der sich gleich als Brückenbauer profilieren will, stellte sich anfangs vehement gegen diese Idee und behauptete: Ich kann nicht ein Raumordnungsverfahren anfangen, ohne zu wissen, wer der Baulastträger ist.
die den Juristen Wissing durch ein von uns in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes aufklären konnte.
Das Raumordnungsverfahren kann und darf nämlich bereits starten, ohne dass der Baulastträger feststeht. Im Falle der Mittelrheinbrücke ist dies sogar sehr zweckmäßig.
In unserem Plenarantrag – da können Sie gerne seufzen, aber das ist die Realität, die Sie zur Kenntnis nehmen sollten – vom 24. Mai 2017 haben wir genau das gefordert: Raumordnungsverfahren für die Mittelrheinbrücke jetzt beginnen. Doch die Mehrheitsparteien einschließlich der FDP lehnten unseren Antrag ab.
Tatsächlich haben Sie damals selbst dazu beigetragen, Planung und Bau der Mittelrheinbrücke weiter zu verzögern.
Im Januar 2018 stimmten Sie noch einmal gegen einen Antrag unserer Fraktion, nämlich als wir forderten, Untersuchungen für die Mittelrheinbrücke in Auftrag zu geben.
Da waren allerdings die Lokalpolitiker vor Ort schon weiter. Sie studierten die von uns vorgelegten Gutachten unvoreingenommen und zogen ihre eigenen Schlüsse. 2018 war das für sie noch möglich, heute setzen die Parteizentralen zum Schaden der Bürger und unserer Demokratie ein strenges Denkverbot über Vorschläge der AfD bis in den letzten Ortsbeirat und Stadtrat rigide durch.
Obwohl also die Landespolitik bis zuletzt blockierte und Nebelkerzen warf, setzten die Lokalpolitiker vor Ort im Frühjahr 2018 durch, dass mit dem Gutachten zum Raumordnungsverfahren begonnen wurde, ohne dass bereits der Baulastträger feststand, ganz so, wie es die AfD schon mehr als ein Jahr vorher gefordert hatte. Immerhin liegt man seitdem im Zeitrahmen, wahrscheinlich weil die Landesregierung diesen auch großzügig kalkuliert hatte. Wenn das förmliche Raumordnungsverfahren noch vor der Landtagswahl beginnt, dann reicht das der Ampel, um eine Aktuelle Debatte wie heute zu beantragen.
Damit ist die Mittelrheinbrücke aber noch nicht gebaut. Entwurfsplanung, Planfeststellung und Ausführungsplanung stehen auch nach einem erfolgreichen Abschluss des Raumordnungsverfahrens noch aus.
Ich erwarte daher von der nächsten Landesregierung 2021, dass sie die Mittelrheinbrücke anders als die jetzige Landesregierung auf die höchste Prioritätsstufe setzt. Ziel muss weiterhin sein, dass zur Bundesgartenschau 2029 Autos über die Mittelrheinbrücke fahren können.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir Grüne halten grundsätzlich Investitionen in den Ausbau von Schiene, ÖPNV und Radverkehr für prioritär und zukunftsgerichtet, ebenso den Erhalt des vorhandenen Straßennetzes. Vor diesem Hintergrund wurde von der Landesregierung der Rheinland-Pfalz-Takt deutlich ausgebaut