Das habe ich jetzt nicht im Blick gehabt, weil sich nur die Frau Ministerpräsidentin entschuldigt hatte. Da wusste ich nicht, dass er mit dabei ist, aber richten Sie ihm herzliche Grüße in den Bundesrat aus. Dahin richtet sich nämlich dieser Antrag. Da passt es dann nämlich auch ganz gut.
Hier geht es jetzt aber um den Bundesrat. Wir schlagen deshalb vor, dass wir, um diese Durststrecke zu überbrücken, dazu einen Antrag beschließen, der dann von Ihnen mitgenommen wird. Ich biete an, dass ich meine Kanäle auf Bundesebene nutze und Herr Wissing seine Kanäle.
(Beifall der CDU – Abg. Martin Haller, SPD: Ja, ich weiß! – Staatsminister Roger Lewentz: Sie sind ein Held!)
Ich habe die Commerzbank genannt. Ich kann Ihnen auch aus Rheinland-Pfalz und aus unmittelbarer Nähe Beispiele nennen, die nicht so glücklich gelaufen sind, wenn sich der Staat mit beteiligt hat, beispielsweise Staatlich Fachingen. Wir haben in Frankenthal die Druckmaschinenfabrik gehabt. Saar-Ferngas ist ein Beispiel, aber auch die Lan
Unser Vorschlag lautet: Wir gehen mit einem Verlustvortrag für vier Jahre weiter voran. Ich hatte vor einigen Wochen ein Gespräch mit der Vorstandschaft der BASF. Die sagten uns: Frühestens 2022, Ende 2022, kommen wir als BASF überhaupt wieder ein bisschen in die Linie, wenn nicht dazwischen noch einmal ein Lockdown erfolgt. – Das muss natürlich gerade im mittelständischen Bereich bei denen, die in den letzten Jahren Steuern gezahlt haben, besonders in den Mittelpunkt gerückt werden.
Das sind die Leistungsträger, die in den letzten Jahren mit gesunden Unternehmen dazu beigetragen haben, dass unsere Steuerkraft so hoch war, wie sie war, und wir an dieser Stelle überhaupt Geld ausgeben können. Deshalb sind das diejenigen, die wir, wie ich meine, besonders schützen müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Der Vorschlag ist sehr einfach. Wir wollen damit erreichen, dass Verluste in vier Jahren auf die letzten Jahre zurückübertragen werden können. Diese Geschichte – – –
Jetzt hören Sie doch einmal auf, dauernd hereinzurufen. Sie haben doch kein einziges Geschäft hinbekommen. Das ist so peinlich gewesen. Die Jungen wissen es leider nicht mehr.
(Staatsminister Roger Lewentz: Keine Aufregung! – Abg. Martin Haller, SPD: Der kommt auf unseren Parteitag!)
Deshalb würde ich darum bitten und werben, dass wir zusammen mit dem Vorschlag des Wirtschaftsministers Wissing, der das genauso unterstützt – von dem können Sie noch etwas lernen, Herr Lewentz –, diesen Verlustvortrag für vier Jahre beschließen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für alle, die das gerade nicht so ganz verstanden haben, will ich kurz zusammenfassen, was in dem Antrag steht.
Es geht um eine Bundesratsinitiative, um die Möglichkeit des steuerlichen Verlustrücktrags auszuweiten.
Das ist die erste Forderung der CDU. Die zweite Forderung ist, dass Bund und Länder sich verpflichten mögen, staatliche Beteiligungen auf das Notwendigste zu reduzieren.
Zum Verlustrücktrag: Die Möglichkeit des steuerlichen Verlustrücktrags wurde gerade erst mit dem Zweiten CoronaSteuerhilfegesetz vom 30. Juni 2020 ausgeweitet. Das ist also keine drei Monate her. Es gab genau zu diesem Punkt auch noch einmal einen Änderungsantrag, der im Bundestag einstimmig – also auch mit den Stimmen der CDU/CSU – angenommen wurde. Auch der Bundesrat hat diese Maßnahme nicht kritisiert, sondern mitgetragen. Im Übrigen finanzieren auch Bund und Länder diese Maßnahmen mit.
Es ist also zu fragen, wie sinnvoll es ist, keine drei Monate später ein frisches Gesetz direkt wieder zu ändern, zumal alle Abgeordneten, also auch die der CDU/CSU, dafür waren.
Herr Baldauf, dann ist noch die Frage, warum Sie nicht diese angeblich guten Kanäle nutzen, wenn Sie etwas an diesem Gesetz ändern wollen, und Ihre CDU-Bundestagsmitglieder ansprechen, um den Gesetzentwurf zu ändern, sondern Sie das über eine SPD-Landesregierung machen möchten.
Zu den Staatsbeteiligungen: Es gibt genau einen Minister im Bund, der das Instrument der Staatsbeteiligung für sich entdeckt hat: Peter Altmaier. Er war kürzlich damit mehrfach in der Presse, so zum Beispiel im Handelsblatt, in der F.A.Z. und im Spiegel.
Bei Altmaier ist bemerkenswert: Auch er betont, Staatsbeteiligungen seien das letzte Mittel, zieht es aber allein
für zwölf Betriebe in Erwägung. Er sagt auch, und zwar zuletzt am Beispiel der Lufthansa: Staatsbeteiligungen dürfen aber nicht heißen, dass sich der Staat in die Personalpolitik einmischt. Das sei weiterhin Sache der Tarifpartner, der Sozialpartner. –
Man könnte sich aber jetzt durchaus fragen, warum der Staat, wenn er schon politischen Einfluss gewinnt, diesen nicht für seine politischen Ziele nutzen sollte, zum Beispiel zur Sicherung von Arbeitsplätzen oder zur Einführung bestimmter ethischer Normen. Das macht zum Beispiel das Land Rheinland-Pfalz. In den mehrheitlich im Landeseigentum befindlichen Unternehmen wurde ein Public Corporate Governance Kodex eingeführt.
Ansonsten stellt der Antrag der CDU in der Begründung aber eines sehr richtig fest, nämlich dass in RheinlandPfalz der Anteil der Staatsbeteiligungen zurückgegangen ist, und zwar seit den 1990er-Jahren. In der Begründung zum Antrag werden sogar – alles vollkommen richtig – explizit Unternehmen genannt, nämlich Staatlich Fachingen, die Frankenthaler Druckmaschinenfabrik, Saar-Ferngas AG und natürlich die Landesbank Rheinland-Pfalz.