Der Gesetzgeber geht dabei als Grundvoraussetzung davon aus, dass bei den genannten Gruppen ein erhöhtes Berufsrisiko vorliegt, was er mit der Übernahme der anfallenden Krankheitskosten als Fürsorgepflicht anerkennt.
In der Freien Heilfürsorge erhalten Beamte eine 100-%ige Gesundheitsversorgung unabhängig von ihrer dienstbedingten Einsatzgefährdung bis zum regulären Dienstzeitende. Eine schlechtere Versorgung im Vergleich zur Beihilfe, die immer wieder gerne ins Feld geführt wird, ist eher subjektiver als realer Natur und nicht wirklich signifikant nachweisbar. Ich habe beide Systeme er- und bis jetzt auch überlebt. Einen wirklichen Versorgungsunterschied konnte ich bis heute nicht feststellen.
Ebenfalls die Frage nach einem erhöhten Bürokratieaufwand kann mit einem klaren Nein beantwortet werden; denn der Beamte ist mit der Freien Heilfürsorge nicht zwingend auf den Polizeiarzt angewiesen, sondern kann mit seiner Versicherungskarte seinen Hausarzt konsultieren, der ihn unmittelbar behandelt oder an einen Facharzt überweist. Die erbrachten Leistungen werden unmittelbar mit dem Dienstherrn abgerechnet. Anders die belastenden Vorleistungen des Beamten und die aufwendigen Abrechnungen nach den Beihilferichtlinien; diese entfallen.
Festzuhalten bleibt, dass die Freie Heilfürsorge nur dem Beamten selbst gewährt wird, nicht aber seinen Angehörigen. Für die Familie erhält er Beihilfe gemäß der jeweils geltenden Beihilfevorschriften für berücksichtigungsfähige Angehörige.
Für alle Empfänger von Heilfürsorgeleistungen gilt aber, mit Beendigung des aktiven Dienstes erlischt auch der Anspruch auf diese besondere Form der Versorgungsleistung. Stattdessen erhalten die betroffenen Beamten dann Bei
hilfe. Da diese aber 70 % der Krankheitskosten abdeckt, muss die betroffene Beamtengruppe als Beihilfeberechtigte die restlichen Kosten mittels einer 30-%igen privaten Restkostenversicherung absichern.
Mit einer sogenannten Anwartschaftsversicherung kann über die gesamte Dienstzeit und mit sehr geringen Beiträgen der kostengünstige Einstieg in die private Restkostenversicherung mit Eintritt in die Pension ohne Alters- und Risikozuschläge gesichert werden. Ich sage das deshalb, weil bei der großen Anwartschaft dann auch der Gesundheitszustand und das Eintrittsalter quasi eingefroren werden. Das wiederum bedeutet, dass die dienstälteren Beamten die Möglichkeit der langfristigen Anwartschaftsansparung nicht haben und ihnen deshalb die Wahlmöglichkeit zwischen Beihilfe und Heilfürsorge ermöglicht werden soll.
Im Koalitionsvertrag steht in Kapitel 11, dass die Einführung einer Freien Heilfürsorge geprüft werden solle. Hier ist jetzt die Chance, kurz vor Ende der Legislatur, das im Sinne unserer Beamten zu tun, meine Damen und Herren.
Die optionale Freie Heilfürsorge für die Polizei- und Berufsfeuerwehr- sowie Justizvollzugsbeamten ist mehr denn je eine zeitgemäße und adäquate Form der Krankenversorgung für eine Berufsgruppe, die im Dienst für die Gesellschaft besonderen Gefahren ausgesetzt ist. In Gesprächen mit der Polizei, der Berufsfeuerwehr und Justizvollzugsbeamten wurde nicht nur die Kostenfrage für die Beamten thematisiert, sondern auch die Attraktivitätssteigerung für eine dringend notwendige Nachwuchsgewinnung in die Überlegungen eingebracht.
Wechselabsichten aus anderen Bundesländern scheiterten zum Beispiel bei der Berufsfeuerwehr häufig an den persönlichen Mehrkosten durch das Beihilfesystem. Die entstehenden Mehrkosten für das Land Rheinland-Pfalz sind überschaubar und aus unserer Sicht im Rahmen der gebotenen Fürsorgeverpflichtung akzeptabel.
Zur Vertiefung der Thematik schlagen wir eine Expertenanhörung im Innenausschuss vor. Ich bitte Sie, unseren Antrag im Sinne unserer besonders gefährdeten Beamten zu unterstützen.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal reden wir über einen Antrag der AfD, der nichts anderes ist als ein Zusammenfassen und Abschreiben – das wurde ganz deutlich – von Fakten, die bereits intensiv in der politischen Diskussion und Entscheidungsfindung sind.
(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Uwe Junge, AfD: Sprechen Sie doch zur Sache, verdammt noch mal! – Vizepräsident Hans-Josef Bracht übernimmt den Vorsitz)
Herr Junge, die Anhörung, die Sie fordern, ist schon längst passiert. Für das Papier haben Sie in Ihrer populistischen Themenschublade gekramt, noch schnell Feuerwehr und Justiz dazugepackt, und ab für die schnelle Schlagzeile.
Sie wollen wieder einmal auf ein bereits gesatteltes Pferd aufspringen, das nicht nur lange im Rennen, sondern dazu noch kurz vor dem Ziel ist.
Sie sind aber wieder durchschaut. Inhaltliche Fehler in Ihrem Papier machen darüber hinaus sehr deutlich, dass Sie sich mit dem Thema nicht ausreichend beschäftigt haben.
Zur Erinnerung: Sie haben es erwähnt, bereits im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Fraktionen steht die Überprüfung der Einführung einer Heilfürsorge für die Polizei. Zielgerichtet wurde in dieser Legislatur darauf hingearbeitet. In meiner Fraktion gibt es dazu von Beginn an seit 2016 einen runden Tisch mit einem ständigen Austausch, der das Thema bis zum heutigen Tag begleitet.
Es ist kein einfaches Thema. Schnellschüsse wären fatal. Ich denke dabei weniger an das Land und weniger an die Politik, sondern vielmehr an die Kolleginnen und Kollegen, die Betroffenen. Die medizinische Versorgung muss nämlich qualitativ mindestens genauso gut sein wie bei der Beihilfe. Also muss ein entsprechender Leistungskatalog, eine Heilfürsorgeverordnung vorhanden sein. Dazu liest man in Ihrem Antrag kein Wort.
Um an das Thema umfassend heranzugehen, hatte deshalb der Landesrechnungshof einen Prüfauftrag zur Berechnung der Freien Heilfürsorge bzw. einer Heilfürsorge – ich hoffe, Sie kennen den Unterschied – im Vergleich zur Beihilfe. Dies hat er gemeinsam mit Professor Wasem von der Universität Duisburg gemacht. Neben vielen anderen wichtigen Eckpunkten stand dieser Leistungskatalog im Fokus. Mit keinem dieser Punkte haben Sie sich anscheinend im Detail beschäftigt. Sie fordern wieder einmal nur. Das Ergebnis der Prüfung liegt aber mittlerweile vor. Nach meiner Kenntnis beschäftigt sich aktuell der Hauptpersonalrat mit dem
Von Beginn an war allen, die sich ernsthaft mit diesem Thema beschäftigen, klar, die Entscheidung, ob oder ob nicht einführen, muss auf einem belastbaren Fundament getroffen werden. Deswegen ist der Weg einer ausführlichen Prüfung und Abwägung der absolut richtige. Dies sollte gerade jetzt – ich sage einmal, in der finalen Endphase – abgewartet werden. Auch hier gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Was Sie von der AfD mit diesem Antrag bezwecken, ist doch jedem klar. Sie nehmen ein Thema auf, das bislang fachlich und sachlich sehr gut aufgearbeitet wird, stellen einen Antrag dazu und tun so, als ob Sie der Allheilsbringer, der Initiator und Umsetzer wären. Nein, Sie sind nur die Trittbrettfahrer.
Werte Kolleginnen und Kollegen, das Thema ist bereits auf einem sehr guten Weg. Das lassen wir uns durch Sie mit Ihrem Populismus nicht kaputtmachen. Deshalb werden wir, die regierungstragenden Fraktionen, Ihren Luftblasenantrag ablehnen.
(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Michael Frisch, AfD: Wann kommt denn das Gesetz, Herr Schwarz?)
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der vorliegende Antrag offenbart eigentlich nur einmal mehr die Verweigerung der AfD, sich tatsächlich mit Sacharbeit einzubringen.
Ich erkläre Ihnen auch, warum. Der Antrag war in ähnlicher Form im letzten Plenum gestellt worden, konnte wegen der Absetzung des Plenartags nicht besprochen werden und wurde in Abstimmung mit den Parlamentarischen Geschäftsführern aller Fraktionen an die Ausschüsse überwiesen,
so wie einige andere Anträge von verschiedenen Fraktionen auch. Wir haben uns der Sacharbeit in den Ausschüssen gestellt. Das tun Sie nicht.
In den Ausschüssen wird die Sacharbeit geleistet. Das ist der AfD wieder einmal nicht wichtig, sonst hätten Sie nämlich den ähnlich lautenden Antrag nicht aus dem Ausschuss zurückgezogen und hier ins Plenum in einem abgewandelten Gewand eingebracht.
Eine Plenarsitzung genießt eine höhere Öffentlichkeitswirksamkeit als ein Ausschuss. Es kommt Ihnen also nicht auf die Erarbeitung von Lösungen an, sondern nur auf die Platzierung der Forderung an einer präsenten Stelle.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen kurz vor den Haushaltsberatungen. Genau dort gehören Forderungen, die viel Geld kosten, hin. Die CDU hat bereits im vergangenen Doppelhaushalt einen Begleitantrag mit Zielrichtung der Freien Heilfürsorge eingebracht. Wir werden in diesem Haushalt wieder einen einbringen. Einen rein auf Effekthascherei abzielenden Antrag wie den Ihren lehnen wir ab.
(Beifall bei der CDU – Abg. Uwe Junge, AfD: Kein Wort zur Sache! – Abg. Dirk Herber, CDU: Brauche ich ja nicht! – Abg. Michael Frisch, AfD: Das ist Diskussionsverweigerung!)