Die Dinge gehören eben zusammen. Das ist der Anspruch, bei dem wir uns dann vielleicht wieder einig sind, nämlich zu sagen: Das müssen wir noch viel mehr in die Erziehung und Bildung unserer Kinder bringen. – In dem Sinne sind wir zusammen.
Wir haben den eigenen Antrag aber deswegen eingereicht, weil wir die Dinge, die wir schon erfolgreich haben – Schulobstprogramm, Schulmilchprogramm, Richtlinie Verbraucherbildung, DGE-Standards in den Kitas –, weiterentwickeln wollen. Es ist nicht so, dass seit dem Jahr 2016 – aus dem Jahr stammt die Studie, auf die Sie rekurrieren – nichts passiert ist. Es ist entsprechend gehandelt worden. Die Programme sind sehr, sehr erfolgreich.
Ich würde mir wünschen, dass auch die Träger, die Kommunen vor Ort, berücksichtigen, dass wir zum Beispiel beim Thema „Vergabe“ ermöglichen, dass auch ökologische und soziale Standards hineinkommen. Es gibt viele, die das gut machen, aber da gibt es auch noch Nachholbedarf, weil es dann, wenn man diese Standards einbaut, nicht nur der günstigste Preis ist,
der bei der Verpflegung zum Zuge kommt, sondern in Zukunft auch stärker der, der auch die ökologischen Belange berücksichtigt. Was für die Ökologie gut ist, ist auch immer für die Kinder und Jugendlichen gut.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht nur in der Zeit der Pandemie, sondern auch in normalen Zeiten ist Ernährung elementar wichtig. Mit der richtigen Ernährung können wir zur Gesundheit beitragen, aber
wir können auch zum Umweltschutz und zu einer verantwortungsvollen Gesellschaft beitragen. Kurz gesagt: Es ist nicht egal, wie wir uns ernähren. Was wir einkaufen und was wir essen, hat Einfluss. Genau deshalb ist gesunde Ernährung in den Kitas und in den Schulen in RheinlandPfalz schon seit vielen Jahren im alltäglichen Miteinander genauso wie in der Bildung ein wichtiges Thema.
In der Ernährungs- und Verbraucherbildung in unseren Schulen und auch in der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher sowie der Lehrerinnen und Lehrer betrachten wir Ernährung in all ihren Facetten mit all ihren Auswirkungen etwa auf unsere direkte Umwelt in Rheinland-Pfalz, die Gesundheit der Menschen, den Klimaschutz, die globale Gesellschaft, die Ernährungssicherung, die biologische Vielfalt und vieles mehr. Auch sind – das ist ganz wichtig – gemeinsame Mahlzeiten Bestandteil der ganzheitlichen Bildung in Kitas und natürlich auch in den Ganztagsschulen.
Die Kompetenzen, die Ernährungsbildung fördern muss, sind wesentlich vielfältiger. Deshalb ist Ernährungsbildung auch Gegenstand vieler Fächer und der Bildungs- und Erziehungsempfehlung unserer Kitas. Ich finde, Frau Abgeordnete Kazungu-Haß hat sehr, sehr gut dargestellt, wie das in den Schulen funktioniert und wie sich das wie ein roter Faden durch die Fächer zieht. Deshalb werden bereits jetzt unsere Erzieherinnen und Erzieher sowie unsere Lehrkräfte aller Lehrämter in allen Phasen ihrer Ausbildung genau auf diese Themen vorbereitet.
Wir unterstützen die Schulen bei diesem Weg auch mit einer Richtlinie zur Verbraucherbildung. Herr Abgeordneter Köbler hat sie gerade schon erwähnt. Sie ist niegelnagelneu in diesem Monat herausgekommen. Ein wichtiger Kernbereich ist das Thema „Ernährung und Gesundheit“. Hier bekommen Schulen viel an die Hand, um dieses Thema in den Fächern unterrichten zu können.
Es geht natürlich darum, dass Schülerinnen und Schüler ihre Kompetenzen erwerben, den eigenen Ernährungsalltag selbstbestimmt, verantwortungsbewusst und natürlich genussvoll sowie im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu gestalten.
Essen ist natürlich weit mehr als gesundheitsförderliche Ernährung. Es ist ein Stück Kultur. Essen schafft eine Verbindung zur Natur, zur Region und zu den Menschen, die diese Lebensmittel herstellen. Auch das müssen Kinder lernen.
Bauernhöfe eignen sich besonders als Erfahrungs- und Erlebnisraum mit handlungsorientierter Wissensvermittlung. Seit mehr als zehn Jahren gibt es in Rheinland-Pfalz deshalb eine sehr, sehr gute Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer, mit dem Lernort Bauernhof. Derzeit beteiligen sich 66 Bauernhöfe daran. Die Vertreterinnen und Vertreter dieser ausgewählten Betriebe werden erst einmal geschult. Sie nehmen an einer Fortbildung teil und machen das dann jedes Jahr.
an die Vorgaben aus den jeweiligen Lehrplänen an. Das umfasst weit, weit mehr als einen einfachen Hofbesuch, den Sie in Ihrem Antrag vorschlagen.
Neben dem Lernort Bauernhof gibt es natürlich eine Vielzahl anderer Lernorte, die genauso geeignet sind, sich mit den Themen „Nachhaltigkeit“ und „Ernährung“ auseinanderzusetzen, wie die Umweltschulen, die Naturschutzzentren, Grüne Schulen, Erlebnisgärten und auch Projekte wie der Schulgarten. Ein sehr schönes Projekt ist übrigens auch „Kids an die Knolle“, über das Kinder von Anfang an lernen, wo die Kartoffeln wachsen und dass sie nicht als Pommes in der Tüte auf die Welt kommen. Sie sehen, wie die Pflanzen wachsen und wie viel Arbeit darin steckt, Pflanzen zu pflegen und sie so weit zu bringen, dass sie Erträge leisten. All das passiert heute schon in unseren Schulen und Kitas.
Es gehört natürlich auch dazu, dass Kinder lernen, wie Speisen zubereitet werden. Deshalb haben wir in unserem Raumprogramm für die Realschulen plus, die Integrierten Gesamtschulen und die Förderschulen Lehrküchen vorgesehen, die im Wege der Landesschulbauprogramme schon heute gefördert werden können. Bei anderen Schularten ist natürlich auch eine Förderung von Lehrküchen möglich, wenn diese zum Bestandteil des pädagogischen Konzepts gehören. Im Raumprogramm zum Beispiel ist das beim Ganztagsschulkonzept natürlich der Fall.
Es gibt also verschiedene Möglichkeiten, den Weg vom Topf zum Teller zu gestalten. Grundsätzlich – das ist mir wichtig und geht auch in Richtung dessen, was Frau Kazungu-Haß gesagt hat – bieten natürlich alle Verpflegunssysteme gute Ernährung an, und zwar nicht nur die Frischküche, sondern auch über andere Möglichkeiten. Da sind wir schon sehr viel weiter als im Jahr 2016. Aus dem Jahr stammt nämlich die zitierte Studie, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Unsere Kitas, unsere Schulen, unsere Träger werden durch die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung unterstützt. Sie ist gut ausgestattet; sie soll es auch weiterhin bleiben. Sie ist Teil der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum. Das ist gut so. Wir sind sehr froh, dass wir sie haben; denn sie ist auch dabei, wenn wir die Qualitätsstandards der DGE umsetzen wollen.
Das Kita-Gesetz hat Frau Abgeordnete Willius-Senzer dankenswerterweise schon erwähnt. Hier haben wir tatsächlich festgeschrieben, dass künftig die DGE-Standards in den Kitas berücksichtigt werden sollen. Wir befinden uns da auf dem Weg. Wir wollen die Kitas nicht überfordern, aber wir wollen auch klar sagen: Den Weg, den schon viele eingeschlagen haben, ist der richtige.
Wir wollen uns besser vernetzen. Wir tun das schon. Kollegin Uli Höfken ist heute nicht anwesend, aber ich weiß, dass ihr die Themen „Ernährung“ und „Ernährungsbildung“ ein großes Anliegen sind. Ich arbeite sehr, sehr gerne mit ihr und natürlich mit dem gesamten Haus – auch mit Staatssekretär Thomas Griese – zusammen. Wir machen auch mit dem Haus von Anne Spiegel sehr viel. Ich glaube, der Weg, den wir beschreiten, ist der richtige Weg. Den würden wir
Frau Ministerin, ich stimme Ihnen zu, es wird tatsächlich sehr viel in den Schulen für Ernährungsbildung, für das Vermitteln und das Bewusstsein einer gesunden Ernährung und ihrer Bedeutung für das menschliche Leben gemacht. Ich war selbst jahrzehntelang in einer berufsbildenden Schule für Ernährung, Hauswirtschaft und Sozialpflege. Daher ist mir das sehr vertraut. Da kann ich Ihnen nur zustimmen.
Allerdings haben Sie einen wesentlichen Bereich vergessen – das haben eigentlich mehr oder weniger alle Vorredner getan –, nämlich unsere Familien.
Stimmt, Sie haben es gesagt. Ich korrigiere mich. Sie waren die einzige – das habe ich mit Zustimmung zur Kenntnis genommen –, die von der Erziehungspartnerschaft gesprochen hat. Alle anderen, auch Sie, Frau Ministerin, haben dieses Thema überhaupt nicht erwähnt. Ich gehe einmal davon aus, dass die meisten derjenigen, die hier sitzen, die gesunde Ernährung, die Zubereitung von Essen, eines schmackhaften Essens, auch zu Hause gelernt haben. Das ist ein ganz wichtiger Baustein.
Einmal deshalb, weil wir gar nicht alle Aufgaben an Schule delegieren können. Sie wird damit völlig überfrachtet. Wir können nicht alles Mögliche, was Kinder früher zu Hause gelernt haben, jetzt plötzlich in den Schulen stattfinden lassen. Deshalb müssen wir eine Familienpolitik machen – es ist mir wichtig, an der Stelle noch einmal darauf hinzuweisen, weil Sie das vergessen haben, Frau Ministerin –, die Familien wieder mehr Zeit miteinander ermöglicht, damit genau solche Grundkompetenzen eben auch zu Hause vermittelt werden können und nicht nur in die Bildung, in den öffentlichen Bereich, in die staatliche Kompetenz verschoben werden. Da müssen wir ansetzen. Wir sollten das parallel tun und nicht das eine gegen das andere ausspielen. Gar nicht darüber zu sprechen, halte ich aber an der Stelle für einen fatalen Fehler.
Wir kommen zur Abstimmung. Überweisungsanträge liegen nicht vor. Dann stimmen wir unmittelbar über die Anträge ab.
Wir stimmen zunächst über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/12754 – ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wir stimmen dann über den Alternativantrag der Fraktionen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/12847 – ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Dieser Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD angenommen.
Freie Heilfürsorge als Wahlmöglichkeit für Polizei-, Berufsfeuerwehr- und Justizvollzugsbeamte in Rheinland-Pfalz einführen Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/12771 –
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Unsere Polizisten, Feuerwehr- und Justizvollzugsbeamte leisten für unsere Gesellschaft täglich vielfältige Aufgaben mit erheblichem Gefährdungspotenzial. Ministerpräsidentin Dreyer hat das heute Morgen auch noch einmal unterstrichen.
Wer als Dienstherr seine Fürsorgepflicht ernst nimmt, kommt deshalb an der Frage einer gesicherten Gesundheitsversorgung seiner Beamten im täglichen Dienst, aber auch vor, während und nach gefährlichen Einsätzen nicht vorbei.
Derzeit erhalten unsere Beamten in Rheinland-Pfalz während ihrer aktiven Dienstzeit eine Beihilfe von 50 %. Die verbleibende Versorgungslücke von 50 % muss über eine private Krankenversicherung vom Beamten selbst aus seinem Nettogehalt gedeckt werden. Dieser zusätzliche
Der Beihilfeberechtigte kann darüber hinaus verpflichtet werden, zur Krankenbehandlung und zu den Arzneimitteln Hinzuzahlungen leisten zu müssen. Besondere Risikoverwendungen und zunehmendes Alter können diesen Eigenanteil zusätzlich erhöhen.
Insbesondere für junge Berufsfeuerwehr- und Justizvollzugsbeamte, die zumeist in Rheinland-Pfalz im mittleren Dienst zwischen A 7 und A 8 eingruppiert sind, ist das nicht nur eine erhebliche finanzielle, sondern auch eine psychische Belastung.
Die Bundesländer handhaben die Gesundheitsversorgung ihrer Beamten durchaus unterschiedlich. Sieben von 16 Bundesländern versorgen ihre Polizeibeamten sowie sechs von 16 Ländern ihre Berufsfeuerwehren über die Freie Heilfürsorge. Zwei Bundesländer, Hessen und Hamburg, ermöglichen eine Wahlfreiheit. Darauf komme ich noch zurück. Bis auf Rheinland-Pfalz und das Saarland versorgen alle anderen Bundesländer auch ihre Polizeischüler während der Ausbildung über die Freie Heilfürsorge.
Der Gesetzgeber geht dabei als Grundvoraussetzung davon aus, dass bei den genannten Gruppen ein erhöhtes Berufsrisiko vorliegt, was er mit der Übernahme der anfallenden Krankheitskosten als Fürsorgepflicht anerkennt.