Auch das ist eine Frage, die man sich dort gestellt hat, und die korrespondiert , ganz wichtig, auch mit der Anzahl der Sozialwohnungen; denn es gibt zwei Faktoren – das habe ich in meiner Rede genannt –: Ich kann auf der einen Seite Sozialwohnungen haben, die bezahlbar sind, weil sie sozial gefördert sind, ich kann auf der anderen Seite aber eben auch noch bezahlbare Wohnungen im Bestand haben. Beide Dinge sind wirklich von Interesse.
Ich glaube, wir sind es den Bürgern schuldig, irgendwann einmal einen Status quo festzustellen dahin gehend, was eigentlich der Bedarf ganz konkret ist.
Herr Dr. Böhme, Sie müssen sich in Ihrer Argumentation schon entscheiden. Dass Sie eine Studie brauchen, begründen Sie damit, dass es schon eine Studie gibt.
Also was denn jetzt? Wir sind hier nicht in einem soziologischen Seminar, sondern unser Punkt ist, dass wir aus den Studien, die es gibt, die richtigen politischen Schlussfolgerungen ziehen.
Da sage ich Ihnen: Es sind am Ende die Kommunen, die – im besten Fall mithilfe kommunaler Wohnungsbaugesellschaften – dafür sorgen müssen, dass auch entsprechender Wohnraum da ist. Deswegen ist der Weg, den wir gehen, der richtige, indem beispielsweise kommunale Konzepte
(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Die wollen es gar nicht wissen! – Abg. Michael Frisch, AfD: Das funktioniert doch nicht!)
oder auch kommunale Gutachten – die Stadt Mainz hat jetzt wieder eines in Auftrag gegeben – vom Land mit gefördert werden, weil da dann die Lösungen gefunden werden.
Es ist jetzt nicht so – das kritisieren Sie dann wieder an anderer Stelle –, dass das Geld, welches wir als Land zur Verfügung stellen, für die Wohnraumförderung nicht ausgeschöpft würde. Wir würden uns wünschen, es würde wesentlich mehr ausgeschöpft werden. Daran kann es gar nicht liegen.
Also ist es doch viel zielgenauer, dass man dort die Kommunen unterstützt, wo der Bedarf da ist, dass dieser zielgenau ermittelt wird, und dann die politischen Instrumente gefunden werden, um den Bedarf entsprechend zu decken. Da steht das Land bereit in der Hilfe. Das hilft wirklich, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, aber nicht die x-te Studie mit null Aussagekraft.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz am Ende einer – nach meiner Wahrnehmung zumindest – sehr intensiven Plenardebatte heute steht also das Thema „Wohnen“. Wir sind uns aber zum Glück – das haben auch die Vorredner deutlich gemacht – einig darüber, das Thema ist wirklich kein Randthema, sondern ein ganz wichtiges, sozialpolitisch entscheidendes Thema, untrennbar mit dem Leben verbunden, fast wie Essen und Trinken.
Wenn ich mir aber den Antrag der AfD, über den wir jetzt debattieren, anschaue, dann muss ich sagen, so ganz schlimm ist es nicht, dass er ganz am Ende des heutigen Tages steht und fast unter Ausschluss der Öffentlichkeit jetzt noch behandelt wird.
Worum geht’s? Die AfD meint, man solle doch jetzt ein Gutachten beauftragen, dass man diverse derzeitige Bedürftigkeitszahlen zusammenfasst, das vergleicht mit dem Bestand an sozialen Wohnungen und aus diesen Zahlen dann ableitet, wie viele Wohnungen man in den nächsten zehn, 20 und sogar 30 Jahren bräuchte – ich vereinfache es ein bisschen, aber es steht so darin –, und dann sollen auch noch die Förderprogramme evaluiert werden.
was aber auch kein Wunder ist; denn die Forderung nach der Evaluation der Förderinstrumente steht schon im Rechnungshofbericht. Dass man den Rechnungshofbericht ernst nehmen soll, auch bei diesem Thema, so wie auch beim Nachtragshaushalt, das hatten wir heute schon.
Aber, wie so häufig, da wird eine eigentlich richtige Forderung einer seriösen Institution zum Anlass genommen. Was macht die AfD daraus? Na ja.
Wobei, einen Punkt will ich Ihnen zugutehalten: In der Begründung führen Sie sehr zutreffend aus, dass die Landesregierung bei der sozialen Wohnraumförderung offensichtlich bisher eklatant versagt. Sie haben das zutreffend herausgearbeitet; denn nicht einmal das selbst gesteckte Ziel der 20.000 neuen Wohnungen – die hätten , das muss man sich klarmachen, allenfalls nur die aus der Förderung entlassenen Wohnungen ersetzt, es wäre noch keine einzige zusätzliche Wohnung geschaffen worden – wird erreicht. Das immerhin haben Sie zutreffend in der Begründung dargestellt. Da bin ich also ganz bei Ihnen.
Was vom Kollegen Köbler nicht so deutlich gesagt wurde – deswegen ergänze ich das hier –: Bereits seit 2006 sind ausschließlich die Länder zuständig für die soziale Wohnraumversorgung. Deswegen ist dieser Halbsatz, das läge daran – die Notlage –, dass die aus der Bundesförderung herauswachsen, eben nur zur Hälfte richtig. Seit 14 Jahren ist es Aufgabe der Länder, für eine ausreichende Versorgung zu sorgen. Deswegen: Bei diesem Thema kann sich die Landesregierung echt nicht wegducken oder auf den Bund verweisen.
(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Jetzt begründen Sie mal, was in unserem Antrag nicht stimmt! – Abg. Michael Frisch, AfD: Was ist denn jetzt so schlecht? – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Nennen Sie doch mal Gründe!)
Quasi mitten in der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen sollen jetzt die Zahlen zur Bedürftigkeit erhoben und zur Grundlage einer Bedarfsprognose für die nächsten bis zu 30 Jahre gemacht werden. Das kann schon nicht richtig sein; denn wir alle sind uns einig, derzeit ist es noch gar nicht absehbar, wie lange und wie intensiv sich die Corona-Auswirkungen auf die Zahlen, die Sie erheben lassen wollen, auswirken werden. Deswegen ist schon der Zeitpunkt völlig daneben.
(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Wohnraum braucht man so oder so! – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)
Zum anderen – das hat der Kollege Köbler völlig zutreffend ausgeführt – berücksichtigen die Fragestellung und die Ausgangsbasis Ihrer angeforderten Prognose überhaupt nicht, dass der soziale Wohnungsbedarf nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Wohnungsberechtigungsscheinen steht, eben weil es gerade in den strukturschwachen Gegenden ganz häufig so ist, dass die Einkommensgrenzen so sind. Auf dem frei finanzierten Wohnungsmarkt können diese Zielgruppen gut bedient werden. Deswegen ist auch das nicht ganz schlüssig bei Ihnen.
Ein weiterer Punkt wird in Ihrem Forderungskatalog überhaupt nicht berücksichtigt; denn es ist doch eine politische Weichenstellung, die Sie gar nicht antizipieren können, ob nämlich weiterhin primär auf die Objektförderung gesetzt oder nicht künftig mehr Subjektförderung betrieben wird,
also Wohngeld als Kompensation dafür, dass es vielleicht nicht überall ausreichend soziale Wohnungen gibt.
Die CDU ist ganz eindeutig – ich will das nur klarstellen – für ein angemessenes Volumen an sozialen Wohnungen.
Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass eine Menge Förderinstitute durchaus sagen, die Subjektförderung ist eigentlich ein probates Mittel, um mit Wohnungsnot umzugehen und im sozialen Auftrag der Gesellschaft Abhilfe zu schaffen.
Auch das kann also mit Ihrem Antrag überhaupt nicht berücksichtigt werden. Wenn man dann noch bedenkt, dass eine kluge Landespolitik das Leben im ländlichen Raum attraktiver machen und damit den Zuzugsdruck in angespannte Wohnungsmärkte reduzieren wird, dann wird klar, dass das von der AfD beantragte Gutachten nicht in dem eigentlich gebotenen Maß weiterhilft. Die CDU-Fraktion wird den Antrag daher ablehnen.
Zu einer weiteren Kurzintervention, diesmal auf die Ausführungen des Abgeordneten Dr. Martin, hat der Abgeordnete Dr. Böhme das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nur ganz kurz. Auch die empirica-Studien schauen bis 2030. Auch diese Studien haben also versucht vorauszusagen, was in den nächsten Jahrzehnten an Problemen auftreten wird und wo man in den Wohnungsbau investieren muss. Das zeigt also, dass unsere Projektion auf 20 oder 30 Jahre nicht unbedingt falsch gewesen ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herrn Abgeordnete! Wohnungsbaupolitik und vor allen Dingen soziale Wohnraumförderung kann man mit dieser Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen zu jeder Tages- und Nachtzeit diskutieren, weil es ein Kernpunkt unserer Politik ist, mit dem wir uns regelmäßig auseinandersetzen, und wir tun das fundiert. Im Gegensatz zu manch anderem, der heute gesprochen hat, wissen wir auch, worüber wir reden.
Einen solchen Antrag zu formulieren: Ich weiß gar nicht, an wie vielen Stellen ich ansetzen soll, um jetzt zu sagen, was alles darin steht, das nicht stimmt. Herr Köbler hat mir aber schon einen Teil abgenommen.