Protocol of the Session on May 27, 2020

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/11729 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – Drucksache

17/11889 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 2 Minuten vereinbart.

Der Gesetzentwurf wurde in erster Beratung in der 101. Plenarsitzung am 29. April 2020 ohne Aussprache im Parlament behandelt. Es erfolgte die Überweisung und Beratung, federführend im Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz und mitberatend im Rechtsausschuss. Die Beschlussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.

Ich bitte um Wortmeldungen. – Für die Fraktion der CDU darf ich der Abgeordneten Groß das Wort erteilen.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im August 2018 hat die Innenministerkonferenz beschlossen, das Bundesland Niedersachsen mit der Erstellung eines Entwurfs für einen Staatsvertrag über die

erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern zu beauftragen. Heute ist es die Aufgabe und Pflicht unseres Parlaments, dieses Landesgesetz zu ratifizieren und es den Bundesländern Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und SchleswigHolstein gleichzutun.

Kurz zur Begründung: Bisher ist es so geregelt, dass die Vorbereitung und Durchführung von Aufenthaltsbeendigungen häufig mit der Rückführung von Menschen in ihre Herkunftsländer per Flugzeug erfolgt. Für die Durchführung derselbigen entscheiden die Länder, ob sie Polizeibedienstete oder andere betraute Bedienstete einsetzen. In Rheinland-Pfalz erfolgt derzeit die Rückführung durch Polizeibedienstete.

Ziel dieses Vertrags ist es, die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz bzw. der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rats in der jeweils geltenden Fassung zu optimieren sowie Rechtsklarheit über den länderübergreifenden Einsatz von Bediensteten zu schaffen, die nicht dem Polizeivollzugsdienst angehören.

Nun soll mit der Ratifizierung eine Rechtssicherheit geschaffen werden; denn in anderen Bundesländern ist es bereits geltendes Recht, dass auch Landesbedienstete, die nicht im polizeilichen Dienst beruflich tätig sind, für die Rückführung in die Herkunftsstaaten verantwortlich sind. Diese können dann auch jenseits der Landesgrenzen die notwendigen Maßnahmen durchführen; bislang ist dies nur durch die Landespolizei der Fall.

Mit dieser Regelung schließen wir ein mögliches Bedürfnis und erlauben auch anderen, nicht polizeilichen Landesbediensteten, auf rheinland-pfälzischem Boden ihren Dienst zu vollziehen. Finanziell hat das Gesetz, über das es zu entscheiden gilt, keine Auswirkungen.

Dieser Staatsvertrag ist sinnvoll und notwendig. Die Vertragspartner regeln aus Gründen der Rechtsklarheit die Befugnisse im Falle von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, weswegen ich mit meiner Fraktion für die Annahme des Gesetzentwurfs stimme.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der FDP)

Es spricht nun für die SPD-Fraktion die Abgeordnete Rauschkolb.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hat die Kollegin schon alles gesagt, was wir auch im Ausschuss besprochen haben. Es geht im Prinzip

bei dem Staatsvertrag um Personen, die Rückführungen durchführen. Damit wird aufgrund des Beschlusses der Innenministerkonferenz eine bestehende Regelungslücke geschlossen.

Es geht vor allem um Länder, die keine Polizei einsetzen. Wir setzen die Polizei ein. Ich denke, es geht darum, dass wir diese Regelungslücke schließen.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächster Redner ist der Abgeordnete Joa.

Geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Wie wir alle wissen, sind Abschiebungen in Deutschland eine Wissenschaft für sich. Zunächst müssen erst einmal die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine Rückführung überhaupt vorliegen.

(Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD: Wie verwunderlich in einem Rechtsstaat!)

Und da dies eher die Ausnahme als die Regel ist, können sich die meisten abgelehnten Asylbewerber glücklich schätzen, ihre Ausreise trotz bestehender Ausreisepflicht mit einer Duldung und späteren Anerkennung dauerhaft umgehen zu können.

Sollte es dennoch einmal zur Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen kommen, werden die zuständigen Behörden vor weitere, oft unüberwindliche Hürden gestellt,

(Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD)

beginnend mit der Buchung eines geeigneten Abschiebungsflugs, sofern überhaupt entsprechende Flüge stattfinden, über die Geheimhaltung des Termins bis hin zur Antreffbarkeit des Betroffenen und seiner Kooperationsbereitschaft während der eigentlichen Rückführung. Häufig scheitern Abschiebungen sogar noch am Flughafen.

Und selbst bei Personen, die schon in Abschiebehaft sitzen, ist der Ausreisevollzug nicht garantiert. Der Fall des bekannten Prümer Taliban, der sich durch rechtliche Kniffe und externe Helfer bis heute seiner Abschiebung erfolgreich entzieht, zeugt von jenem Katz- und Mausspiel, dessen Leidtragende am Ende die Steuerzahler sind.

Passend dazu berichtete die WELT gestern über eine neue Studie, die nach Gründen für die niedrige Anzahl der Rückführungen ausreisepflichtiger Ausländer sucht. Aus Sicht der Forscher waren vor allem die Datenerhebung zu den Abschiebungshindernissen und die Effizienz der Behörden – ich zitiere – „unterentwickelt“. Mit anderen Worten, in

Sachen Abschiebung ist Deutschland ein absolutes Entwicklungsland.

Damit sich dieser Zustand möglichst rasch ändert, unterstützen wir die Landesregierung gerne bei diesem Gesetzgebungsvorhaben, welches die Arbeit der Rückführungsbehörden und deren Bediensteten erleichtern soll, so auch im vorliegenden Fall.

Im Übrigen möchte ich in Erinnerung rufen, dass meine Fraktion schon seit Jahren eine breite und detaillierte Asyldatenerhebung fordert, wie sie genau diese Studie anmahnt. Vielleicht können wir bei diesem wichtigen Anliegen ja ebenfalls auf die konstruktive Unterstützung der Landesregierung zählen.

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der AfD – Abg. Martin Haller, SPD: So, wie Sie sich hier benehmen, ganz sicher nicht!)

Ich erteile nun dem Abgeordneten Roth für die Fraktion der FDP das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Da die Kolleginnen Jennifer Groß und Frau Rauschkolb schon alles Relevante zu diesem Gesetz gesagt haben, können wir hier nur zustimmen.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der FDP und bei SPD, CDU, AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun Frau Abgeordnete Binz das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich kann mich kurzfassen. Das vorliegende Landesgesetz zum Staatsvertrag über die erweiterten Zuständigkeiten der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern regelt eine Lücke, die bisher bestand, wenn Bedienstete, die nicht im Polizeivollzugsdienst sind, mit der Begleitung und der Abschiebung betraut waren und dabei andere Bundesländer betreten haben.

Der Staatsvertrag regelt diese bisherige Lücke, und zwar recht einfach und recht eindeutig. Auch wir werden diesem Gesetz zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei SPD und FDP)

Für die Landesregierung erteile ich nun Frau Staatsministerin Spiegel das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotz der sehr guten Wortbeiträge der Ampelfraktionen und der CDU-Fraktion hat ein Redner den Sachverhalt nicht richtig einordnen können. Deshalb möchte ich noch einmal klarstellen, dass in Rheinland-Pfalz diese Aufgaben ausschließlich von der Polizei wahrgenommen werden.

Rheinland-Pfalz ist daher von den Regelungen des Staatsvertrags lediglich als Transitland zur Verbringung der Ausreisepflichtigen durch andere Bundesländer insbesondere im Rahmen von Flugabschiebungen betroffen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. – Wir kommen zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Das war einstimmig, wenn ich es richtig gesehen habe. Damit gibt es keinen Raum für Enthaltungen und Neinstimmen. Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen worden.