Ja, aber das fließt dort direkt zu den Kommunen, und wir haben in den Beratungen mit unserem Koalitionspartner gesagt, wir möchten, weil es so eine wichtige Zukunftsaufgabe ist, weitere 5 Millionen Euro im Doppelhaushalt in die Hand nehmen,
und haben gesagt, das ist für uns ein besonderer Punkt. Wir wollen hier den Breitbandausbau im Rahmen unserer haushalterischen Möglichkeiten vorantreiben. Natürlich kann man immer darüber streiten – das sind jetzt Formalia –, aber Fakt ist, dass doppelt so viel Geld durch die rot-grünen Koalitionsfraktionen hier beantragt wurden, als Sie das geliefert haben. So ist das nun einmal.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Dr. Weiland, CDU: Völlig falsch! Sie haben es nicht verstanden! – Pörksen, SPD: So ist immer die gängige Rede- wendung: Sie haben es nicht verstanden!)
Ich darf doch darum bitten, dass wir uns ein bisschen in dem Geräuschpegel abdämpfen. Das war in der letzten Zeit etwas zu laut. Es ist ja bald Ende.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich im Namen der Landesregierung ausdrücklich für den Antrag bedanken, aber auch für die Expertenanhörung, die nunmehr am 16. April stattgefunden hat, und das Ergebnis zahlreicher Experten, die hier eingeladen worden waren. Es war eine lange und ausführliche Anhörung. Sie hat einmal mehr gezeigt, wir in Rheinland-Pfalz sind beim Breitbandausbau auf dem richtigen Weg.
Lieber Herr Dötsch, ich will das auch ausdrücklich in Ihre Richtung sagen – Sie haben sich an diesem Nachmittag auch die Zeit genommen –: Zu diesem Weg gehört eindeutig ein Wir. Alle Experten – auch alle Telekommunikationsunternehmen und Energieversorger –, die dort mitdiskutiert haben, haben belegt, dass wir den Lückenschluss, den wir zum Thema Grundversorgung angekündigt haben, vollzogen haben.
Sie haben eben auch deutlich gemacht, dass wir das Hochgeschwindigkeitsinternet mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s von den mageren 27,2 % Ende 2011, als wir das 2011 im Innenministerium übernommen haben, mehr als verdoppelt haben und bei 50 Mbit/s aktuell bei 62,5 % liegen. Das ist eine riesengroße Leistung, zu der die Landesregierung mit ihren Fördermitteln, aber ausdrücklich unter der begleitenden Beratung durch die Kommunen, die Telekommunikationsunternehmen, die Energieversorger und die Kammern mit ihren wichtigen Hinweisen, die ich ausdrücklich nenne, beigetragen hat. Für dieses gute Miteinander bin ich herzlich dankbar.
Ich bin mir sicher, dass wir damit dem formulierten Ziel, nämlich bis 2018 flächendeckend 50 Mbit/s zu erreichen, ein riesengroßes Stück nähergekommen sind.
In einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz mit einer heterogenen Situation stehen wir besonderen Herausforderungen gegenüber. Während wir bei Herrn Denninghoff schon 100 Mbit/s im ländlichen Raum verzeichnen können, muss ich zu Frau Abgeordneter Brück sagen, bei der wir kürzlich eine Veranstaltung im Hunsrückhaus hatten, dass es dort noch deutlich weniger sind. Wir nehmen als Auftrag an, dass wir eine flächendeckende Beplanung machen wollen. Dazu brauchen wir – deshalb möchte ich an der Stelle Ihrem Antrag widersprechen – eine gute, vorausschauende Planung auf der Basis von Machbarkeitsstudien, die alle Infrastrukturen erfasst, nämlich die der Energieversorger, die der KVZ, die der Leerrohre, um ein gutes Konzept erstellen zu können.
Gestatten Sie mir, dass ich aus einem Schreiben eines Bürgermeisters aus dem Hunsrück zitiere, das nach einer Breitbandberatung vor Ort abgefasst wurde. Herr Präsident, ich zitiere: Ich bin sehr dankbar, dass sich die Landesregierung dieser Thematik stellt und in den nächsten Jahren einen wichtigen Beitrag zum Ausbau einer vollständigen und zukunftsorientierten Breitbandinfrastruktur leisten will. Dazu bedarf es, wie Sie in der oben genannten Veranstaltung dargelegt haben, maßgeschneiderter Lösungen, die den individuellen Besonderheiten vor Ort Rechnung tragen. –
(Frau Kohnle-Gros, CDU: Was war jetzt die Botschaft? – Bracht, CDU: Was fangen Sie weiter damit an?)
Dann wird noch weiter ausgeführt, dass sich diese Kommune gerne beteiligt und nicht nur die Beratung, sondern auch die Fördermittel, die wir in einer Größenordnung von mindestens 55 Millionen Euro in den nächsten drei Jahren bereitstellen, gerne annimmt.
Dies wird noch dadurch komplettiert, indem die wichtigen Ergebnisse, die dank der guten Verhandlungen unserer Ministerpräsidentin und von Jacqueline Kraege beim Thema digitale Dividende erzielt wurden, noch durch die drei Raten der digitalen Dividende ergänzt werden können.
Meine Damen und Herren, ich will aber auch sagen, dass hohe Bandbreiten in Rheinland-Pfalz – da rekurriere ich gerne auf die Machbarkeitsstudie – eben keine Zukunftsmusik mehr sind.
Dass Hochleistungsbandbreiten dies ermöglichen, zeigt ein Blick auf unser Landesamt für Geobasisdaten und Vermessung, das demnächst innerhalb von Koblenz umziehen wird. Hierbei wurde schnell deutlich, dass hohe Bandbreiten bis ins Büro zur performanten Übertragung hoher Datenmengen erforderlich sind. Wir gehen hier von Datengrößen im Terabyte-Bereich bei Grafikdaten aus. Dafür werden wir eine durchgängige Glasfaserverkabelung mit Bandbreiten bis zu 1 Gigabit vom zentralen Serverraum bis zu den einzelnen Büros – fiber to the office – realisieren. Das ist Verwaltung der Zukunft. Das ist Rheinland-Pfalz der Zukunft.
Wir werden gemeinsam mit den Kommunen, mit den Kammern und mit den Energieversorgern den Breitbandausbau in Rheinland-Pfalz auch noch dank der Unterstützung des Konjunktur- und Investitionsförderungsfonds, der auch für den Bereich Breitband zusätzliche Möglichkeiten schafft, weiter voranbringen und das Ziel, 50 Mbit/s bis 2018, erreichen.
Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4954 – abstimmen. Das ist der Änderungsantrag zum Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4367 –. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4367 – in der durch die Annahme des Änderungsantrags beschlossenen Fassung. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/4963 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Alternativantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wohnungseinbrüche in Rheinland-Pfalz – Steuerliche und finanzielle Anreize für Investitionen in die Einbruchsicherung schaffen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/4938 –
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Für die CDU-Fraktion hat das Wort Herr Kollege Lammert.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schock, Angst und Unsicherheit. Ein Einbruch in die eigenen vier Wände, in ein geschütztes und sehr privates Umfeld, hinterlässt nicht nur materielle Schäden, sondern viele Opfern leiden noch jahrelang, zum Teil lebenslang an den psychischen Folgen der Tat.
Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Rheinland-Pfalz ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Nach der aktuellen polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2014 stagniert die Zahl der Delikte in diesem Bereich bei 5.819 Fällen auf einem relativ hohen Niveau. In den ländlichen Regionen unseres Landes haben die Wohnungseinbrüche sogar zugenommen, beispielsweise im Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz um rund 3,7 % oder im Bereich des Polizeipräsidiums Westpfalz sogar um 11 %.
Die eingegangenen Anzeigen sind im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr drastisch gestiegen. Gleichzeitig ist die Aufklärungsquote bei den Wohnungseinbrüchen im Jahr 2014 im Vergleich zum Jahr 2013 von 15,7 % auf einen historischen Tiefstand von 13,9 % gesunken. Das ist innerhalb der vergangenen zehn Jahre die niedrigste Aufklärungsquote in diesem Land. Das ist schon sehr erschreckend.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotzdem hat die Landesregierung kontinuierlich die Anzahl der Vollzeitstellen für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte abgebaut. Eine intensive Ermittlungsarbeit in diesem Bereich, aber auch Präventionsmaßnahmen, die gerade bei der Verfolgung von Wohnungseinbrüchen sehr viel Personal binden, werden so in vielen Fällen unmöglich gemacht.
Mit dieser Aufklärungsquote befinden wir uns im Übrigen unterhalb des Bundesdurchschnitts, der immerhin bei 16 % liegt. Länder wie beispielsweise Hessen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und andere haben beispielsweise deutlich höhere Aufklärungsquoten von immerhin über 20 % und zum Teil sogar von an die 30 %.
Herr Minister, ich könnte Ihnen sagen, welche Länder das sind und wer dort das Innenministerium führt. Oftmals sind es CDU-geführte Innenministerien. Da merkt man zum Teil, dass da sehr wohl Konzepte vorhanden sind.
Sie haben in Ihren Pressemitteilungen in den vergangenen Wochen – es war eine ganze Reihe von Pressemitteilungen – immer wieder darauf verwiesen, dass wir beispielsweise in Bayern eine große Zunahme hätten. Man muss sich das aber genau anschauen. In Bayern hat sie in der Tat etwas zugenommen, aber dies auf einem relativ niedrigen Niveau. Man muss schauen, dass dort beispielsweise auf 100.000 Einwohner 65 Einbrüche kommen, während die Quote in RheinlandPfalz mehr als doppelt so hoch ist. Hier sind es über 140 Einbrüche.
Man sieht schon die Unterschiede. Das muss man sich immer im Detail anschauen. Man darf sich nicht nur pauschal die Polizeiliche Kriminalstatistik ansehen.
Herr Minister, deshalb freut es uns – das sage ich ausdrücklich –, dass Sie interessanterweise gerade in unserer „Woche der Inneren Sicherheit“ auch das Thema Wohnungseinbrüche zu Ihrem Schwerpunkt gemacht und plötzlich ein Maßnahmenpaket vorgelegt haben. Das fanden wir doch interessant; denn wir haben schon lange gefordert, dass wir hier einen Schwerpunkt setzen. Wenn Sie darauf eingehen, dann zeigt dies, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden. Wir werden diesen Weg weiter beschreiten. Das kann ich Ihnen sagen. Das kann ich Ihnen auch versprechen.
Die Forderung von Ihnen, nämlich die Einrichtung von Schwerpunktarbeitsgruppen, hatten wir schon im Vorfeld geäußert. Dieser haben Sie sich angeschlossen, wobei wir der Ansicht sind, man müsste, um es richtig zu machen, Kommissariate gegen Bandenkriminalität bilden, damit man dauerhafte Strukturen schaffen kann. Das ist sicherlich der bessere Ansatz.
Wir haben auch in unseren Gesprächen zur „Woche der Inneren Sicherheit“ ein Positionspapier mit immerhin neun Punkten zur Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen vorgelegt. Ich will einige Punkte nennen. Neben den Kommissariaten gegen die Bandenkriminalität sind gezielte Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen insbesondere in den Wintermonaten, eine stärkere Priorisierung der Tatortarbeit, bei der Spezialisten eingesetzt werden, die Verstärkung der Präventionsarbeit, beispielsweise ein Landespräventionstag, und – das halten wir für ganz wichtig; das haben Sie bedauerlicherweise nicht aufgegriffen – computergestützte Früherkennungssysteme angedacht, die bereits in anderen Bundesländern sehr hilfreich sind und gewisse Tatmuster von den Banden oftmals schon frühzeitig erkennen lassen, sodass man frühzeitig handlungsfähig ist.
Wir wollen aber heute zwei Punkte an dieser Stelle herausgreifen, die wir auch schon auf unserem Landesparteitag und auf dem Bundesparteitag angesprochen haben. Es geht dabei um die steuerliche und finanzielle Förderung der Einbruchsicherung. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass ein Täter weniger als drei Minuten für einen Einbruch einplant und bei gut gesicherten Häusern von einem Einbruch absieht.
Um Anreize für einen besseren Einbruchschutz zu schaffen, sollten Investitionen in die Einbruchsicherung
zukünftig steuerlich geltend gemacht werden können. Ich denke, das ist eine sinnvolle Geschichte. Außerdem wäre es sinnvoll, dass Wohnungsinhaber beispielsweise bei der Anschaffung und Erstellung eines eigenen KfWProgramms bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert werden können. Es könnte auch ein Programm Einbruchschutz aufgelegt werden. Die KfW-Bank unterstützt bereits in ähnlicher Weise etwas, allerdings immer nur im Rahmen von energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen.
Dann kann man auch etwas für Eigensicherungsmaßnahmen machen. Wir wollen aber ein eigenständiges Programm. Sie haben es ähnlich angesprochen und in Ihrer Pressemitteilung gesagt, Sie hätten das schon vor Jahren im Rahmen der Innenministerkonferenz gefordert. Leider war dann nichts mehr zu hören, wie oftmals von Ihren Ankündigungen, die dann im Plenum keine Initiative gebracht haben.
Deswegen wollten wir das heute noch einmal aufgreifen, nämlich dass wir genau diese zwei Punkte ansprechen. Wir möchten, dass man einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringt, um das Thema vorwärtszubringen und an die richtige Stelle zu setzen.
Interessant ist auch die Frage – das können Sie uns vielleicht auch erklären –, warum Sie bei den Wohnungseinbrüchen jetzt erst, nachdem wir die „Woche der Inneren Sicherheit“ veranstaltet haben, mit einem solchen Programm kommen; denn es war in den letzten Jahren schon immer eine steigende Anzahl von Wohnungseinbrüchen zu verzeichnen. Damals hat man von Ihnen nichts gehört. Das muss ich ehrlich sagen.