Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dem Verkehrsminister von Rheinland-Pfalz sehr dankbar, dass er alles versucht, um aus diesem Murks irgendwie noch herauszukommen. Da ist jeder Vorschlag, den man natürlich prüfen sollte, willkommen, und das ist auch seine Aufgabe. Ich finde, das macht er hervorragend.
Ich meine, bei einem schlechten Gesetz kann man nur in einem gewissen Rahmen gute Vorschläge machen. Das ist das Problem.
Herr Kollege Schweitzer hat darauf hingewiesen, dass es zum Problem werden kann – ich bin überzeugt davon, auch bei uns in der Region wird es dazu kommen –, dass zwar die Autobahnen bemautet sind, aber die nachrangigen Straßen nicht.
Einen Mautausweichverkehr haben wir schon bei den Lkw, verbunden mit dem Problem, dass er nicht wirklich handelbar ist. Deswegen wird an dieser Stelle für unsere Region ein weiteres Problem auf uns zukommen.
Gerade was die Landstraßen angeht, für die das Land verantwortlich ist, für die Unterhaltung, für die Instandsetzung, sodass unsere Landstraßen für die Menschen gut befahrbar sind, haben wir dann den Effekt, dass wir für eine vermurkste Gesetzesinitiative der CSU hier in Rheinland-Pfalz sozusagen die Steuer zahlen sollen.
Die CDU Rheinland-Pfalz wollte diese Maut nicht, wie der Herr Kollege Licht gerade gesagt hat. Sie haben eine stellvertretende Vorsitzende, die häufig in Berlin ist
Ich glaube, Frau Klöckner wird als stellvertretende CDUVorsitzende sicher noch ein engeres Verhältnis zur Schwesterpartei CSU haben.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Frau Klöckner, CDU: Was für ein Geeiere! – Glocke des Präsidenten)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir wollen in dieser Aktuellen Stunde über zwei fundamentale Grundsätze unserer Verfassung sprechen. Das ist zum einen der Grundsatz der Gleichbehandlung von Frauen und
Hier ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von vergangener Woche hinsichtlich des Kopftuchverbots im rheinland-pfälzischen Schulgesetz in vielerlei Hinsicht wegweisend. Niemand darf aufgrund seiner Religion benachteiligt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eindrücklich betont.
Das ist jenseits der konkreten nordrhein-westfälischen Schulgesetzgebung ein wichtiges Signal in die Gesellschaft und ein wichtiges Signal für Rheinland-Pfalz, genauso wie die ausdrückliche Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass derzeit mit dem Kopftuchverbot, wie es in Nordrhein-Westfalen praktiziert wird, faktisch muslimische Frauen, auch wenn sie entsprechend qualifiziert sind, von der beruflichen Tätigkeit als Pädagoginnen ausgeschlossen werden.
Das steht in einem rechtfertigungsbedürftigen Spannungsverhältnis zum Gebot der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen, so führt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe aus und unterstreicht damit, dass das Kopftuchverbot, wie es die CDU in RheinlandPfalz immer gefordert hat und wie es die CDU-geführte Landesregierung in Nordrhein-Westfalen damals im Schulgesetz geschrieben hat, faktisch zur Diskriminierung von Frauen muslimischen Glaubens führt, meine Damen und Herren.
Das ist genau der Umkehrschluss dessen, was Sie hier in Rheinland-Pfalz suggerieren. Es geht uns allen gemeinsam darum, dass wir Frauen nicht diskriminieren wollen, dass wir Diskriminierung an Frauen nicht akzeptieren, auch nicht unter dem Deckmantel einer Religion, aber dass solche Verbote faktisch das Gegenteil bewirken, weil sie Frauen vom gesellschaftlichen und beruflichen Leben ausschließen.
Meine Damen und Herren, deswegen bin ich froh, dass wir in Rheinland-Pfalz diesen Irrweg nie gegangen sind.
Liebe rheinland-pfälzische CDU, liebe Frau Klöckner, wir wollen dieses Urteil auch nutzen, um Sie aufzurufen, wieder in den Verfassungskonsens zurückzukehren,
in den Verfassungskonsens, dass wir alle Religionen und alle Weltanschauungen, zu denen ausdrücklich auch die Nichtgläubigen gehören, gleichbehandeln müssen.
Es gibt kein Vorrecht für eine einzelne Religion oder eine einzelne Weltanschauung in unserem weltoffenen und toleranten Staat, wie es die Bundesrepublik Deutschland ist. Das erwarte ich auch von einer Volkspartei wie der CDU, das endlich anzuerkennen, dass wir alle Weltanschauungen und Religionen gleichbehandeln müssen,
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Frau Klöckner, CDU: Und die Unterdrückung der Frauen auch!)
Kopftuchverbot, Burkaverbot, Pauschalurteile über den Islam, Generalverdacht über die Muslime: Mehr fällt Ihnen doch nicht ein, wenn es um das Thema Islam und Muslime in Rheinland-Pfalz geht, Frau Klöckner. Dann rechtfertigen Sie sich immer mit dem Thema der Gleichbehandlung und der Gleichberechtigung der Frauen.
Ja, selbstverständlich müssen wir auch thematisieren, wenn Muslime die Gleichbehandlung von Frauen nicht realisieren
und Frauen aufgrund von vorgeschobenen religiösen Argumenten unterdrückt werden. Das ist gar nicht die Frage.
sonst hätten Sie doch nicht auf der einen Seite gesagt, dass man hier für die Gleichberechtigung der Frauen kämpft, auf der anderen Seite mit Blick auf die Länder Saudi-Arabien und Afghanistan aber ausführt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: Bei diesen Ländern muss ich akzeptieren, dass es offenbar einen gesellschaftlichen Konsens für diese Kleidungsregeln gibt. –
Frau Klöckner, wenn es Ihnen mit der Gleichberechtigung der Frauen wirklich ernst ist, dann müssen wir gerade in diesen Ländern sagen, dass auch die Frauen gleichberechtigt und aus der Unterdrückung herausgeholt werden.