Zu Frage 1: Die aktuellen Zubauzahlen für die Windenergie in Rheinland-Pfalz bestätigen die Wirksamkeit der von der Landesregierung und hier von mir beschriebenen getroffenen Maßnahmen.
Nach dem bisherigen Rekordjahr 2013, in dem bereits 149 Windkraftanlagen mit einer Anlagenleistung von 413 Megawatt in Rheinland-Pfalz neu errichtet wurden, konnte nach Angaben der Deutschen WindGuard GmbH der Zubau in 2014 noch einmal auf 168 Neuanlagen mit einer Leistung von 463 Megawatt deutlich gesteigert werden.
Im Vergleich der Bundesländer liegt Rheinland-Pfalz beim Zubau im Jahr 2014 auf einem guten vierten Platz nach den beiden Küstenländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie dem Land Brandenburg und vor dem Freistaat Bayern.
Laut Angaben der Deutschen WindGuard GmbH waren damit in Rheinland-Pfalz zum 31. Dezember 2014 ca. 1.470 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 2.730 Megawatt installiert.
Zu Frage 2: Neben dem Klimaschutz und der angestrebten Unabhängigkeit von Energieträgerimporten aus teilweise politisch instabilen Regionen der Erde sind Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte wichtige Gründe für die lokalen und regionalen Akteure, sich für den Ausbau der regenerativen Stromerzeugung vor Ort zu engagieren. Dabei verbleibt mehr Kapital in der Region und fließen weniger finanzielle Mittel für Energieimporte ab.
Solche unmittelbaren kommunalen Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte sind jedoch schwer zu beziffern. Neben einmalig anfallenden Wertschöpfungsgewinnen durch den Bau von Windkraftanlagen spielen auf die Gesamtzeit bezogen jährlich wiederkehrende Wertschöpfungseffekte aus dem Betrieb und durch die Betreibergesellschaft eine wesentliche Rolle.
Den mit Abstand größten Anteil der jährlichen Wertschöpfung haben die Gewinne der Betreibergesellschaften. Aber auch Einnahmen aus der Verpachtung von Grundstücken für die Errichtung von Windenergieanlagen stellen eine bedeutsame Wertschöpfung dar. Ich darf daran erinnern, Herr Abgeordneter Seekatz hat hierzu gestern einige Sätze gesagt.
Daher sollte es Ziel der Kommunen sein, bei Windenergieprojekten möglichst viel von dieser Wertschöpfung in der eigenen Kommune zu halten, entweder durch eigene Beteiligung oder durch Beteiligung ihrer Bürger.
Die Landesregierung unterstützt das 2012 gegründete Landesnetzwerk der Bürgerenergiegenossenschaften in Rheinland-Pfalz und berät durch die Energieagentur auch die Kommunen und Landkreise in allen Projekten, nicht nur bei Windenergieprojekten. Zudem bieten sich unterschiedliche Kooperationsmöglichkeiten an, um Kommunen, die selbst keine Windenergieanlagen aufstellen können oder dürfen, eine Beteiligung an Anlagen
Zu Frage 3: Durch die dynamische Entwicklung beim Ausbau der Windkraft im Land wird der Ausbaupfad der Windenergie in Bezug auf die bereits erwähnten energiepolitischen Zielsetzungen der Landesregierung hinsichtlich der installierten Gesamtleistung im Jahr 2014 übertroffen. Darüber freuen wir uns.
Zu Frage 4: Mit der Reform des EEG 2014 hat die Bundesregierung den Weg für die Umstellung der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien auf Ausschreibungen bereitet. In einem ersten Schritt soll die gesamte Förderung von Photovoltaikfreiflächenanlagen auf Ausschreibungen umgestellt werden. Ab 2017 soll dann für alle anderen erneuerbaren Energien die Förderhöhe über Ausschreibungsverfahren ermittelt werden.
Die Landesregierung hat gegen ein verpflichtendes Auktionsverfahren, das als verbindlich vorgesehen ist, grundsätzlich Bedenken. Diese wurden bereits im Rahmen der Novelle des EEG im letzten Jahr gegenüber der Bundesregierung geäußert. Sollte das Ausschreibungsmodell auf weitere Technologien der erneuerbaren Energien übertragen werden, dann müsste gewährleistet sein, dass vor einer bindenden Entscheidung und Festlegung in der kommenden Novelle des EEG erst eine angemessene Pilotphase mit technologiespezifischen Projekten und einer nachfolgenden sorgfältigen und ergebnisoffenen Auswertung unter Einbeziehung der Länder durchgeführt wird.
Die derzeitige Pilotausschreibung bezieht sich mit Freiflächenanalagen auf eine Technologie, die aufgrund ihrer technologischen und ökonomischen Eigenschaften in besonderem Maße für Ausschreibungen geeignet ist. Dieses Technologiesegment weist im Vergleich zu anderen erneuerbaren Erzeugungstechnologiearten relativ kurze Planungs- und Genehmigungszeiträume mit vergleichsweise geringen spezifischen Investitionen in den Planungsprozess auf. Grundsätzlich sollte nach der Evaluation der Pilotausschreibung die generelle Einführung von Ausschreibungen aber geprüft werden und deren Einführung dann erfolgen, wenn sie sich als effizientestes Mittel zur Bestimmung der Förderhöhe erwiesen hat. Dies sehen wir im Moment noch nicht so.
Insbesondere die aktuelle Ausarbeitung der Fachagentur Windenergie an Land zu Planungs- und Genehmigungsprozessen zeigt, dass ein durchschnittliches Windenergieprojekt rund fünf Jahre vom Prozessbeginn bis zur Inbetriebnahme der Anlagen benötigt und die geplante Größe des Windparks von der später tatsächlich realisierten Größe deutlich abweicht.
Vor diesem Hintergrund der noch nicht näher durch die Bundesregierung definierten Details zum Ausschreibungsdesign bei Windenergieprojekten ist eine Aussage zur Auswirkung der Energiepolitik der Bundesregierung beim weiteren Ausbau von Windenergie nicht abschließend möglich.
In Anbetracht der offenen Fragen bei der zukünftigen Förderung von Windenergieprojekten wird sich die Landesregierung in den Gesprächen mit der Bundesregie
rung und gegebenenfalls auch bei der nachfolgenden Novellierung des EEG für praktikable und den Interessen unseres Landes dienliche Regelungen mit großem Nachdruck einsetzen.
Ich mache vielleicht an dieser Stelle noch eine Ergänzung, wenn wir so viel über Planung und unsere Ausschreibungen reden. Ich bedaure sehr, was ich jüngst gehört habe, dass unser großer Einsatz in Zusammenhang mit der Kraft-Wärme-Kopplung einer großen Unsicherheit durch das unterliegt, was wir im Moment aus Berlin hören. Die Wirtschaft – damit sind wir wieder beim Mittelstand in Rheinland-Pfalz – hat ein Interesse am Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. Wir vertreten weiter die Interessen in Berlin. Das dient nicht nur dem Mittelstand, sondern es dient an dieser Stelle ganz stark dem weiteren Ausbau und dem Fortgang zum Thema EEG.
Diese Varianz zur Frage, was nach 2017 passiert und wie sicher die KWK-Förderung (Kraft-Wärme-Kopplung) ist, sage ich, dem gehen wir weiter nach. Das KraftWärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist an der Stelle mit dem erneuerbaren Energiegesetz (EEG) gekoppelt. Ich kann das hier nicht auslassen. Ich weiß, dass Ihre Frage einen etwas beschränkteren Radius hat. Es zielt damit hinein. Die neuesten Nachrichten haben uns in diesem Zusammenhang nicht begeistert.
Frau Ministerin, de facto ist es so, dass die Genehmigungsverfahren immer komplizierter und langwieriger werden, was sich auch in immer wieder neu zu fordernden Gutachten ausdrückt, sodass auch sicherlich auf die Rentabilität Einfluss genommen wird. Wann legt die Landesregierung endlich einen konkreten Plan vor, wer wann was bei den Windkraftanlagen genehmigt, sodass die Gemeinden endlich einmal Planungssicherheit bekommen und wissen, was sie konkret auf den Weg bringen müssen, um eine Anlage zu genehmigen?
Vielleicht darf ich an dieser Stelle noch einmal zur Beantwortung der Anfrage wiederholen, dass die Landesregierung den Rahmen gesetzt hat und die Kommunen und alle Beteiligten im Prozess das auch wissen. Daher sind aus meiner Sicht alle Bedingungen gesetzt. Was ich eben beschrieben habe, dass das Ausschreibungsverfahren, das in der Zukunft auf uns warten wird, natürlich eine Vereinbarkeit mit den schon jetzt komplizierten Planungsprozessen, wie Sie gesagt haben, und aufwendigen Bearbeitungsweisen bringen muss, das sehen wir nicht. Insofern haben wir hier unbedingt Beratungsbedarf in Berlin hinsichtlich der weiteren dann vor uns liegenden Ausschreibungsprozesse.
Frau Ministerin, bis zum Jahr 2008 spielte Repowering bundesweit eine eher untergeordnete Rolle. Im aktuellen Bericht, den Sie erläutert haben, wird davon ausgegangen, dass 25 % der zusätzlich installierten Leistung aus Repowering stammt. Wie sind hier die Erkenntnisse für Rheinland-Pfalz, und wie beurteilen Sie diese Entwicklung?
Das ist grundsätzlich eine gute Entwicklung, die wir auch weiter mit unterstützen sollten. Sie ist notwendig, um die Anzahl der Anlagen insgesamt zu begrenzen; denn das ist ja die Systematik des Repowerings, eine ältere, mit weniger Leistung ausgestatte Anlage durch eine größere mit einer neuen Technologie zu ersetzen. Es gilt deswegen, darauf zu achten, dass wir auch bei den Genehmigungsverfahren einfache Prozesse begleiten können; denn damit kann die Leistung auch von ganzen Windparks erheblich erhöht werden und natürlich auch schneller an solchen zukünftigen Ausschreibungsprozessen partizipiert werden, wenn dieses erste Verfahren ermöglicht wird. Deswegen gibt es grundsätzlich eine positive Haltung, einen kritischen Blick aber auf die Ausschreibungsprozesse in der Zukunft, die es nicht erleichtern werden, auch ein Repowering möglich zu machen. Das ist sozusagen der Casus knacksus, an dem wir auch in Zukunft nachsteuern müssen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, der engagierte Ausbau der Windenergie, der ein Stück weit über dem Plan liegt, hätte auch zu entsprechenden Problemen in der Versorgungssicherheit führen können, wenn man sozusagen über Plan liegt oder zu entsprechenden Belastungen der Netze kommt. Wie sind da Ihre Erkenntnisse?
Sie wissen ja, dass wir eine ausführliche Netzstudie für das Bundesland gemacht haben und wir eng mit allen Betreibern der Netze im Dialog sind, u. a. natürlich auch in dem entsprechendem Gremium, das wir zur Beratung dafür geschaffen haben, damit es genau zu dieser Situation nicht kommt. Ich nehme alle Beteiligten im Prozess so wahr, und es gibt dafür einen gesetzlich geregelten
Auftrag im Energiewirtschaftsrecht, dass dies auch nicht eintreten darf. Dafür haben alle Beteiligten Sorge zu tragen. Wir sehen also, dass es steuerbar und möglich ist und schneller gehen kann als ursprünglich angenommen.
Ich befürchte aber, dass wir im Zusammenhang mit dem neuen Optionsverfahren eine eventuell stärkere Beeinträchtigung dieser großen Dynamik haben werden. Die hängt unter anderem auch mit der von Ihnen beschriebenen Beeinträchtigung des Repowerings zusammen. Deswegen ist die Tatsache, dass wir heute vielleicht ein bisschen vor dem Plan liegen, noch nicht eine Aussage darüber, ob wir am Ende auch schneller unser Ziel erreichen werden oder nicht zwischendurch auch noch einmal zeitlich eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Dies könnte durchaus der Fall sein. Aber deswegen sehe ich hier starkes politisches Wirken mit Ausgestaltung auf diese Ausschreibungsbedingungen dieses Auktionsverfahrens von unserer Seite als notwendig an.
Frau Ministerin, die Regierung hatte vorgegeben, 2 % der Landesfläche für die Windenergie auszuweisen. Wie weit ist dieses Ziel bis heute erreicht, und wie ist die Verteilung im Land? Konzentriert sich das auf einzelne Bereiche, oder gibt es eine gleichmäßige Verteilung im Land?
Darüber geben wir natürlich gern detailliert Auskunft zu den Zeitpunkten, an denen uns jeweils alle Informationen vorliegen. Ich will noch einmal kurz den Planungsstand schildern. Wir haben noch nicht von allen Regionalen Planungsgemeinschaften die Vorranggebiete in den Beschlüssen und auch noch nicht alle genehmigt. In dem Moment, in dem diese Pläne genehmigt sind, werden wir feststellen, wie groß die Flächen für die Vorranggebiete sind. Die übrigen Flächen sind im Rahmen der Privilegierung der Nutzung für die Kommunen auch eine Möglichkeit, ihre Pläne zu gestalten. Dies kann in der Darstellung natürlich auch präzisiert werden.
Deswegen nehmen Sie die Zahlen bitte nicht konkret als schon entschieden an, aber eine Raumordnungsgemeinschaft, die uns einen Prozentsatz x für Vorrangflächen benennt – seien es 1 %, 1,2 % oder möglicherweise sogar die genannten 2 % oder darunter liegend 0,5 % –, hat natürlich in der Ausweisung der gesamten Fläche durch die Privilegierung noch die Möglichkeit, die anderen Flächen zu kompensieren.
Im Fortlauf können wir immer darüber Auskunft geben, wo sich Flächen in Planung befinden und wo Ausschlussflächen sind. Dass wir statistisch das 2 %-Ziel zur Erreichung des Gesamtziels erreichen müssen,
daran führt auch nach einer möglicherweise geringeren Ausweisung der Vorrangflächen prozentualer Art kein Weg vorbei.
Das werden wir Ihnen sagen können, wenn die Pläne vorliegen. Ich muss nämlich auch die Pläne mit den Vorrangflächen aller Planungsgemeinschaften haben. Dann kann ich darüber Auskunft geben. Sie liegen noch nicht alle vor.
Herr Kollege Schmitt, ich habe Ihre Frage nicht verstanden. Ich lasse Ihnen gern den Vortritt. Vielleicht möchten Sie die Frage stellen, sodass wir sie auch verstehen können.
Gut. Dann werde ich im Protokoll nachlesen können, welche Frage der Kollege gestellt hat. Vielen Dank.
Sie haben die Wertschöpfung angesprochen. Hierzu gehört auch der Punkt, dass wir in Rheinland-Pfalz in der Vergangenheit eine große Lücke zwischen Erzeugung und Stromverbauch hatten. Wir hatten ungefähr 50 % mehr Stromverbrauch als Erzeugung. Mich würde interessieren, inwieweit sich diese Lücke durch den forcierten Ausbau der Windenergie schließt.
Herr Abgeordneter Hürter, das ist auch ein großes Thema, das Sie ansprechen. Effizienzsteigerung, Energiesparen und die Veränderung der Verbräuche, die Frage, wie viel fossile Energie genutzt wird und wie viel erneuerbare Energie im eigenen Land genutzt wird, ist eine sehr wesentliche. Wir stellen hier fest, dass dieser Prozess schrittweise voran geht. Das konnten Sie auch im letzten Energiebericht nachlesen. Darüber sind wir erfreut, weil natürlich der Anteil der eigenerzeugten Energie und auch der eigenverbrauchten im Land steigt. Hier geht unser Blick vor allen Dingen auf die industriellen
Sektoren. Ich habe eben das Stichwort Kraft-WärmeKopplung und Eigenstromerzeugung bei der rheinlandpfälzischen Wirtschaft und Industrie genannt. Das ist nämlich ein wesentlicher Teil. Wir liegen weit über dem Bundesdurchschnitt der Erzeugung. Da verändern sich die Zahlen recht stark in dem Moment, in dem die Wirtschaftsbetriebe selbst ihren Strom z. B. aus der KraftWärme-Kopplung erzeugen und auch verbrauchen.
Genau dieser statistische Schwenk, den wir darin beobachten, rührt auch aus der Wirtschaft her. Das heißt, wir stellen fest, sie zieht mit. Die Bürgerinnen und Bürger ziehen auch schrittweise sukzessiv mit, aber die sprungweisen Veränderungen sind dann immer in der Industrie zu beobachten. Wir müssen also ein weiterhin großes Interesse daran haben, wenn wir diese Entwicklung vorantreiben wollen, mit der Wirtschaft diesen Effekt zu nutzen. Deswegen gilt auch unser Engagement in Berlin weiterhin, die Kraft-Wärme-Kopplung und im KWKG den Ausbau weiter zu forcieren und nicht zu bremsen.