Protocol of the Session on February 26, 2015

Ich darf das zusammenfassend als letzten Punkt sagen, dass die sechs stationären Einrichtungen, die wir haben, 58 Betten oder Plätze bereithalten. Gemessen an der Einwohnerzahl – ca. 4 Millionen – ergibt dies 15 Betten pro 1 Million Einwohner. Damit liegt Rheinland-Pfalz unterhalb des Bundesdurchschnitts von rund 22 Betten pro 1 Million Einwohner. Ich weiß, in der Antwort steht, es ist geplant, das zu erhöhen. Wir wollen einmal abwarten. Wir müssen darauf drängen, dass das auch nachhaltig geschieht.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt dort insbesondere im ländlichen Raum Nachholbedarf. Ich denke, dass wir all diese Dinge im Fortgang im Ausschuss noch einmal diskutieren sollten.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Dr. Konrad das Wort.

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde bereits viel Richtiges gesagt. Deswegen will ich mich auf einen anderen Aspekt konzentrieren, und zwar auf zwei Punkte. Das eine ist die Situation der Pflege, und das andere ist der Begriff der Palliativversorgung.

Vorwegschicken will ich aber einige Anmerkungen zu meinen Vorrednern. Ich stimme zu, dass die Versorgung unbedingt eine Multiprofessionalität erfordert. Dass diese nicht nur durch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung sichergestellt werden kann, ist evident. Es gehört also auch ein anderes Verhältnis der verschiedenen Gesundheitsberufe zueinander und eine engere Zusammenarbeit auch an dieser Stelle dazu. Wichtig ist der Vorrang ambulanter Versorgung. Wir drücken das immer damit aus, dass die Menschen in einem gewohnten Umfeld sterben wollen. Es bedeutet aber auch, dass wir „ambulant vor stationär“ denken.

Es ist so, dass bei der Bedarfsplanung für Hospizbetten, die eingefordert wird, natürlich die Schwierigkeit besteht, dass das bisher im Rahmen der jeweils in der Landesverantwortung stehenden Krankenhausplanung so nicht vorgesehen ist. Insofern ist es auch schwierig, vom Land

zu fordern, den Aufbau ambulanter Hospizdienste auf den Weg zu bringen. Sie haben gehört, dass RheinlandPfalz, was die stationäre Versorgung angeht, bei den Palliativbetten in den entsprechenden Krankenhäusern weit vorne liegt, während es bei den stationären Hospizbetten unter dem Durchschnitt liegt. Ich denke, da gehört es dazu. Herr Dr. Enders hat gesagt, Sie wünschen eine weitere Behandlung im Ausschuss. Dazu gehört, dass man sich über die Konzepte klar wird und nicht die Betten zählt. Ich glaube, das ist wirklich der bessere Ansatz.

Die verschiedenen Repliken auf die Diskussion zur Sterbehilfe will ich hier nicht beantworten, weil ich denke, dazu werden wir in diesem Hohen Hause noch Gelegenheit haben.

(Frau Klöckner, CDU: Ja!)

Ich danke insbesondere dafür, dass die Situation von Menschen mit unheilbaren Erkrankungen kurz vor dem Tod in der Form beleuchtet werden konnte. Ich will jetzt einmal auf die Situation der Pflegenden eingehen, nicht nur die Pflegenden in der professionellen Pflege, deren Alltag von Zeitmangel bestimmt ist, sondern auch auf die Situation der Menschen in der häuslichen Pflege, also der Angehörigen. Es sind übrigens immer noch zu weit über 80% Frauen, die ihre Zeit und ihre Kraft dafür aufwenden, die jeweiligen Angehörigen zu pflegen. Ich will aber auch das professionelle Pflegepersonal betrachten. Beide Personengruppen haben eine deutlich zu geringe Unterstützung. Das muss tatsächlich verbessert werden. Dazu muss jetzt weder der Bundesgesetzgeber noch der Landesgesetzgeber bemüht werden, aber wir müssen dies als Aufgabe erkennen. Ich erkenne auch an der Schwierigkeit, die die CDU hatte, das Sterben in Würde in Strukturdaten zu fassen, die man abfragen kann, dass dies sehr schwierig zu erfassen ist und dies an dieser Stelle auch noch einmal beleuchtet werden sollte.

Das zweite ist die Begrifflichkeit der Palliativmedizin. Die WHO-Definition ist: Aktive ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer fortschreitenden, also progredienten, weit fortgeschrittenen Erkrankung mit einer begrenzten Lebenserwartung in einer Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht.

Das ist beispielsweise bei Kindern und Jugendlichen mit neurologischen Erkrankungen deutlich verlassen worden; denn es ist gerade dort so – dies betrifft auch Menschen in hohem Alter –, dass die Grunderkrankung sehr wohl noch auf Behandlung anspricht, aber nicht mehr endgültig geheilt werden kann. Das ist ein sehr großer Unterschied. Wir müssen uns hier ethische Gedanken dazu machen, ob wir diese Personengruppen, deren Leiden zwar aufzuhalten, vielleicht auch zu bessern, aber nicht mehr zu heilen ist, immer gleich in die Nähe derer rücken, die unmittelbar vom Tod bedroht sind und unmittelbar in den Vorgang des Sterbens eintreten. Ich halte das für keine gute Entwicklung. Ich glaube, wir müssen das aus ethischen Erwägungen gerade in Deutschland sauber trennen in die Menschen, die unheilbar krank sind, aber noch ein Leben gestalten können, für deren Teilhabe und Behandlung wir sorgen müssen, und die Menschen, die tatsächlich auf Linderung, auf Schmerzlinderung und Ähnliches hoffen.

Für beide Personengruppen – da möchte ich nicht missverstanden werden – steht im Vordergrund für diese Menschen die Lebensqualität, und zwar die Lebensqualität bis zum letzten Moment.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die Landesregierung hat Frau Ministern BätzingLichtenthäler das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Würde des Menschen ist das zentrale Leitprinzip unseres ethischen und gesellschaftspolitischen Handelns. Das gilt für alle Lebensphasen und insbesondere für Situationen, in denen Menschen auf die Unterstützung durch andere angewiesen sind. Es ist unser Anspruch, sterbende Menschen und ihre Familien in dieser Phase zu begleiten. Wenn Sterben mit Krankheit verbunden ist, brauchen die betroffenen Menschen die bestmögliche medizinische Behandlung.

Neben der medizinischen Versorgung soll eine gute Palliativversorgung Schwerstkranke in allen wichtigen Bereichen unterstützen und sie auffangen. Für Rheinland-Pfalz ist die Palliativ- und Hospizarbeit seit Jahren ein Herzensanliegen. So verfügen wir über eine gut ausgebaute hospizliche und palliative Versorgungsstruktur, über 77 Krankenhäuser, die die Palliativmedizin umsetzen, 25 weitere Krankenhäuser mit einer Palliativstation, 34 ambulante Hospiz- und Beratungsdienste, 7 Teams, die die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ausüben und derzeit 7 stationäre Hospize, darunter 6 Erwachsenenhospize und 1 Kinderhospiz. Daneben unterstützt das Land die ehrenamtliche Hospizarbeit seit langer Zeit schon mit jährlich 130.000 Euro.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, weitere Aufbauarbeit ist – da stimme ich den Vorrednern zu – bei der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung noch zu leisten, um auch hier in der Tat eine flächendeckende Versorgung zu erreichen. Deshalb hat das Land in der Vergangenheit die Vertragsverhandlungen zwischen den Leistungsanbietern und den Krankenkassen intensiv moderiert und auf Vertragsabschlüsse hingewirkt.

Herr Kollege Dr. Enders, in Neustadt ist zurzeit noch kein Vertragsabschluss zustande gekommen – dort warten wir noch auf den Abschluss –, aber dieser Vertrag liegt vor.

Kolleginnen und Kollegen, ich kann Ihnen versichern, wir werden in der Aufbauarbeit nicht nachlassen.

Sehr geehrte Frau Klöckner, wie in den meisten anderen Bundesländern auch sind wir zurzeit dabei, die regiona

len Bedarfe zu erfassen. Es ist sehr schwer, diese regionalen Bedarfe zu erfassen. Eine von der Gesundheitsministerkonferenz beantragte Evaluation auf der Bundesebene hat nur eine bedingte Aussagekraft aufgrund der unterschiedlichen Strukturen in der Bundesrepublik. Deshalb haben wir das aufgegriffen und werden im Jahr 2015 einen Forschungsauftrag erteilen, um fundierte Grundlagen über die regionalen Bedarfe sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich zu bekommen, sodass es künftig keine weißen Flecken mehr geben wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Land Rheinland-Pfalz hat als eines der ersten Bundesländer die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen unterzeichnet. Die Charta verfolgt vor allem das Ziel, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass das Leiden schwer kranker sterbender Menschen so weit wie möglich in medizinischer, psychischer und seelischer Hinsicht gemildert werden kann.

Weil sich jeder Mensch irgendwann mit dem Thema Sterben, Tod und Trauer auseinandersetzen muss, ist eine öffentliche Diskussion darüber ganz wichtig. Ich halte diese gesellschaftliche Debatte für dringend notwendig und bin auch dankbar, dass wir in RheinlandPfalz bereits die politische Diskussion zur Frage der Sterbebegleitung im Landtag geführt haben und führen werden; denn wir wissen aus anderen Ländern, in denen eine aktive Sterbehilfe möglich ist, dass die Motive der Menschen, sich für eine aktive Sterbehilfe auszusprechen, oft die Angst vor Hilflosigkeit und Würdelosigkeit ist. Ich bin mir sicher, dass wir einen großen Teil dieser Ängste nehmen können, wenn wir über ein sehr gutes Versorgungsnetz im Gesundheitsbereich und in der Pflege verfügen und darüber auch aufklären.

Es gilt, eine Sorgekultur für Sterbende zu verankern. Ich sehe hier zwei Ansatzfelder. Erstens die weitere Förderung der ehrenamtlichen Hospizkultur als wichtiges zivilgesellschaftliches Konzept und zweitens der weitere Ausbau der professionellen Strukturen der Hospiz- und Palliativversorgung. Hier meine ich in erster Linie die ambulanten Dienste.

Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat bereits ein Eckpunktepapier zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung vorgelegt und beabsichtigt in diesem Jahr, einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Grundsätzlich begrüße ich dieses Vorhaben als Landesministerin sehr. Jedoch denke ich, dass wir erstaunlicherweise noch viel zu wenig über die Situation von sterbenden Menschen wissen. Dazu gehört eine einfache Statistik über Sterbeorte. Immerhin – das haben die Vorredner auch schon betont – stirbt nur die Hälfte der Menschen im Krankenhaus, aber wenn die meisten Menschen ein Sterben in vertrauter Umgebung wünschen, ist diese Zahl zu hinterfragen.

Da auch die Bundesländer Verbesserungsbedarf sehen, wird sich auf Anregung von Rheinland-Pfalz auch die Gesundheitsministerkonferenz im Juni mit der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland beschäftigen.

Kolleginnen und Kollegen, ich möchte diese Debatten auch als Gelegenheit nutzen, allen ehrenamtlichen und

professionellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre verantwortungsvolle und oft auch anstrengende Arbeit zum Wohle der sterbenden Menschen zu danken.

(Beifall im Hause)

Ich bekräftige an dieser Stelle noch einmal, dass wir hierbei als Landesregierung weiterhin die ehrenamtliche und professionelle Arbeit fördern werden.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich muss nachfragen: Ist eine Ausschussüberweisung beantragt? Ich habe Herrn Dr. Enders so verstanden.

(Frau Klöckner, CDU: Ja!)

Gibt es Bedenken gegen eine Ausschussüberweisung? – Dann wird diese Große Anfrage noch einmal an den zuständigen Ausschuss überwiesen.

Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf:

UNESCO Global Geoparks – Chance für die Vulkaneifel Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4629 –

Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Abgeordnete Blatzheim-Roegler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mit Erlaubnis des Präsidenten mit einem Zitat beginnen, und zwar aus dem DuMont Kunstreiseführer Eifel: Obwohl zwischen den berühmten Kaiserstädten Trier und Aachen gelegen, ist die Eifel für viele noch immer wie ein weißer Fleck auf den touristischen Landkarten, sieht man einmal vom Nürburgring ab. Trotz ihrer Blüte in Antike und Mittelalter, trotz ihrer Berühmtheit unter den Geologen – hier findet sich die jüngste Vulkanlandschaft Europas –, betritt man mit der Eifel noch immer einen der eigentümlichsten und unbekanntesten Natur- und Kulturräume Deutschlands. Der Grund liegt in der Geschichte. Als westlicher Teil des Deutschen Reiches grenzte die Eifel an Frankreich, und 300 Jahre Krieg der beiden einstigen Erbfeinde hatten das Land so nachhaltig getroffen, dass die Eifel noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts als Armenhaus Deutschlands galt, wohin zu reisen nicht empfehlenswert erschien. – Das hat sich Gott sei Dank geändert.

(Vizepräsidentin Frau Schleicher-Rothmund über- nimmt den Vorsitz)

Die Eifel ist zunehmend attraktiver geworden. Ich kann mich noch als Kind – ich bin in Köln aufgewachsen – daran erinnern, dass meine Großmutter immer sagte, in den 20er- und 30er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts sei man immer in die Sommerfrische in die Eifel gefahren.

Heute tritt die Eifel, vor allen Dingen die Vulkaneifel, zu Recht selbstbewusst mit dem Slogan auf „Dort kann man leben und arbeiten, wo andere Urlaub machen“. Spätestens seit dem Buch „Du musst wandern“ von Manuel Andrack und der TV-Serie „Mord mit Aussicht“, die im fiktiven Ort Hengasch in der Eifel spielt, hat sich der Bekanntheitsgrad dieser Region bundesweit verbreitet.

Der Eifelsteig lockt jedenfalls jedes Jahr mit Tausenden Wanderwilligen. Der neueste Hit – darüber habe ich vor zwei Wochen im SWR einen Beitrag gesehen – ist Winterwandern in der Vulkaneifel. So viel für Einsteiger und diejenigen, die die Vulkaneifel vielleicht doch nicht so gut kennen.

Die Eifel ist eine starke Destination, wie der Touristiker sagt. Laut Statischem Landesamt liegt die Eifel, besonders der Bereich Vulkaneifel, an dritter Stelle im rheinland-pfälzischen Übernachtungsranking. Nach der Region Mosel/Saar mit 27 % und der Region Pfalz mit 19 % folgt die Region Vulkaneifel/Eifel mit 13,8 %. Danach kommt das Rheintal mit 9,8 %. Das sind Zahlen, die überzeugen.

Wandern und Wellness ist das eine. Dieser touristische Aspekt ist wichtig für eine Region, die auch vom demografischen Wandel bedroht ist, aber viele wissen vielleicht nicht: die Vulkaneifel ist auch ein Hotspot internationaler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Im Herzen der Vulkaneifel liegt der Natur- und Geopark Vulkaneifel, welcher die Region um die Städte Daun, Hillesheim, Ulmen, Gerolstein, Manderscheid und Kelberg umfasst. Der Natur- und Geopark Vulkaneifel erhielt den Titel „Geopark im von der UNESCO unterstützten Weltnetz“ bereits im Jahr 2004. Sie können es dem Antrag entnehmen. Die UNESCO plant jetzt eine dritte Flächenkategorie neben den Titeln „UNESCOWeltkulturerbe“ und „UNESCO-Biosphärenreservat“. Dieser Titel UNESCO-Geopark wäre gerade für die Region Vulkaneifel eine enorme Aufwertung. Im Herbst wird die UNESCO darüber entscheiden.