Protocol of the Session on December 17, 2014

(Unruhe im Hause)

Darf ich um etwas Ruhe bitten!

Dazu ist eine Zweidrittelmehrheit der Anwesenden erforderlich. Ich darf Ihnen die Namen aus der Drucksache 16/4304 vorlesen. Es sind vorgeschlagen: Dr. Gerald Wolf aus Waldfischbach-Burgalben und Herr Dirk Reidenbach aus Lauterecken.

Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Das war einstimmig.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Wahl eines ordentlichen Mitglieds des Landes Rheinland-Pfalz für den Ausschuss der Regionen Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 16/4329 –

Vorgeschlagen ist Frau Staatssekretärin Kraege. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Das war einstimmig.

(Frau Klöckner, CDU: Sie ist zwar nicht mehr da, aber! – Pörksen, SPD: Sie ist entschuldigt, Frau Kollegin!)

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf

Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des „Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat (KGRE)“ für die zehnte Amtszeit (2012 bis 2016) Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 16/4305 –

Ich durfte als stellvertretendes Mitglied bisher den Landtag von Rheinland-Pfalz vertreten. Da ich, wie Sie wissen, ausscheide, schlägt die SPD-Fraktion die Abgeordnete Barbara Schleicher-Rothmund vor. Wer diesem Vorschlag zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Das war einstimmig.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2242 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 16/4341 –

Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Ich darf dem Berichterstatter, Herrn Kollegen Denninghoff, das Wort erteilen.

Frau Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der CDU „Landesgesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes“ – Drucksache 16/2242 – berichte ich wie folgt:

Durch Beschluss des Landtages vom 25. April 2013 ist der Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 20. Sitzung am 16. Mai 2013, in seiner 21. Sitzung am 20. Juni 2013, in seiner 23. Sitzung am 24. Oktober 2013, in seiner 24. Sitzung am 28. November 2013 und in seiner 35. Sitzung am 6. November 2014 beraten.

In der 21. Sitzung am 20. Juni 2013 und in der 24. Sitzung am 28. November 2013 hat der Sozialpolitische Ausschuss jeweils ein Anhörverfahren durchgeführt.

Der Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung hat den Gesetzentwurf in seiner 25. Sitzung am 4. Dezember 2014 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 38. Sitzung am 11. Dezember 2014 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird mit Änderungen an den Artikeln 1 und 2 – siehe Drucksache 16/4341 – von allen Fraktionen angenommen.

(Beifall der SPD und vereinzelt bei CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Kollege Wäschenbach das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Heute ist ein Tag der Freude in mindestens

dreifacher Hinsicht. Zum einen bringen alle Fraktionen im Saal gemeinsam und in Einigkeit ein Gesetz auf den Weg, was nach meinen Erfahrungen zu selten vorkommt.

Zum anderen wird mit der von der CDU bereits im April 2013 eingebrachten Gesetzesänderung eine Lücke im Bestattungsgesetz von 1983 geschlossen, um einen pietätvollen Umgang mit Tot- und Fehlgeburten sicherzustellen.

Drittens helfen wir den betroffenen Eltern und Angehörigen, einen würdevollen und menschlichen Umgang bei Fehlgeburten in der Praxis zu gewährleisten und Fälle von Klinikmüllentsorgung von Leibesfrüchten flächendeckend auszuschließen.

(Beifall bei der CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren, deshalb danke ich an dieser Stelle zunächst stellvertretend für viele engagierte Initiativen Frau Helga Beisel, Sprecherin der „Leeren Wiege“ in Landau, die den Abgeordneten bereits im August 2010 ein Begehren zur Änderung des Bestattungsgesetzes zugesandt hatte.

Dieses Ansinnen resultierte aus ihrer 17-jährigen umfangreichen ehrenamtlichen Arbeit, unter anderem in der Begleitung von Eltern, deren Kind während der Schwangerschaft verstarb. Umfassend hat sie uns parteiübergreifend immer wieder schriftlich und in persönlichen Gesprächen, zuletzt in zwei Anhörungen, die speziellen Bedürfnisse der betroffenen Eltern und den Umgang mit nicht bestattungspflichtigen Kindern aufgezeigt. Sie hat uns dafür sensibilisiert und davon überzeugt, gemeinsam einen gangbaren Weg auf Gesetzesebene zu finden.

Deshalb wurde im Sommer 2011 ein umfassender Fragenkatalog an über 1.500 Geburtskliniken, Pathologien, Hebammen und Arztpraxen verschickt und nach der Auswertung im Mai 2012 ein bestehender Sensibilisierungsbedarf und eine Gesetzeslücke festgestellt.

Mir selbst und vielen Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten fiel es in den letzten zwei Jahren nicht leicht, dieses sensible und höchst persönliche, zutiefst menschliche Thema in allgemeingültige ordnungspolitische Strukturen zu bringen. Deshalb war es für mich als Mann persönlich von Beginn an klar, dass diese ethischmoralische Frage in erster Linie für die betroffenen Frauen und nicht die Männer zu treffen ist.

Es hat länger gedauert, uns ein umfassendes Bild im Land zu verschaffen. In den zwei Anhörungen mit Sachverständigen und Betroffenen am 20. Juni 2013 und am 28. November 2013 wurden die Weichen gestellt. Die Vertreter der Krankenhäuser, die kommunalen Verbände, pro familia, die Selbsthilfegruppe „Leere Wiege“, die Vertretung der Frauenärzte, die Vertretung der Pathologen, eine Fachberatungsstelle für Schwangere, Kinder- und Jugendmediziner kamen in den Anhörungen zu Wort.

Auch diesen Wissenschaftlern und sachverständigen

Experten gilt der Dank der CDU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU)

In mehreren Ausschusssitzungen und in einer kleinen Arbeitsgruppe der drei Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU wurden Details abgestimmt und Kompromisse gefunden.

Ich danke auch den wissenschaftlichen Mitarbeitern der Fraktionen und der Landtagsverwaltung, die diesen überparteilichen Findungsprozess fachkundig begleitet haben.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was wird jetzt im Einzelnen geregelt? Es gibt einen Rechtsanspruch, dass Fehlgeburten, aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte und Ungeborene im jedem Fall würdig gesammelt und bestattet werden.

Es gibt eine Informationspflicht, die gewährleistet, dass auf die Möglichkeit der Bestattung durch die Kliniken künftig hingewiesen werden muss, damit der Elternwille artikuliert werden kann und beachtet wird.

Es gibt eine öffentliche Regelung, wenn der Elternwille nicht ausgesprochen wird oder wegen seelischer Belastung in dem Moment nicht ausgesprochen werden kann. Bei dieser Nichtwahrnehmung des Bestattungsrechtes wird sichergestellt, dass es zu einem Umgang auch bei Fehlgeburten und aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten kommt, der den Vorstellungen unserer Gesellschaft von Pietät und Menschenwürde gerecht wird.

Es gibt eine frauenpolitische Regelung; denn in der Kompromissfindung in der kleinen Arbeitsgruppe wurde dies berücksichtigt. Danach wird für aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte eine Regelung getroffen, wonach eine entsprechende individuelle Bestattung wie bei Fehlgeburten auf Antrag des Elternteils – jedenfalls der vorherigen Einwilligung ausschließlich der Frau – bedarf.

Damit wird wie erwähnt der besonderen Konfliktlage der betroffenen Frauen wie zum Beispiel bei Vergewaltigungen Rechnung getragen, und es wird auch auf eventuell andere ethische Vorstellungen der Frau Rücksicht genommen.

Ebenso werden das im Wandel befindliche Familienbild sowie die vielfältigen Lebenswirklichkeiten an dieser Stelle berücksichtigt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gesetz tragen wir der außergewöhnlichen schutzwürdigen Situation in der Notlage der Betroffenen und den kleinen Sternenkindern menschenwürdig Rechnung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der CDU und vereinzelt bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion hat nun Frau Kollegin AnklamTrapp das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Wäschenbach, ich stimme Ihnen zu, ein gemeinsamer Antrag, wie wir ihn heute ins Plenum einbringen können, ist ein Anlass, über den wir uns freuen können. Das Thema, um das es geht, ist eher ein wirklich trauriges Thema.

Rheinland-Pfalz ist ein kinderfreundliches Land, und wir machen Frauen und Paaren Mut, die einen Kinderwunsch haben, sich dafür zu entscheiden. Jede Stadt und jede Gemeinde freut sich über die Geburt eines Kindes. Kindertagesstätten, auch für die Kleinsten, und eine flächendeckende Ganztagsbetreuung vereinbaren Familie und Beruf in Rheinland-Pfalz. Im Ländervergleich sind wir hervorragend.