Jörg Denninghoff

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Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Schnelles Internet wird zu einer für die Menschen immer wichtigeren Ressource. Gerade in den ländlichen Regionen unseres Landes wird die Verfügbarkeit von schnellen Internetverbindungen eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels spielen, gerade dort also, wo aktuell der größte Ausbaubedarf besteht. Deshalb gilt es, gerade in einem Flächenland wie dem unseren den Ausbau von Hochleistungsnetzen voranzubringen.
Doch dürfen uns dabei nicht die Anforderungen von heute als Maßstab dienen, sondern es müssen vielmehr die Anforderungen der künftigen Innovationen sein.
Um zu ergründen, welche das sind, erlauben Sie mir einen Blick in die Vergangenheit. Ich persönlich begann meine Online-Karriere 1984, damals mittels eines Akus
tikkopplers, einem Gerät, in das man den Hörer seines Telefonapparates legte.
Die Bandbreite, die mir damals zur Verfügung stand, waren 110 Bit/s. Ja, Sie haben richtig gehört, Bit pro Sekunde, keine Kilo-, Mega- oder gar Gigabit. Damals waren das Versenden von Textnachrichten und das Recherchieren von Informationen möglich. Das ordentlich strukturierte Angebot und das Fehlen von grafischen Elementen machten dies möglich.
Die damalige Lehrmeinung war, dass über Telefonleitungen maximal 9.600 Bit/s möglich wären. Aber was man mit solchen Bandbreiten anfangen sollte, wusste man nicht.
Zehn Jahre später, 1994, wurde das Internet in Deutschland gesellschaftsfähig, nicht zuletzt durch den Siegeszug des World Wide Web. Es war bis dahin fast nur von den Hochschulen und einigen Enthusiasten benutzt worden.
Die fortschreitende technische Entwicklung und die Digitalisierung der Vermittlungsstellen führten zur maximalen, auf Telefonverbindungen realisierten Bandbreite von 56 Kbit/s am Ende des letzten Jahrtausends.
Zu dieser Zeit begann der Siegeszug der ersten Breitbandtechnik DSL. Mein erster DSL-Anschluss hatte 1,5 Mbit/s. Durch die geringe Entfernung zur Vermittlungsstelle war ich privilegiert.
2004 – 20 Jahre, nachdem 110 Bit/s als ausreichend erachtet wurden – war mein Anschluss mit 3 Mbit/s gefühlt viel zu langsam. Das World Wide Web war mittlerweile von den Grafikern und Werbefachleuten entdeckt worden.
2015 – etwas mehr als 30 Jahre nach meiner OnlinePremiere – verfüge ich an meinem Heimatort, einer Ortsgemeinde mit 700 Einwohnern, über 100 Mbit/s, da dort neben einer guten DSL-Anbindung auch ein Kabelnetz liegt, das – ursprünglich zur Versorgung mit Kabelfernsehen gebaut – mittlerweile zur Vollversorgung ausgebaut wurde. Ich habe also aktuell eine ungefähr eine Millionen Mal schnellere Verbindung als 1984, damals unvorstellbar, heute technisch nichts Besonderes, aber leider nicht überall verfügbar. Deshalb muss die öffentliche Hand gemeinsam mit der Wirtschaft bis 2018 den Ausbau auf 50 Mbit/s flächendeckend erreichen.
Das darf aber nicht als Endausbau verstanden werden. Wie mein kleiner Ausflug in die letzten 30 Jahre der Versorgung mit Datendiensten zeigt, ist nur eines sicher, verfügbare Bandbreite wird immer durch neue innovative Nutzungsmöglichkeiten belegt werden. Deshalb ist es wichtig, den Ausbau nicht ausgehend von der aktuellen Nutzung zu planen, sondern das technisch und wirtschaftlich Mögliche zu betrachten.
Symmetrische Netze werden durch neue Anwendungen, zum Beispiel durch die Telemedizin oder das Internet der Dinge, immer wichtiger, da dabei die Daten vor Ort entstehen und nicht zum Endanschluss, sondern von
ihm wegfließen. Dabei kann eine zu geringe UploadBandbreite zum Hindernis werden.
Daher begrüße ich ausdrücklich die geplante Machbarkeitsstudie der Landesregierung, die neben der Bandbreite von 300 Mbit/s auch solche Parameter einbeziehen wird.
Die Landesregierung mit dem Breitbandkompetenzzentrum ist auf dem richtigen Weg. Das haben auch die überaus positiven Stellungnahmen in der Anhörung eindrucksvoll bestätigt. Jetzt gilt es, diesen Erfolg und die Breitbandversorgung im Land weiter auszubauen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem Antrag der Fraktion der CDU „Mindestlohnregelung unbürokratischer gestalten“ – Drucksache 16/4508 – berichte ich wie folgt:
Durch Beschluss des Landtags vom 29. Januar 2015 ist der Antrag an den Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen worden. Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Antrag in seiner 37. Sitzung am 10. Februar 2015 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird abgelehnt.
Frau Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der CDU „Landesgesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes“ – Drucksache 16/2242 – berichte ich wie folgt:
Durch Beschluss des Landtages vom 25. April 2013 ist der Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 20. Sitzung am 16. Mai 2013, in seiner 21. Sitzung am 20. Juni 2013, in seiner 23. Sitzung am 24. Oktober 2013, in seiner 24. Sitzung am 28. November 2013 und in seiner 35. Sitzung am 6. November 2014 beraten.
In der 21. Sitzung am 20. Juni 2013 und in der 24. Sitzung am 28. November 2013 hat der Sozialpolitische Ausschuss jeweils ein Anhörverfahren durchgeführt.
Der Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung hat den Gesetzentwurf in seiner 25. Sitzung am 4. Dezember 2014 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 38. Sitzung am 11. Dezember 2014 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird mit Änderungen an den Artikeln 1 und 2 – siehe Drucksache 16/4341 – von allen Fraktionen angenommen.