Protocol of the Session on November 20, 2014

Wir vertreten seit Langem die Auffassung, dass die enge Verzahnung der stationären und ambulanten Sozialen Dienste von grundlegender Bedeutung für die Resozialisierung ist. Der Vollzug kann die Menschen gut auf ihre Entlassung vorbereiten, aber die meisten der Entlassenen brauchen eine klare, unmittelbare und sofortige Begleitung, wenn sich das Tor in die Freiheit für sie geöffnet hat.

Resozialisierung ist ein wichtiges Ziel. Der Schutz der Menschenwürde fordert Resozialisierung. Die Sicherheit der Menschen im Land fordert Resozialisierung. Die Strafgefangenen sind eben nicht Objekt der Behörden, sie sollen vielmehr zu verantwortlichem Verhalten im Einklang mit dem Recht befähigt werden. Wenn die Bewährungshilfe hier gute Arbeit leisten soll, muss sie rechtzeitig wissen, welche Behandlungsmaßnahmen jemand im Vollzug durchlaufen hat, welche Vorbereitungen, welche Entscheidungen konkret auf die Zeit nach der Entlassung gerichtet sind. Der Vollzug muss wissen, welche Daten durch die Gerichtshilfe schon erhoben worden sind, wenn jemand inhaftiert wird und eine Untersuchungshaft oder eine Strafhaft antritt.

Resozialisierung beginnt nicht erst mit der Entlassungsvorbereitung, Resozialisierung beginnt viel früher. Der gesamte Vollzug steht heute unter dem Oberbegriff der Vollzugs- und Eingliederungsplanung. Um der Sicherheit der Menschen willen, um des Schicksals aller Betroffenen willen müssen wir diesen gestiegenen Anforderungen, die noch ständig steigen, und Aufgaben gerecht werden, und wir wollen uns ihnen stellen. Diesem Ziel dient die Reform der Sozialen Dienste. Wir haben es uns wahrlich nicht leicht gemacht. Wir haben eine Arbeitsgruppe eingerichtet.

Wir haben hier alle relevanten Gruppen der Justiz einbezogen. Wir haben alle, die in ihrer Arbeit mit den Sozialen Diensten zu tun haben, nach ihrer Meinung gefragt, zum Beispiel die Polizeipräsidien des Landes, die vielen Vereine der Straffälligenhilfe – diese haben uns in unserer Arbeit unterstützt –, die Maßregelvollzugseinrichtungen und selbstredend die Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter der Vollzugseinrichtungen, die mit dem Übergangsmanagement befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wir haben natürlich auch über die Grenzen geschaut. Wie machen es andere Länder? Können wir von anderen lernen? In Deutschland hat es in den letzten Jahren eine Vielzahl von Umstrukturierungen in diesem Bereich gegeben. Wir haben intensiv mit Präsidentinnen und Präsidenten unserer Gerichte sowie den Leitern der Staatsanwaltschaften diskutiert. Wir haben die vielen Argumente immer wieder sorgfältig abgewogen. Das ist das Ministerium der Justiz. Ich bin sehr zuversichtlich.

Die Schritte, die wir entwickelt haben und die ich Ihnen heute im Ansatz vorstellen möchte, werden auf große Akzeptanz bei allen Beteiligten stoßen. Wir haben lange mit der Frage gerungen, ob es sinnvoll ist, Gerichts- und Bewährungshilfe zu einem Dienst zusammenzulegen. Wir haben uns entschlossen, diesen Schritt nicht zu gehen. Wir konzentrieren uns auf Qualitätsverbesserungen innerhalb der Dienste. Zu unseren Vorstellungen gehört auch, dass wir die Führungsaufsichtsstellen, die eine hoch anspruchsvolle Aufgabe zu bewältigen haben, von vielen kleinen Stellen auf drei größere Stellen bei den Landgerichten Mainz, Frankenthal und Koblenz konzentrieren wollen.

All das entspricht dem Koalitionsvertrag, wenn man ihn denn richtig liest. Wir wollen die neue Struktur mit einem anspruchsvollen Qualitätsmanagement begleiten. Wir wollen mit den uns zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten den zeitnahen Informations- und Datenaustausch zwischen den Diensten gewährleisten. Das ist ganz wichtig, damit uns die Menschen in dieser schwierigen Situation nicht verloren gehen, menschlich und ökonomisch. Rasche Hilfe, ungebrochene Führung, klare Ansage, das werden wir stärken.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Und wir werden die Arbeit regelmäßig evaluieren, um auch weiterhin auf Änderungsnotwendigkeiten reagieren zu können. Ich habe dieses Konzept zu Beginn der Woche mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte und mit den Generalstaatsanwälten diskutieren können. Ich

werde auch die Arbeitsgruppe wieder zusammenrufen, meine Vorstellungen dort erläutern und zur Diskussion stellen und zuhören. Ich würde mich freuen, wenn ich unser Vorhaben auch Ihnen zum Beispiel im Rechtsausschuss noch ausführlicher vorstellen und mit Ihnen diskutieren dürfte.

(Frau Klöckner, CDU: Ein bisschen etwas korrigieren!)

Ich bin zuversichtlich, dass unsere Vorstellungen zusammen mit Ihren Wünschen eine gute Lösung ergeben.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Die Fraktionen haben je Fraktion noch mehr als 3 Minuten Redezeit, aber ich sehe keine Wortmeldungen, sodass wir darüber abstimmen können, weil das beantragt wurde, dass dieser Antrag an den Rechtsausschuss überwiesen wird.

(Bracht, CDU: Ja!)

Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Das war einstimmig.

Dann kommen wir zu Punkt 19 der Tagesordnung:

Empfehlungen der Gutachtlichen Prüfung des

„Zukunftskonzepts Nürburgring“ durch

den Landesrechnungshof

Antrag der Fraktionen der SPD und

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/4239 –

Wir haben eine Grundredezeit von 10 Minuten vereinbart. Das Wort hat Herr Kollege Köbler von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben hier gemeinsam mit allen Stimmen dieses Hauses den Landesrechnungshof beauftragt, einen gutachtlichen Bericht über das Zukunftskonzept Nürburgring anzufertigen. Nach ungefähr zwei Jahren hat der Rechnungshof seinen Bericht vorgelegt. Wir haben angekündigt, dass wir diesen Bericht sehr ernst nehmen und wir uns sachlich-inhaltlich damit auseinandersetzen werden. Wir haben hier auch alle gemeinsam diesen Bericht nach der ersten Debatte an die parlamentarischen Ausschüsse überwiesen.

Wir haben nun die Diskussion geführt, die Fragen gestellt, die Antworten erhalten, und zwar im Haushalts- und Finanzausschuss, im Innenausschuss, im Wirtschaftsausschuss sowie im Rechtsausschuss. Wir haben immer gesagt, wir werden notwendige Konsequen

zen auf der inhaltlichen Ebene ziehen. In diesem Sinne legen wir Ihnen heute als rot-grüne Koalition diesen Antrag vor, der genau das tut, aus den Diskussionen, die wir geführt haben, auf der Sachebene, auf der inhaltlichen Ebene entsprechende Konsequenzen ziehen zu wollen. Uns geht es dabei um mehr Transparenz, um mehr Kontrolle und auch um mehr Verantwortung, damit ein solcher politischer Fehler, wie er zweifelsfrei damals im Konzept „Nürburgring 2009“ gemacht worden ist, in Rheinland-Pfalz möglichst nie wieder vorkommt.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wir haben uns viele, viele Stunden in den parlamentarischen Ausschüssen zumindest formal mit dem Bericht befasst. Ich bin dem Präsidenten des Rechnungshofs sehr dankbar, dass er dort Rede und Antwort gestanden hat, teilweise auch Geduld bewiesen hat und

(Vereinzelt Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

und wir uns wirklich in der Sache damit auseinandersetzen konnten.

(Baldauf, CDU: Das haben aber nicht alle so gesehen!)

Ich glaube, dass diese Diskussion auch wirklich notwendig und wichtig war, auch wenn sie leider nicht immer an der Sache geführt worden ist. Daher haben wir jetzt diesen Antrag vorgelegt, in dem auch wir sagen, dass wir politisch-inhaltlich weitere Konsequenzen ziehen wollen.

Das haben wir übrigens vorher bereits gemacht. Mehrfach angesprochen wurde keine Steuersubvention mehr für den Nürburgring, keine Steuersubvention mehr für die Formel 1, mehr Transparenz im BeteiligungsControlling, Stichwort Corporate Governance Kodex und viele andere Maßnahmen.

In dem Bericht sind aber weitere vorgeschlagen worden. Mit denen haben wir uns sehr intensiv auseinandergesetzt. Wir machen jetzt ganz konkret Vorschläge, wie wir das Beteiligungs-Controlling weiter optimieren, Aufsichtsräte stärken, vor allem auch die wirtschaftliche Tätigkeit von Landesgesellschaften, Landesbetrieben besser steuern können und wie wir das Parlament, also den Haushaltsgesetzgeber, bei Fragen beispielsweise von Kreditaufträgen, Rücklagenbildung, Investitionstätigkeiten und Landesgesellschaften stärken können.

Kurzum: Wir stärken damit die Transparenz, das Controlling und dieses Parlament, meine Damen und Herren.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD – Baldauf, CDU: Das heißt, es war bisher nicht so!)

Lassen Sie mich kurz darstellen, worum es uns im Einzelnen geht. Es geht darum, was der Rechnungshof eingefordert hat und was bereits implementiert ist – das hat unter anderem die Ministerpräsidenten in der Regierungserklärung erläutert –, dass es weiterhin ein kontinu

ierliches Beihilfe-Controlling bei der Landesregierung gibt.

Es geht darum, dass beispielsweise Berichtspflichten gegenüber dem Parlament und den zuständigen Ausschüssen gestärkt werden, beispielsweise dass das Land bei Gewährleistung von mehr als 5 Millionen Euro unmittelbar den Haushalts- und Finanzausschuss und den Wirtschaftsausschuss damit zu befassen hat.

Es geht darum zu prüfen, wie Verfahrensregelungen bei Gewährleistungen, insbesondere bei solchen wie Kreditaufträgen – das war ein Kernthema in der Diskussion –, implementiert werden können, um die Aufgabenerfüllung auch im privatrechtlichen Bereich, also bei Landesbeteiligung, stärken zu können.

Es geht darum, wie landesgesetzliche Änderungen möglicherweise noch weiter verbessert werden, insbesondere die Landeshaushaltsordnung, um den Haushaltsgesetzgeber im Haushaltsvollzug weiter zu stärken und die Transparenz zu verbessern.

Es geht auch darum, bei all diesen Prüfungen und Diskussionen, die von der Landesregierung vorgenommen werden sollen, frühzeitig schon in der Debatte, wie man das konkret umsetzt, die entsprechenden Ausschüsse, insbesondere den Haushalts- und Finanzausschuss, zu beteiligen.

Es geht darum, dass bei Bildung von Rücklagen das Wirtschaftlichkeitsgebot noch stärker in den Fokus genommen werden muss. Es geht auch darum, dass beispielsweise Rücklagenbildung und -entnahme im Sinne der Schuldenregel, die wir haben, am Ende strukturell neutral auszugestalten sind und Nachweis- und Dokumentationspflichten bei solchen Tätigkeiten weiter gestärkt werden sollen.

Insgesamt sind solche Instrumente, die man nicht per se ablehnen kann, aber natürlich nur restriktiv zu handhaben, dann, wenn es wirtschaftlich und insgesamt für das Land und damit für den Steuerzahler auf Sicht finanziell sinnvoll ist.

Ich glaube, dass wir ganz konkret aus dem Rechnungshofbericht die Punkte abgearbeitet und uns sehr ernsthaft damit auseinandergesetzt haben, wenn das auch manchmal bei der einen oder anderen Kreuzverhörsituation schwierig war. Wir haben es aber doch beharrlich gemacht, auch gemeinsam mit dem Rechnungshofpräsidenten diskutiert.

Nicht an jeder Stelle sind wir 1 : 1 gefolgt, doch viele Hinweise haben wir tatsächlich aufgenommen und dokumentieren in diesem rot-grünen Parlamentsantrag, dass wir die Besprechung auf der inhaltlich-sachlichen Ebene ernst genommen haben

(Unruhe im Hause)

und wir einen weiteren Schritt gehen wollen, aus Fehlern, die in der Vergangenheit gemacht worden sind, zu lernen, und für die Zukunft dafür zu sorgen, dass noch mehr Transparenz herrscht, noch mehr Kontrolle

herrscht und auch dieses Parlament weiter gestärkt wird, meine Damen und Herren.