Möchten Sie raten, welche Partei es war, deren Kreisgeschäftsstelle betroffen war, welcher Partei dieser betroffene Stadtrat angehörte? Nun, es ist die Partei, deren stellvertretende Bundesvorsitzende hier im Plenum sitzt und der Fraktion vorsteht, die diese Aktuelle Stunde beantragt hat.
Habe ich etwas verpasst, oder wo ist der laute Aufschrei der CDU zu den Vorgängen in Sachsen-Anhalt? Haben
Es soll hier nicht der Vorgang in Pirmasens damit entschuldigt werden, dass eine andere Partei möglicherweise Ähnliches in Stendal getan hat. Beide Taten verdienen die volle Aufmerksamkeit und Unnachgiebigkeit der Staatsanwaltschaft. Nur ist es nicht Aufgabe der Politik, sich hier einzumischen.
Das Verhalten der Opposition, Ihr Verhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ist doppelzüngig.
(Bracht, CDU: Zu keiner Situation haben Sie sich daran gehalten an die Maxime, die Sie hier jetzt – – –)
Diese Aktuelle Stunde widerspricht fundamentalen Prinzipien unserer Rechtsordnung, und sie ist dieses Hauses nicht würdig.
über den Unterstützungsfonds für die Wahrnehmung inklusiv-sozialintegrativer Aufga- ben nach § 109 b Satz 3 Schulgesetz
Wir kommen direkt zur Abstimmung, da eine Ausschussüberweisung nicht beantragt ist. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 20. Februar dieses Jahres ist der Antrag an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Integration, Familie, Kinder und Jugend und an den Bildungsausschuss überwiesen worden.
Der federführende Sozialpolitische Ausschuss hat den Antrag in seiner 26. Sitzung am 6. März dieses Jahres, in seiner 29. Sitzung im Mai dieses Jahres und in seiner 33. Sitzung im September dieses Jahres beraten.
In seiner 29. Sitzung am 22. Mai hat der Sozialpolitische Ausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt, zu dem auch die Mitglieder des Ausschusses für Integration, Familie, Kinder und Jugend und des Bildungsausschusses eingeladen waren.
Da der federführende Sozialpolitische Ausschuss die Ablehnung des Antrags empfohlen hat, fand eine Beratung in den mitberatenden Ausschüssen gemäß § 83 Abs. 6 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags nicht statt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ergebnisse des GEK-Reports aus dem Jahr 2013 haben aufgeschreckt. Rheinland-Pfalz liegt an der Spitze der ADHS-Diagnosen und gleichzeitig auch an der Spitze, wenn es um die Verschreibung von Methylphenidat geht.
Das ist kein Ruhmesblatt für unser Bundesland. Es ist kein Ruhmesblatt, wenn bei mehr als 10 % der Zehnjäh
rigen eine hyperkinetische Störung diagnostiziert wird, die zum Teil mit Medikamenten behandelt werden muss.
Meine Damen und Herren, deshalb war es der CDUFraktion so wichtig, dieses Thema, das so viele Familien bewegt und umtreibt, an die Öffentlichkeit zu bringen.
Es war uns wichtig, dieses Thema in die Fachausschüsse des Landtags zu bringen. Die Ratlosigkeit der Landesregierung war mit Händen zu greifen. Schnelle Antwortversuche, dass die häufigen Diagnosen auf das dichte Netz pädiatrischer Zentren im Land zurückzuführen seien, haben sich in der Anhörung explizit als falsch herausgestellt.