Fredi Winter

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde mich auch an die fünf Minuten halten, aber erlauben Sie mir – das wäre ein kleiner Herzenswunsch von mir –, weil wir das Thema Tourismus nicht allzu oft im Parlament behandeln, dass ich eingangs ein paar allgemeine Sätze sagen darf und auch ein bisschen Werbung in diesem Hohen Hause für unser wunderbares Land Rheinland-Pfalz erlaubt ist.
„Land lockt Leute“, „Verlockendes Land“, „Rheinlandpfälzischer Tourismus auf Erfolgskurs“, „Positive Entwicklung hält an“, dies sind nur einige Überschriften aus Presseveröffentlichungen zum Tourismus in Rheinland-Pfalz, meine Damen und Herren; das auch für das jetzt laufende Jahr 2015.
Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber mir geht es einmal im Monat gut, wenn vom Statistischen Landesamt in Bad Ems wieder die aktuellen Zahlen kommen und wir merken, wie unverzichtbar dieser Wirtschaftsfaktor in unserem Land ist. Es klingt einfach gut, wenn man ein paar Zahlen wiederholen darf, nämlich dass wir im Tourismus 7 Milliarden Euro Umsatz machen, 190.000 Arbeitsplätze dazugehören, wir nahezu 25 Millionen Übernachtungen bei über 9 Millionen Gästen haben, die überwiegend – das ist das Erfreuliche, Frau Ministerin – aus unserem eigenen Land, überwiegend aus Deutschland kommen.
Dieser Erfolg hat natürlich viele Väter und Mütter. Deshalb sind es der Gesetzgeber, das Parlament, die Verordnungen und Erlasse, die Förderprogramme und vor allem die Tourismusstrategie 2015, die diese Strukturen geschaffen haben. Was wären wir beim Tourismus, wenn wir nicht mit Behörden, Institutionen, Verbänden, Kammern, Hotellerie und Gastronomie zusammenarbeiten würden.
In diese Erfolgsgeschichte passt heute genau an diesem Tag unsere heutige erste Beratung des Gesetzesvorhabens „Landesgesetz zur Änderung des Kurortegesetzes“. Einiges haben wir schon von der Ministerin und den Vorrednern gehört. Es ist ein Gesetz aus dem Jahr 1978, das bis heute wohl kaum wesentliche Änderungen erfahren hat. Ich denke – wir alle denken das wahrscheinlich –, es war an der Zeit, dieses Gesetz zeitgemäß abzuändern.
Hierbei wie bei so vielen Gesetzesänderungen musste natürlich auch eine Anpassung an Bundes- und Europarecht erfolgen. Wenn schon eine Änderung, dann war es wichtig, diese auch mit Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen zu versehen. Dies geschieht mit dem heutigen Entwurf.
Auch die Artbeschreibungen haben aktuelle Änderungen erfahren. Ein Hinweis ist hierbei besonders wichtig: Man hält sich bei den Begriffsbestimmungen an die Kriterien des Deutschen Heilbäderverbandes.
Ich denke, es wurde eine gute Regelung für die bereits be
kannten und anerkannten Fremdenverkehrsgemeinden mit den hierzu vorgesehenen Übergangsfristen – wir haben gesehen, bis 2020 – gefunden. Wir haben neue konkrete Bestimmungen zum Namenszusatz „Bad“, zur Überprüfung von Anerkennungsvoraussetzungen, zu Heilquellenbestimmungen und weiteren Grundsätzen, die im Kurwesen garantieren, dass wir ein modernes und aktuelles Gesetz weiter behandeln.
Eine wichtige Änderung ist – das darf an dieser Stelle noch einmal Erwähnung finden –, dass § 9 des Kurortegesetzes und damit auch die Begriffsbestimmung „Fremdenverkehrsgemeinde“ gestrichen wird. Meine Damen und Herren, wir haben aber Vorsorge getroffen. Die bisher bereits staatlich anerkannten Fremdenverkehrsgemeinden haben die Frist, die erwähnt wurde, und wir haben in § 12 Kommunalabgabengesetz und in der Gemeindeordnung die Voraussetzungen zur Erhebung von Beiträgen geschaffen, die wir künftig mit einem neuen Namen versehen. Ich stimme dem Kollegen zu, dass wir sagen, das ist ein Thema, das wir gemeinsam weiterhin bearbeiten werden.
Erfreulich ist am heutigen Tage auch die Vorstellung aus dem Hause des Ministeriums, dass viele Verbände zugestimmt haben und keine Einwände und Bedenken zum Entwurf geäußert haben. Ergo darf ich feststellen: Ich bin fest davon überzeugt, wir haben einen guten Gesetzentwurf vor uns liegen, der mit dazu beitragen wird, den Tourismus in unserem Land weiterhin erfolgreich fortzusetzen.
An dieser Stelle sei auch ein herzliches Dankeschön an die Landesregierung, an das Wirtschaftsministerium und an alle gesagt, die an der Erstellung und Umsetzung des Gesetzentwurfs mitgewirkt haben. Freuen wir uns auf eine weitere gute und positive Beratung im Ausschuss bzw. in den Ausschüssen. Meine Fraktion stimmt dem Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung des Kurortegesetzes zu.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
.......... 6607, 6608 Abg. Nico Steinbach, SPD:........ 6609 Abg. Elfriede Meurer, CDU:........ 6611 Abg. Gunther Heinisch, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6612
Gemeinsamer Aufruf der Tagesordnungspunkte. Tagesordnungspunkte mit Besprechung erledigt....................... 6614
dazu:
Jugendpolitik ist Zukunftspolitik für Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 16/5232 –........... 6614
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! „Als erste Gewalt im Staat trifft das Parlament im Unterschied zu den Behörden des Landes eine weitreichende Befassungspflicht in Petitionsangelegenheiten, die sich grundsätzlich auf alle Bereiche erstreckt, (...).“ So die Ausführungen des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Dr. Lars Brocker, in dem im Jahr 2014 erschienenen Kommentar zur Verfassung unseres Landes.
Gerne berichte ich heute über diese Befassung, die intensive Arbeit des Petitionsausschusses gemäß § 114 der Geschäftsordnung des Landtags.
In acht Sitzungen des Petitionsausschusses und vier Sitzungen der Strafvollzugskommission, dem Unterausschuss des Petitionsausschusses, befasste sich der Ausschuss mit Anliegen, Beschwerden, Anregungen oder auch der Bitte um Auskunft, die umfangreich beim Bürgerbeauftragten eingingen.
Meine Damen und Herren, 2014 wandten sich wieder über 4.000 Bürgerinnen und Bürger an den Bürgerbeauftragten, dem ständigen parlamentarischen Beauftragten des Petitionsausschusses.
Eingaben kamen unter anderem zu 22 % auf dem Weg per E-Mail und auch durch 474 persönliche Gespräche bei den 39 Sprechtagen des Bürgerbeauftragten landesweit. Das persönliche Gespräch wird von Bürgerinnen und Bürgern besonders geschätzt, was wir, meine Damen und Herren, als Abgeordnete sicherlich auch in unseren Sprechstunden immer wieder erleben.
Vor Ort zu sein ist für den Bürgerbeauftragten wichtig. Dies gilt auch für die Strafvollzugskommission, die sich gemeinsam in der Justizvollzugsanstalt Diez mit der Sicherungsverwahrung und in der Justizvollzugsanstalt Frankenthal einen Eindruck über die Haft- bzw. Unterbringungssituation verschaffte.
Im Berichtsjahr gab es 2.411 neue Petitionen. Davon waren 2.060 Eingaben zulässig. Mit den Sammel- und Massenpetitionen ergaben sich zusammen 2.930 neue Eingaben.
Schwerpunktthemen bei den Einzeleingaben waren 485 Eingaben in den Bereichen des Justizvollzugs, Gesundheit und Soziales 372, 213 mal ging es um Ordnungsverwaltung und den Verkehr, 193 Eingaben bei Landwirtschaft und Umwelt sowie 170 Eingaben zu kommunalen Abgaben und Angelegenheiten. Immer mal wieder mit dabei waren Rundfunkgebühren im Haushalt, Anwohnerparken, Kopftuchverbot oder Reha-Maßnahmen, um hier nur ganz Wenige zu nennen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, 13 veröffentlichte Petitionen fanden 3.055 Mitzeichnungen. Bürgerinnen und Bürger können zu einzelnen Anliegen, die von allgemeinem Interesse sind, auf der Plattform „Öffentliche Petitionen“ aktuelle Fragestellungen zur Diskussion bringen. Transparent können Interessierte die öffentlichen Eingaben und die Ergebnisse im Internet verfolgen.
Es zeigte sich auch 2014, dass viele eingereichte Eingaben sich nicht für eine öffentliche Diskussion eigneten, da sie persönliche, ja vertrauliche oder ganz örtlich begrenzte Themensetzungen zum Inhalt hatten.
In öffentlichen Petitionen waren Themen unter anderem das Verbot der Isis-Symbole, der Windpark Kahlenberg II in Zellertal, die drohende Stilllegung der Hunsrückbahn und auch der ehemalige Truppenübungsplatz Daaden-Stegskopf.
Über den Bürgerbeauftragten fordert das Parlament Hintergrundinformationen von der Landesregierung und den Verwaltungen des Landes. So bilden wir uns im Ausschuss eine Meinung zur Petition, und so üben wir eine parlamentarische Kontrolle gegenüber der Regierung aus.
Das Hinterfragen von Gesetzen und Verordnungen geschieht durch Legislativeeingaben, was im Jahr 2014 insgesamt 56 mal geschah. Die häufigsten Themen bei den Legislativeingaben drehten sich um die Rundfunkgebühren, kommunale Abgaben, das Landesjustizvollzugsgesetz, die Änderung der Landesbauordnung oder des Landesbeamtengesetzes bis hin zur Änderung der Verfassung.
Verehrte Damen und Herren, über die Fraktionen hinweg leisten wir eine am Bürger orientierte Arbeit,
für die ich hier an dieser Stelle allen Fraktionen herzlich danke. Die Befriedungsfunktion dieses Freiheitsrechts ist bei intensiver, zeitnaher Bearbeitung, bei ständiger Kommunikation mit den Betroffenen von hohem Wert. Die Bürger sind nicht hilflos, nicht alleingelassen, sondern das Parlament hat ein offenes Ohr und Herz für Anliegen und Anregungen.
Zur Bearbeitung gehört auch immer wieder die Überweisung, Befassung und anschließende Beratung in den Fachausschüssen, die zum Beispiel bei Gesetzgebungsverfahren die vorgetragenen Aspekte der Bürger mit einbeziehen können. Hier denke ich beispielhaft wieder an die Bestimmungen in der Landesbauordnung.
Meine Damen und Herren, das rheinland-pfälzische Modell mit dem Petitionsausschuss in enger Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten ist auch in 2014 wieder von anderen Bundesländern angefragt worden. Intensive Kontakte bestehen zu den Kolleginnen und Kollegen der anderen Landtage und Bürgerschaften.
Eine gemeinsame Tagung der Petitionsausschussvorsitzenden auf Einladung des Bundestages nach Bremen, an der auch mein Stellvertreter im Vorsitz, Herr Thomas Günther, sowie der Beauftragte teilnahmen, hatte als Schwerpunktthema die Asylverfahren und die Möglichkeiten durch Petitionsverfahren.
Über das Petitionsrecht und die Härtefallkommission gelang es, einzelnen, von der Abschiebung bedrohten Flüchtlingen ein Bleiberecht zu ermöglichen. Positiv darf ich festhalten, dass Bürger, ja ganze Ortsgemeinden sich hier für Flüchtlinge einsetzen.
Der zweitägige Besuch des Petitionsausschusses von Niedersachsen in Mainz und der Besuch unseres Ausschusses bei der Europäischen Bürgerbeauftragten bestätigen uns in unserer gemeinsamen erfolgreichen Arbeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nun einigen Dank aussprechen. Zunächst ein herzliches Dankeschön an die Landtagsverwaltung. Hier nenne ich stellvertretend Frau Karin Follmann, die Legislativeingaben kompetent bearbeitet.
Hans-Jürgen Fries aus der Staatskanzlei ist in den Dank mit eingeschlossen.
Mein und unser Dank geht besonders an den Bürgerbeauftragten Dieter Burgard und sein aktives Team, zu dem seit dem 1. Juli 2014 auch der stellvertretende Bürgerbeauftragte Hermann Josef Linn gehört. Durch diese beharrliche Arbeit haben er und seine Mannschaft nicht nur das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger erhalten, sondern auch seine Ansprechpartner in den Ministerien, Behörden und kommunalen Verwaltungen helfen positiv und konstruktiv mit und gehen gern auf Bürgeranliegen kompetent ein.
Intensive und verständliche Kommunikation hilft. Diese Weisheit kennt man in Rheinland-Pfalz. Diese beherzigt der Bürgerbeauftragte. Dies sollten auch die Verwaltungen vor Ort in den Städten, Gemeinden und Jobcentern immer wieder verinnerlichen.
Im Juli 2014 bekam der Bürgerbeauftragte mit der Aufgabe des Beauftragten für die Landespolizei zusätzlich Arbeit. In diesem Sommer wird noch der erste Jahresbericht des Polizeibeauftragten erfolgen, auf den wir sicherlich sehr gespannt sind.
Wir wünschen unserem Bürgerbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin eine glückliche Hand, offene Ohren und viel Herzblut.
Speziell danke ich heute auch dem Minister der Justiz und für Verbraucherschutz, Professor Dr. Gerhard Robbers, und seinem Staatssekretär, Dr. Johannes Kopf, sowie deren Vorgängern und Herrn Abteilungsleiter Meiborg für die konstruktive Arbeit in der Strafvollzugskommission. Das neue Strafvollzugsgesetz hat hier ein Stück Arbeit mehr gebracht. Doch es lohnt sich im Interesse von Wiedereingliederung zu schauen, wo der Strafvollzug noch verbessert werden kann.
Danken will ich aber vor allen Dingen meinen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss, die sich umfangreich mit vielfältigen Petitionen befassen mussten. Sie machen mir, liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Ausschuss durch Ihr Mittun die Ausschussleitung, die ich seit Juli vergangenen Jahres ausüben darf, ein ganzes Stück leichter. Das soll gemeinsamen Erfolg für uns in der Zukunft bewirken und uns anregen. Ich freue mich auf das weitere Miteinander.
Im Rückblick darf ich auch ein herzliches Dankeschön an meinen Vorgänger im Vorsitz, Peter Wilhelm Dröscher, sagen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist eine schöne Aufgabe, sich gemeinsam für Anliegen, kleine und große Nöte unserer Mitmenschen einzusetzen, ihre Anregungen aufzugreifen und ein Stück Bürgerbeteiligung darzustellen. Der unmittelbare Kontakt zum Landtag ist hier für die Bürger konkret möglich. Wir alle bekommen Rückmeldungen, wo der Schuh drückt oder was besser gemacht werden kann.
Rheinland-Pfalz hat hier in bisher über 40 Jahren Bürgernähe gelebt und kann eine Erfolgsgeschichte aufweisen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 20. Februar dieses Jahres ist der Antrag an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Integration, Familie, Kinder und Jugend und an den Bildungsausschuss überwiesen worden.
Der federführende Sozialpolitische Ausschuss hat den Antrag in seiner 26. Sitzung am 6. März dieses Jahres, in seiner 29. Sitzung im Mai dieses Jahres und in seiner 33. Sitzung im September dieses Jahres beraten.
In seiner 29. Sitzung am 22. Mai hat der Sozialpolitische Ausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt, zu dem auch die Mitglieder des Ausschusses für Integration, Familie, Kinder und Jugend und des Bildungsausschusses eingeladen waren.
Da der federführende Sozialpolitische Ausschuss die Ablehnung des Antrags empfohlen hat, fand eine Beratung in den mitberatenden Ausschüssen gemäß § 83 Abs. 6 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags nicht statt.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich befinde mich heute in einer besonderen Situation, trage ich doch meinen Bericht zum Jahresbericht des Bürgerbeauftragten für 2013 auf zwei Schultern. Zum einen darf ich als der neue, vor zwei Tagen gewählte Vorsitzende, des Petitionsausschusses, aber auch als Sprecher des Arbeitskreises Petition meiner Fraktion zu Ihnen sprechen.
Gestatten Sie mir, dass ich in meiner Rede beide Blickwinkel zusammenfasse. Erlauben Sie mir, eingangs an dieser Stelle meinem Vorgänger im Vorsitz, Peter Wilhelm Dröscher, der heute nicht hier ist, von hier aus herzlich Danke zu sagen; denn er war es, der das ganze Jahr 2013 unseren Ausschuss anführte.
Es ist toll, er war seit der 13. Wahlperiode Mitglied des Petitionsausschusses. Seine erste Sitzung absolvierte er am 5. Juni 1996. Er war bis zum vergangenen Monat Ausschussvorsitzender, und das seit dem Jahr 2001.
Meine Damen und Herren, er hat den Ausschuss 13 Jahre geleitet. Seine Handschrift ist auch der Erfolg des Petitionsausschusses.
Meine Damen und Herren, der Mai 1974 war ein Meilenstein in der Beziehung zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung in unserem Bundesland, und zwar durch das vom Landtag geschaffene Amt des Bürgerbeauftragten. Dies bedeutet, wir konnten alle gemeinsam vor wenigen Wochen das 40-jährige Jubiläum des Bürgerbeauftragten Rheinland-Pfalz feiern. Wie
sagte unser Landtagspräsident Joachim Mertes anlässlich einer Feierstunde: Neben der praktischen Dienstleistung als Vermittler hat diese Schaltstelle zwischen Bürger, Verwaltung und Behörden auch einen symbolischen Wert für die Demokratie. Durch dieses Amt werden die Bürger gegenüber der Verwaltung gestärkt. –
Meine Damen und Herren, wir können feststellen, dass sich unsere Institution des Bürgerbeauftragten bewährt hat und nicht mehr wegzudenken ist. Wir waren allerdings auch das erste Bundesland, das mit dem Amt des Bürgerbeauftragten eine Institution installiert hat, die den Bürgerinnen und Bürgern als Vertrauensperson in Konflikten mit öffentlichen Einrichtungen zur Seite steht. Ich denke, an einem solchen Tag darf man durchaus auch ein wenig stolz darauf sein.
Lassen Sie mich jetzt wieder auf das Jahr 2013, unser Berichtsjahr, zurückkommen. In diesem Jahr wandten sich über 4.000 Bürgerinnen und Bürger an das Bürgerbüro des Bürgerbeauftragten, um Anliegen und Anregungen vorzutragen oder auch um Auskunft zu erhalten.
Insgesamt sind 2013 25 % der Petitionen per E-Mail oder Internet-Formular elektronisch eingereicht worden. Die Gelegenheit zum persönlichen Gespräch mit dem Bürgerbeauftragten wird gern angenommen, was über 400 Bürgerinnen und Bürger an den insgesamt 35 Sprechtagen in jedem Kreis und in jeder größeren Stadt nutzen. Für Inhaftierte und in der Sicherheitsverwahrung Untergebrachte sowie erstmals auch für Patientinnen und Patienten des Landeskrankenhauses in Andernach ist es wichtig, dass sie in Vier-Augen-Gesprächen Probleme vor Ort direkt besprechen können.
2013 gab es 2.468 neue Petitionen. Mit den Sammel- und Massenpetitionen zusammen waren es 3.166. 70,5 % der Petentinnen und Petenten wurde geholfen. Ich denke, das ist für die Arbeit des Ausschusses und des Bürgerbeauftragten eine hervorragende Quote. Ich darf in diesem Zusammenhang vielleicht Margot Käßmann zitieren, die an dieser Stelle gesagt hätte: „Die Schwächsten sind der Maßstab für die Gerechtigkeit“.
Meine Damen und Herren, die Spitzenreiter – ich nenne nur die ersten drei – waren wieder die Eingaben aus dem Justizvollzug sowie die Themen Gesundheit und Soziales und der Bereich Ordnungsverwaltung und Verkehr. In den Großstädten, die noch Bevölkerungszuwachs haben, ist das Problem der Krippenplätze wachsend, zumal die Eltern oft nicht am Ort, sondern in der Stadt mit dem Arbeitsplatz einen Krippenplatz haben wollen.
15 öffentliche Petitionen mit 7.167 Mitzeichnungen konnten die Bürgerinnen und Bürger im Internet verfolgen. Gerade die öffentlichen Petitionen sind es, die sich zunehmend etablieren. Ein wichtiges Thema war hier die Änderung des Schulgesetzes. Es sollte zum Beispiel die Untersagung der Nutzung von Stehplätzen in Schulbussen erfolgen. Dies fand 2.368 Mitzeichnungen.
Gegen die vollkommene Abschaffung von Schusswaffen im Strafvollzug wandten sich 1.015 Personen. Im Zuge des Petitionsverfahrens hat das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz entschieden, dass in den Justizeinrichtungen, in denen bisher Schusswaffen bei Vorführungen, Ausführungen und Gefangenentransporten mitgeführt werden, dies auch weiterhin möglich sein soll.
Das geschah auch mit Rücksicht auf die Bedenken und Befürchtungen der Bediensteten, die sich bei einem erzwungenen generellen Verzicht auf das Mitführen von Schusswaffen potenziellen Angreifern gegenüber schutzlos ausgeliefert fühlten. Der Petitionsausschuss hat in seiner nicht öffentlichen Sitzung im November deshalb richtig beschlossen, die Eingabe einvernehmlich zu erledigen.
Uns sind sicherlich auch die öffentlichen Petitionen der Bürgerschaften aus Ortsgemeinden präsent, die zum Beispiel aus der Verbandsgemeinde Treis-Karden aus dem Landkreis Cochem-Zell in die Verbandsgemeinde Kastellaun im Rhein-Hunsrück-Kreis wechseln sollten.
Anfang 2013 überwies der Petitionsausschuss die Thematik an den Innenausschuss. Nach intensiver Beratung wurde mit dem vom Landtag beschlossenen Landesgesetz über die entsprechende Gebietsänderung dem Anliegen des Petenten, aber auch 1.045 Mitzeichnern im Internet und Unterschriftenlisten mit insgesamt 1.752 Unterschriften Rechnung getragen. Seit dem 1. Juli dieses Jahres ist der Wechsel vollzogen.
Ein umfassendes Thema war auch der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, in dem ein geräteunabhängiger Beitrag pro Wohnung eingeführt wurde. Diejenigen, die keinen Fernseher nutzten, zahlten wie bisher 5,76 Euro. 2013 müssen sie 17,98 Euro zahlen, was bei zahlreichen Betroffenen zu Unmut führte. Der Petitionsausschuss sah hier keine einvernehmliche Lösung, was auch durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz juristisch untermauert wurde.
Die Standortplanung bei Windenergieanlagen war ebenfalls Gegenstand einiger Petitionen. Hier wurde bemängelt, dass gerade überregional, sprich über die Verbandsgemeinden und Kreisgrenzen hinweg, keine ausreichende Abstimmung erfolgte. Zunehmend spiegelte sich auch das Thema Demografie in Petitionen wider, wenn es zum Beispiel um den Bestand von Schulen ging, den Widerstand gegen die Ausweisung von Neubaugebieten, den aufwendigen Ausbau von Straßen oder auch Fragen der Einbürgerung oder dem Zuzug von jungen Familien und gut ausgebildeten ausländischen Mitmenschen.
Positiv ist, dass 2013 auch grenzüberschreitend in der Großregion die Bürgerbeauftragten, wie es im Jahresbericht dargestellt ist, enger zusammenarbeiten, da es auch hier immer wieder zu Problemen zum Beispiel bei Grenzgängern kommt.
Erlauben Sie mir ein paar kurze Anmerkungen und Zahlen aus der Strafvollzugskommission. Im Jahr 2013 tagte die Kommission siebenmal, davon dreimal auswärtig. Wir waren zu Gast und zu Besuch in der Justizvollzugs
anstalt Frankenthal, der Jugendarrestanstalt Worms und der Jugendstrafanstalt Wittlich. Die Besichtigungen, die Informationen und die Vorstellung einzelner Schwerpunkte waren Inhalt der Besuche. Auch berichtete das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Kommission zu aktuellen Themen, wie zum Beispiel dem Gefangenentransport in VW-Bussen oder der Ausrüstung der Gefangenentransporter mit Gurten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich gegen Ende meiner Ausführungen zum Danken kommen. Zunächst möchte ich ein herzliches Wort des Dankes an die Landtagsverwaltung richten. Sie hat 85 Legislativeingaben kompetent bearbeitet. Die Thematik der Rundfunkgebühren, die Änderungen im Schulgesetz sowie Änderungen der Landesbauordnung waren dort Spitzenreiter.
Ich setze meinen Dank fort, den ich gern an die Kolleginnen und Kollegen und Damen und Herren Ausschussmitglieder aller Fraktionen richte. Bei Ihnen bedanke ich mich für ein erfolgreiches und faires Miteinander.
Ein besonderes Wort des Dankes geht an Dieter Burgard, den Bürgerbeauftragten unseres Landes, der sehr eng für und mit dem Petitionsausschuss bürgernah und beharrlich arbeitet. Er und sein gesamtes Team, dem ich auch danke, sind als unabhängige Stelle anerkannt und geschätzt.
Frau Eschenauer und Herrn Dr. Rahe aus dem Hause der Landtagsverwaltung sei ebenfalls herzlich für das Miteinander gedankt. Dies gilt auch für Herrn Fries aus dem Haus der Staatskanzlei.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, freuen wir uns darüber, dass wir uns auch in Zukunft gemeinsam weiterhin für die Sorgen und Nöte unserer Mitmenschen einsetzen dürfen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Minister, welche weiteren Maßnahmen der Qualitätssicherung sieht die Landesregierung?
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung das Vorhaben, den Raderlebnistag auf den vorhandenen Radwegen durchzuführen?
2. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Veranstaltung für die touristische Bedeutung und Bekanntheit der Gesamtregion Mittelrhein bei?
3. Inwiefern teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass der Raderlebnistag „Tal total“ als Breitensportveranstaltung besonders für Familien von großer Bedeutung ist?
Herr Minister, Sie sprachen eine Vielzahl von Raderlebnistagen in unserem gesamten Bundesland an. Ist Ihnen bekannt, ob bei anderen Veranstaltungen eine ähnliche Problematik wie beim „Romantischen Rhein“ entstanden ist?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Monat September des vergangenen Jahres ging die 110.000. Petition bei einem Bürgerbeauftragten unseres Landes ein. Dies bedeutet, dass sich seit 1974 – das ist in unserem Land der Beginn für einen Bürgerbeauftragten – diese Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern nach Mainz gewandt haben. Daran erkennen wir, dass in Rheinland-Pfalz der Bürgerbeauftragte einen hohen Stellenwert hat und auch fest verankert ist.
Der Bürgerbeauftragte versteht sein Amt und seine Arbeit – so steht es im diesjährigen Bericht – als eine aufsuchende Arbeit. Dies zeigt sich durch insgesamt 39 Sprechtage mit über 438 persönlichen Gesprächen oder Terminen vor Ort und runden Tischen, die zur Problemlösung dienten. Wenn 24 % der Eingaben online eingereicht werden, so zeigt dies die wachsende Zahl der Internetnutzer und die Akzeptanz der elektronischen Medien.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weiterhin und vielleicht noch verstärkt ist eine intensivere Kommunikation und Transparenz in Verwaltungen notwendig. Es muss Zeit sein für Erläuterungen, wenn ich zum Beispiel im Jobcenter oder in der Agentur für Arbeit den Bürgerinnen und Bürgern bei Bescheiden und Antragstellungen hilfreich zur Seite stehe.
Beachtenswert ist es, dass sich Bürger, die Petitionen einreichen, teilweise für bessere Lösungen einsetzen, die dann der Allgemeinheit zugutekommen und oft konstruktiv sind, zum Beispiel beim Neubau einer Feuerwehrwache in Kaiserslautern, wo die Petition dazu führte, dass ein neuer und besserer Standort für den Neubau gefunden wurde.
Selten dagegen sind Eingaben, die sich gegen die Einstellung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren wenden, die bisher meistens dazu führten, dass seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft kein Anlass für erneute Ermittlungen gesehen wurde.
Im Bereich des Strafvollzugs kam es immer wieder zu Verbesserungen der Situation Einzelner, so zum Beispiel bei Ausbildungsmaßnahmen oder dem Übergang in den offenen Vollzug sowie zur Verbesserung für viele Inhaftierte wie beispielhaft bei der Sanierung und Wartung einer ständig ausgefallenen Heizung in der JVA Zweibrücken.
Begründet war auch die Eingabe eines Petenten, der mangelnde Sicherheitsstandards bei den Etagenbetten in Doppelzellen geltend machte. Eine Prüfung ergab, dass 41 Sicherheitsetagenbetten neu beschafft werden mussten, die dann auch tatsächlich von den Inhaftierten selbst in Wittlich hergestellt wurden. Sicherlich werden Petitionen aus der Sicherheitsverwahrung Diez weiter
abnehmen, wenn die neuen Räumlichkeiten in diesem Monat ganz in Betrieb genommen werden.
Neben dem Strafvollzug sind es vor allem soziale Fragen, die zu bearbeiten sind. Sie machen rund 20 % der Eingaben aus und beinhalten Probleme beim Arbeitslosengeld, bei der Rentenversicherung, der Grundsicherung sowie dem Wohngeld. Oft droht Mittellosigkeit und in Folge Obdachlosigkeit oder davor das Sperren von Wasser und Energie.
Der größte Teil der Eingaben zum Arbeitslosengeld II betraf die Bearbeitung von Anträgen bzw. die Bewilligung oder Weiterbewilligung von Leistungen sowie deren Auszahlung. Dabei wurde oftmals beanstandet, dass die Bearbeitung der Anträge zu lange dauert. Hier spielt natürlich auch die hohe Arbeitsbelastung der Mitarbeiter eine Rolle. Auch Sperrungen oder teilweiser Abzug sind immer wieder Grund für Petitionen, da beim betroffenen Personenkreis jeder Cent wichtig ist. Gerade die Steigerung der Energiekosten kann von Empfängern des ALG II kaum bewältigt werden und schafft große Probleme.
Die Wohnungssituation ist in den letzten Jahren gerade in den großen Städten unseres Landes immer schwieriger geworden, da keine Verpflichtung der Kommunen besteht, angemessenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, und die Kommunen in den letzten Jahren den eigenen Wohnungsbestand reduziert haben. Hinzu kommt, dass kommunale Wohnungsbaugesellschaften vermehrt privatisiert wurden, sodass der Einfluss der Kommunen leider auch nachgelassen hat. Große Probleme bei der Wohnungssuche haben gerade diejenigen, die auf staatliche Leistungen angewiesen sind.
Auch zum Bereich der Pflegeversicherung gingen diverse Petitionen ein. In der Regel betreffen diese die Gewährung von Leistungen der Pflegeversicherung bzw. die Einstufung in eine höhere Pflegestufe. Besondere Streitpunkt sind oftmals die Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen. Wie bereits in der Vergangenheit ist im Berichtsjahr festzustellen, dass zwischen der Wahrnehmung des Pflegebedarfs durch die Betroffenen bzw. den Angehörigen und dem festgestellten Pflegebedarf durch den MDK erhebliche Unterschiede bestehen können. Eine gründliche Begutachtung ist jedenfalls besser als eine Entscheidung zu einem Widerspruch aufgrund der Aktenlage bzw. Arztberichte.
Dies gilt auch bei der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft oder eines höheren Grades der Behinderung, wo eine persönliche versorgungsärztliche Untersuchung oft zu dem von den Petenten gewünschten Ergebnis geführt hat, nachdem zunächst aufgrund der angeforderten Befunde der behandelnden Ärzte und der Auswertung nach Aktenlage eine Ablehnung erfolgte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, einengend sind für die Bürgerinnen und Bürger oft Bebauungspläne, die eine Vielfalt verhindern, zum Beispiel bei Dachformen. Auch Friedhofssatzungen sind oft zu stark reglementiert.
Aktuell nahmen 2012 die Petitionen zu Windenergieanlagen und Photovoltaikanlagen im Wald sowie zur Gebiets- und Verwaltungsreform zu. Nicht nur der erhebliche Fluglärm, vom Frankfurter Flughafen verursacht, sondern auch ein ungebremster Kunstflug in Rheinhessen führten oftmals zu zahlreichen Petitionen. Sicherlich spielten auch diese Petitionen beim Tätigwerden der Landesregierung eine Rolle, um im Bundesrat eine Regulierung von Ruhezeiten – wie an Sonn- und Feiertagen sowie über Mittag – einzurichten.
Positiv verlief eine der immer wiederkehrenden Eingaben im Bereich der Schülerbeförderung. Oft wurde Beschwerde darüber geführt, dass die eigesetzten Busse überfüllt seien. Die Nassauische Verkehrsgesellschaft setzte in einem Fall aufgrund einer Petition beispielhaft nach den Sommerferien einen extra hierfür angeschafften Gelenkbus mit einer Beförderungskapazität von insgesamt 154 Fahrgästen ein, was zusätzlich Platz und Sicherheit für 66 Fahrgäste bedeutete.
Es gelingt durch das Petitionsrecht und mit Hilfe des Bürgerbeauftragten, dass der Bürger nicht zum Wutbürger, sondern zum Mutbürger wird, der den Mut hat, Dinge zu hinterfragen, Transparenz einzufordern und das Einfordern auch als sein gutes Recht betrachtet. Faire, kluge und zeitnahe Behandlung sollen hierbei im Mittelpunkt stehen.
Der Bürgerbeauftragte informierte 2012 auch Landtagsabgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN des Landtags von Baden-Württemberg über seine Institution. Hieraus ergaben sich ernsthafte Überlegungen, auch in Baden-Württemberg die Institution des Bürgerbeauftragten einzurichten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend darf ich herzlich Dank sagen, zum einen unserem Ausschussvorsitzenden Peter Wilhelm Dröscher, dessen ruhige und sachliche Art die Ausschusssitzungen erfolgreich verlaufen lässt. Wir hatten übrigens im Berichtsjahr auch das Vergnügen, ihm zur 100. Sitzungsleitung in diesem Ausschuss zu gratulieren. An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank.
Mein Dank geht zum anderen an die Damen und Herren Ausschussmitglieder aller Fraktionen für ein erfolgreiches und faires Miteinander. Dem Bürgerbeauftragten, Dieter Burgard, ein Dankeschön für sein gesamtes Wirken zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch an seine Mannschaft, sein Team in seinem Hause, und abschließend auch ein herzliches Wort des Dankes an Frau Eschenauer von der Landtagsverwaltung.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich als Ausdruck des Dankes aus einem Dankesschreiben zitieren, das noch einmal verdeutlicht, wie wertvoll und wichtig die Arbeit des Bürgerbeauftragten ist. Eine Petentin schrieb – ich zitiere –: Ich bedanke mich für Ihr Schreiben. Ihr Schreiben hat Wunder bewirkt. Seien Sie gewiss, Sie haben mit Sicherheit dem richtigen Menschen geholfen. Schön, dass es noch so Menschen gibt wie Sie, die sich für andere einsetzen und helfen. Ich habe noch nie so
einen Menschen gehabt, der sich für mich und meine Kinder so eingesetzt hat. Vielen Dank, selbst wenn es für Sie kein großer Aufwand war. Die Tatsache, dass mich jemand gehört und mir geholfen hat, bedeutet mir viel. Für Ihre unkomplizierte und aufschlussreiche Unterstützung möchte ich mich noch einmal herzlich bei Ihnen und Ihren Mitarbeitern bedanken. So etwas habe ich noch nie erlebt. –
Meine sehr verehrten Damen und Herren, schöner kann man ein Dankeschön nicht ausdrücken.
Freuen wir uns jetzt gemeinsam mit dem Bürgerbeauftragten, mit seinem Team, mit unserem Ausschuss, auch in Zukunft weiterhin die Sorgen und Nöte unserer Mitmenschen aufzugreifen und uns dafür einzusetzen und dafür zu kämpfen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung ThyssenKrupp Rasselstein als Arbeitgeber in der Region bei?
2. Wie viele Arbeitsplätze wären bei einer möglichen Werksschließung in Neuwied betroffen?
3. Wie bewertet die Landesregierung die bisherigen Aktivitäten von ThyssenKrupp Rasselstein, die Arbeitsplätze am Standort Neuwied zu sichern?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkung einer möglichen Werksschließung in Neuwied auf die Situation der Beschäftigten von ThyssenKrupp Rasselstein am Werksstandort Andernach?
Ich hatte gehofft, meine Rede heute unter Polizeischutz halten zu können, aber die Kolleginnen und Kollegen haben den Saal verlassen. – Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich meine Ausführungen mit dem beginnen, was in diesem Jahr neu hinzugekommen ist: Am 24. Februar 2011 hat der Landtag die Einführung der sogenannten öffentlichen Petition beschlossen. Dies
bedeutet, dass die Petitionen auf der Internetseite des Bürgerbeauftragten veröffentlicht werden können. Dies ist eine weitere hervorragende Möglichkeit für unsere Bürgerinnen und Bürger, Anliegen vorzubringen, die von allgemeinem Interesse sind und sich für eine sachliche und öffentliche Diskussion eignen.
Im Jahr 2011 wurden bei den elf veröffentlichten Petitionen 1.813 Mitzeichnerinnen und Mitzeichner gezählt. Es gab aber im Berichtsjahr keinen Ansturm von öffentlichen Petitionen. Zudem eigneten sich nur wenige als öffentliche Petitionen, da von den Problemlagen her oft nur ein kleiner Kreis betroffen war. So wurden von den 31 beantragten öffentlichen Petitionen 20 im Petitionsausschuss als öffentliche Petitionen abgelehnt. Bearbeitet werden natürlich alle eingereichten Petitionen. Auch die Diskussionsforen wurden nicht für extreme politische Zwecke missbraucht, sondern die Diskussionen verliefen immer sachlich. Ohne zusätzliches Personal wurde dieses neue Instrument beim Bürgerbeauftragten flexibel und sehr schnell eingesetzt.
Neu war im Berichtsjahr 2011 auch die Massen- und Sammelpetition, die eine effektivere Bearbeitung erlaubt und diese auch erleichtert. Die Anliegen kamen im vergangenen Jahr wieder zu einem großen Teil aus dem Sozialbereich. Insbesondere betrafen sie die Grundsicherung, das Arbeitslosengeld und die Krankenversicherung. Durch die Einführung eines Runden Tisches zur Hilfsmittelversorgung – zum Beispiel Rollstühle oder Prothesen – brachte der Bürgerbeauftragte 2011 erstmals Vertreter der Krankenkassen, der Orthopäden, den Landesbehindertenbeauftragten und der Selbsthilfegruppen zusammen. Modellhaft für alle Bundesländer konnten hier konkrete Fortschritte in den Abläufen erzielt werden.
Besorgniserregend ist die Situation von Familien, denen die Strom- und Heizkosten über den Kopf wachsen. Prekäre Lebensverhältnisse und das ständige Angewiesensein auf öffentliche Unterstützung, gerade auch von Menschen im Rentenalter, haben zugenommen. Der Bürgerbeauftragte hat durch die Überprüfung der Berechnungsgrundlagen von ALG-II-Leistungen und der Grundsicherung oft schon Verbesserungen erreicht und auch Kostenübernahmen oder Ratenzahlungen ermöglichen können. Durch die neue Regelung für die Ausleihe von Schulbüchern haben sich auch hier Verbesserungen ergeben, die in den Vorjahren ständig im Rahmen von Petitionen gefordert wurden.
Beim Ausländerrecht konnte einzelnen Menschen und Familien, die zum Beispiel aus Syrien kamen, geholfen werden. Doch sind teilweise die Hürden noch sehr hoch, zum Beispiel was den Erwerb der deutschen Sprache betrifft. Im Strafvollzug wurden immer wieder Verbesserungen für Inhaftierte, aber auch für Bedienstete erzielt.
Eine Vergleichsstudie, die an der Universität Saarbrücken unter der Leitung von Frau Professor Dr. Annette Guckelberger zum Petitionsrecht in den Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland durchgeführt wurde, stellt im April dieses Jahres fest – ich darf zitieren –: „Rheinland-Pfalz ist in Bezug auf das Petitionsrecht eines der fortschrittlichsten Bundesländer. (…) Man kann sagen, dass sich das Land, das im Februar 2011
nach Bremen die öffentliche Petition eingeführt hat, diese Vorreiterrolle bewahrt hat.“ –
An einer anderen Stelle heißt es dort – ich darf noch einmal zitieren –: Der Bürgerbeauftragte hat sich bewährt und ist als individueller Ansprechpartner bürgernäher als ein unpersönliches Gremium. –
Gerade die 35 Sprechtage mit rund 400 persönlichen Gesprächen werden gern angenommen, und auch die öffentlichen Informationsveranstaltungen, so anlässlich der Bundesgartenschau und bei abendlichen Vorträgen, dienten dazu, das Petitionsrecht und die Möglichkeiten noch verstärkter in die Öffentlichkeit zu tragen. Die informative Homepage mit dem Onlineformular trägt auch wesentlich dazu bei, dass recht umfangreich und doch zugleich bürgernah unkompliziert Petitionen eingereicht werden können.
2011 fand auch der Zensus, die Haushaltsbefragung der Menschen in unserem Lande, statt. Sie wurde ebenfalls vom Bürgerbeauftragten gemeinsam mit dem Statistischen Landesamt offensiv mit Informationen an die Bürgerinnen und Bürger vermittelt. Viel weniger Widerstand als bei der letzten Volkszählung war ein positives Ergebnis. Petitionen diesbezüglich konnten vollständig zufriedenstellend abgeschlossen werden.
Derzeit und auch in Zukunft werden sicherlich Petitionen zur Gebiets- und Verwaltungsreform verstärkt bearbeitet werden müssen, da die Bürgerinnen und Bürger die Erwartung haben, dass ihr Votum stärker in die Entscheidungsgremien eingebracht wird. Sicherlich kann auch die derzeit in intensiver Arbeit befindliche EnqueteKommission „Bürgerbeteiligung“ des Landtags Hinweise geben, wie mit diesen Erwartungen umgegangen werde sollte.
Meine Damen und Herren, mein Dank und der meiner Fraktion geht an alle Mitglieder des Petitionsausschusses für die konstruktive Zusammenarbeit im Interesse der Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger, im Besonderen an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Peter Wilhelm Dröscher, der vorgestern die 100. Sitzung des Petitionsausschusses geleitet hat. Lieber Peter Wilhelm Dröscher, von dieser Stelle aus noch einmal unseren herzlichsten Glückwunsch!
Gern erwähne ich hier auch das angenehme Miteinander aller Ausschussmitglieder. Wir können es nicht hoch genug schätzen, dass es in einer funktionierenden Demokratie solche Möglichkeiten für Petentinnen und Petenten gibt.
Mein Dank geht aber auch an den Bürgerbeauftragten Dieter Burgard und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen es immer wieder gelingt, dafür zu sorgen, dass Verwaltungen mit Verständnis im Einzelfall Spielräume nutzen sowie Entgegenkommen und Kompromissbereitschaft zeigen. Verwaltungen müssen für die
Bürgerinnen und Bürger da sein und fair mit ihnen umgehen, sei es in der Ortsgemeinde, im Landkreis oder auf der Landesebene.
Ein Dankeschön für das prima Miteinander geht auch an die Staatskanzlei und an die Landtagsverwaltung. Freuen wir uns auf ein weiteres positives Miteinander und auf ein erfolgreiches Wirken zum Wohle derer, denen wir helfen können!
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Pardon, dass ich nicht direkt gekommen bin,
Durch Beschluss des Landtags vom 24. Februar 2012 ist der Gesetzentwurf an den Wirtschaftsausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Wirtschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 1. März 2012 beraten. Da der federführende Wirtschaftsausschuss die Ablehnung empfohlen hat, fand eine Beratung im mitberatenden Rechtsausschuss gemäß § 83 Abs. 6 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags nicht statt.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird abgelehnt.
Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum Thema „Tourismus in Rheinland-Pfalz“ fragen wir die Landesregierung:
1. Wie haben sich die Gäste- und Übernachtungszahlen für Rheinland-Pfalz im ersten Halbjahr 2011 entwickelt?
2. Wie schätzt die Landesregierung den Tourismus als Wirtschaftsfaktor für Rheinland-Pfalz ein?
3. Wie bewertet die Landesregierung das Potenzial des Gesundheitstourismus im Land?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Attraktivität von Rheinland-Pfalz für Touristen aus Deutschland und den europäischen Nachbarländern?
Frau Ministerin, Sie sprachen die Bereiche Servicequalität und Zertifizierungen an. Darüber gibt es in den letzten Jahren Erfolgreiches zu berichten. Erkennen Sie weiterhin bei den Betroffenen einen Bedarf dafür?