Protocol of the Session on October 14, 2014

Das haben wir alles schon in den Ausschüssen intensivst diskutiert, und im Gegensatz zu Ihnen war ich in allen Ausschüssen dabei, Frau Klöckner.

Wir werden die Aufsichtsgremien verstärken. Die Professionalisierung der Aufsichtsräte, wie es schon beim Hahn geschehen ist, wird weiter vorangehen.

Darüber hinaus werden wir das erste rheinlandpfälzische Transparenzgesetz auf den Weg bringen.

(Zuruf des Abg. Dr. Mittrücker, CDU)

Transparenzgesetz bedeutet das Recht des Bürgers auf Information, was seine Verwaltung, was seine Regierung tut. Es findet ein Kulturwandel hin zu Transparenz und Offenheit von Verwaltungs- und Regierungshandeln statt.

Ich halte das für ein ganz zentrales Projekt, dass wir diesen Kulturwandel, den wir unter Rot-Grün eingeleitet haben, weiter fortsetzen und genau diese Konsequen

zen Schritt für Schritt ziehen, damit in diesem Land mehr Transparenz, mehr Beteiligung herrschen und wir so verantwortungsvoll im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, aber auch gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern dieses Land weiter gestalten können, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Frau Klöckner, ich möchte im Gegensatz zu Ihnen noch etwas zu Zweibrücken sagen.

(Fuhr, SPD: Das kennt sie wahrscheinlich nicht!)

Wir als GRÜNE haben immer gesagt, dass die Steuerfinanzierung von zwei Regionalflughäfen, Saarbrücken und Zweibrücken, in unmittelbarer Nähe auf Dauer nicht tragfähig sein wird.

Wir haben deshalb versucht, die gemeinsame Betriebsführung dieser beiden Flughäfen, zusammen mit dem Saarland, massiv voranzubringen. Wir waren schon sehr weit gekommen. Dann gab es den Regierungswechsel, und die CDU-geführte Regierung im Saarland hat die weiteren Gespräche und Kooperationen verweigert. Das hat letztlich dazu geführt, dass die Entscheidung mit so gefallen ist, wie sie gefallen ist.

Ich glaube aber, es hilft nichts, Trauerreden auf die Vergangenheit zu halten; denn ich glaube, es ist deutlich geworden, dass diese Regierung auch in der Westpfalz zukunftsfähige Projekte auf den Weg bringt, diese Region Perspektive hatte und hat, und zwar ganz unabhängig von einem Regionalflughafen, von dem im Winter kaum ein Flugzeug abhebt. Das Wohl und Wehe dieser Region hat nie von diesem Flughafen abgehangen und wird es auch nicht.

Wir stehen in der Verantwortung für diese Region und werden ihr weiterhin gerecht werden, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Beim Flughafen Hahn ist der Beihilfeentscheid eine positive Nachricht. Wir können jetzt in der Investorensuche voll durchstarten. Es ist unser Ziel, am Hahn private Investoren zu bekommen, auch, um das Defizit weiter zu reduzieren, die Subventionen aus dem Landeshaushalt weiter herunterzudrücken und Spielräume zu schaffen für Zukunftsprojekte in unserem Land, die nachhaltig über den Tag hinaus wirken.

Dafür stehen wir in dieser Regierung, dafür steht diese rot-grüne Landesregierung insgesamt. Wir lernen aus den Fehlern der Vergangenheit. Wir ziehen Konsequenzen, aber wir bleiben nicht in der Vergangenheit stecken,

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

sondern wir schauen auch über den Tag hinaus. Wenn der Wind weht, stellen wir uns auch der Verantwortung.

Ich bin der festen Überzeugung, dass die rot-grüne Regierung in Bezug auf die Themen, die die Menschen in unserem Land wirklich umtreiben – das sind die Fragen der Kinderbetreuung, der Familie, der Bildung, der guten Infrastruktur, aber auch der Energiewende und des Umwelt- und Naturschutzes –, sehr viel auf den Weg gebracht hat für die Menschen und wir die Kraft und die Entschlossenheit haben, den Menschen in diesem Land eine gute Zukunftsperspektive zu bieten. Dafür haben wir die Verantwortung übernommen, daran arbeiten wir jeden Tag, und das werden wir weiterhin gemeinsam tun.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Zu Punkt 2 der Tagesordnung liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Wahl von zwei stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz

Wahlvorschlag des Ältestenrats

Drucksache 16/4051 –

Ich lasse die Vorschläge abstimmen, sie brauchen jeweils eine Zweidrittelmehrheit.

Der Wahlvorschlag für die erste Wahl lautet: Dr. Helmut Martin. Wer stimmt für ihn? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall, damit ist Herr Dr. Helmut Martin mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit gewählt.

Für die zweite Position wird Ulrike Müller-Rospert vorgeschlagen. Wer stimmt für sie? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist der Fall, es gibt eine Enthaltung. – Damit ist die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht, und Frau Müller-Rospert ist damit gewählt.

Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, möchte ich Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Diakonischen Werkes des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ebenso darf ich Bürgerinnen und Bürger aus Sprendlingen-Gensingen begrüßen sowie Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 38, Speyer. Seien Sie herzlich willkommen bei uns im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe nun Punkt 4 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU

Drucksache 16/3671 –

Zweite Beratung

dazu:

Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Drucksache 16/4057 –

Bevor ich Herrn Abgeordneten Hüttner als Berichterstatter das Wort erteile, möchte ich darum bitten, die Diskussionen, die mehr als zwei Personen betreffen, doch außerhalb des Saales zu führen. Herr Hüttner, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes – Drucksache 16/3671 – wurde am 27. Juni 2014 beraten und an den zuständigen Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss verwiesen.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 42. Sitzung am 3. Juli 2014 und in seiner 44. Sitzung am 2. Oktober 2014 beraten sowie in der 43. Sitzung am 11. September 2014 eine Anhörung durchgeführt.

Da der federführende Innenausschuss die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen hat, fand eine Beratung im mitberatenden Rechtsausschuss nicht mehr statt.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten pro Fraktion vereinbart. Für die CDU-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Beilstein das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine gute Wahlbeteiligung muss sicherlich das Ziel aller Demokraten und auch demokratischen Parteien sein. Ebenso wünschenswert ist es, den Wählerinnen und Wählern mit einem weiterentwickelten Wahlrecht möglichst viele Optionen an die Hand zu geben, um ihnen somit auch die Chance zu eröffnen, ganz individuell zu wählen.

(Hüttner, SPD: Das machen wir doch!)